Betreff
Baubeschluss zur Abwicklung der Umgestaltungsmaßnahme K 4 AN 4.1 in Senden
Vorlage
SV-9-0735
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Maßnahmen für die Umgestaltung der K 4 Abschnitt 4.1 in Senden zu veranlassen. Die Bauarbeiten umfassen den Umbau des Kreisverkehrs, punktuelle Maßnahmen auf der Bulderner Str. und die Erneuerung der Fahrbahndecke.

 

Die Zustimmung (Baubeschluss) erfolgt mit der Maßgabe, dass eine Auftragsvergabe erst erfolgen darf, wenn die Haushaltsmittel in 2017 für die Umgestaltung bereitgestellt werden und der Haushalt 2017 seine Rechtskraft erlangt hat.

Begründung:

I.  Problem / II.  Lösung / III.  Alternativen

Die K 4 ist in der OD Senden eine stark frequentierte Hauptverkehrsstraße. Die Verkehrsbelastung liegt gem. der amtlichen Verkehrszählung 2010 bei 10.089 Fz/24h.

Der Knotenpunkt Gartenstraße / Bulderner Str. / Appelhülsener Str. / Kalverkamp ist als Kreisverkehr ausgebaut. Innerhalb des Kreisverkehrs sind die Asphalt- und Pflasterflächen geschädigt (Einstufung 2015: „4“). Ursache hierfür ist, dass der gesamte Fahrbahnaufbau nicht für die aktuelle Verkehrsbelastung ausgelegt ist.

Hinzu kommt, dass die Radwegführung geometrische Mängel aufweist. In der Vergangenheit kam es immer wieder zu Unfällen zwischen Radfahrern und dem PKW-Verkehr, zum Teil auch mit Schwerverletzten. Verschiedene Maßnahmen, wie Änderung der Beschilderung oder Roteinfärbungen brachten nicht den gewünschten Erfolg.

Entsprechend den aktuellen Empfehlungen für die Anlage von Kreisverkehren ist geplant den Radweg ca. 4,00 m vom Fahrbahnrand abzusetzen. Dadurch wird eine verbesserte Wahrnehmung der querenden Radfahrer erreicht (Vermeidung des toten Winkels, bessere Erkennbarkeit durch rechtwinkliges Heranführen des Radfahrers an den Konfliktbereich) sowie eine eindeutige und einheitliche Vorfahrtsregel in den Ein- und Ausfahrten des Kreisverkehrs. Der Kreisverkehr weist nach dem Umbau die gleiche Struktur wie der 500 m entfernt liegende Kreisverkehr am ZOB auf. Die Kontinuität in der Gestaltung gibt dem Radfahrer eine gewisse Sicherheit. Unfälle mit Radfahrern sollen dadurch reduziert und die Verkehrssicherheit dauerhaft verbessert werden.

Neben der Umgestaltung des Kreisverkehrs sind auf der Bulderner Str. (K 4 AN 4.1) weitere Maßnahmen geplant:

-       Zusätzliche Querungshilfe

Gegenüber der Zufahrt „Lidl“ soll zur Verbesserung der Verkehrssicherheit eine Mittelinsel angelegt werden.

-        Herstellen der Straßenentwässerung

Eine ordnungsgemäße funktionierende Entwässerung der K 4 ist zurzeit nicht gegeben. Das Oberflächenwasser wird zum Teil unkontrolliert dem Grünstreifen zugeleitet und bleibt auf den Flächen stehen. Soweit Rinnen vorhanden sind, wurden diese durch den nahen Baumbestand angehoben und damit die Funktion eingeschränkt. Vorgesehen ist auf der südlichen Seite die Herstellung einer Bordanlage mit vorgelagerter Rinne. Vorbereitend wurden bereits einige Bäume gefällt die zeitnah durch Anpflanzungen außerhalb des Verkehrsraumes ausgeglichen werden.

-        Verbreiterung Radweg

Auf der nördlichen Seite befinden sich zwischen dem getrennt geführten Rad- und Gehweg dicke Platanen. Die Wurzeln der Bäume haben im Bereich des Geh- und Radweges erhebliche Schäden verursacht. Aus Gründen der Verkehrssicherheit wurden in Abstimmung mit der ULB und der Gemeinde Senden die Platanen gefällt und ein Konzept für die Ersatzpflanzungen entwickelt. Die Baumscheiben sollen beseitigt werden und die Fläche genutzt, um den Radweg auf das Mindestmaß verbreitern zu können.


 

Bei der Planung wurden soweit wie möglich die Belange von Personen mit Mobilitätsbeeinträchtigungen berücksichtigt. Insbesondere werden hierzu die

-       Bordanlagen im Bereich der Haltestelle erneuert, um das Ein- und Aussteigen zukünftig zu erleichtern und die

-       beiden Fußgängersignalanlagen mit akustisch-taktilen Signal ausgestattet.

Die Umgestaltung ist Bestandteil des Rahmenbauprogramms 2015 - 2019 der investiven Straßenunterhaltung (SV-9-0146). Eine Zuwendung nach den Förderrichtlinien kommunaler Straßenbau in Höhe von 60% wurde bewilligt.

Als eigenfinanzierte Maßnahme soll abschließend die Fahrbahndecke der K 4 (Bulderner Str.) vollflächig erneuert werden. Der Zustand der Kreisstraße wurde auf Grund ihrer Schädigung bei der letzten Bewertung als mangelhaft eingestuft. Es ist vorgesehen von der vorhandenen Asphaltschicht ca. 10 cm abzufräsen. In 2 Durchgängen werden dann Binderschicht (6,5 cm) und abschließend die Verschleißschicht (3,5 cm) aufgebracht.

Darüber hinaus plant das Abwasserwerk der Gemeinde Senden die Erneuerung des Kanals. Zur Vermeidung von Streitigkeiten aufgrund gegenseitiger Behinderungen im Bauablauf und bei späteren Gewährleistungsansprüchen soll die Auftragsvergabe an den Bieter erfolgen, der für die getrennt zu vergebenen Lose (Kanal und Straßenbau) insgesamt das wirtschaftlichste Angebot abgibt.

Weitere Einzelheiten zur gesamten Maßnahme werden in der Sitzung vorgestellt.

Sobald der Baubeschluss vorliegt, soll die öffentliche Ausschreibung und Auftragsvergabe vorbereitet werden. Geplant ist mit der Maßnahme im Juli 2017 zu beginnen. Als Bauzeit werden ca. 5 Monate einkalkuliert.

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Gegenüber der Ansatzplanung zum Haushalt 2017 haben sich Ende Dezember 2016 für die punktuellen Maßnahmen im Bereich der Bulderner Str., bis auf die Erneuerung der Fahrbahndecke, Fördermöglichkeiten ergeben. Die förderfähigen Baukosten liegen nun bei ca. 510.000 €. Eine Zuwendung nach den Förderrichtlinien kommunaler Straßenbau in Höhe von 60% wurde bewilligt. Mit ca. 80.000 € beteiligt sich die Gemeinde Senden an den Verkehrsverbesserungen. Der verbleibende Eigenanteil für den Kreis COE beträgt ca. 124.000 €. Hinzu kommen ca. 60.000 € für die Erneuerung des Fahrbahnbelages (eigenfinanziert).

Für die Maßnahme wurden im Haushalt 2017 unter der Investitions-Nr.: „66K04Kreis“ 510.000 € veranschlagt. Die Erneuerung der Fahrbahndecke soll über die Investitions-Nr.:„66K“ abgewickelt werden. Der Ansatz für die Umsetzung nicht geförderter Deckenerneuerungen umfasst im laufenden Haushalt 1,72 Mio. €.

Gegenüber der Ansatzplanung steigen durch die zusätzlichen Maßnahmen die Baukosten um ca. 60.000 €. Durch die erweiterte Fördermöglichkeit reduziert sich aber der Eigenanteil für den Kreis um ca. 86.000 €.


 

Die Auswirkung der Investition auf die jährliche Abschreibung stellt sich wie folgt dar:

 

Bestand-teile der Anlage

Buchwert zum 31.12.2016

Ab-schreibung jährlich bisher

außer-planmäßige Abschreibung *1)

Her-stellungs-kosten *2)

Buchwert zur Verkehrsfreigabe

Ab-schreibung jährlich
neu *3)

Straßen

320.691 €

21.107 €

-18.750 €

475.000 €

760.000 €

16.900 €

Radweg

56.615 €

1.886 €

-6.880 €

145.000 €

193.000 €

4.300 €

FSA

7.791 €

933 €

0 €

7.000 €

13.000 €

1.800 €

 

385.097 €

23.926 €

-25.630 €

627.000 €

966.000 €

23.000 €

 

*1)   Eine außerplanmäßige Abschreibung ist vorzunehmen, wenn bei einer Straße/Radweg mit einer Zustandsbewertung 4 und besser durch das Aufnehmen des Fahrbahnbelages eine Wertminderung erfolgt. Die Sonderabschreibung für den Radweg fällt im Vergleich zur Straße sehr hoch aus, da bei der letzten Zustandsbewertung der Radweg mit „3“ und die Straße mit „4“ (Kreisverkehr) bzw. „5“ (Bulderner Str.) eingestuft wurde.

*2)   Für die Maßnahme werden insgesamt 570.000 € veranschlagt. Hinzu kommen 10% akt. Eigenleistungen.

*3)   Nach Fertigstellung wird der zur Verkehrsfreigabe aktuelle Buchwert zuzgl. der Herstellungskosten über 45 Jahre (Radweg/Straße) abgeschrieben. Die Kosten für die Umrüstung der FSA werden zum aktuellen Buchwert addiert und über die Restlaufzeit (hier: 7 Jahre) abgeschrieben, da durch die Erweiterung die Nutzungsdauer der Anlage nicht verlängert wird.

V. Zuständigkeit für die Entscheidung

Nach der geänderten Fassung des § 13 Abs. 1 der Hauptsatzung hat bei Maßnahmen oberhalb von 150.000 € der Kreisausschuss nach Vorstellung der Projekte im Fachausschuss und einer entsprechenden Beschlussempfehlung einen Beschluss zur Durchführung der vorgesehenen Maßnahmen zu treffen (Baubeschluss). Die Abwicklung obliegt dem Landrat nach Maßgabe der ergänzenden Vorgaben des § 13 (1) Buchstabe a) der Hauptsatzung.

Anlagen:

 

Übersichtskarte