Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Maßnahmen für die Umgestaltung der K 4 Abschnitt 4.1 in Senden zu veranlassen. Die Bauarbeiten umfassen den Umbau des Kreisverkehrs, punktuelle Maßnahmen auf der Bulderner Str. und die Erneuerung der Fahrbahndecke.
Die Zustimmung (Baubeschluss) erfolgt mit der Maßgabe, dass eine Auftragsvergabe erst erfolgen darf, wenn die Haushaltsmittel in 2017 für die Umgestaltung bereitgestellt werden und der Haushalt 2017 seine Rechtskraft erlangt hat.
I. Problem / II. Lösung / III.
Alternativen
Die K 4 ist in der OD Senden eine stark
frequentierte Hauptverkehrsstraße. Die Verkehrsbelastung liegt gem. der
amtlichen Verkehrszählung 2010 bei 10.089 Fz/24h.
Der Knotenpunkt Gartenstraße / Bulderner Str. /
Appelhülsener Str. / Kalverkamp ist als Kreisverkehr ausgebaut. Innerhalb des
Kreisverkehrs sind die Asphalt- und Pflasterflächen geschädigt (Einstufung
2015: „4“). Ursache hierfür ist, dass der gesamte Fahrbahnaufbau nicht für die
aktuelle Verkehrsbelastung ausgelegt ist.
Hinzu kommt, dass die Radwegführung geometrische
Mängel aufweist. In der Vergangenheit kam es immer wieder zu Unfällen zwischen
Radfahrern und dem PKW-Verkehr, zum Teil auch mit Schwerverletzten.
Verschiedene Maßnahmen, wie Änderung der Beschilderung oder Roteinfärbungen
brachten nicht den gewünschten Erfolg.
Entsprechend den aktuellen Empfehlungen für die
Anlage von Kreisverkehren ist geplant den Radweg ca. 4,00 m vom Fahrbahnrand abzusetzen.
Dadurch wird eine verbesserte Wahrnehmung der querenden Radfahrer erreicht
(Vermeidung des toten Winkels, bessere Erkennbarkeit durch rechtwinkliges
Heranführen des Radfahrers an den Konfliktbereich) sowie eine eindeutige und
einheitliche Vorfahrtsregel in den Ein- und Ausfahrten des Kreisverkehrs.
Der Kreisverkehr weist nach dem Umbau die
gleiche Struktur wie der 500 m entfernt liegende Kreisverkehr am ZOB auf. Die
Kontinuität in der Gestaltung gibt dem Radfahrer eine gewisse Sicherheit.
Unfälle mit Radfahrern sollen dadurch reduziert und die Verkehrssicherheit
dauerhaft verbessert werden.
Neben der Umgestaltung des Kreisverkehrs sind auf
der Bulderner Str. (K 4 AN 4.1) weitere Maßnahmen geplant:
-
Zusätzliche Querungshilfe
Gegenüber der Zufahrt
„Lidl“ soll zur Verbesserung der Verkehrssicherheit eine Mittelinsel angelegt
werden.
-
Herstellen der Straßenentwässerung
Eine
ordnungsgemäße funktionierende Entwässerung der K 4 ist zurzeit nicht gegeben. Das
Oberflächenwasser wird zum Teil unkontrolliert dem Grünstreifen zugeleitet und
bleibt auf den Flächen stehen. Soweit Rinnen vorhanden sind, wurden diese durch
den nahen Baumbestand angehoben und damit die Funktion eingeschränkt. Vorgesehen
ist auf der südlichen Seite die Herstellung einer Bordanlage mit vorgelagerter
Rinne. Vorbereitend wurden bereits einige Bäume gefällt die zeitnah durch
Anpflanzungen außerhalb des Verkehrsraumes ausgeglichen werden.
-
Verbreiterung Radweg
Auf der nördlichen
Seite befinden sich zwischen dem getrennt geführten Rad- und Gehweg dicke
Platanen. Die Wurzeln der Bäume haben im Bereich des Geh- und Radweges erhebliche
Schäden verursacht. Aus Gründen der Verkehrssicherheit wurden in Abstimmung mit
der ULB und der Gemeinde Senden die Platanen gefällt und ein Konzept für die
Ersatzpflanzungen entwickelt. Die Baumscheiben sollen beseitigt werden und die
Fläche genutzt, um den Radweg auf das Mindestmaß verbreitern zu können.
Bei der Planung wurden soweit wie möglich
die Belange von Personen mit Mobilitätsbeeinträchtigungen berücksichtigt.
Insbesondere werden hierzu die
-
Bordanlagen im Bereich der Haltestelle erneuert, um
das Ein- und Aussteigen zukünftig zu erleichtern und die
-
beiden Fußgängersignalanlagen mit akustisch-taktilen Signal ausgestattet.
Die Umgestaltung ist Bestandteil des
Rahmenbauprogramms 2015 - 2019 der investiven Straßenunterhaltung (SV-9-0146).
Eine Zuwendung nach den Förderrichtlinien kommunaler Straßenbau in Höhe von 60%
wurde bewilligt.
Als eigenfinanzierte Maßnahme soll
abschließend die Fahrbahndecke der K 4 (Bulderner Str.) vollflächig erneuert
werden. Der Zustand der Kreisstraße wurde auf Grund ihrer Schädigung bei der
letzten Bewertung als mangelhaft eingestuft. Es ist vorgesehen von der
vorhandenen Asphaltschicht ca. 10 cm abzufräsen. In 2 Durchgängen werden dann
Binderschicht (6,5 cm) und abschließend die Verschleißschicht (3,5 cm)
aufgebracht.
Darüber hinaus plant das Abwasserwerk der Gemeinde
Senden die Erneuerung des Kanals. Zur Vermeidung von Streitigkeiten aufgrund
gegenseitiger Behinderungen im Bauablauf und bei späteren
Gewährleistungsansprüchen soll die Auftragsvergabe an den Bieter erfolgen, der
für die getrennt zu vergebenen Lose (Kanal und Straßenbau) insgesamt das
wirtschaftlichste Angebot abgibt.
Weitere Einzelheiten zur gesamten Maßnahme werden
in der Sitzung vorgestellt.
Sobald der Baubeschluss vorliegt, soll die
öffentliche Ausschreibung und Auftragsvergabe vorbereitet werden. Geplant ist
mit der Maßnahme im Juli 2017 zu beginnen. Als Bauzeit werden ca. 5 Monate
einkalkuliert.
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige
Ressourcen)
Gegenüber der Ansatzplanung zum Haushalt 2017 haben sich Ende Dezember 2016 für die punktuellen Maßnahmen im Bereich der Bulderner Str., bis auf die Erneuerung der Fahrbahndecke, Fördermöglichkeiten ergeben. Die förderfähigen Baukosten liegen nun bei ca. 510.000 €. Eine Zuwendung nach den Förderrichtlinien kommunaler Straßenbau in Höhe von 60% wurde bewilligt. Mit ca. 80.000 € beteiligt sich die Gemeinde Senden an den Verkehrsverbesserungen. Der verbleibende Eigenanteil für den Kreis COE beträgt ca. 124.000 €. Hinzu kommen ca. 60.000 € für die Erneuerung des Fahrbahnbelages (eigenfinanziert).
Für die Maßnahme wurden im Haushalt 2017 unter der
Investitions-Nr.: „66K04Kreis“ 510.000 € veranschlagt. Die Erneuerung der
Fahrbahndecke soll über die Investitions-Nr.:„66K“ abgewickelt werden. Der
Ansatz für die Umsetzung nicht geförderter Deckenerneuerungen umfasst im
laufenden Haushalt 1,72 Mio. €.
Gegenüber der Ansatzplanung steigen durch die
zusätzlichen Maßnahmen die Baukosten um ca. 60.000 €. Durch die erweiterte
Fördermöglichkeit reduziert sich aber der Eigenanteil für den Kreis um ca. 86.000
€.
Die Auswirkung der Investition auf die jährliche
Abschreibung stellt sich wie folgt dar:
Bestand-teile
der Anlage |
Buchwert zum
31.12.2016 |
Ab-schreibung
jährlich bisher |
außer-planmäßige
Abschreibung *1) |
Her-stellungs-kosten
*2) |
Buchwert zur
Verkehrsfreigabe |
Ab-schreibung
jährlich |
Straßen |
320.691 € |
21.107 € |
-18.750 € |
475.000 € |
760.000 € |
16.900 € |
Radweg |
56.615 € |
1.886 € |
-6.880 € |
145.000 € |
193.000 € |
4.300 € |
FSA |
7.791 € |
933 € |
0 € |
7.000 € |
13.000 € |
1.800 € |
|
385.097 € |
23.926 € |
-25.630 € |
627.000 € |
966.000 € |
23.000 € |
*1) Eine
außerplanmäßige Abschreibung ist vorzunehmen, wenn bei einer Straße/Radweg mit
einer Zustandsbewertung 4 und besser durch das Aufnehmen des Fahrbahnbelages
eine Wertminderung erfolgt. Die Sonderabschreibung für den Radweg fällt im
Vergleich zur Straße sehr hoch aus, da bei der letzten Zustandsbewertung der
Radweg mit „3“ und die Straße mit „4“ (Kreisverkehr) bzw. „5“ (Bulderner Str.)
eingestuft wurde.
*2) Für die
Maßnahme werden insgesamt 570.000 € veranschlagt. Hinzu kommen 10% akt.
Eigenleistungen.
*3) Nach
Fertigstellung wird der zur Verkehrsfreigabe aktuelle Buchwert zuzgl. der
Herstellungskosten über 45 Jahre (Radweg/Straße) abgeschrieben. Die Kosten für
die Umrüstung der FSA werden zum aktuellen Buchwert addiert und über die
Restlaufzeit (hier: 7 Jahre) abgeschrieben, da durch die Erweiterung die Nutzungsdauer
der Anlage nicht verlängert wird.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Nach der geänderten Fassung des § 13 Abs. 1 der Hauptsatzung hat bei Maßnahmen oberhalb von 150.000 € der Kreisausschuss nach Vorstellung der Projekte im Fachausschuss und einer entsprechenden Beschlussempfehlung einen Beschluss zur Durchführung der vorgesehenen Maßnahmen zu treffen (Baubeschluss). Die Abwicklung obliegt dem Landrat nach Maßgabe der ergänzenden Vorgaben des § 13 (1) Buchstabe a) der Hauptsatzung.
Anlagen:
Übersichtskarte