Betreff
Baubeschluss zur Abwicklung der Straßenbaumaßnahme K 42 AN 3 zwischen Coesfeld und Billerbeck
Vorlage
SV-9-0736
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Maßnahmen für die Straßenbaumaßnahme K 42 AN 3 zwischen Coesfeld und Billerbeck zu veranlassen. Die Bauarbeiten umfassen:

·         die Deckenerneuerung im Hocheinbau von Stat. 0,000 – 2,920

·         den Ausbau der Kreisstraße von Stat. 2,920 – 3,260

·         die Erneuerung der Berkelbrücke Stat. 3,200 und

·         den Bau eines Radweges von Stat. 3,130 – 3,445

 

Die Zustimmung (Baubeschluss) erfolgt mit der Maßgabe, dass eine Auftragsvergabe erst erfolgen darf, wenn die Haushaltsmittel in 2017 für die Straßenbaumaßnahme bereitgestellt werden und der Haushalt 2017 seine Rechtskraft erlangt hat.

Begründung:

I. Problem / II. Lösung / III. Alternativen

Der Abschnitt 3 der K 42 liegt zwischen den Landstraßen L555 (Coesfeld-Osterwick) und L577 (Billerbeck-Osterwick). Der 4,720 km lange Streckenabschnitt mit einer Fahrbahnbreite von 4,50 – 5,50 m hat eine Verkehrsbelastung von 660 Fz/24h.

Die Kreisstraße befindet sich seit Jahren in einem schlechten Zustand. 2012 wurde als 1. BA (Bauabschnitt) die Fahrbahn von Stat. 3,260 bis 4,720 auf 5,50 m verbreitert und mit einem frostsicheren Aufbau versehen. Im 2. BA soll jetzt die Fahrbahn einschl. der Berkelbrücke erneuert und zur Verbesserung der Verkehrssicherheit auf einer Länge von ca. 300 m ein Radweg gebaut werden.

a)     Erneuerung Fahrbahn

Schlaglöcher, Netzrisse sowie Absackungen im Randbereich führten 2015 zu einer „ungenügenden“ Zustandsbewertung. Baugrunduntersuchungen haben ergeben, dass der vorh. bituminöse Aufbau deutlich unter den Anforderungen liegt; eine vollflächige Deckenerneuerung ist unumgänglich.

Für den größten Teil der Maßnahme (rd. 2,9 km) genügt eine Deckenerneuerung im Hocheinbau. Es ist vorgesehen eine Asphalttragschicht von 10 cm und eine 4 cm starke Asphaltbetondecke aufzubringen Solche Maßnahmen sind zwar nicht förderfähig, aber dafür liegen die Kosten im Vergleich zum geförderten Vollausbau bei rd. 30%. Für die letzten 350 m ist weiterhin eine Erneuerung im Vollausbau notwendig. Entsprechend dem 1.BA ist vorgesehen, den Straßenquerschnitt auf 5,50 m zu verbreitern und mit einem frostsicheren Aufbau von 65 cm auszubauen.

b)     Neubau Radweg

In Stat. 3,445 mündet die „RadBahn Münsterland Coesfeld - Rheine" auf die K 42, bis diese ab Stat. 3,130 über Wirtschaftswege in Richtung Coesfeld weitergeführt wird. Da kein Radweg vorhanden ist, sind die Radfahrer gezwungen auf die Fahrbahn der K 42 zu wechseln. Im Zuge des Ausbaus soll von Stat. 3,130 bis 3,445 ein kombinierter Geh-/ Radweg angelegt werden. Da der Bahnradweg sehr stark genutzt wird, trägt der Lückenschluss im überörtlichen Radverkehrsnetz erheblich zur Verkehrssicherung bei. Mit der Maßnahme wird auch der Freizeitradverkehr und somit die Nutzung des Fahrrads insgesamt gefördert.

c)     Erneuerung Brücke

Konstruktionsbedingt ist die vorhandene Brücke über die Berkel auf 16t zulässiges Befahrungsgewicht beschränkt. Da eine Anhebung der zulässigen Gewichtsbelastung durch baulich sinnvolle Maßnahmen nicht möglich ist, soll durch die Erneuerung der Berkelbrücke die K42 wieder durchgängig für sämtliche Verkehrsarten befahrbar werden. Als Ersatz ist ein Wellstahlprofil (lw = ca. 6,50 m; lH = ca. 2,70 m; l = 15,00 m) vorgesehen.

 

Die Straßenbaumaßnahme ist Bestandteil des Rahmenbauprogramms 2015 - 2019 der investiven Straßenunterhaltung (SV-9-0146). Der Radweg ist auf Rang 3 der Prioritätenliste zum Radwegebauprogramm 2015 (SV-9-0258 vom 28.04.2015).

Die Ausschreibungsunterlagen werden zurzeit erstellt. Sobald der Baubeschluss vorliegt und die Mittel zur Verfügung stehen soll die öffentliche Ausschreibung und Auftragsvergabe erfolgen. Mit den Bauarbeiten soll dann zum Sommer hin begonnen werden. Als Bauzeit sind 6 Monate einkalkuliert.

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Um Synergieeffekte zu nutzen, soll die Deckenerneuerung zusammen mit der geförderten Maßnahme ausgeschrieben werden. Die Kosten für die aus Eigenmitteln zu finanzierende Deckenverstärkung im Hocheinbau liegt bei rd. 550.000 €. Für den geförderten Ausbau einschl. Brücke und Radweg sind rd. 525.000 € einzukalkulieren.

Für die Maßnahme wurden im laufenden Haushalt 1,075 Mio. € veranschlagt.

Zuwendungen in Höhe von 60 % wurden nach den Förderrichtlinien kommunaler Straßenbau für den Vollausbau einschl. Brücke und Radweg bewilligt. Den Eigenanteil für die Herstellung des Radweges (ca. 30.000 €) übernimmt die Stadt Billerbeck. Die verbleibenden Kosten in Höhe von ca. 730.000 € trägt der Kreis.

Die Auswirkung der Investition auf die jährliche Abschreibung stellt sich wie folgt dar:

 

Anlage

Buchwert zum 31.12.2016

Ab-schreibung jährlich
bisher *1)

außer-planmäßige Abschreibung *2)

Her-stellungs-kosten *3)

Buchwert
zur
Verkehrsfreigabe

Ab-schreibung jährlich
neu *4)

Straße

45.313 €

6.971 €

0 €

952.500 €

990.000 €

22.000 €

Brücke

35.757 €

761 €

-35.060 €

130.000 €

130.000 €

1.900 €

Radweg

neu

 

 

100.000 €

100.000 €

2.200 €

 

81.070 €

7.732 €

-35.060 €

1.182.500 €

1.220.000 €

26.100 €

 

*1)   Die Restnutzungsdauer zur Berechnung der jährlichen Abschreibung beträgt aktuell bei der Brücke 47 Jahre und bei der Straße 6,5 Jahre. Da bei der Eröffnungsbilanz Gewölbebrücken mit einer Gesamtnutzungsdauer von 100 Jahre bilanziert wurden, ist im Vergleich zur Straße, die Restnutzungsdauer der Brücke (Baujahr 1964) wesentlich höher.

*2)   Eine außerplanmäßige Abschreibung ist nur für die Brücke vorzunehmen. Da diese insgesamt durch einen Neubau ersetzt wird.

*3)   Für die Maßnahme werden insgesamt 1,075 Mio. € veranschlagt. Hinzu kommen 10% akt. Eigenleistungen.

*4)   Nach Fertigstellung wird der zur Verkehrsfreigabe aktuelle Buchwert zuzgl. der Herstellungskosten über 45 Jahre (Straße/Radweg) bzw. über 70 Jahre (Brücke) abgeschrieben.

V. Zuständigkeit für die Entscheidung

Nach der geänderten Fassung des § 13 Abs. 1 der Hauptsatzung hat bei Maßnahmen oberhalb von 150.000 € der Kreisausschuss nach Vorstellung der Projekte im Fachausschuss und einer entsprechenden Beschlussempfehlung einen Beschluss zur Durchführung der vorgesehenen Maßnahmen zu treffen (Baubeschluss). Die Abwicklung obliegt dem Landrat nach Maßgabe der ergänzenden Vorgaben des § 13 (1) Buchstabe a) der Hauptsatzung.

Anlagen:

 

Übersichtskarte