Betreff
Baubeschluss zur Abwicklung der Radwegbaumaßnahme K 52 AN 3+4 zwischen Coesfeld und Billerbeck
Vorlage
SV-9-0737
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Maßnahmen für die Erneuerung des Rad-weges auf einem 4,9 km langen Streckenabschnitt der K 52 AN 3+4 zwischen Coesfeld und Billerbeck zu veranlassen.

 

Die Zustimmung (Baubeschluss) erfolgt mit der Maßgabe, dass eine Auftragsvergabe erst erfolgen darf, wenn die Haushaltsmittel in 2017 für die Deckenerneuerungen bereitgestellt werden und der Haushalt 2017 seine Rechtskraft erlangt hat.

Begründung:

I. Problem / II. Lösung / III. Alternativen

Der Radweg an der K 52 AN 3+4 zwischen Coesfeld und Billerbeck ist in einem äußerst schlechten Zustand. Der Radweg von 1986 wurde zur Eröffnungsbilanz (01.01.2008) in die Zustandsklasse „6“ eingestuft. Durch punktuelle Unterhaltungsmaßnahmen konnte der Zustand des Radweges zwischenzeitlich auf „3“ verbessert werden (Zustandsbewertung 2012).

Seit 2012 hat sich der Zustand stetig verschlechtert. Es gibt zahlreiche Risse/Schlaglöcher in der Asphaltschicht. Eine vollflächige Erneuerung ist unumgänglich. Nach den Ergebnissen der Baugrunduntersuchung ist der Oberbau im Abschnitt 3 ausreichend tragfähig, hingegen im Abschnitt 4 nicht durchgängig. Es ist geplant, zunächst die vorhandene Asphaltbefestigung aufzunehmen. Um die erforderliche Tragfähigkeit herzustellen, sind in Teilbereiche ca. 8 cm Schotter zusätzlich aufzubringen. Abschließend erfolgt der Einbau der Asphalttragschicht (8 cm) und der Deckschicht (2,5 cm).

Als Bauzeit werden 8 Wochen einkalkuliert. Sobald der Baubeschluss vorliegt und die Mittel zur Verfügung stehen soll die öffentliche Ausschreibung und Auftragsvergabe erfolgen. Die Ausführung ist für Juni/Juli 2017 vorgesehen.

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Die Kosten für die Erneuerung des Radweges liegt bei rd. 320.000 €. Die Maßnahme ist ausschließlich aus Eigenmitteln zu finanzieren, da nach den Förderrichtlinien nur für die Neuanlage/Grunderneuerung von Radwege Zuwendungsmöglichkeiten bestehen. Für die Umsetzung nicht geförderter Deckenerneuerungen auf Radwegen wurden im laufenden Haushalt 570.000 € veranschlagt. Es stehen somit ausreichende Mittel für die anstehende Auftragsvergabe zur Verfügung.

Die Investition wirkt sich wie folgt auf die jährliche Abschreibung aus:

 

Be-wertung 2012

Buchwert zum 31.12.2016

Ab-schreibung jährlich
bisher

Herstellungs-kosten
*1)

außer-planmäßige Abschreibung *2)

Buchwert zur Verkehrsfreigabe

Ab-schreibung jährlich
neu *3)

3

42.204 €

1.623 €

352.000 €

-16.920 €

376.000 €

8.350 €

 

*1)   Für die Erneuerung des Radweges werden insgesamt 0,32 Mio. € einkalkuliert. Hinzu kommen 10% akt. Eigenleistungen.

*2)   Eine außerplanmäßige Abschreibung ist vorzunehmen, wenn bei einer Straße/Radweg mit einer Zustandsbewertung 4 und besser durch das Abfräsen der Asphaltschichten eine Wertminderung erfolgt.

*3)   Nach Fertigstellung wird der zur Verkehrsfreigabe aktuelle Buchwert zuzgl. der Herstellungskosten über 45 Jahre abgeschrieben.

V. Zuständigkeit für die Entscheidung

Nach der geänderten Fassung des § 13 Abs. 1 der Hauptsatzung hat bei Maßnahmen oberhalb von 150.000 € der Kreisausschuss nach Vorstellung der Projekte im Fachausschuss und einer entsprechenden Beschlussempfehlung einen Beschluss zur Durchführung der vorgesehenen Maßnahmen zu treffen (Baubeschluss). Die Abwicklung obliegt dem Landrat nach Maßgabe der ergänzenden Vorgaben des § 13 (1) Buchstabe a) der Hauptsatzung.

Anlagen:

 

Übersichtskarte