Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Maßnahmen für die Erneuerung des Rad-weges auf einem 4,9 km langen Streckenabschnitt der K 52 AN 3+4 zwischen Coesfeld und Billerbeck zu veranlassen.
Die Zustimmung (Baubeschluss) erfolgt mit der Maßgabe, dass eine
Auftragsvergabe erst erfolgen darf, wenn die Haushaltsmittel in 2017 für die
Deckenerneuerungen bereitgestellt werden und der Haushalt 2017 seine
Rechtskraft erlangt hat.
I. Problem / II. Lösung / III. Alternativen
Der Radweg an der K 52 AN 3+4 zwischen Coesfeld und
Billerbeck ist in einem äußerst schlechten Zustand. Der Radweg von 1986 wurde
zur Eröffnungsbilanz (01.01.2008) in die Zustandsklasse „6“ eingestuft. Durch
punktuelle Unterhaltungsmaßnahmen konnte der Zustand des Radweges
zwischenzeitlich auf „3“ verbessert werden (Zustandsbewertung 2012).
Seit 2012 hat sich der Zustand stetig
verschlechtert. Es gibt zahlreiche Risse/Schlaglöcher in der Asphaltschicht. Eine
vollflächige Erneuerung ist unumgänglich. Nach den Ergebnissen der
Baugrunduntersuchung ist der Oberbau im Abschnitt 3 ausreichend tragfähig,
hingegen im Abschnitt 4 nicht durchgängig. Es ist geplant, zunächst die vorhandene
Asphaltbefestigung aufzunehmen. Um die erforderliche Tragfähigkeit herzustellen, sind
in Teilbereiche ca. 8 cm Schotter zusätzlich aufzubringen. Abschließend erfolgt
der Einbau der Asphalttragschicht (8 cm) und der Deckschicht (2,5 cm).
Als Bauzeit werden 8 Wochen einkalkuliert. Sobald
der Baubeschluss vorliegt und die Mittel zur Verfügung stehen soll die
öffentliche Ausschreibung und Auftragsvergabe erfolgen. Die Ausführung ist für Juni/Juli
2017 vorgesehen.
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige
Ressourcen)
Die Kosten für die Erneuerung des Radweges liegt
bei rd. 320.000 €. Die Maßnahme ist ausschließlich aus Eigenmitteln zu
finanzieren, da nach den Förderrichtlinien nur für die Neuanlage/Grunderneuerung
von Radwege Zuwendungsmöglichkeiten bestehen. Für die Umsetzung nicht
geförderter Deckenerneuerungen auf Radwegen wurden im laufenden Haushalt 570.000
€ veranschlagt. Es stehen somit ausreichende Mittel für die anstehende
Auftragsvergabe zur Verfügung.
Die Investition wirkt sich wie folgt auf die jährliche Abschreibung aus:
Be-wertung
2012 |
Buchwert zum 31.12.2016 |
Ab-schreibung
jährlich |
Herstellungs-kosten |
außer-planmäßige
Abschreibung *2) |
Buchwert zur
Verkehrsfreigabe |
Ab-schreibung
jährlich |
3 |
42.204 € |
1.623 € |
352.000 € |
-16.920 € |
376.000 € |
8.350 € |
*1) Für die Erneuerung des Radweges werden
insgesamt 0,32 Mio. € einkalkuliert. Hinzu kommen 10% akt. Eigenleistungen.
*2) Eine außerplanmäßige Abschreibung ist
vorzunehmen, wenn bei einer Straße/Radweg mit einer Zustandsbewertung 4 und
besser durch das Abfräsen der Asphaltschichten eine Wertminderung erfolgt.
*3) Nach Fertigstellung wird der zur
Verkehrsfreigabe aktuelle Buchwert zuzgl. der Herstellungskosten über 45 Jahre
abgeschrieben.
V. Zuständigkeit für die
Entscheidung
Nach der geänderten Fassung des § 13 Abs. 1 der Hauptsatzung hat bei Maßnahmen oberhalb von 150.000 € der Kreisausschuss nach Vorstellung der Projekte im Fachausschuss und einer entsprechenden Beschlussempfehlung einen Beschluss zur Durchführung der vorgesehenen Maßnahmen zu treffen (Baubeschluss). Die Abwicklung obliegt dem Landrat nach Maßgabe der ergänzenden Vorgaben des § 13 (1) Buchstabe a) der Hauptsatzung.
Anlagen:
Übersichtskarte