Betreff
Baubeschluss zur Abwicklung von eigenfinanzierte Deckenbaumaßnahmen
Vorlage
SV-9-0738
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Maßnahmen für die Erneuerung der Fahrbahndecken auf den Kreisstraßen

 

a)    K 13 AN 8 / K 28 AN 2 – Dülmen (3,2 km, ca. 680.000 €)

b)    K 42 AN 1 – Osterwick (2,2 km, ca. 480.000 €)

 

zu veranlassen.

 

Die Zustimmung (Baubeschluss) erfolgt mit der Maßgabe, dass eine Auftragsvergabe erst erfolgen darf, wenn die Haushaltsmittel in 2017 für die Deckenerneuerungen bereitgestellt werden und der Haushalt 2017 seine Rechtskraft erlangt hat.

 

Begründung:

I. Problem / II. Lösung / III. Alternativen

Zu a)   Der Streckenzug, bestehend aus den Kreisstraßen K 13 AN 8 und K 28 AN 2, liegt zwischen Dülmen und Hiddingsel. Die 4,80 – 5,30 breite Kreisstraße hat eine Verkehrsbelastung von 1.269 KFZ/24h. Der Zustand der Kreisstraße wurde auf Grund ihrer Schädigung (Schlaglöcher, Netzrisse sowie Absackungen im Randbereich) bei der letzten Bewertung als ungenügend eingestuft.

Zu b)   Die K 42 stellt eine Verbindung zwischen der L 555 und der K 41 von Coesfeld nach Osterwick dar. Die Verkehrsbelastung liegt bei 440 FZ/24H. Die Strecke befindet sich seit Jahren in einem schlechten Zustand. Zur Erhaltung der Verkehrssicherheit sind zwischenzeitlich Unterhaltungsmaßnahmen durchgeführt worden. Die Einstufung erfolgte bei der letzten Bewertung in die Zustandsklasse „5“.

Eine vollflächige Deckenerneuerung ist für beide Maßnahmen unumgänglich. Baugrunduntersuchungen haben ergeben, dass der vorh. bituminöse Aufbau mit einer Stärke von stellenweise unter 2 cm viel zu gering ist und nicht den Anforderungen der tatsächlichen Belastung entspricht. Durch eine Deckenerneuerung im Hocheinbau soll der Oberbau den Anforderungen entsprechend verstärkt werden Es ist vorgesehen eine Asphalttragschicht von 10 cm und eine 4 cm starke Asphaltbetondecke aufzubringen.

Abweichend davon, ist geplant auf der K 41 AN 1 im Bereich der Siedlung (Länge ca. 300) das Höhenniveau beizubehalten und durch den Austausch der Deck- und Binderschicht die Fahrbahn zu erneuern. Der vorh. Straßenaufbau weist hier eine bituminöse Schichtenstärke von 20 – 24 cm auf.

Die Deckenerneuerungen auf den o.g. Kreisstraßen sind Bestandteil des Rahmenbauprogramms 2015 - 2019 der investiven Straßenunterhaltung (SV-9-0146).

Die Kosten für die Maßnahmen liegen bei insgesamt 1,16 Mio. €. Als Bauzeit werden 3 Monate einkalkuliert. Sobald der Baubeschluss vorliegt und die Mittel zur Verfügung stehen soll die öffentliche Ausschreibung und Auftragsvergabe erfolgen. Bei geeigneter Witterung können die Bauarbeiten dann im Frühjahr 2016 beginnen.

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Die Maßnahmen sind ausschließlich aus Eigenmitteln zu finanzieren, da nach den Förderrichtlinien nur für Grunderneuerungen Fördermöglichkeiten bestehen. Im Haushalt 2017 wurden für die Umsetzung nicht geförderter Deckenerneuerungen 1,72 Mio. € veranschlagt. Für die anstehende Auftragsvergabe in Höhe von insgesamt ca. 1,16 Mio. € stehen somit ausreichend Mittel zur Verfügung.


Die Auswirkung der Investition auf die jährliche Abschreibung stellt sich wie folgt dar:

 

Kreis-straße

Zustand

Buchwert zum 31.12.2016

Ab-schreibung jährlich
bisher

Herstellungs-kosten *1)

Buchwert zur Verkehrs-freigabe *2)

Ab-schreibung jährlich
neu *3)

K13AN8

6

130.570 €

20.088 €

209.000 €

329.500 €

7.320 €

K28AN2

6

373.590 €

57.475 €

539.000 €

883.900 €

19.640 €

K42AN1

5

88.800 €

6.343 €

528.000 €

613.600 €

13.640 €

Summe

 

592.960 €

83.906 €

1.276.00 €

1.827.000 €

40.600 €

 

*1)   Für die Deckenerneuerungen werden insgesamt 1,16 Mio. € einkalkuliert. Hinzu kommen 10% akt. Eigenleistungen.

*2)   Eine außerplanmäßige Abschreibung ist nur dann vorzunehmen, wenn bei einer Straße mit einer Zustandsbewertung 4 und besser durch das Abfräsen der Asphaltschichten eine Wertminderung erfolgt. Somit ist hier keine außerplanmäßige Abschreibung vorzunehmen.

*3)   Nach Fertigstellung wird der zur Verkehrsfreigabe aktuelle Buchwert zuzgl. der Herstellungskosten über 45 Jahre abgeschrieben.

V. Zuständigkeit für die Entscheidung

Nach § 13 Abs. 1 der Hauptsatzung hat bei Maßnahmen oberhalb von 150.000 € der Kreisausschuss nach Vorstellung der Projekte im Fachausschuss und einer entsprechenden Beschlussempfehlung einen Beschluss zur Durchführung der vorgesehenen Maßnahmen zu treffen (Baubeschluss). Die Abwicklung obliegt dem Landrat nach Maßgabe der ergänzenden Vorgaben des § 13 (1) Buchstabe a) der Hauptsatzung.

Anlagen:

 

Übersichtskarte