Die Verwaltung wird beauftragt, die
notwendigen Maßnahmen für die Erneuerung der Fahrbahndecken auf den
Kreisstraßen
a)
K 13 AN
8 / K 28 AN 2 – Dülmen (3,2 km, ca. 680.000 €)
b)
K 42 AN
1 – Osterwick (2,2 km, ca. 480.000 €)
zu veranlassen.
Die Zustimmung (Baubeschluss) erfolgt mit der
Maßgabe, dass eine Auftragsvergabe erst erfolgen darf, wenn die Haushaltsmittel
in 2017 für die Deckenerneuerungen bereitgestellt werden und der Haushalt 2017
seine Rechtskraft erlangt hat.
Begründung:
I. Problem / II. Lösung / III. Alternativen
Zu a) Der
Streckenzug, bestehend aus den Kreisstraßen K 13 AN 8 und K 28 AN 2, liegt zwischen
Dülmen und Hiddingsel. Die 4,80 – 5,30 breite Kreisstraße hat eine Verkehrsbelastung
von 1.269 KFZ/24h. Der Zustand der Kreisstraße wurde auf
Grund ihrer Schädigung (Schlaglöcher, Netzrisse sowie Absackungen im
Randbereich) bei der letzten Bewertung als ungenügend eingestuft.
Zu b) Die K 42 stellt eine Verbindung zwischen der L 555 und der K 41 von Coesfeld nach Osterwick dar. Die Verkehrsbelastung liegt bei 440 FZ/24H. Die Strecke befindet sich seit Jahren in einem schlechten Zustand. Zur Erhaltung der Verkehrssicherheit sind zwischenzeitlich Unterhaltungsmaßnahmen durchgeführt worden. Die Einstufung erfolgte bei der letzten Bewertung in die Zustandsklasse „5“.
Eine vollflächige Deckenerneuerung ist für beide
Maßnahmen unumgänglich. Baugrunduntersuchungen haben ergeben, dass der vorh.
bituminöse Aufbau mit einer Stärke von stellenweise unter 2 cm viel zu gering
ist und nicht den Anforderungen der tatsächlichen Belastung entspricht. Durch
eine Deckenerneuerung im Hocheinbau soll der Oberbau den Anforderungen
entsprechend verstärkt werden Es ist vorgesehen eine Asphalttragschicht von 10
cm und eine 4 cm starke Asphaltbetondecke aufzubringen.
Abweichend davon, ist geplant auf der K 41 AN 1 im
Bereich der Siedlung (Länge ca. 300) das Höhenniveau beizubehalten und durch
den Austausch der Deck- und Binderschicht die Fahrbahn zu erneuern. Der vorh.
Straßenaufbau weist hier eine bituminöse Schichtenstärke von 20 – 24 cm auf.
Die Deckenerneuerungen auf den o.g. Kreisstraßen
sind Bestandteil des Rahmenbauprogramms 2015 - 2019 der investiven
Straßenunterhaltung (SV-9-0146).
Die Kosten für die Maßnahmen liegen bei insgesamt 1,16
Mio. €. Als Bauzeit werden 3 Monate einkalkuliert. Sobald der Baubeschluss
vorliegt und die Mittel zur Verfügung stehen soll die öffentliche Ausschreibung
und Auftragsvergabe erfolgen. Bei geeigneter Witterung können die Bauarbeiten
dann im Frühjahr 2016 beginnen.
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige
Ressourcen)
Die Maßnahmen sind ausschließlich aus Eigenmitteln
zu finanzieren, da nach den Förderrichtlinien nur für Grunderneuerungen
Fördermöglichkeiten bestehen. Im Haushalt 2017 wurden für die Umsetzung nicht
geförderter Deckenerneuerungen 1,72 Mio. € veranschlagt. Für die anstehende
Auftragsvergabe in Höhe von insgesamt ca. 1,16 Mio. € stehen somit ausreichend
Mittel zur Verfügung.
Die Auswirkung der Investition auf die jährliche Abschreibung stellt sich wie folgt dar:
Kreis-straße |
Zustand |
Buchwert zum
31.12.2016 |
Ab-schreibung
jährlich |
Herstellungs-kosten
*1) |
Buchwert zur
Verkehrs-freigabe *2) |
Ab-schreibung
jährlich |
K13AN8 |
6 |
130.570 € |
20.088 € |
209.000 € |
329.500 € |
7.320 € |
K28AN2 |
6 |
373.590 € |
57.475 € |
539.000 € |
883.900 € |
19.640 € |
K42AN1 |
5 |
88.800 € |
6.343 € |
528.000 € |
613.600 € |
13.640 € |
Summe |
|
592.960 € |
83.906 € |
1.276.00 € |
1.827.000 € |
40.600 € |
*1) Für die Deckenerneuerungen werden insgesamt
1,16 Mio. € einkalkuliert. Hinzu kommen 10% akt. Eigenleistungen.
*2) Eine außerplanmäßige Abschreibung ist nur
dann vorzunehmen, wenn bei einer Straße mit einer Zustandsbewertung 4 und
besser durch das Abfräsen der Asphaltschichten eine Wertminderung erfolgt.
Somit ist hier keine außerplanmäßige Abschreibung vorzunehmen.
*3) Nach Fertigstellung wird der zur
Verkehrsfreigabe aktuelle Buchwert zuzgl. der Herstellungskosten über 45 Jahre
abgeschrieben.
V. Zuständigkeit für die
Entscheidung
Nach § 13 Abs. 1 der Hauptsatzung hat bei Maßnahmen oberhalb von 150.000 € der Kreisausschuss nach Vorstellung der Projekte im Fachausschuss und einer entsprechenden Beschlussempfehlung einen Beschluss zur Durchführung der vorgesehenen Maßnahmen zu treffen (Baubeschluss). Die Abwicklung obliegt dem Landrat nach Maßgabe der ergänzenden Vorgaben des § 13 (1) Buchstabe a) der Hauptsatzung.
Anlagen:
Übersichtskarte