Betreff
Baubeschluss zur Abwicklung von punktuellen Deckenerneuerungen auf Kreisstraßen
Vorlage
SV-9-0739
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Maßnahmen für die Abwicklung von punktuellen Deckenerneuerungen auf Kreisstraßen zu veranlassen.

 

Die Zustimmung (Baubeschluss) erfolgt mit der Maßgabe, dass eine Auftragsvergabe erst erfolgen darf, wenn die Haushaltsmittel in 2017 für die Unterhaltungsarbeiten bereitgestellt werden und der Haushalt 2017 seine Rechtskraft erlangt hat.

Begründung:

I. Problem / II. Lösung / III. Alternativen

Neben den mit mangelhaft und ungenügend bewerteten Kreisstraßen weisen auch die besseren Strecken verschiedene Schäden auf, die sich aber oft flächenmäßig eingrenzen lassen. Um ein Ausweiten der Schäden zu verhindern, sollen diese durch eine punktuelle Deckenerneuerung beseitigt werden.

Die Schäden (Schlaglöcher, Ausbrüche am Fahrbahnrand oder Frostaufbrüche) gehen in die Tiefe, sodass eine einfache Oberflächenbehandlung nicht ausreicht um die Beeinträchtigung zu beheben. Die mangelhaften Stellen werden abgefräst und bituminös entsprechend den örtlichen Gegebenheiten in Form von Trag-, Binderschicht und/oder Deckschicht erneuert.

Es sind u.a. folgende Strecken vorgesehen:

Fahrbahn                            Bewertung 2015               Finanzierung

K 09 AN 4/5 Olfen                          4                          konsumtiv (k)

K 26 AN 1 Olfen                             3                               investiv

K 27 AN 1.1 Dülmen                      4                                    k

K 46 AN 11 Coesfeld                     3                                    k

Radwege                            Bewertung 2012               Finanzierung

K 04 AN 1 Senden                         2                                    k

K 13 AN 12/13 Dülmen                  2                                    k

 

Wie die Erfahrung zeigt, kann es durchaus möglich sein, dass sich Schadensbilder im Winter verändern, sodass evtl. zusätzliche Strecken aufgenommen oder die Reihenfolge entsprechend der Notwendigkeit geändert wird.

Die Unterhaltungsarbeiten sollen im April öffentlich ausgeschrieben und bei entsprechender Witterung in den Sommermonaten ausgeführt werden.

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Die Ausschreibung soll in 2 Lose aufgeteilt werden:

·           Los 1 umfasst Maßnahmen, die ausschließlich aus Unterhaltungsmitteln zu finanzieren sind. Hier wird lediglich die Verschleißschicht ausgewechselt. Der Umfang beträgt ca. 200.000 €. Unter dem Ansatz „Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen“ wurden für die Umsetzung verschiedener Maßnahmen insgesamt 1,344 Mio. € veranschlagt.

·           Los 2 beinhaltet die Deckenerneuerung auf der K 26 AN 1 auf einer Länge von ca. 220 m. Da der Oberbau nicht ausreichend dimensioniert ist, würde durch das Auswechseln der Deckschicht die Schadstelle nur kurzzeitig beseitigt werden. Es ist geplant den Straßenaufbau mit 3,5 cm Splittmastix, 6,5 cm Asphaltbinder und 10 cm Asphalttragschicht zu verstärken. Die Kosten für die aus Eigenmitteln zu finanzierende Deckenerneuerung liegen bei rd. 55.000 €. Der Ansatz für die Umsetzung nicht geförderter Deckenerneuerungen umfasst im laufenden Haushalt 1,72 Mio. €.

Für die anstehende Auftragsvergabe stehen somit ausreichend Mittel zur Verfügung.


 

Die Investition wirkt sich wie folgt auf die jährliche Abschreibung aus:

 

Be-wertung 2015

Buchwert zum 31.12.2016

Ab-schreibung jährlich
bisher

Herstellungs-kosten
*1) / *2)

außer-planmäßige Abschreibung *3)

Buchwert zur Verkehrsfreigabe

Ab-schreibung jährlich
neu *4)

3

703.698 €

24.265 €

60.500 €

0 €

750.000 €

26.400 €

 

*1)   Für die Erneuerung eines Teilbereiches der K 26 AN 1 werden insgesamt 55.000 € einkalkuliert. Hinzu kommen 10% akt. Eigenleistungen.

*2)   Es handeln sich hier um „nachträgliche“ Herstellungskosten. Die K 26 hat insgesamt eine Streckenlänge von 1.737 km. Der Aufbau ist entsprechend der aktuellen Verkehrsbelastung ausreichend dimensioniert, ausgenommen ca. 220 m im Bereich der Kreisgrenze zu Recklinghausen. Mit der Deckenverstärkung im Hocheinbau soll der fehlende Aufbau nachträglich hergestellt werden.

*3)   Eine außerplanmäßige Abschreibung ist nicht vorzunehmen, da es sich hier um „nachträgliche“ Herstellungskosten handeln

*4)   Nach Fertigstellung wird der zur Verkehrsfreigabe aktuelle Buchwert zuzgl. der Herstellungskosten über die Restnutzungsdauer (28,4 Jahre) abgeschrieben.

 

V. Zuständigkeit für die Entscheidung

Nach § 13 Abs. 1 der Hauptsatzung hat bei Maßnahmen oberhalb von 150.000 € der Kreisausschuss nach Vorstellung der Projekte im Fachausschuss und einer entsprechenden Beschlussempfehlung einen Beschluss zur Durchführung der vorgesehenen Maßnahmen zu treffen (Baubeschluss). Die Abwicklung obliegt dem Landrat nach Maßgabe der ergänzenden Vorgaben des § 13 (1) Buchstabe a) der Hauptsatzung.