Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Maßnahmen für die
Abwicklung von punktuellen Deckenerneuerungen auf Kreisstraßen zu veranlassen.
Die Zustimmung (Baubeschluss) erfolgt mit der Maßgabe, dass eine Auftragsvergabe erst erfolgen darf, wenn die Haushaltsmittel in 2017 für die Unterhaltungsarbeiten bereitgestellt werden und der Haushalt 2017 seine Rechtskraft erlangt hat.
Begründung:
I. Problem / II. Lösung / III. Alternativen
Neben den mit
mangelhaft und ungenügend bewerteten Kreisstraßen weisen auch die besseren Strecken
verschiedene Schäden auf, die sich aber oft flächenmäßig eingrenzen lassen. Um
ein Ausweiten der Schäden zu verhindern, sollen diese durch eine punktuelle Deckenerneuerung
beseitigt werden.
Die Schäden
(Schlaglöcher, Ausbrüche am Fahrbahnrand oder Frostaufbrüche) gehen in die Tiefe,
sodass eine einfache Oberflächenbehandlung nicht ausreicht um die
Beeinträchtigung zu beheben. Die mangelhaften Stellen werden abgefräst und
bituminös entsprechend den örtlichen Gegebenheiten in Form von Trag-,
Binderschicht und/oder Deckschicht erneuert.
Es sind u.a.
folgende Strecken vorgesehen:
Fahrbahn Bewertung 2015 Finanzierung
K 09 AN 4/5 Olfen 4 konsumtiv
(k)
K 26 AN 1 Olfen 3 investiv
K 27 AN 1.1 Dülmen 4 k
K 46 AN 11 Coesfeld 3 k
Radwege Bewertung 2012 Finanzierung
K 04 AN 1 Senden 2 k
K 13 AN 12/13 Dülmen 2 k
Wie die Erfahrung
zeigt, kann es durchaus möglich sein, dass sich Schadensbilder im Winter verändern,
sodass evtl. zusätzliche Strecken aufgenommen oder die Reihenfolge entsprechend
der Notwendigkeit geändert wird.
Die Unterhaltungsarbeiten
sollen im April öffentlich ausgeschrieben und bei entsprechender Witterung in
den Sommermonaten ausgeführt werden.
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige
Ressourcen)
Die Ausschreibung
soll in 2 Lose aufgeteilt werden:
· Los 1 umfasst Maßnahmen, die ausschließlich aus Unterhaltungsmitteln zu finanzieren sind. Hier wird lediglich die Verschleißschicht ausgewechselt. Der Umfang beträgt ca. 200.000 €. Unter dem Ansatz „Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen“ wurden für die Umsetzung verschiedener Maßnahmen insgesamt 1,344 Mio. € veranschlagt.
·
Los 2 beinhaltet die Deckenerneuerung auf der K 26
AN 1 auf einer Länge von ca. 220 m. Da der Oberbau nicht ausreichend
dimensioniert ist, würde durch das Auswechseln der Deckschicht die Schadstelle
nur kurzzeitig beseitigt werden. Es ist geplant den Straßenaufbau mit 3,5 cm
Splittmastix, 6,5 cm Asphaltbinder und 10 cm Asphalttragschicht zu verstärken.
Die Kosten für die aus Eigenmitteln zu finanzierende Deckenerneuerung liegen
bei rd. 55.000 €. Der Ansatz für die Umsetzung nicht geförderter
Deckenerneuerungen umfasst im laufenden Haushalt 1,72 Mio. €.
Für die anstehende
Auftragsvergabe stehen somit ausreichend Mittel zur Verfügung.
Die Investition wirkt sich wie folgt auf die jährliche Abschreibung aus:
Be-wertung 2015 |
Buchwert zum 31.12.2016 |
Ab-schreibung jährlich |
Herstellungs-kosten |
außer-planmäßige Abschreibung *3) |
Buchwert zur Verkehrsfreigabe |
Ab-schreibung jährlich |
3 |
703.698 € |
24.265 € |
60.500 € |
0 € |
750.000 € |
26.400 € |
*1) Für die
Erneuerung eines Teilbereiches der K 26 AN 1 werden insgesamt 55.000 €
einkalkuliert. Hinzu kommen 10% akt. Eigenleistungen.
*2) Es
handeln sich hier um „nachträgliche“ Herstellungskosten. Die K 26 hat insgesamt
eine Streckenlänge von 1.737 km. Der Aufbau ist entsprechend der aktuellen
Verkehrsbelastung ausreichend dimensioniert, ausgenommen ca. 220 m im Bereich
der Kreisgrenze zu Recklinghausen. Mit der Deckenverstärkung im Hocheinbau soll
der fehlende Aufbau nachträglich hergestellt werden.
*3) Eine
außerplanmäßige Abschreibung ist nicht vorzunehmen, da es sich hier um
„nachträgliche“ Herstellungskosten handeln
*4) Nach
Fertigstellung wird der zur Verkehrsfreigabe aktuelle Buchwert zuzgl. der
Herstellungskosten über die Restnutzungsdauer (28,4 Jahre) abgeschrieben.
V. Zuständigkeit für die
Entscheidung
Nach § 13 Abs. 1
der Hauptsatzung hat bei Maßnahmen oberhalb von 150.000 € der Kreisausschuss
nach Vorstellung der Projekte im Fachausschuss und einer entsprechenden Beschlussempfehlung
einen Beschluss zur Durchführung der vorgesehenen Maßnahmen zu treffen (Baubeschluss).
Die Abwicklung obliegt dem Landrat nach Maßgabe der ergänzenden Vorgaben des §
13 (1) Buchstabe a) der Hauptsatzung.