Betreff
Beschluss zum Kauf eines Baggers für den Straßenunterhaltungsdienst
Vorlage
SV-9-0740
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt die notwendigen Schritte für den Kauf eines neuen Baggers einzuleiten und nach den Regeln des Vergaberechts zu vollziehen.

 

Die Zustimmung erfolgt mit der Maßgabe, dass eine Auftragsvergabe erst erfolgen darf, wenn die Haushaltsmittel in 2017 für den Bagger bereitgestellt werden und der Haushalt 2017 seine Rechtskraft erlangt hat.

Begründung:

I. Problem / II. Lösung

Der Bagger ist für den Straßenunterhaltungsdienst regelmäßig im Einsatz. Hauptsächlich wird das Gerät zur Räumung der Straßenseitengräben eingesetzt. Die Gräben sind regelmäßig von Schlamm und Pflanzenbewuchs zu befreien, um eine ordentliche Entwässerung sowohl für die Straße als auch der anliegenden Felder zu gewährleisten. Da ca. 375 km der Kreisstraßen außerhalb der Ortsdurchfahr liegen, ist das Ausbaggern der Gräben kontinuierlich durchzuführen. Zusätzlich wird der Bagger u.a. bei der Verlegung von Durchlässen, Beseitigung von Unfall- oder Sturmschäden, Gehölzpflege oder am Bauhof zum Laden von Schüttgütern eingesetzt.

Der zu ersetzende Bagger (Marke Atlas, Baujahr 1997) weist aktuell 11.200 Betriebsstunden auf. Aufgrund des Alters und der Beanspruchung ist der Bagger insgesamt verschlissen. Um den Baggern weiter einsetzen zu können, sind zunächst mind. 13.000 € zu investieren. Weitere kostspielige Reparaturen (u.a. Hydraulikleitungen, Getriebe) zeichnen sich ab.

Als Ersatz ist ein neuer Bagger vorgesehen, da aktuell kein geeignetes Gebrauchtgerät zu einem akzeptablen Preis zu erhalten ist. Die Kosten für die Neuanschaffung liegen bei ca. 180.000 €. Sobald die Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, soll die Lieferung eines Baggers kurzfristig öffentlich ausgeschrieben werden. Für die Ausschreibung, Vergabe und Lieferzeit eines neuen Baggers ist ein Zeitraum von insgesamt fünf bis sechs Monate einzuplanen.

III. Alternativen

Alternativen, wie Anmietung eines Baggers oder Vergabe der Grabenräumarbeiten bringen keinen wirtschaftlichen Vorteil. Bei einer Vergabe sind z.B. zusätzliche Aufwendungen für das Aufstellen der Ausschreibungsunterlagen, Vergabe, Bauüberwachung, evtl. Verkehrssicherung und Abrechnung einzurechnen.

Die Grabenräumarbeiten werden hauptsächlich im Herbst, Winter und Frühjahr durchgeführt. Durch die Ausführung in eigener Regie ist eine optimale Auslastung der am Bauhof auf Grund der im Winterdienst bzw. in der Straßenunterhaltung benötigten Fahrzeuge/Geräte gegeben. Gleiches gilt auch für die Mitarbeiter. Bei einer Vergabe der Baggerarbeiten an Dritte (aber Abfuhr durch Bauhofsmitarbeiter) kann es zu organisatorischen Problemen führen, da z.B. der Winterdienst oder die Beseitigung von Sturmschäden nie fest eingeplant werden kann. Es besteht dann die Gefahr, dass an manchen Tagen Mitarbeiter und Fuhrpark nicht zur Verfügung stehen.

Mit einem eigenen Bagger können die Arbeiten flexibler durchgeführt und besser mit den Pflichtaufgaben in der Straßenunterhaltung kombiniert werden. Auch variable Einsatzmöglichkeiten des Baggers sind gegeben, z.B. bei der Beseitigung von Unfall- oder Sturmschäden und dies auch außerhalb der Dienstzeiten.

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Vorgesehen ist als Ersatzbeschaffung der Kauf eines neuen Baggers. Im Haushalt 2017 wurden dafür 180.000 € veranschlagt. Für die anstehende Auftragsvergabe stehen somit ausreichend Mittel zur Verfügung

Der zu ersetzende Bagger (Baujahr 1997) ist bereits seit 2009 abgeschrieben. Die Investition  in einen neuen Bagger wird mit Inbetriebnahme über eine Laufzeit von 12 Jahre abgeschrieben.

V. Zuständigkeit für die Entscheidung

Grundsätzlich hat über Vergaben ab einem Wert von 150.000 € der Kreisausschuss gemäß § 13 (1) der Hauptsatzung zu entscheiden. Eine solche Entscheidung ist entbehrlich, wenn die unter § 13 (1) Nr. 1 näher beschriebenen Voraussetzungen erfüllt sind. Mit der Vorstellung und Beratung im Fachausschuss und einer entsprechenden Beschlussempfehlung an den Kreisausschuss werden die Voraussetzungen erfüllt. Vorbehaltlich einer entsprechenden Beschlussfassung im Kreisausschuss kann somit der Landrat über die Auftragsvergabe entscheiden. In analoger Anwendung des Beschlusses für Baumaßnahmen (Baubeschluss) soll daher auch für die Anschaffung des Baggers ein entsprechender Beschluss gefasst werden.