Betreff
Aktion Münsterland e.V.
hier: Übernahme der Mitgliedsbeiträge der kreisangehörigen Städte und Gemeinden durch den Kreis Coesfeld
Vorlage
SV-7-0132
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

1.         Der Kreis Coesfeld übernimmt - beginnend mit dem Jahr 2005 - die Mitgliedsbeiträge der kreisangehörigen Städte und Gemeinden für die Aktion Münsterland.

 

2.         Die dafür erforderlichen Mittel werden erstmalig im Haushaltsplan 2005  veranschlagt.

Begründung:

 

I.   Problem

 

Die Aktion Münsterland e.V. - Verein zur Förderung des Münsterlandes – wurde unter maßgeblicher Mitwirkung der Kreise Borken, Coesfeld, Steinfurt und Warendorf sowie der Stadt Münster am 15.06.1990 gegründet. Nach ihrer Gründung sind der zwischenzeitlich mitgliederstärksten Regionalinitiative in Deutschland (über 500 Mitglieder, darunter mehr als 320 Unternehmen aus der Region) sukzessive sämtliche kreisangehörigen Städte und Gemeinden der Münsterlandkreise - mit zwei Ausnahmen (Städte Billerbeck und Sendenhorst) - beigetreten.

 

Die Mitgliedsbeiträge sind in der Beitragsordnung der Aktion Münsterland festgesetzt.  Für die kommunalen Gebietskörperschaften (Kreise, kreisangehörige Städte und Gemeinden, kreisfreie Stadt Münster) orientieren sich diese an der Einwohnerzahl und sind seit dem Jahr 1990 nahezu konstant geblieben (0,10 DM/Einwohner bzw.  0,06 €/Einwohner ab dem Jahr 2002).

 

Auf der Grundlage der bis einschließlich 2004 geltenden Beitragsordnung, nach der für diejenigen kreisangehörigen Städte und Gemeinden, die der Aktion Münsterland e.V. nicht beitreten, der Mitgliedsbetrag von 0,06 €/Einwohner vom jeweiligen Kreis zu entrichten ist, hat der Kreis Coesfeld in der Vergangenheit den Mitgliedsbeitrag der Stadt Billerbeck übernommen.

 

Durch Beschluss der Mitgliederversammlung der Aktion Münsterland vom 29.11.2004 wurde die Beitragsordnung dahingehend geändert, dass künftig - beginnend mit dem Jahr 2005 - für diejenigen kreisangehörigen Städte und Gemeinden, die nicht Mitglied der Aktion Münsterland sind, der Mitgliedsbeitrag vom jeweiligen Kreis zu entrichten ist.

 

Für den Kreis Coesfeld resultiert aus der geänderten Beitragsordnung die Verpflichtung, neben dem Mitgliedsbeitrag für die Stadt Billerbeck (695,34 € für 2005) auch den Mitgliedsbeitrag der Stadt Dülmen (2.846,70 € für 2005) zu übernehmen, die zum 31.12.2002 ihre Mitgliedschaft in der Aktion Münsterland gekündigt hat.

 

Im Entwurf des Haushaltsplans 2005 sind aktuell lediglich der Mitgliedsbeitrag des Kreises (13.235,34 €) und der Mitgliedsbeitrag für die Stadt Billerbeck (695,34 €) berücksichtigt, nicht jedoch der nun zusätzlich zu übernehmende Mitgliedsbeitrag für die Stadt Dülmen (2.846,70 €).

 

In der HGB-Konferenz am 18.11.2004 wurde die Thematik besprochen mit dem Ergebnis, dass der Kreis - beginnend mit dem Jahr 2005 - die Mitgliedsbeiträge für sämtliche kreisangehörigen Städte und Gemeinden entrichten sollte, zumal auf diesem Wege eine solidarische und gerechte Finanzierung der Mehrausgaben des Kreises erreicht werden kann.

II.  Lösung

 

Das Ergebnis der Beratungen in der HGB-Konferenz am 18.11.2004 wird mit dem Beschlussvorschlag aufgegriffen (Ziff. 1).

 

Die Übernahme der Mitgliedsbeiträge der kreisangehörigen Städte und Gemeinden erfordert eine entsprechende Erhöhung des Ansatzes im Entwurf des Haushaltsplans 2005 (Ziff. 2 des Beschlussvorschlages).

III. Alternativen

 

Der entsprechende Haushaltsansatz wird lediglich um den ab 2005 zu entrichtenden Mitgliedsbeitrag der Stadt Dülmen erhöht.

IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung

 

Im Entwurf des Haushaltsplans 2005 (Übersicht gem. Anlage 10 ) sind als Mitgliedsbeitrag für die Aktion Münsterland Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 13.950 € veranschlagt worden; dieser Betrag setzt sich auf der Grundlage der zwischenzeitlich vorliegenden Einwohnerzahlen (Stand: 30.06.2004) wie folgt zusammen:

 

Mitgliedsbeitrag Kreis Coesfeld:               0,06 €  x  220.589 Einwohner =  13.235,34 €

Mitgliedsbeitrag Stadt Billerbeck:              0,06 €  x    11.589 Einwohner =       695,34 €

 

Die Übernahme der Mitgliedsbeiträge für sämtliche kreisangehörigen Städte und Gemeinden erfordert eine Erhöhung des Ansatzes um 12.521 € auf insgesamt 26.471 € (0,12 € x 220.589 Einwohner).

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Für die Vorberatung von Angelegenheiten der Aktion Münsterland e. V. ist gemäß Beschluss des Kreistages vom 20.10.1999 der Ausschuss für Finanzen und Wirtschaftsförderung zuständig.