hier: Übernahme der Mitgliedsbeiträge der kreisangehörigen Städte und Gemeinden durch den Kreis Coesfeld
Beschlussvorschlag:
1. Der Kreis Coesfeld übernimmt - beginnend mit dem Jahr 2005 - die Mitgliedsbeiträge der kreisangehörigen Städte und Gemeinden für die Aktion Münsterland.
2. Die dafür erforderlichen Mittel werden erstmalig im Haushaltsplan 2005 veranschlagt.
Begründung:
I. Problem
Die Aktion Münsterland e.V.
- Verein zur Förderung des Münsterlandes – wurde unter maßgeblicher Mitwirkung
der Kreise Borken, Coesfeld, Steinfurt und Warendorf sowie der Stadt Münster am
15.06.1990 gegründet. Nach ihrer Gründung sind der zwischenzeitlich
mitgliederstärksten Regionalinitiative in Deutschland (über 500 Mitglieder,
darunter mehr als 320 Unternehmen aus der Region) sukzessive sämtliche
kreisangehörigen Städte und Gemeinden der Münsterlandkreise - mit zwei
Ausnahmen (Städte Billerbeck und Sendenhorst) - beigetreten.
Die Mitgliedsbeiträge sind
in der Beitragsordnung der Aktion Münsterland festgesetzt. Für die kommunalen Gebietskörperschaften
(Kreise, kreisangehörige Städte und Gemeinden, kreisfreie Stadt Münster)
orientieren sich diese an der Einwohnerzahl und sind seit dem Jahr 1990 nahezu
konstant geblieben (0,10 DM/Einwohner bzw.
0,06 €/Einwohner ab dem Jahr 2002).
Auf der Grundlage der bis
einschließlich 2004 geltenden Beitragsordnung, nach der für diejenigen
kreisangehörigen Städte und Gemeinden, die der Aktion Münsterland e.V. nicht
beitreten, der Mitgliedsbetrag von 0,06 €/Einwohner vom jeweiligen Kreis zu
entrichten ist, hat der Kreis Coesfeld in der Vergangenheit den
Mitgliedsbeitrag der Stadt Billerbeck übernommen.
Durch Beschluss der
Mitgliederversammlung der Aktion Münsterland vom 29.11.2004 wurde die
Beitragsordnung dahingehend geändert, dass künftig - beginnend mit dem Jahr
2005 - für diejenigen kreisangehörigen Städte und Gemeinden, die nicht
Mitglied der Aktion Münsterland sind, der Mitgliedsbeitrag vom jeweiligen
Kreis zu entrichten ist.
Für den Kreis Coesfeld
resultiert aus der geänderten Beitragsordnung die Verpflichtung, neben dem
Mitgliedsbeitrag für die Stadt Billerbeck (695,34 € für 2005) auch den
Mitgliedsbeitrag der Stadt Dülmen (2.846,70 € für 2005) zu übernehmen, die zum
31.12.2002 ihre Mitgliedschaft in der Aktion Münsterland gekündigt hat.
Im Entwurf des
Haushaltsplans 2005 sind aktuell lediglich der Mitgliedsbeitrag des Kreises
(13.235,34 €) und der Mitgliedsbeitrag für die Stadt Billerbeck (695,34 €)
berücksichtigt, nicht jedoch der nun zusätzlich zu übernehmende
Mitgliedsbeitrag für die Stadt Dülmen (2.846,70 €).
In der HGB-Konferenz am 18.11.2004 wurde die Thematik besprochen mit dem Ergebnis, dass der Kreis - beginnend mit dem Jahr 2005 - die Mitgliedsbeiträge für sämtliche kreisangehörigen Städte und Gemeinden entrichten sollte, zumal auf diesem Wege eine solidarische und gerechte Finanzierung der Mehrausgaben des Kreises erreicht werden kann.
II. Lösung
Das Ergebnis der Beratungen
in der HGB-Konferenz am 18.11.2004 wird mit dem Beschlussvorschlag aufgegriffen
(Ziff. 1).
Die Übernahme der Mitgliedsbeiträge der kreisangehörigen Städte und Gemeinden erfordert eine entsprechende Erhöhung des Ansatzes im Entwurf des Haushaltsplans 2005 (Ziff. 2 des Beschlussvorschlages).
III. Alternativen
Der entsprechende
Haushaltsansatz wird lediglich um den ab 2005 zu entrichtenden Mitgliedsbeitrag
der Stadt Dülmen erhöht.
IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung
Im Entwurf des
Haushaltsplans 2005 (Übersicht gem. Anlage 10 ) sind als Mitgliedsbeitrag für
die Aktion Münsterland Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 13.950 €
veranschlagt worden; dieser Betrag setzt sich auf der Grundlage der
zwischenzeitlich vorliegenden Einwohnerzahlen (Stand: 30.06.2004) wie folgt
zusammen:
Mitgliedsbeitrag
Kreis Coesfeld: 0,06 € x 220.589
Einwohner = 13.235,34 €
Mitgliedsbeitrag
Stadt Billerbeck: 0,06 € x
11.589 Einwohner = 695,34 €
Die Übernahme der Mitgliedsbeiträge für sämtliche kreisangehörigen Städte und Gemeinden erfordert eine Erhöhung des Ansatzes um 12.521 € auf insgesamt 26.471 € (0,12 € x 220.589 Einwohner).
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Für die Vorberatung von Angelegenheiten der Aktion Münsterland e. V. ist gemäß Beschluss des Kreistages vom 20.10.1999 der Ausschuss für Finanzen und Wirtschaftsförderung zuständig.