Beschlussvorschlag:
- ohne -
Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Begründung:
Der Kreis Coesfeld ist
als örtlicher Träger der Sozialhilfe für vielerlei Aufgaben zuständig. Zudem
bietet er eine Reihe von Beratungsangeboten für ganz unterschiedliche
Zielgruppen an.
So wird zum Beispiel für
Personen, die ihren Lebensunterhalt nicht durch eigenes Einkommen oder Vermögen
decken können oder die erforderliche Hilfe nicht von anderen erhalten, Hilfe
zum Lebensunterhalt beziehungsweise Grundsicherung gewährt. Ergänzend hierzu
gewährt der Kreis Coesfeld in eigener Zuständigkeit die sogenannte
Eingliederungshilfe.
Darüber hinaus werden
Leistungen zur Deckung des Hilfebedarfs im Rahmen der ambulanten und
stationären Pflege erbracht, soweit der Bedarf nicht von den Betroffenen durch
eigene oder andere vorrangige Mittel (z.B. der Pflegekasse) gedeckt werden
kann.
Der Kreis Coesfeld nimmt
außerdem Aufgaben im Auftrag des Integrationsamtes des Landschaftsverbandes
Westfalen-Lippe wahr. Zu den Aufgaben dieser Fachstelle zählt die Beratung,
Information und Leistungsgewährung für schwerbehinderte Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmern sowie deren Arbeitgeber.
Zum Aufgabenspektrum des
Sozialamtes gehört ferner die Gewährung von Leistungen an Auszubildende (nicht
Studenten) zur Deckung des Lebensunterhalts und des ausbildungsbedingten
Bedarfs während einer schulischen Ausbildung.
Aber auch die Verfolgung
von privaten unterhaltsrechtlichen Ansprüchen gehört zu den Aufgaben des
Kreissozialamtes, wenn Leistungen nach dem SGB XII erbracht werden.
Dem Kreis Coesfeld
obliegt daneben die Überprüfung der stationären Pflegeheime sowie der
Einrichtungen der Behindertenhilfe. Beratung zu Leistungsansprüchen und
Angeboten an entlastenden Hilfen werden in der Pflege- und Wohnberatung
vorgehalten.
Mit dem Jahresbericht
2016, der im Rahmen der Sitzung
auszugsweise vorgestellt wird, soll
der Öffentlichkeit und der Politik ein Überblick über die Schwerpunkte,
Aktivitäten sowie Aufgaben des Sozialamtes gegeben werden.