Betreff
Kindergartenbedarfsplan 2017/18
Vorlage
SV-9-0755
Aktenzeichen
51.2.3 - 3300
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kindergartenbedarfsplan für das Kindergartenjahr 2017/18 wird beschlossen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, für das Kindergartenjahr 2017/18 die Landesmittel nach § 21 Abs. 1, 3 und 4 sowie § 22 Abs. 1 und 4 KiBiz beim Landesjugendamt entsprechend dem Inhalt des Kindergartenbedarfsplans sowie für 171 Tagespflegeplätze zu beantragen.

 

Begründung:

 

I.   Problem und II. Lösung

Das Kinderbildungsgesetz – KiBiz – setzt für die Finanzierung der Tageseinrichtungen für Kinder nach § 18 u.a. die Bedarfsfeststellung auf Grundlage der örtlichen Jugendhilfeplanung voraus. D.h., ein Anspruch auf eine Betriebskostenförderung für Kindertageseinrichtungen besteht nur dann, wenn diese im Kindergartenbedarfsplan mit dem jeweiligen Angebot (Gruppentyp, Platzzahl, Betreuungsumfang) vorgesehen sind.

 

Das Land beteiligt sich nach §§ 21, 21a, 21b, 21e sowie § 22 KiBiz an der Betriebskostenförderung. Die Landesmittel für das am 01.08.2017 beginnende Kindergartenjahr 2017/18 sind bis zum 15.03.2017 beim Landesjugendamt zu beantragen. Das Antragsverfahren erfolgt elektronisch über das internetgestützte Programm KiBiz-web, in dem die Antragsdaten (Platzzahlen, Gruppentypen und Betreuungsumfang, Mieten, Zuschläge für eingruppige Einrichtungen und Waldgruppen, Förderung als Familienzentrum (gfl. mit besonderem Unterstützungsbedarf), Anzahl Plätze für Kinder unter drei Jahren in Kindertagespflege) einzutragen sind und der Landeszuschuss berechnet wird.

 

In der jetzt vor dem Abschluss stehenden Planungsphase des Kindergartenjahres 2017/18 bestätigen sich erneut die hohen U3 Anmeldezahlen im Bereich des Kreisjugendamtes Coesfeld, die sich nach 42,6 % im letzten Jahr bei nunmehr 43,1 % Stand 01.03.2017 konsolidieren. Die Quote der Anmeldungen der einjährigen Kinder stieg erneut von 39,1 % in 2016 auf 41,5 % in 2017. Bei den zweijährigen Kindern liegt die Anmeldequote 2017 bei 86,4 % nach 83,1 % in 2016. Langfristig zeichnet sich immer mehr ab, dass der regelmäßige Betreuungsbeginn der Kinder nicht mehr das Vollenden des dritten Lebensjahres sein wird, sondern die Kinder spätestens mit dem 2. Geburtstag in der Kita angemeldet werden. Die bereits jetzt schon hohe Nachfragequote bei den einjährigen und deren weiterer Anstieg lassen vermuten, dass der Bedarf hier ebenfalls noch weiter ansteigen wird. Da einjährige Kinder allerdings nur in Typ II Gruppen mit entsprechend geringer Platzzahl von nur zehn Kindern betreut werden können, hat dieses erhebliche Auswirkungen auf die notwendige Gruppenstruktur in den Einrichtungen und ist bei den dringend notwendigen Ausbaubemühungen weiterhin verstärkt in den Blick zu nehmen. Gründe für die hohe U3 Nachfrage werden weiterhin die niedrige Arbeitslosenquote bei dazu passend hoher Frauenerwerbsquote im Kreis Coesfeld sein sowie die Randlage zur Stadt Münster im Nordosten und dem Ruhrgebiet im Süden bei sehr guter verkehrlicher Anbindung.

 

Darüber hinaus ist auch weiterhin eine starke Zuwanderung in alle Gemeinden im Bereich des Kreisjugendamtes zu verzeichnen, die verbunden mit der hohen Nachfrage dazu führt, dass das Angebot in den vorhandenen Kindertageseinrichtungen weiterhin ausgebaut werden muss. Nachdem mit dem Kindergartenjahr 2016/17 bereits sechs neue Kitas den Betrieb aufgenommen haben, werden mit dem Kindergartenjahr 2017/18 die nächsten Kitas eröffnet werden. Es gibt bereits in mehreren Orten konkrete Pläne für weitere Kitas, die mit dem Kindergartenjahr 2018/19 in Betrieb gehen sollen. Größte Herausforderung neben der Findung passender Grundstücke für die Kitas und Investoren zur Errichtung der neuen Gebäude wird es dabei für die ebenfalls noch zu findenden Träger dieser neuen Kitas, das nötige Fachpersonal zu akquirieren.

 

Die Verwaltung befindet sich derzeit noch in mehreren Gemeinden in Gesprächen mit den handelnden Partnern bei der Suche nach sachgerechten Lösung zur Bedarfsdeckung für das Kitajahr 2017/18 und darüber hinaus, so dass es noch zu Veränderungen am beigefügten Kindergartenbedarfsplan 2017/18 kommen kann, die dann zur Sitzung in Form einer Tischvorlage nachgereicht würden, wie es bereits in den Vorjahren der Fall war. Details zu den Entwicklungen in den einzelnen Orten können dem Bedarfsplan entnommen werden.

 

 

III. Alternativen

Keine

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Die Betriebskostenförderung für die Kindertageseinrichtungen basiert auf den Festlegungen im Kindergartenbedarfsplan. Finanziert werden die Betriebskosten durch die Träger, das Land und das Jugendamt. Das Jugendamt wiederum kann seinen Anteil an der Betriebskostenförderung durch die Erhebung von Elternbeiträgen tlw. refinanzieren. Von den Betriebskosten des Kindergartenjahres 2017/18 fallen 5/12 im Jahr 2017 (August bis Dezember) und 7/12 im Jahr 2018 (Januar bis Juli) an.

 

Bei der Aufstellung des Haushaltes 2017 konnten die voraussichtlichen Betriebskosten des Kindergartenjahres 2016/17, ausschlaggebend für die Monate Januar - Juli 2017, berücksichtigt werden, soweit sie zum damaligen Zeitpunkt bereits bekannt waren. Für sich danach noch ergebende Änderungen durch Mehrkosten aufgrund nachträglicher Anerkennungen von Kindern mit behinderungsbedingtem Mehrbedarf wurde ein angemessener Puffer berücksichtigt. Das Kindergartenjahr 2017/18 konnte nur aufgrund der Kinderzahlen zum Stand 31.12.2015 hochgerechnet werden, wobei bei der Planung ein Puffer für zu erwartende Wanderungsgewinne von Ende 2015 bis Mitte 2017, sowie für den zu erwartenden Anstieg der U3 Anmeldequoten berücksichtigt wurde.

 

Schwer zu kalkulierende Unbekannte sind die Endabrechnung des Kitajahres 2015/16, die sich aktuell im Anhörungsverfahren gegenüber den Kitaträgern befindet, sowie die Endabrechnung des laufenden Kitajahres 2016/17, die unter Umständen noch am Ende des Kalenderjahres 2017 wird durchgeführt werden können. Erfahrungen aus der Vergangenheit liegen dazu nicht vor, da die Ist-Abrechnung erst zum Kitajahr 2015/16 im KiBiz eingeführt wurde. Mit der Endabrechnung 2015/16 zeichnen sich aber Verbesserungen für den Kreishaushalt ab.

 

Aufgrund noch offener Fragen lässt sich Stand 02.03.2017 der Finanzumfang der Kindergartenbedarfsplanung 2017/18, aber auch das Ergebnis zumindest der Endabrechnung 2015/16 noch nicht abschließend abschätzen, tendenziell ist aber davon auszugehen, dass der eingeplante Haushaltsansatz 2017 auskömmlich sein dürfte.

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Die Entscheidung über den Kindergartenbedarfsplan gehört nach § 5 Abs. 2 der Satzung für das Jugendamt zu den Aufgaben des Jugendhilfeausschusses.