Beschlussvorschlag:
- Der Bericht der Verwaltung wird zur
Kenntnis genommen.
- Der Kreis Coesfeld richtet eine zusätzliche, überwiegend aus
Landesmitteln geförderte Vollzeitstelle für den Bereich „Integration als
Querschnittsaufgabe“ im Kommunalen Integrationszentrum ein. Im laufenden
Jahr 2017 wird die Stelle als Projektstelle geführt. Vorbehaltlich der
fortgesetzten Landesförderung soll diese Stelle dann im Beratungsverfahren
für den Stellenplan 2018 als zusätzliche Planstelle berücksichtigt werden.
Der Kreis Coesfeld nutzt das Angebot des Landes NRW zur zusätzlichen Abordnung von 1,5 Stellen für Lehrerinnen oder Lehrer im Kommunalen Integrationszentrum.
Zu 1:
Sachverhalt:
Es ist vereinbart, dass die Verwaltung im
Integrationsausschuss regelmäßig über die aktuelle Situation zum Asyl,-
Flüchtlings- und Integrationsgeschehen im Kreis berichtet. Nachfolgend stellen
einige Abteilungen der Verwaltung ausgewählte Entwicklungen, Prozesse oder
Maßnahmen vor. In der Sitzung des Integrationsausschusses besteht die
Möglichkeit des Austausches zu den einzelnen Sachverhalten.
Sicherheit
und Ordnung (Abt. 32):
Zur Ausschusssitzung wird eine Tischvorlage mit den
aktuellen Daten aus der Ausländerbehörde des Kreises Coesfeld erstellt.
Hinweise zur Wohnsitzauflage:
Für alle Flüchtlinge, denen bis einschließlich
31.12.2015 ein (wie auch immer gearteter) Schutzstatus zuerkannt wurde, gilt
weiterhin Freizügigkeit im Bundesgebiet.
Bei Zuerkennung eines Schutzstatus in der Zeit vom
01.01.2016 bis zum 06.08.2016 (In-Kraft-Treten des Integrationsgesetzes) gilt
die Verpflichtung zur Wohnsitznahme in NRW.
Für alle anderen (Anerkennung ab 07.08.2016) soll
eine Zuweisung in die Wohnsitzgemeinde des Asylverfahrens erfolgen (zweizeitige
Zuweisung: im laufenden Asyl-verfahren nach Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG),
nach positivem Abschluss des Asylverfahrens nach Integrationsschlüssel gem.
Ausländerwohnsitzregelungsverordnung (AWoV)). Bis zum Erlass des (zweiten)
Zuweisungsbescheides gilt jedoch nach unanfechtbarem Abschluss des
Asylverfahrens die gesetzliche Regelung des § 12 a des
Gesetzes über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die
Integration von Ausländern im Bundesgebiet ( AufenthG),
demnach also die Wohnsitznahme im entsprechenden Bundesland.
Grundsätzlich ist festzustellen, dass eine
Abwanderungstendenz aus dem Kreis Coesfeld besteht, zum einen durch die
Personen, die ihren Wohnsitz ohnehin frei (im Land NRW) wählen könne, zum
anderen durch die Personen, für die nach Anerkennung und vor Erlass eines
Zuweisungsbescheides nach § 12 a AufenthG keine „kommunenscharfe“ Zuweisung
gilt.
Schulamt:
Frau Leimkühler, die als Integrationsfachberaterin
des Schulamtes beim Kreis Coesfeld tätig ist, wird unter TOP 2 zur aktuellen
Schulsituation der geflüchteten Kinder und Jugendlichen vortragen.
Schule und Bildung
(Abt. 40):
Nachfolgemaßnahme
„IFK plus“
Nach
Mitteilung der Schulleitungen der Berufskollegs des Kreises Coesfeld hat die
Agentur für Arbeit eine an das ausgelaufene – vom Kreis Coesfeld finanzierte -
Modellprojekt „Internationale Förderklasse plus“ angelehnte Maßnahme
eingerichtet. Die Modalitäten sind zwischen der Agentur für Arbeit und den
Berufskollegs abgestimmt worden. Die Agentur hat gemeinsam mit den
verantwortlichen Lehrpersonen der Berufskollegs geeignete Schülerinnen und
Schüler der „Internationalen Förderklassen“ für die Teilnahme an der Maßnahme
ausgesucht.
Die
ausgewählten Schülerinnen und Schüler kommen aus verschiedenen IFK-Klassen der
drei Berufskollegs (max. 7 bis 8 Schülerinnen und Schüler pro Schule).
Insgesamt standen zum Startzeitpunkt Februar 20 – 24 Plätze zur Verfügung. Die
Schülerinnen und Schüler in der Maßnahme werden von den Berufskollegs weiter
begleitet und berichten in den beiden verbleibenden Schultagen über ihre
Erfahrungen aus dem Praktikum.
Da der
Unterricht in allen IFK-Klassen weitergeführt wird, haben die Schülerinnen und
Schüler im Praktikum auch die Rückkehrmöglichkeit in die Klasse (Vollzeit), falls
das Praktikum nicht erfolgreich verläuft. Die Berufskollegs haben sich in
Absprache mit der Agentur auch die weitere Betreuung durch Lehrerinnen und
Lehrer der Schulen vorbehalten.
Wechsel
von der Sekundarstufe I in ein Berufskolleg
Der
Kreis Coesfeld hat auf Vorschlag der und in Abstimmung mit den Schulleitungen
der Berufskollegs des Kreises Coesfeld in einem Informationsschreiben das
Anmeldeverfahren für den Wechsel von der Sekundarstufe I in die Sekundarstufe
II erläutert. Das für das Anmeldeverfahren eingerichtete Portal
„Schüler-Online“ ist vom 03.02. – 22.02.2017 geöffnet. Auf der Grundlage der
Anmeldezahlen erfolgt nach dem 22.02.2017 u. a. auch eine Abstimmung zwischen
den Berufskollegs, welche Fachbereiche im Ausbildungsgang „Ausbildungsvorbereitung
- Vollzeit –„ für Schülerinnen und Schüler ohne formalen Schulabschluss an
welchen Berufskollegs eingerichtet werden können.
Das Informationsschreiben ist allen Schulen der
bzw. mit Sekundarstufe I, den Städten und Gemeinden, den Schulaufsichtsbehörden
der einzelnen Schulformen und weiteren Beteiligten zugegangen.
Sitzung
des Ausschusses für Schule, Kultur und Sport des Kreistages des Kreises
Coesfeld am 14.03.2017
In der
Sitzung des Ausschusses am 14.03.2017 werden die Schulleitungen der Berufskollegs
– wie in der Ausschusssitzung am 28.11.2016 vereinbart – über das Konzept und
die Arbeit in den Internationalen Förderklassen berichten. Soweit bis dahin die
Rahmenbedingungen für die neue Maßnahme „Fit für mehr“ bekannt sind, kann dort
ggf. auch über diese Maßnahme informiert werden.
Informationen zu „KAoA-kompakt“ und „KAoA-kompakt
mit komPASS“:
Was ist KAoA-kompakt?
Es handelt sich um eine zweitägige
Potenzialanalyse, eine dreitägige überbetriebliche Berufsfelderkundung sowie
einen dreitägigen Praxiskurs. Durchführungsort sind Werkstätten oder
Räumlichkeiten bei einem Bildungsträger oder in der Schule.
Zielgruppe dieser Maßnahme sind junge Zugewanderte
im Jahrgang 10 oder in den Internationalen Förderklassen, die noch keine
Erstberufsorientierung erhalten haben und sich an Schulen befinden, an denen
die anderen Schülerinnen/Schüler der Klasse 10 bereits an KAoA teilnehmen.
Außerdem können Jugendliche in Jahrgang 10 teilnehmen, die aufgrund eines
Wohnortwechsels von einer Nicht-KAoA-Schule kommen.
Was ist KAoA-kompakt mit komPASS?
Es handelt sich um ein dreitägiges
Kompetenzfeststellungsverfahren „komPASS“, eine zweitägige
überbetriebliche/praktische Berufsfelderkundung, einen Tag, an dem Theorie und
Informationen zum deutschen Ausbildungssystem vorgestellt werden und einen
dreitägigen Praxiskurs.
Die Kompetenzfeststellung wird durch einen Träger
im Berufskolleg durchgeführt. Die hospitierenden Lehrkräfte und
Schulsozialarbeiter/innen führen das Verfahren im zweiten Schritt mit den
verbleibenden Schüler/innen durch. Die Berufsfelderkundung sowie die
Praxiskurse finden in Werkstätten bei einem Bildungsträger statt.
Zielgruppe für diese Maßnahme sind junge
Zugewanderte in Internationalen Förderklassen, die noch keine
Erstberufsorientierung erhalten haben an ausgewählten Berufskollegs.
Verteilung der Plätze im Kreis Coesfeld
Für den Kreis Coesfeld stehen insgesamt 94
Teilnahmeplätze für „KAoA-kompakt“ zur Verfügung:
-
36
„KAoA-kompakt mit komPASS“ am Oswald-von-Nell-Breuning BK (die restlichen 28
Neuzugewanderten an diesem BK sind somit auch versorgt)
-
12
Plätze Richard-von-Weizsäcker-BK
-
12
Plätze Pictorius-BK
-
34
Plätze für sieben verschiedene SEK I-Schulen im Kreisgebiet
(Geschwister-Eichenwald-Schule Billerbeck, Anne-Frank-Gesamtschule Havixbeck,
Johann-Conrad-Schlaun-Gesamtschule Nordkirchen, Profilschule Ascheberg,
Hermann-Leeser-Schule Dülmen, Sekundarschule Legden-Rosendahl, Liebfrauenschule
Nottuln)
147 Schüler/innen bleiben somit im aktuellen
Schuljahr ohne KAoA-kompakt Maßnahme.
Soziales und Jobcenter (Abt. 50):
Im Rahmen eines Folienvortrages (TOP 4) wird in der
Ausschusssitzung durch Vertreter des Dezernats II zu folgenden Themenbereichen
referiert:
- Arbeitsmarktintegrative
Betreuung von Asylbewerberinnen und Asylbewerber aus den Herkunftsnationen
mit der höchsten Bleibewahrscheinlichkeit
- Entwicklung
der Zahl der sogenannten Rechtskreiswechsler vom AsylbLG in das SGB II im
Jahr 2016 sowie deren Zusammensetzung (Alter / Geschlecht / Herkunft)
- Umsetzung des
Programms „Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen“ durch die kreisangehörigen
Städte und Gemeinden; Eckpunkte, Fallzahlen und Herausforderungen
- Sprachkursangebote
des BAMF im Kreis Coesfeld
- Maßnahmenangebote
des Jobcenters für Flüchtlinge im SGB II
Jugendamt
(Abt. 51):
Zum Stichtag 17.01. 2017 halten sich 13.410
unbegleitete ausländische Minderjährige (UMA, umF) in NRW auf. Unter
Berücksichtigung der Angaben der in NRW zuständigen Verteilstelle
(Landschaftsverband Rheinland) ist davon
auszugehen, dass auf den Kreisjugendamtsbezirk ein Aufnahmeanteil von 101
Jugendlichen entfällt; zum heutigen Stichtag (31.01.2017) werden tatsächlich 72
Jugendliche betreut. 27 der betreuten umF
werden im Rahmen der Inobhutnahme betreut; d.h. dass sie sich noch im
Clearingverfahren befinden und die geeignete Jugendhilfemaßnahme noch nicht
eingeleitet wurde. 17 dieser Jugendlichen sind in der Brückeneinrichtung
Josefshaus Seppenrade untergebracht und werden dort betreut. Aktuell befinden
sich 28 Jugendliche aus allen drei Jugendamtsbezirken in dieser Einrichtung.
Für weitere 10 Jugendliche wird ein ambulantes Clearing durchgeführt, weil
diese jungen Menschen bei Verwandten leben oder nicht von ihrer
Fluchtgemeinschaft getrennt werden wollten.
Die Versorgung von Flüchtlingskindern im Rahmen von
Kindertagesbetreuung stellt weiterhin - wie die Bedarfsdeckung im
Kindergartenbereich insgesamt - eine große Herausforderung dar. Dies wird in den derzeitigen
Trägergesprächen immer wieder thematisiert. Daneben wird rückgemeldet, dass der
Bedarf an Brückenlösungen für Flüchtlingskinder, zur Heranführung und Förderung
des Besuchs von Kindertageseinrichtungen, rückläufig ist.
Kommunales
Integrationszentrum
Aktuelle Personelle Situation im KI
Zum
01.03.17 werden im Kommunalen Integrationszentrum zwei neue Mitarbeiterinnen
ihre Arbeit aufnehmen. Im Bereich „Komm-An“ (= Landesprogramm zur Förderung der
ehrenamtlichen Arbeit) werden eine Sozialarbeiterin mit 30 Wochenstunden
befristet bis zum 31.12.2017 und im Bereich „Bildung“ eine Lehrerin (abgeordnet
von der Bezirksregierung), ebenfalls mit 30 Wochenstunden, das KI verstärken.
Außerdem wurde mit Bescheid vom 31.01.17 die
Bundesförderung für die Bildungskoordinatorenstellen bewilligt (vgl.
SV-9-0614 zur Sitzung des
Integrationsausschuss vom 24.11.2016). Diese Stellen sind auf zwei Jahre
befristet und wurden zum 01.04.17 ausgeschrieben.
In der letzten Sitzung des Integrationsausschusses
wurde darum gebeten, eine Übersicht zu den Mitarbeitern und den Aufgaben des KI
zu präsentieren.
Aktuelle Veranstaltungen und Maßnahmen des KI (seit
dem letzten Integrationsausschuss)
Seit der letzten Sitzung des
Integrationsausschusses, in der bereits ausführlich über die Tätigkeiten des KI
berichtet wurde, wurden folgende Veranstaltungen und Maßnahmen weitergeführt
bzw. gestartet (auf eine ausführliche Darstellung wird hier verzichtet, die
einzelnen Punkte können in der Sitzung vorgestellt werden):
Bereich Spracherwerb
-
Aufbau
eines Dolmetscherpools
o
Land
NRW stellt voraussichtlich 50.000,- € u.a. für den Aufbau eines Dolmetscherpools
zur Verfügung (vgl. Anlage 1)
o
Bedarf
ist in allen Bereichen sehr groß
o
diverse
Austauschgespräche zur Klärung des genauen Bedarfs und Einbeziehung der
unterschiedlichen Akteure in die konzeptionelle Umsetzung
o
parallel: Unterstützung (auch finanziell) bei
Übersetzungsproblemen im akuten Bedarfsfall
-
Sprachpatenprojekt
(Fortsetzung Kooperation mit den VHS)
-
Koordinierung
der Integrations- und Sprachkurse (in Zusammenarbeit mit BAMF, Jobcenter, AfA,
außerschulischen Bildungsträgern)
Bereich politische Mitbestimmung
-
Projekt
zur politischen Bildung von jungen Geflüchteten
o
Gemeinsam
mit „Jugendliche ohne Grenzen“ und der Konrad-Adenauer-Stiftung
o
Interessierte
und qualifizierte junge Geflüchtete sollen zu Multiplikatoren für politische
Bildung und weitere Aufgaben weitergebildet werden
o
Kosten
werden zu 4/5 von der Konrad-Adenauer-Stiftung übernommen, 1/5 übernimmt das KI
o
Kontaktaufnahme
zur Ermittlung geeigneter Kandidaten
Bereich Netzwerkarbeit
-
Kontakte
zu Städten und Gemeinden, Wohlfahrtsverbänden, ehrenamtliche
Flüchtlingsinitiativen, Bildungsträgern usw. zur Aufgabenklärung und Vermeidung
von Doppelstrukturen
o
Ein
Treffen mit allen Hauptansprechpartnern der Ehrenamtsinitiativen ist
kurzfristig geplant (auch zu weiteren inhaltlichen Themen)
-
Fortsetzung
Aufbau der Netzwerkstruktur
o
Entsendung
von Sprechern aus Arbeitsgruppen in neben- oder übergeordnete Arbeitsgruppen
oder Arbeitskreise
o
Geplant:
Präzisierung der Rolle der ehemaligen „Vorbereitungsgruppe“
-
Bürgermeisterkonferenz
zum Thema „Integration“ am 05.04.17
o
Auf
Grundlage des Integrationskonzepts sollen mögliche gemeindeübergreifende
Ansatzpunkte in der Integrationsarbeit gefunden werden
o
Moderation
durch KGSt
-
Erstellung
der Internetseite des Kommunalen Integrationszentrums
o
Kurzfristig
soll die Internetseite online gehen
o
Pflege
und Aktualisierung durch Mitarbeiter des KI
Elementarbereich
-
Projekt
„Märchen öffnen Türen“
o
Insgesamt
vier Vorstellungen des Märchens „Der Hase und der Igel“ an drei verschiedenen
Standorten (Coesfeld, Dülmen, Lüdinghausen)
o
TN: Ca.
250 Kinder mit und ohne Migrationshintergrund
-
Installierung des Landesprogramms „Griffbereit“
o
Durchführung
von Grundlagenschulungen voraussichtlich am 21.03. und 30.03.17, es folgen
weitere Schulungen und Reflexionstreffen
o
Anschließend
Installierung von „Griffbereit“-Gruppen in den Kommunen, begleitet von den
geschulten Personen
Bereich Schule
-
Regelmäßige
Beratungssprechstunde für Schulen
(jeden 2. Donnerstag im Monat)
o
Je nach
Fall werden verschiedene Fachkräfte hinzugezogen (Reg. Schulberatungsstelle,
Kompetenzteam, KAoA, Fachberatung Integration, RBB, Gesundheitsamt, Jugendämter
etc.)
o
Große
Resonanz, Termine sind immer ausgebucht
o
Positive
Rückmeldung zu den Beratungsergebnissen
-
Projekt
„Transferlernen“ – Ausweitung auf weitere Schulen
o
Durchführung
durch Frau Dr. Schilken, Kostenträger = KI
o
Das
Projekt wird im Rahmen eines Vortrages von Frau Dr. Schilken unter
Tagesordnungspunkt 3 vorgestellt.
-
2.
Netzwerktreffen für Schulen am 13.02.17
o
Gründung
von regionalen und/oder schulformbezogenen Netzwerken
-
Fortbildung
Deutsch als Zweitsprache (DaZ) durch Frau Hölscher KI
Sonstiges
-
Veranstaltung
„Haftpflicht- und weitere Versicherungsfragen für Ehrenamtliche in der Arbeit
mit Geflüchteten“
o
Gemeinsam
mit dem Kolping-Bildungswerk
-
Abschluss
des vom Land geforderten Förderprogrammcontrollings
-
Bearbeitung
einer Vielzahl von Einzelfällen
Zu 2. Besetzung einer zusätzlichen aus
Landesmitteln geförderten Vollzeitstelle im Bereich Querschnitt sowie von 1,5
Stellen für abgeordnete Lehrer/innen im Kommunalen Integrationszentrum
I. Problem
Der Landtag NRW beschloss während der
Haushaltsberatungen für 2017 partei- und fraktionsübergreifend den Ausbau der
Kommunalen Integrationszentren. Der offizielle Erlass dazu steht noch aus, es
gibt allerdings ein gemeinsames Ankündigungsschreiben des Ministerium für
Schule und Weiterbildung NRW (MSW) und des Ministerium für Arbeit, Integration
und Soziales (MAIS). Das Schreiben ist dieser SV in der Anlage 1 beigefügt.
Die KIs in den Landkreisen erhalten in 2017 weitere
1,5 VZ-Lehrerstellen zur Stärkung einer interkulturellen Schul- und
Unterrichtsentwicklung. Zuständig ist hier das MSW.
Darüber hinaus werden den KIs in den Landkreisen in
2017 weitere drei Vollzeitstellen für den Querschnittsbereich zur Verfügung
gestellt. Hierbei handelt es sich um Stellen für Sozialwissenschaftler,
Sozialarbeiter/pädagogen, Verwaltungsmitarbeiter o.ä.. Die vom MAIS
vorgesehenen Aufgabenbereiche für diese neuen Mitarbeiter sind u.a.
„Transparenz über vorhandene Integrationsangebote schaffen, Vernetzung und
Koordination für ältere Jugendliche und junge Erwachsene und die Erprobung und
Implementierung von neuen Ansätzen der interkulturellen Familienarbeit sowie
die Begleitung in die frühkindliche Bildung“.
Die kreisfreien Städte erhalten lediglich eine
VZ-Lehrerstelle und zwei Vollzeitstellen für den Querschnittsbereich. Mit der
besonderen Berücksichtigung der Landkreise wird dem höheren
Koordinierungsbedarf der Kreise in Zusammenarbeit mit den kreisangehörigen
Städten und Gemeinden Rechnung getragen.
II. Lösung
Die Lehrer/innen werden wie bisher direkt von der
Bezirksregierung abgeordnet. Für den Kreis Coesfeld entstehen hier keine
zusätzlichen Personalkosten. Die Lehrer/innen sollen dazu beitragen, die
langfristig angelegte Integrationsarbeit in den Schulen stärker zu verankern.
Aktuell gibt es 79 Schulen im Kreisgebiet und der Unterstützungsbedarf in Bezug
auf die Beschulung und Betreuung neuzugewanderter Kinder und Jugendlicher ist
enorm. Um dem Bedarf gerecht zu werden, ist eine Aufstockung der Lehrerstellen
im Kommunalen Integrationszentrum erforderlich. Deshalb ist beabsichtigt, die
vom Land angebotenen 1,5 Stellen zu beantragen.
Die Landesförderung für die Stellen im
Querschnittsbereich beträgt wie bei den anderen vom MAIS finanzierten Stellen
im KI bis zu 50.000,- € Personalkostenzuschuss pro Vollzeitstelle. Die
Verwaltung schlägt vor, von den drei zur Verfügung stehenden Stellen zunächst
nur eine Stelle anzufordern.
Einerseits ist die Erwartungshaltung gegenüber dem
KI von Seiten der Städte und Gemeinden, der Wohlfahrtsverbände, der
Ehrenamtsinitiativen, der Schulen und der außerschulischen Bildungsträger
sehr hoch. Eine Vielzahl von Wünschen von außen und selbst angestrebten
Aktivitäten des KI können bisher nicht oder nicht ausreichend verfolgt werden.
Dem oben dargestellten Organigramm sind einige der betroffenen Handlungsfelder
zu entnehmen. Die personelle Verbesserung ist deshalb inhaltlich sinnvoll und
kann auch zur notwendigen Entlastung der
KI-Mitarbeiter beitragen.
Andererseits befindet sich das KI des Kreises
Coesfeld noch im Aufbau. Erst zum 01.03.2017 ist mit der bisher vom Land
vorgesehenen personellen Mindeststandardausstattung zu rechnen. Die weit
überwiegende Zahl der Mitarbeiter im KI nahm ihren Dienst erst in der 2.
Jahreshälfte 2016 (oder später) auf, hier sind Einarbeitungszeiten und
grundsätzliche organisatorische und inhaltliche Fragestellungen in einer in
jeder Hinsicht neuen Organisationseinheit zu berücksichtigen. Auch wenn es
augenblicklich bedeutet, ein Angebot des Landes nicht komplett anzunehmen,
sollte dem KI die Möglichkeit eingeräumt werden, mit der hier vorgeschlagenen
neuen Personalausstattung vorerst weitere Erfahrungen sammeln und sich
inhaltlich weiter aufstellen zu können. Im Bedarfsfall könnte auch zu einem
späteren Zeitpunkt auf das vollständige Angebot des Landes zurückgegriffen
werden.
Es wird vorgeschlagen, für das KI in 2017 eine den Landesvorgaben entsprechende
weitere Stelle als Projektstelle zu führen und diese dann im
Beratungsverfahren für den Stellenplan 2018 als zusätzliche Planstelle zu
berücksichtigen.
III. Alternativen
- Die vom Land NRW
für die Stärkung der Kommunalen Integrationszentren zusätzlich zur
Verfügung gestellten Stellen werden nicht beantragt.
- Die vom Land
NRW für die Stärkung der Kommunalen
Integrationszentren zusätzlich zur Verfügung gestellten Stellen werden
komplett beantragt.
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge
(Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Die 1,5 Lehrerstellen werden von der
Bezirksregierung abgeordnet. Hier entstehen keine zusätzlichen Personalkosten
für den Kreis Coesfeld.
Die Vollzeitstelle im Bereich Querschnitt wird pauschal mit 50.000,- € jährlich
vom Land NRW bezuschusst. Eventuell darüber hinausgehende Personalkosten sind
vom Kreis Coesfeld zu tragen.
Die Mehreinnahmen durch die Landesförderung
ermöglichen im Rahmen der „unechten Deckungsfähigkeit“ Mehrausgaben für das
zusätzliche Personal.
Für alle zusätzlichen Stellen gilt, dass der Kreis
Coesfeld die anfallenden Sachkosten für Dienstreisen, Büroausstattung etc. zu
tragen hat.
Wenn man fiktiv eine Besetzung der entsprechenden
Stellen zum 01.08.17 annimmt, ergeben sich nach KGSt-Werten ca. 10.000,- €
zusätzliche Sachkosten im Jahr 2017 für den Kreis Coesfeld. Diese Kosten werden
aus dem laufenden Haushalt der Abt. 10 – Zentrale Dienste – gedeckt.
V. Zuständigkeit
für die Entscheidung
Nach §
26 Abs. 1 KrO ist die Zuständigkeit des Kreistages gegeben.
Anlage 1: Anschreiben „Ausbau der Kommunalen Integrationszentren im Jahre 2016/2017“
Anlagen:
Anschreiben „Ausbau der Kommunalen Integrationszentren im Jahre 2016/2017“