Betreff
Bericht der Verwaltung zur aktuellen Situation zum Asyl,- Flüchtlings- und Integrationsgeschehen im Kreis Coesfeld und personeller Ausbau des Kommunalen Integrationszentrums
Vorlage
SV-9-0756
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

 

  1. Der Kreis Coesfeld richtet eine zusätzliche, überwiegend aus Landesmitteln geförderte Vollzeitstelle für den Bereich „Integration als Querschnittsaufgabe“ im Kommunalen Integrationszentrum ein. Im laufenden Jahr 2017 wird die Stelle als Projektstelle geführt. Vorbehaltlich der fortgesetzten Landesförderung soll diese Stelle dann im Beratungsverfahren für den Stellenplan 2018 als zusätzliche Planstelle berücksichtigt werden.

    Der Kreis Coesfeld nutzt das Angebot des Landes NRW zur zusätzlichen Abordnung von 1,5 Stellen für Lehrerinnen oder Lehrer im Kommunalen Integrationszentrum.




 

 

 

 

 

Begründung:

 

Zu 1:

 

Sachverhalt:

 

Es ist vereinbart, dass die Verwaltung im Integrationsausschuss regelmäßig über die aktuelle Situation zum Asyl,- Flüchtlings- und Integrationsgeschehen im Kreis berichtet. Nachfolgend stellen einige Abteilungen der Verwaltung ausgewählte Entwicklungen, Prozesse oder Maßnahmen vor. In der Sitzung des Integrationsausschusses besteht die Möglichkeit des Austausches zu den einzelnen Sachverhalten.

 

Sicherheit und Ordnung (Abt. 32):

 

Zur Ausschusssitzung wird eine Tischvorlage mit den aktuellen Daten aus der Ausländerbehörde des Kreises Coesfeld erstellt.

 

Hinweise zur Wohnsitzauflage:

Für alle Flüchtlinge, denen bis einschließlich 31.12.2015 ein (wie auch immer gearteter) Schutzstatus zuerkannt wurde, gilt weiterhin Freizügigkeit im Bundesgebiet.

Bei Zuerkennung eines Schutzstatus in der Zeit vom 01.01.2016 bis zum 06.08.2016 (In-Kraft-Treten des Integrationsgesetzes) gilt die Verpflichtung zur Wohnsitznahme in NRW.

Für alle anderen (Anerkennung ab 07.08.2016) soll eine Zuweisung in die Wohnsitzgemeinde des Asylverfahrens erfolgen (zweizeitige Zuweisung: im laufenden Asyl-verfahren nach Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG), nach positivem Abschluss des Asylverfahrens nach Integrationsschlüssel gem. Ausländerwohnsitzregelungsverordnung (AWoV)). Bis zum Erlass des (zweiten) Zuweisungsbescheides gilt jedoch nach unanfechtbarem Abschluss des Asylverfahrens die gesetzliche Regelung des § 12 a des Gesetzes über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet ( AufenthG), demnach also die Wohnsitznahme im entsprechenden Bundesland.

Grundsätzlich ist festzustellen, dass eine Abwanderungstendenz aus dem Kreis Coesfeld besteht, zum einen durch die Personen, die ihren Wohnsitz ohnehin frei (im Land NRW) wählen könne, zum anderen durch die Personen, für die nach Anerkennung und vor Erlass eines Zuweisungsbescheides nach § 12 a AufenthG keine „kommunenscharfe“ Zuweisung gilt.

 

Schulamt:

 

Frau Leimkühler, die als Integrationsfachberaterin des Schulamtes beim Kreis Coesfeld tätig ist, wird unter TOP 2 zur aktuellen Schulsituation der geflüchteten Kinder und Jugendlichen vortragen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Schule und Bildung (Abt. 40):

 

Nachfolgemaßnahme „IFK plus“

Nach Mitteilung der Schulleitungen der Berufskollegs des Kreises Coesfeld hat die Agentur für Arbeit eine an das ausgelaufene – vom Kreis Coesfeld finanzierte - Modellprojekt „Internationale Förderklasse plus“ angelehnte Maßnahme eingerichtet. Die Modalitäten sind zwischen der Agentur für Arbeit und den Berufskollegs abgestimmt worden. Die Agentur hat gemeinsam mit den verantwortlichen Lehrpersonen der Berufskollegs geeignete Schülerinnen und Schüler der „Internationalen Förderklassen“ für die Teilnahme an der Maßnahme ausgesucht.

Die ausgewählten Schülerinnen und Schüler kommen aus verschiedenen IFK-Klassen der drei Berufskollegs (max. 7 bis 8 Schülerinnen und Schüler pro Schule). Insgesamt standen zum Startzeitpunkt Februar 20 – 24 Plätze zur Verfügung. Die Schülerinnen und Schüler in der Maßnahme werden von den Berufskollegs weiter begleitet und berichten in den beiden verbleibenden Schultagen über ihre Erfahrungen aus dem Praktikum.

Da der Unterricht in allen IFK-Klassen weitergeführt wird, haben die Schülerinnen und Schüler im Praktikum auch die Rückkehrmöglichkeit in die Klasse (Vollzeit), falls das Praktikum nicht erfolgreich verläuft. Die Berufskollegs haben sich in Absprache mit der Agentur auch die weitere Betreuung durch Lehrerinnen und Lehrer der Schulen vorbehalten.

 

Wechsel von der Sekundarstufe I in ein Berufskolleg

Der Kreis Coesfeld hat auf Vorschlag der und in Abstimmung mit den Schulleitungen der Berufskollegs des Kreises Coesfeld in einem Informationsschreiben das Anmeldeverfahren für den Wechsel von der Sekundarstufe I in die Sekundarstufe II erläutert. Das für das Anmeldeverfahren eingerichtete Portal „Schüler-Online“ ist vom 03.02. – 22.02.2017 geöffnet. Auf der Grundlage der Anmeldezahlen erfolgt nach dem 22.02.2017 u. a. auch eine Abstimmung zwischen den Berufskollegs, welche Fachbereiche im Ausbildungsgang „Ausbildungsvorbereitung - Vollzeit –„ für Schülerinnen und Schüler ohne formalen Schulabschluss an welchen Berufskollegs eingerichtet werden können.

Das Informationsschreiben ist allen Schulen der bzw. mit Sekundarstufe I, den Städten und Gemeinden, den Schulaufsichtsbehörden der einzelnen Schulformen und weiteren Beteiligten zugegangen.

Sitzung des Ausschusses für Schule, Kultur und Sport des Kreistages des Kreises Coesfeld am 14.03.2017

In der Sitzung des Ausschusses am 14.03.2017 werden die Schulleitungen der Berufskollegs – wie in der Ausschusssitzung am 28.11.2016 vereinbart – über das Konzept und die Arbeit in den Internationalen Förderklassen berichten. Soweit bis dahin die Rahmenbedingungen für die neue Maßnahme „Fit für mehr“ bekannt sind, kann dort ggf. auch über diese Maßnahme informiert werden.

 

 

 

 

 

 

Informationen zu „KAoA-kompakt“ und „KAoA-kompakt mit komPASS“:

 

Was ist KAoA-kompakt?

Es handelt sich um eine zweitägige Potenzialanalyse, eine dreitägige überbetriebliche Berufsfelderkundung sowie einen dreitägigen Praxiskurs. Durchführungsort sind Werkstätten oder Räumlichkeiten bei einem Bildungsträger oder in der Schule.

Zielgruppe dieser Maßnahme sind junge Zugewanderte im Jahrgang 10 oder in den Internationalen Förderklassen, die noch keine Erstberufsorientierung erhalten haben und sich an Schulen befinden, an denen die anderen Schülerinnen/Schüler der Klasse 10 bereits an KAoA teilnehmen. Außerdem können Jugendliche in Jahrgang 10 teilnehmen, die aufgrund eines Wohnortwechsels von einer Nicht-KAoA-Schule kommen.

 

Was ist KAoA-kompakt mit komPASS?

Es handelt sich um ein dreitägiges Kompetenzfeststellungsverfahren „komPASS“, eine zweitägige überbetriebliche/praktische Berufsfelderkundung, einen Tag, an dem Theorie und Informationen zum deutschen Ausbildungssystem vorgestellt werden und einen dreitägigen Praxiskurs.

Die Kompetenzfeststellung wird durch einen Träger im Berufskolleg durchgeführt. Die hospitierenden Lehrkräfte und Schulsozialarbeiter/innen führen das Verfahren im zweiten Schritt mit den verbleibenden Schüler/innen durch. Die Berufsfelderkundung sowie die Praxiskurse finden in Werkstätten bei einem Bildungsträger statt.

Zielgruppe für diese Maßnahme sind junge Zugewanderte in Internationalen Förderklassen, die noch keine Erstberufsorientierung erhalten haben an ausgewählten Berufskollegs.

 

Verteilung der Plätze im Kreis Coesfeld

Für den Kreis Coesfeld stehen insgesamt 94 Teilnahmeplätze für „KAoA-kompakt“ zur Verfügung:

-       36 „KAoA-kompakt mit komPASS“ am Oswald-von-Nell-Breuning BK (die restlichen 28 Neuzugewanderten an diesem BK sind somit auch versorgt)

-       12 Plätze Richard-von-Weizsäcker-BK

-       12 Plätze Pictorius-BK

-       34 Plätze für sieben verschiedene SEK I-Schulen im Kreisgebiet (Geschwister-Eichenwald-Schule Billerbeck, Anne-Frank-Gesamtschule Havixbeck, Johann-Conrad-Schlaun-Gesamtschule Nordkirchen, Profilschule Ascheberg, Hermann-Leeser-Schule Dülmen, Sekundarschule Legden-Rosendahl, Liebfrauenschule Nottuln)

 

147 Schüler/innen bleiben somit im aktuellen Schuljahr ohne KAoA-kompakt Maßnahme.

 

 

 

 

 

 

Soziales und Jobcenter (Abt. 50):

Im Rahmen eines Folienvortrages (TOP 4) wird in der Ausschusssitzung durch Vertreter des Dezernats II zu folgenden Themenbereichen referiert:

  • Arbeitsmarktintegrative Betreuung von Asylbewerberinnen und Asylbewerber aus den Herkunftsnationen mit der höchsten Bleibewahrscheinlichkeit
  • Entwicklung der Zahl der sogenannten Rechtskreiswechsler vom AsylbLG in das SGB II im Jahr 2016 sowie deren Zusammensetzung (Alter / Geschlecht / Herkunft)
  • Umsetzung des Programms „Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen“ durch die kreisangehörigen Städte und Gemeinden; Eckpunkte, Fallzahlen und Herausforderungen
  • Sprachkursangebote des BAMF im Kreis Coesfeld
  • Maßnahmenangebote des Jobcenters für Flüchtlinge im SGB II

 

Jugendamt (Abt. 51):

 

Zum Stichtag 17.01. 2017 halten sich 13.410 unbegleitete ausländische Minderjährige (UMA, umF) in NRW auf. Unter Berücksichtigung der Angaben der in NRW zuständigen Verteilstelle (Landschaftsverband  Rheinland) ist davon auszugehen, dass auf den Kreisjugendamtsbezirk ein Aufnahmeanteil von 101 Jugendlichen entfällt; zum heutigen Stichtag (31.01.2017) werden tatsächlich 72 Jugendliche betreut. 27 der betreuten umF  werden im Rahmen der Inobhutnahme betreut; d.h. dass sie sich noch im Clearingverfahren befinden und die geeignete Jugendhilfemaßnahme noch nicht eingeleitet wurde. 17 dieser Jugendlichen sind in der Brückeneinrichtung Josefshaus Seppenrade untergebracht und werden dort betreut. Aktuell befinden sich 28 Jugendliche aus allen drei Jugendamtsbezirken in dieser Einrichtung. Für weitere 10 Jugendliche wird ein ambulantes Clearing durchgeführt, weil diese jungen Menschen bei Verwandten leben oder nicht von ihrer Fluchtgemeinschaft getrennt werden wollten.

 

Die Versorgung von Flüchtlingskindern im Rahmen von Kindertagesbetreuung stellt weiterhin - wie die Bedarfsdeckung im Kindergartenbereich insgesamt - eine große Herausforderung  dar. Dies wird in den derzeitigen Trägergesprächen immer wieder thematisiert. Daneben wird rückgemeldet, dass der Bedarf an Brückenlösungen für Flüchtlingskinder, zur Heranführung und Förderung des Besuchs von Kindertageseinrichtungen, rückläufig ist.

 

 

Kommunales Integrationszentrum

 

Aktuelle Personelle Situation im KI
Zum 01.03.17 werden im Kommunalen Integrationszentrum zwei neue Mitarbeiterinnen ihre Arbeit aufnehmen. Im Bereich „Komm-An“ (= Landesprogramm zur Förderung der ehrenamtlichen Arbeit) werden eine Sozialarbeiterin mit 30 Wochenstunden befristet bis zum 31.12.2017 und im Bereich „Bildung“ eine Lehrerin (abgeordnet von der Bezirksregierung), ebenfalls mit 30 Wochenstunden, das KI verstärken.

Außerdem wurde mit Bescheid vom 31.01.17 die Bundesförderung für die Bildungskoordinatorenstellen bewilligt (vgl. SV-9-0614  zur Sitzung des Integrationsausschuss vom 24.11.2016). Diese Stellen sind auf zwei Jahre befristet und wurden zum 01.04.17 ausgeschrieben.

In der letzten Sitzung des Integrationsausschusses wurde darum gebeten, eine Übersicht zu den Mitarbeitern und den Aufgaben des KI zu präsentieren.

Organigramm überarbeitet nach Rückmeldung LR


 

 

Aktuelle Veranstaltungen und Maßnahmen des KI (seit dem letzten Integrationsausschuss)

 

Seit der letzten Sitzung des Integrationsausschusses, in der bereits ausführlich über die Tätigkeiten des KI berichtet wurde, wurden folgende Veranstaltungen und Maßnahmen weitergeführt bzw. gestartet (auf eine ausführliche Darstellung wird hier verzichtet, die einzelnen Punkte können in der Sitzung vorgestellt werden):

 

Bereich Spracherwerb

-       Aufbau eines Dolmetscherpools

o   Land NRW stellt voraussichtlich 50.000,- € u.a. für den Aufbau eines Dolmetscherpools zur Verfügung (vgl. Anlage 1)

o   Bedarf ist in allen Bereichen sehr groß

o   diverse Austauschgespräche zur Klärung des genauen Bedarfs und Einbeziehung der unterschiedlichen Akteure in die konzeptionelle Umsetzung

o   parallel: Unterstützung (auch finanziell) bei Übersetzungsproblemen im akuten Bedarfsfall

-       Sprachpatenprojekt (Fortsetzung Kooperation mit den VHS)

-       Koordinierung der Integrations- und Sprachkurse (in Zusammenarbeit mit BAMF, Jobcenter, AfA, außerschulischen Bildungsträgern)

Bereich politische Mitbestimmung

-       Projekt zur politischen Bildung von jungen Geflüchteten

o   Gemeinsam mit „Jugendliche ohne Grenzen“ und der Konrad-Adenauer-Stiftung

o   Interessierte und qualifizierte junge Geflüchtete sollen zu Multiplikatoren für politische Bildung und weitere Aufgaben weitergebildet werden

o   Kosten werden zu 4/5 von der Konrad-Adenauer-Stiftung übernommen, 1/5 übernimmt das KI

o   Kontaktaufnahme zur Ermittlung geeigneter Kandidaten

 

Bereich Netzwerkarbeit

-       Kontakte zu Städten und Gemeinden, Wohlfahrtsverbänden, ehrenamtliche Flüchtlingsinitiativen, Bildungsträgern usw. zur Aufgabenklärung und Vermeidung von Doppelstrukturen

o   Ein Treffen mit allen Hauptansprechpartnern der Ehrenamtsinitiativen ist kurzfristig geplant (auch zu weiteren inhaltlichen Themen)

-       Fortsetzung Aufbau der Netzwerkstruktur

o   Entsendung von Sprechern aus Arbeitsgruppen in neben- oder übergeordnete Arbeitsgruppen oder Arbeitskreise

o   Geplant: Präzisierung der Rolle der ehemaligen „Vorbereitungsgruppe“

-       Bürgermeisterkonferenz zum Thema „Integration“ am 05.04.17

o   Auf Grundlage des Integrationskonzepts sollen mögliche gemeindeübergreifende Ansatzpunkte in der Integrationsarbeit gefunden werden

o   Moderation durch KGSt

-       Erstellung der Internetseite des Kommunalen Integrationszentrums

o   Kurzfristig soll die Internetseite online gehen

o   Pflege und Aktualisierung durch Mitarbeiter des KI

Elementarbereich

-       Projekt „Märchen öffnen Türen“

o   Insgesamt vier Vorstellungen des Märchens „Der Hase und der Igel“ an drei verschiedenen Standorten (Coesfeld, Dülmen, Lüdinghausen)

o   TN: Ca. 250 Kinder mit und ohne Migrationshintergrund

 

-  Installierung des Landesprogramms „Griffbereit“

o   Durchführung von Grundlagenschulungen voraussichtlich am 21.03. und 30.03.17, es folgen weitere Schulungen und Reflexionstreffen

o   Anschließend Installierung von „Griffbereit“-Gruppen in den Kommunen, begleitet von den geschulten Personen

 

Bereich Schule

-       Regelmäßige Beratungssprechstunde für Schulen
(jeden 2. Donnerstag im Monat)

o   Je nach Fall werden verschiedene Fachkräfte hinzugezogen (Reg. Schulberatungsstelle, Kompetenzteam, KAoA, Fachberatung Integration, RBB, Gesundheitsamt, Jugendämter etc.)

o   Große Resonanz, Termine sind immer ausgebucht

o   Positive Rückmeldung zu den Beratungsergebnissen

-       Projekt „Transferlernen“ – Ausweitung auf weitere Schulen

o   Durchführung durch Frau Dr. Schilken, Kostenträger = KI

o   Das Projekt wird im Rahmen eines Vortrages von Frau Dr. Schilken unter Tagesordnungspunkt 3 vorgestellt.

-       2. Netzwerktreffen für Schulen am 13.02.17

o   Gründung von regionalen und/oder schulformbezogenen Netzwerken

-       Fortbildung Deutsch als Zweitsprache (DaZ) durch Frau Hölscher KI

 

Sonstiges

-       Veranstaltung „Haftpflicht- und weitere Versicherungsfragen für Ehrenamtliche in der Arbeit mit Geflüchteten“

o   Gemeinsam mit dem Kolping-Bildungswerk

-       Abschluss des vom Land geforderten Förderprogrammcontrollings

-       Bearbeitung einer Vielzahl von Einzelfällen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zu 2.   Besetzung einer zusätzlichen aus Landesmitteln geförderten Vollzeitstelle im Bereich Querschnitt sowie von 1,5 Stellen für abgeordnete Lehrer/innen im Kommunalen Integrationszentrum

 

I. Problem

 

Der Landtag NRW beschloss während der Haushaltsberatungen für 2017 partei- und fraktionsübergreifend den Ausbau der Kommunalen Integrationszentren. Der offizielle Erlass dazu steht noch aus, es gibt allerdings ein gemeinsames Ankündigungsschreiben des Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW (MSW) und des Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales (MAIS). Das Schreiben ist dieser SV in der Anlage 1 beigefügt.

 

Die KIs in den Landkreisen erhalten in 2017 weitere 1,5 VZ-Lehrerstellen zur Stärkung einer interkulturellen Schul- und Unterrichtsentwicklung. Zuständig ist hier das MSW.

 

Darüber hinaus werden den KIs in den Landkreisen in 2017 weitere drei Vollzeitstellen für den Querschnittsbereich zur Verfügung gestellt. Hierbei handelt es sich um Stellen für Sozialwissenschaftler, Sozialarbeiter/pädagogen, Verwaltungsmitarbeiter o.ä.. Die vom MAIS vorgesehenen Aufgabenbereiche für diese neuen Mitarbeiter sind u.a. „Transparenz über vorhandene Integrationsangebote schaffen, Vernetzung und Koordination für ältere Jugendliche und junge Erwachsene und die Erprobung und Implementierung von neuen Ansätzen der interkulturellen Familienarbeit sowie die Begleitung in die frühkindliche Bildung“.

Die kreisfreien Städte erhalten lediglich eine VZ-Lehrerstelle und zwei Vollzeitstellen für den Querschnittsbereich. Mit der besonderen Berücksichtigung der Landkreise wird dem höheren Koordinierungsbedarf der Kreise in Zusammenarbeit mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden Rechnung getragen.

 

II. Lösung

 

Die Lehrer/innen werden wie bisher direkt von der Bezirksregierung abgeordnet. Für den Kreis Coesfeld entstehen hier keine zusätzlichen Personalkosten. Die Lehrer/innen sollen dazu beitragen, die langfristig angelegte Integrationsarbeit in den Schulen stärker zu verankern. Aktuell gibt es 79 Schulen im Kreisgebiet und der Unterstützungsbedarf in Bezug auf die Beschulung und Betreuung neuzugewanderter Kinder und Jugendlicher ist enorm. Um dem Bedarf gerecht zu werden, ist eine Aufstockung der Lehrerstellen im Kommunalen Integrationszentrum erforderlich. Deshalb ist beabsichtigt, die vom Land angebotenen 1,5 Stellen zu beantragen.

 

Die Landesförderung für die Stellen im Querschnittsbereich beträgt wie bei den anderen vom MAIS finanzierten Stellen im KI bis zu 50.000,- € Personalkostenzuschuss pro Vollzeitstelle. Die Verwaltung schlägt vor, von den drei zur Verfügung stehenden Stellen zunächst nur eine Stelle anzufordern.

 

Einerseits ist die Erwartungshaltung gegenüber dem KI von Seiten der Städte und Gemeinden, der Wohlfahrtsverbände, der Ehrenamtsinitiativen, der Schulen und der außerschulischen  Bildungsträger  sehr hoch. Eine Vielzahl von Wünschen von außen und selbst angestrebten Aktivitäten des KI können bisher nicht oder nicht ausreichend verfolgt werden. Dem oben dargestellten Organigramm sind einige der betroffenen Handlungsfelder zu entnehmen. Die personelle Verbesserung ist deshalb inhaltlich sinnvoll und kann auch zur  notwendigen Entlastung der KI-Mitarbeiter beitragen.

 

Andererseits befindet sich das KI des Kreises Coesfeld noch im Aufbau. Erst zum 01.03.2017 ist mit der bisher vom Land vorgesehenen personellen Mindeststandardausstattung zu rechnen. Die weit überwiegende Zahl der Mitarbeiter im KI nahm ihren Dienst erst in der 2. Jahreshälfte 2016 (oder später) auf, hier sind Einarbeitungszeiten und grundsätzliche organisatorische und inhaltliche Fragestellungen in einer in jeder Hinsicht neuen Organisationseinheit zu berücksichtigen. Auch wenn es augenblicklich bedeutet, ein Angebot des Landes nicht komplett anzunehmen, sollte dem KI die Möglichkeit eingeräumt werden, mit der hier vorgeschlagenen neuen Personalausstattung vorerst weitere Erfahrungen sammeln und sich inhaltlich weiter aufstellen zu können. Im Bedarfsfall könnte auch zu einem späteren Zeitpunkt auf das vollständige Angebot des Landes zurückgegriffen werden.

Es wird vorgeschlagen, für das KI in 2017 eine den Landesvorgaben entsprechende weitere Stelle als Projektstelle zu führen u
nd diese dann im Beratungsverfahren für den Stellenplan 2018 als zusätzliche Planstelle zu berücksichtigen.



III. Alternativen

 

  1. Die vom Land NRW für die Stärkung der Kommunalen Integrationszentren zusätzlich zur Verfügung gestellten Stellen werden nicht beantragt.

  2. Die vom Land NRW  für die Stärkung der Kommunalen Integrationszentren zusätzlich zur Verfügung gestellten Stellen werden komplett beantragt.

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

 

Die 1,5 Lehrerstellen werden von der Bezirksregierung abgeordnet. Hier entstehen keine zusätzlichen Personalkosten für den Kreis Coesfeld.


Die Vollzeitstelle im Bereich Querschnitt wird pauschal mit 50.000,- € jährlich vom Land NRW bezuschusst. Eventuell darüber hinausgehende Personalkosten sind vom Kreis Coesfeld zu tragen.

 

Die Mehreinnahmen durch die Landesförderung ermöglichen im Rahmen der „unechten Deckungsfähigkeit“ Mehrausgaben für das zusätzliche Personal.

 

Für alle zusätzlichen Stellen gilt, dass der Kreis Coesfeld die anfallenden Sachkosten für Dienstreisen, Büroausstattung etc. zu tragen hat.

 

Wenn man fiktiv eine Besetzung der entsprechenden Stellen zum 01.08.17 annimmt, ergeben sich nach KGSt-Werten ca. 10.000,- € zusätzliche Sachkosten im Jahr 2017 für den Kreis Coesfeld. Diese Kosten werden aus dem laufenden Haushalt der Abt. 10 – Zentrale Dienste – gedeckt.

 

 

 

V. Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Nach § 26 Abs. 1 KrO ist die Zuständigkeit des Kreistages gegeben.

 

 

Anlagen:

 

Anlage 1: Anschreiben „Ausbau der Kommunalen Integrationszentren im Jahre 2016/2017“

 

Anlagen:

 

Anschreiben „Ausbau der Kommunalen Integrationszentren im Jahre 2016/2017“