Beschlussvorschlag:
Die Kreisverwaltung und die WBC werden in Kooperation mit den Kommunen die auf Wertstoffhöfen vorhandenen sogenannten „Fundgruben“ aufwerten und ausbauen.
Der Antrag vom 19.02.2017 wird gemäß § 2 der Geschäftsordnung des Kreistages des Kreises und seiner Ausschüsse vom 23.04.2014 vorgelegt.
Begründung:
I. –V.
Weder der Kreis noch
die WBC haben eine Zuständigkeit für den Betrieb von Wertstoffhöfen,
ausgenommen im Bereich der Stadt Olfen, wo eine entsprechende öffentlich-rechtliche
Vereinbarung getroffen wurde. Im Rahmen der regelmäßigen abfallwirtschaftlichen
Arbeitskreissitzungen ist beabsichtigt, die Thematik aufzugreifen und mit den
Kommunen zu erörtern. Letztlich handelt es sich um eine
Selbstverwaltungsaufgabe der Städte und Gemeinden.