Betreff
Siedlungsentwicklung an der Berkel in Billerbeck
Vorlage
SV-9-0773
Aktenzeichen
70.2
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die naturschutzrechtlichen Befreiungen für den Bau einer neuen Brücke über die Berkel zur Erschließung des neuen Baugebietes Buschenkamp und für die Inanspruchnahme einer Teilfläche des geschützen Biotops „Feuchtgrünland“ im Naturschutzgebiet Berkelaue werden erteilt.

Die Berkel ist in der Ortslage Billerbeck (und im weiteren Verlauf) als FFH-Gebiet ausgewiesen und durch den Landschaftsplan Baumberge-Nord als Naturschutzgebiet festgesetzt. Im Gewässerabschnitt zwischen der Kolvenburg, der Straße Hagen (L 580) und der Annettestraße wurde die Berkel im Zuge einer Renaturierungsmaßnahme in das Taltiefst verlegt, die Flächennutzung wurde den Naturschutzzielen angepasst.

 

In den vergangenen Jahren hat die Stadt Billerbeck ihre Siedlungsentwicklung entsprechend den Vorgaben des Regionalplans u. a. durch die Ausweisung des Baugebietes Wüllen 2.1 westlich der L 580 und südlich der Berkel vorangetrieben. Jetzt beabsichtigt die Stadt, den nächsten Entwicklungsschritt durch Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich Buschenkamp und Aufstellung des Bebauungsplans Berkelbrücke westlich Wüllen 2.1 einzuleiten (Baugebiet Wüllen 2 = vorhandenes BG Wüllen 2.1 + BG Buschenkamp).

 

Nach den Planungen der Stadt wird es in Verbindung mit dem angrenzenden Baugebiet Buschenkamp erforderlich, die Verkehrserschließung zu ertüchtigen. Die Anbindung soll über die Annettestraße an die L 581 erfolgen. Im Vergleich möglicher Varianten (vgl. Anlage) wird diese von der Stadt bevorzugt. Die vorhandene Brücke ist für die zu erwartenden Belastungen nicht geeignet, im Übrigen soll die Anbindung an die L 581 rechtwinklig erfolgen. Für die dann notwendige Verschwenkung der Linienführung waren innerhalb der NSG-Abgrenzung einige Pappeln zu entnehmen, diese sind bereits aus Gründen der Verkehrssicherheit entfernt worden.

 

Für die Flächennutzungsplanänderung und die Aufstellung des Bebauungsplans Berkelbrücke wurde ein Umweltbericht mit Artenschutzprüfung und FFH-Verträglichkeitsprüfung erstellt. Die Untersuchungen kommen zu dem Ergebnis, dass beide Projekte keine arten- oder habitatschutzrechtlichen Verbotstatbestände auslösen und die Eingriffe ausgleichbar sind. 

 

Im Zuge der Bebauung des Gebietes Wüllen 2 ist eine Anpassung der Regenwasserableitung erforderlich geworden. Es wurde bereits ein Regenrückhaltebecken mit Überlauf in den Auenbereich der Berkel errichtet. Das Becken selbst liegt außerhalb der FFH-Abgrenzung, jedoch teilweise innerhalb des Naturschutzgebietes Berkelaue. Eine Teilfläche war in dem Bereich als artenreiches Extensivgrünland geschützt gem. § 42 LNatSchG (geschützter Biotop). Der größere Teil der Fläche befindet sich außerhalb des NSG ohne gesetzlichen Biotopschutz, soll jedoch zukünftig entsprechend den Vorschlägen des landschaftspflegerischen Begleitplanes entwickelt werden. Durch die Aufwertung wird der rechnerische Eingriffsausgleich erreicht, wie der landschaftspflegerische Begleitplan belegt. Artenschutzprüfung und FFH-Verträglichkeitsprüfung kommen auch hier zu dem Ergebnis, dass keine arten- oder habitatschutzrechtlichen Verbotstatbestände ausgelöst werden.

Anlagen:

Übersichtsplan

Lageplan Anbindung

Lageplan Regenrückhaltebecken