Beschlussvorschlag:
Der Beirat stimmt der Erteilung einer Befreiung von dem Bauverbot
innerhalb des Landschaftsschutzgebietes 2.2.08 „Rorup“ des Landschaftsplans
Rorup zu.
Die Befreiung soll mit
folgenden Auflagen versehen werden:
1.
Einer
ausschließlich zweckgebundenen Nutzung der Hütte hinsichtlich eines Versammlungsortes
der BUND-Ortsgruppe Dülmen, um Einsätze im Naturschutzgebiet Welter Bach
abzustimmen, bzw. eines Pausenraumes für Arbeitseinsätze in eben diesem Gebiet
wird stattgegeben. Jede andere Nutzung, z. B. zur Abhaltung von Feierlichkeiten,
wird untersagt.
2.
Die
regelmäßige Nutzung der Hütte mit einer für die Größe der Hütte hohen Personenzahl
macht eine geregelte Entsorgung der anfallenden Abwässer und Fäkalien notwendig,
z. B. in Form einer abflusslosen Grube, deren Inhalt regelmäßig entsorgt wird.
Begründung:
Der BUND, Ortsgruppe Dülmen, hat am 22.08.2016 die nachträgliche
Baugenehmigung einer bestehenden Hütte auf dem Grundstück in der Gemarkung
Dülmen Kirchspiel, Flur 115, Flurstück 107 bei der zuständigen
Bauaufsichtsbehörde der Stadt Dülmen beantragt.
Das Grundstück befindet sich im Landschaftsschutzgebiet Rorup des
gleichnamigen Landschaftsplans, rechtskräftig seit dem 25.10.2004. Das Vorhaben
wird von Seiten der Bauaufsicht der Stadt Dülmen planungsrechtlich als Vorhaben
nach § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB beurteilt. Bei den im Landschaftsplan Rorup
vorgesehenen nicht betroffenen Tätigkeiten bzw. bei den Ausnahmen handelt es
sich bzgl. des § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB immer um BImSch-Vorhaben. Somit ist im
vorliegenden Fall eine Befreiung von dem Bauverbot erforderlich.
Der mit dem Bauantrag verbundene Antrag auf Befreiung vom Bauverbot des
Landschaftsplans Rorup wurde mit Schreiben vom 15.11.2016 begründet, s. Anlage.
Der BUND besitzt das Verfügungsrecht über die Hütte und das Grundstück.
Sie wird seit Jahren als Versammlungsort und Werkzeugschuppen genutzt. Es
handelt sich um eine Holzfachwerkkonstruktion mit Holzverschalung.
Laut Antragstellung umfasst die Hütte drei Räume.
Der Hauptraum mit einer Grundfläche von 17 m² wird als Versammlungsraum
der BUND-Ortsgruppe Dülmen genutzt. Er soll etwa alle zwei Monate einer Gesellschaft
von fünf bis maximal fünfzehn Personen Platz bieten für eine Besprechung von
ca. zwei Stunden Dauer. Daneben wird die Hütte als Pausenplatz genutzt, wenn
samstags Arbeitseinsätze im Schutzgebiet durchgeführt werden. Das
Nutzungskonzept sieht nur eine stundenweise Nutzung für kleine Personengruppen
(ca. zehn) an einem Tag einmal die Woche vor. Die begrenzte Räumlichkeit und
die einfache Holzbauweise lassen auch nichts anderes zu. Es ist kein
Wasseranschluss vorgesehen. Es soll kein Brunnen gebohrt oder ein Anschluss an
das öffentliche Netz gebaut werden. Ein Wasseranschluss wird als nicht
notwendig erachtet, da für das Händewaschen ein Wasserkanister aufgestellt
werden kann.
Ein Nebenraum von 3 m² Grundfläche wird als Abstellraum genutzt.
Der dritte Raum von 18 m² dient als Werkstatt. Hier befinden sich
Motorsäge, Freischneider und andere Werkzeuge, und es können Reparaturen
durchgeführt werden.
Abwässer fallen nach Angaben des Antragstellers nicht an. Danach werden
„Abwässer“ in der Größenordnung von ca. 200 ml in der Hecke oder im Wald
ausgebracht. Für Notfälle wird eine Campingtoilette in einem externen
Klohäuschen vorgehalten.
Die untere Naturschutzbehörde hält eine Legalisierung des Vorhabens
unter naturschutzrechtlichen Aspekten für vertretbar, wenn die im
Beschlussvorschlag genannten Auflagen erfüllt werden.
Die abschließende Entscheidung über die baurechtliche Zulässigkeit
trifft die Stadt Dülmen.
Anlagen:
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Schreiben des Antragstellers vom 15.11.2016
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Lageplan/Kartenausschnitte/Pläne
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Foto