Betreff
Auftrag zur Überarbeitung der „Strategischen Ziele des Kreises Coesfeld"
Vorlage
SV-9-0787
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Landrat wird beauftragt, die im Jahr 2007 vom Kreistag beschlossenen strategischen Ziele des Kreises Coesfeld auf ihre Aktualität hin zu überprüfen und gemeinsam mit dem Beirat „Finanzmanagement und Aufgabenkritik“ einen aktualisierten Entwurf einer Neufassung dem Kreistag zur Beratung, Diskussion und Verabschiedung vorzulegen.

Begründung:

 

I.   Problem

 

Der Kreistag hat am 02.05.2007 die „Strategischen Ziele des Kreises Coesfeld“ (siehe Anlage 1) beschlossen.

 

Seinerzeit waren im Zusammenhang mit der Umstellung auf einen produktorientierten Haushalt Ziele und Kennzahlen zur Grundlage der Gestaltung der Planung, Steuerung und Erfolgskontrolle gemacht worden. Zur Festlegung von produktorientieren Zielen waren übergeordnete, strategische Ziele des Kreises bestimmt worden, aus denen sich die operablen und produktorientierten Ziele als Unterziele ableiten lassen.

 

 

II.  Lösung

 

Nach nunmehr zehn Jahren erscheint es sinnvoll und erforderlich, diese strategischen Ziele zu prüfen und u.a. an die demografische Entwicklung und die geänderten Lebensverhältnisse anzupassen. Die Verwaltung greift damit die Anregungen der vergangenen Haushaltsberatungen auf.

 

Dazu wird vorgeschlagen, den vom Kreistag gebildeten Beirat „Finanzmanagement und Aufgabenkritik“ in die vorbereitenden Beratungen mit einzubeziehen. Es ist beabsichtigt, einen überarbeiteten Entwurf der strategischen Ziele so rechtzeitig dem Kreistag zuzuleiten, dass der Kreistag diese am 20.12.2017 abschließend beraten und beschließen kann.

 

III. Alternativen

 

Eine Alternative wird nicht vorgeschlagen.

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

 

Unmittelbare Kosten ergeben sich aus der Bestimmung strategischer Ziele nicht.

 

V. Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Für die Festlegung strategischer Ziele unter Berücksichtigung der Ressourcen des Kreises Coesfeld ist gemäß § 26 Abs. 1 S. 2 lit. t) KrO NRW n.F. der Kreistag zuständig.