Bezeichnung | Inhalt | Bezeichnung | Inhalt |
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Name: | SV-7-0137 | ||
Art: | Sitzungsvorlage | ||
Datum: | 25.01.2005 | ||
Betreff: | Lokales Bündnis für Familien |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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![]() | Sitzungsvorlage 38 KB | |
![]() | Anlage 1 388 KB | |
![]() | Anlage 2 5 MB | |
![]() | Anlage 3 807 KB |
Beschlussvorschlag:
Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen
Begründung:
In der Sitzung des Kreisausschusses vom 01.12.2004. wurde unter TOP 16 (SV 7-0073) beschlossen, die federführende Behandlung des Themas „Bündnis für Familien“ dem Kreisausschuss zu übertragen. Zudem wurde die Verwaltung beauftragt, eine Bestandsaufnahme der bestehenden Aktivitäten des Kreises, der freien Träger und der Kommunen auf Kreisebene aufzustellen und vorzulegen. Voraus gegangen war ein Antrag der SPD-Fraktion, der den Beitritt des Kreises Coesfeld zur bundesweiten Initiative „Lokale Bündnisse für Familien“ zum Ziel hatte.
Eine Gesamterhebung familienfördernder Aktivitäten ist – ohne große Streuverlusste in Kauf nehmen zu müssen - auf die Unterstützung der örtlichen Verwaltung angewiesen. Daher wurde ein zweistufiges Verfahren für eine Erhebung gewählt. In einem ersten Schritt sollte bei den Städten und Gemeinden in allgemein gehaltener Form der Informationsstand über familienfördernde Maßnahmen vor Ort abgefragt werden. Aufbauend auf die so gewonnenen Daten über Maßnahmen, Ansprechpartner etc. soll in einem zweiten Schritt unter Zuhilfenahme eines tiefer strukturierten Erfassungsbogens eine breite Erhebung an alle in Frage kommenden Institutionen bzw. Akteure gerichtet werden.
Die erfassten, bestehenden Aktivitäten könnten anschließend mit Blick auf die räumliche Verteilung und auf die bereits gewonnenen Erfahrungen ausgewertet werden, um hieraus Handlungsstrategien und räumliche Einsatzschwerpunkte für weitere familienfördernde Maßnahmen zu entwickeln.
Mit Schreiben vom 27.12.2004 wurden die Städte und Gemeinden des Kreises Coesfeld aufgefordert, sich an der Ersterhebung zu beteiligen (Siehe Anschreiben als Anlage 1). Es wurde darum gebeten, bis spätestens zum 21.01.2005 eine Rückmeldung abzugeben.
Inzwischen wurden von Seiten einiger Bürgermeister Bedenken bezüglich dieses kurzfristig aufgelegten Verfahrens geäußert. Angesichts der erheblichen Belastungen im Rahmen der „Options“-Aufgaben seien derzeit weitere zusätzliche Arbeiten kaum zu bewältigen. Eingegangen sind zwischenzeitlich drei Reaktionen durch die Städte und Gemeinden (vgl. Anlage 3). Mit dem Vorsitzenden der Bürgermeisterkonferenz, Herrn Borgmann, wurde vereinbart, den bestehenden Nachfragebedarf durch die Städte und Gemeinden auf der nächsten Bürgermeisterrunde am 18.02.05 nochmals zu erörtern.
Die freien Träger wurden bislang noch nicht angeschrieben. Es bietet sich ebenfalls an, das Erhebungsverfahren im Rahmen der regelmäßigen Arbeitsbesprechungen der Kreisverwaltung mit den freien Trägern der Wohlfahrtspflege abzustimmen.
Innerhalb der Kreisverwaltung gibt es ein breites Spektrum von Leistungen, Maßnahmen und Aufgaben, welche die Förderung der Familie zum Ziel und auch als Ergebnis haben.
Besonders das Kreisjugendamt war in der jüngeren Vergangenheit gezwungen, die Herausforderungen einer stark ansteigenden jungen Bevölkerung über die Initiierung und Unterstützung familienfördernder Maßnahmen und Angebote zu bewältigen. Zu nennen sind hier u.a. die erheblichen Anstrengungen im Rahmen der Kindertagesbetreuung. Hier galt es nicht nur, institutionelle Angebote bereit zu stellen, sondern z.B. über die Förderung von Spielgruppen die Ehrenamtlichkeit einzubeziehen. Ein konkretes Projektbeispiel ist die Schaffung des Internetportals „Kinderbetreuung“, in dem neben der Bereitstellung von allgemeinen Informationen die Angebotslandschaft vor Ort transparent gemacht wird. Die Initiierung und Förderung von Qualifizierungsangeboten für Tagesmütter über die Familienbildungsstätten ist als weiterer bestehender Baustein zu nennen.
Eine Vielzahl der Regelaufgaben des Jugendamtes sind in Ihrer ureigensten Bestimmung auf die Unterstützung und Förderung von Familien ausgerichtet. Zu nennen sind hier besonders folgende Leistungen ( in Klammern die Seitenzahlen aus dem Produkthaushalt 2005, auf denen eine genauere Beschreibung der Leistung zu finden ist; mit Sternchen gekennzeichnet sind jene Produkte, die auch Gegenstand des Produktberichtes vom 31.12.2004 sind):
Auch in anderen Abteilungen der Kreisverwaltung werden Leistungen erbracht, welche die Unterstützung von Familien im Kreis Coesfeld zum Ergebnis haben. Beispielhaft zu nennen sind hier die Förderung des Wohnungsbaus, die Schwangerenberatung und –hilfe, die Schulentwicklungsplanung oder auch die Gewährung von Sozialhilfeleistungen an Familien.
Zusätzlich bietet die Kreisverwaltung für die eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter außerordentlich familienfreundliche Arbeitsbedingungen. Zu nennen sind hier eine hohe Zahl von Teilzeitarbeitsplätzen, eine äußerst flexible Regelung zur gleitenden Arbeitszeit, sowie die Möglichkeit der Heimarbeit.
Handlungsbedarfe werden nach der
Studie einerseits in der noch unzureichend ausgeprägten Betreuungsinfrastruktur
gesehen. Andererseits wird den positiv bewerteten Regionen empfohlen, ihre
Stärke noch mehr als Standortfaktor für die Wirtschaft zu verstehen und zu
nutzen. Derzeit handele es sich vorwiegend um Auspendler-Regionen, in denen die
Zuwanderer „preiswerten Wohnraum in naturnaher Umgebung finden.“
In der letzten Jugendhilfeausschusssitzung wurde die Verwaltung beauftragt, ein Konzept für die Betreuung der unter 3Jähringen zu erstellen. Hiermit wird dem nunmehr auch in der Studie bezeichneten Handlungsbedarf entsprochen.
Keine
Noch nicht absehbar ,ob Kosten oder – wenn ja, in welcher Höhe Kosten entstehen.
Siehe Protokoll zu TOP 16 (SV –7-0073-) der Kreisausschusssitzung vom 01.12.2004. Die inhaltlich Breite der Thematik geht über die Zuständigkeiten eines Fachausschusses - wie etwa dem JHA - hinaus.