Beschlussvorschlag:
Den Abschussplänen
wird gemäß § 21 Abs. 2 Satz 1 Bundesjagdgesetz in Verbindung mit § 22 Absätze
2, 3 und 4 Landesjagdgesetz Nordrhein-Westfalen für Damwild, Rotwild und Sikawild
für das Jagdjahr 2017/2018 zugestimmt.
Begründung:
I. - V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Die Jagdausübungsberechtigten müssen für Dam-, Rot- und Sikawild einen Abschussplan, zahlenmäßig getrennt nach Wildarten und Geschlecht, bei männlichem Schalenwild auch nach Klassen, bei der Unteren Jagdbehörde einreichen. Der Abschussplan ist jeweils zum
1. April des Jahres, in dem der bisherige Abschussplan ausläuft, einzureichen.
Gemäß § 22 Abs. 4 Landesjagdgesetz Nordrhein-Westfalen kann die Untere Jagdbehörde die fristgerecht eingereichten Abschusspläne nur im Benehmen mit dem Jagdbeirat bestätigen. In der Beiratssitzung soll die Zustimmung zu den Plänen erteilt werden.