Betreff
Antrag deutscher Kinderschutzbund auf Förderung einer Fachstelle gegen Gewalt an Kindern und Jugendlichen im Kreis Coesfeld
Vorlage
SV-9-0815
Art
Sitzungsvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag:

 

Der Antrag des Kinderschutzbundes auf Förderung einer Fachstelle gegen Gewalt an Kindern und Jugendlichen im Kreis Coesfeld wird aufgrund des bestehenden Angebotes an Beratung und Hilfen abgelehnt.

Begründung:

 

I.   - III.

 

Der Deutsche Kinderschutzbund Kreisverband Coesfeld e.V. möchte als konfessionsungebundener Träger der Jugendhilfe eine Fachstelle gegen Gewalt an Kindern und Jugendlichen im Kreis Coesfeld eröffnen. Es wird folgendes intendiert: „Das Angebot sieht vor allem die akute Krisenintervention vor sowie die psychosoziale Beratung von Kindern und Jugendlichen sowie von betroffenen Angehörigen und Freunden vor. (…) Neben persönlichen Gesprächen sind im Bedarfsfall unbürokratische Unterstützungsangebote wie z.B. die Begleitung zu Terminen bei Polizei, Ärzten, Ämtern, Schulen und Behörden vorgesehen. Auch Menschen, die beruflich mit Gewalt an Kindern und Jugendlichen konfrontiert werden oder wurden sollen in der Kontaktstelle Rat und Unterstützung finden. Daneben ist erklärtes Ziel, über die verschiedenen Formen von Gewalt an Kindern und Jugendlichen aufzuklären. Dies dient gleichermaßen der Öffentlichkeitsarbeit wie der Prävention.“ (Konzeption S. 4,5).

 

Der vom 17.11.2016 datierte und beim Kreis Coesfeld am 18.11.2016 eingegangene Antrag wurde in der Jugendhilfeausschusssitzung am 06.12.2016 sowie im Kreisausschuss am 14.12.2016 thematisiert. Am 14.12.2016 wurde beschlossen, die Entscheidung über den Antrag zurückzustellen und eine Behandlung für den Haushalt 2018 vorzusehen. Die Verwaltung wurde beauftragt zu klären, wie sich das beantragte Angebot in das bestehende Netzwerk einfügen würde.

 

Das Thema „Gewalt an Kindern und Jugendlichen“ ist ein sehr wichtiges. Der Kinderschutzbund stellt zu Recht klar, dass es eine hohe Dunkelziffer der betroffenen Kinder und Jugendlichen gibt. Neben dem Kinderschutzbund gibt es im Kreisgebiet verschiedene andere freie Träger der Jugendhilfe, die Beratung und Hilfen, auch niedrigschwellig und anonym, anbieten.

 

1.    Unter anderem zählen folgende Aufgaben zu den Leistungen der Erziehungsberatungsstelle des Caritasverbandes:

 

-       Allgemeine Beratung und Unterstützung von Eltern, Kindern und Jugendlichen

-       Krisenintervention

-       Vorhalten von Sprechstunden

-       Prävention (Elterngesprächskreise, Vorträge, Veröffentlichungen, Diskussionen, Veranstaltungen und Projekte)

-       Fachliche Beratung und Mitarbeit in Gremien

-       Vernetzung der psychosozialen Versorgung in der Region

-       Fachberatung für Fachkräfte anderer Einrichtungen (z.B. Kindergärten, Schulen)

-       Öffentlichkeitsarbeit (vgl. geltender Vertrag, Leistungsbeschreibung des Trägers).

 

2.    Daneben stellt die Anlauf- und  Beratungsstelle Frauen e.V. psychosoziale Beratung und Unterstützung für Mädchen ab 14 Jahren und Frauen in unterschiedlichen krisenhaften Situationen sicher und wird hierfür vom Kreis pauschal gefördert. Die Unterstützung umfasst neben der Beratung der Betroffenen auch die Begleitung zu Ärzten, Polizei, Gericht, Jugendamt etc., Hilfen in Krisensituationen sowie die Beratung von Angehörigen und Bezugspersonen.

 

3.    Auch Zartbitter Münster e.V. erhält eine pauschale Förderung. Das Angebot schließt neben der Einzelberatung von sexualisierter Gewalt betroffener Mädchen und Jungen ab 14 Jahren auch die Beratung von Bezugspersonen und Fachkräften sowie Rat und Unterstützung  in Krisensituationen ein.

 

4.    Die ärztliche Kinderschutzambulanz Münster arbeitet mit Kindern und Jugendlichen, die Erfahrung von sexueller und/oder körperlicher Gewalt und/oder Vernachlässigung haben. Zum Leistungsangebot zählen hier: Erstabklärung, Diagnostik, Beratung, Therapie, Fachberatung sowie die Erstellung von Gutachten. Therapiert werden dort auch Jugendliche, die Kinder sexuell missbraucht haben. Dabei werden Familien, Betreuer und andere in die Arbeit einbezogen.

 

5.    In allen Familienzentren im Kreisgebiet werden offene Sprechstunden für die Eltern angeboten.

 

6.    Der Runde Tisch zur Bekämpfung von Gewalt an Frauen und Kindern im Kreis Coesfeld hat sich zum Ziel gesetzt, durch eine gute Vernetzung der Akteure im Kreis Coesfeld, betroffenen Kindern und Frauen schnelle Hilfe zu ermöglichen.

 

7.    Neben den genannten Anlauf- und Beratungsangeboten steht das Jugendamt für sämtliche Fragen den Schutz von Kindern und die Erziehung betreffend zur Verfügung. Es finden regelmäßige Sprechstunden des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD) in den einzelnen Städten und Gemeinden statt. Bei Bedarf werden Hilfen zur Erziehung gewährt.

 

Die Teamkoordinatorinnen der sozialen Dienste sowie die Fachdienstleitung Sozialpädagogische Jugend- und Familienhilfe, Jugendförderung stehen für die Beratung bei Fragen möglicher Kindeswohlgefährdung von Berufsgeheimnisträgern zur Verfügung. Es besteht eine klare Dienstanweisung zum Umgang mit möglichen Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung.

 

Zur Sicherung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen wurden mit allen Schulen und Kindertageseinrichtungen im Kreisgebiet sowie allen Trägern offener Kinder- und Jugendarbeit Vereinbarungen zum Umgang mit Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung geschlossen, welche klare Verfahrensstandards enthalten.

 

Ebenso wurden Infobroschüren und Flyer (mit)entwickelt, die Handlungsempfehlungen sowie eine Liste der Ansprechpartner/innen (inklusive des Kinder- und Jugendtelefons „Nummer gegen Kummer“) enthalten.

 

In Fällen von häuslicher Gewalt gibt es eine gute Kooperation zwischen dem Kreisjugendamt und der Polizei. Das Jugendamt wird zeitnah über erfolgte Einsätze informiert und die Polizei macht auf die vorhandenen Beratungsangebote aufmerksam. Darüber hinaus gibt es die „Vereinbarung zum Verfahren der Einschaltung von Hilfen zur Suchtproblematik in Fällen häuslicher Gewalt“ zwischen dem Kreis Coesfeld, der Kreispolizeibehörde, dem Caritasverband, der AWO, dem IBP, Frauen e.V. und Haus Maria Veen.

 

8.    In Punkt 4.3 der Konzeption für die Fachstelle gegen Gewalt an Kindern und Jugendlichen im Kreis Coesfeld ist zu lesen, dass auch die Vermittlung in Schutzeinrichtungen und eine akute Krisenintervention eine Rolle spielen sollen und im Falle einer akuten Kindeswohlgefährdung ein sofortige Tätigwerden sowie abgestimmte Interventionen wichtig seien. Zu diesem Punkt ist zu sagen, dass vorläufige Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen (Inobhutnahmen) zu den hoheitlichen Aufgaben zählen und somit in der Verantwortung des Jugendamtes liegen. Es existiert ein kreisweiter Bereitschaftsdienst über die Kiwo Jugendhilfe gGmbH.

 

9.    Die Gewaltpräventionskurse „Mein Körper gehört mir“, von der Theaterpädagogischen Werkstatt Osnabrück, werden seit dem Schuljahr 2015/16 gefördert. Der Kreis übernimmt die Kosten für die Durchführung des Präventionsprogramms in allen 4. Schulklassen (Grundschulen) sowie für den Eltern- bzw. Präsentationsabend an der Schule.

Das Programm „Nein darf sein!“ wird von der Offenen Jugendarbeit Ascheberg (OJA), ebenfalls für Grundschulen, angeboten.

Der Kurs „Mut tut gut“ ist unter dem Dach des Kinderschutzbundes verortet und wird bereits überwiegend in Kindertageseinrichtungen umgesetzt.

Frauen e.V. bietet Selbstbehauptungskurse für Mädchen unterschiedlicher Altersgruppen an (i.d.R. ab 7-12 Jahren, je nach Bedarf). Die Kurse finden in Kooperation mit Jugendzentren, OGS, FBS oder anderen Partnern statt. Das Angebot wurde 2014 vom KJA gefördert.

Daneben gibt es den Arbeitskreis „Prävention“, an dem sich dem sich die drei Jugendämter im Kreis Coesfeld beteiligen. Innerhalb des Arbeitskreises hat sich eine Arbeitsgruppe gebildet, die sich intensiv mit den Themen Medienbildung und Medienkompetenz beschäftigt hat. Es erfolgte die Schulung von sogenannten Medienscouts, die als Multiplikatoren Projekte an verschiedenen Schulen für jüngere Jahrgänge durchgeführt haben.

 

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass es im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes eine gut ausgebaute Infrastruktur und mit den diversen runden Tischen auch eine starke Vernetzung was das wichtige Thema „Gewalt an Kindern und Jugendlichen“  betrifft, gibt.

 

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

 

Die Gesamtkosten für die Fachstelle gegen Gewalt an Kindern und Jugendlichen im Kreis Coesfeld nach dem vorliegenden Konzept belaufen sich auf eine Summe von jährlich 68.694, 97 €. Hinzukommen einmalige Investitionskosten in Höhe von 5.380,00 €.

 

V. Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Gemäß § 71 SGB VIII in Verbindung mit § 5 der Satzung für das Jugendamt des Kreises Coesfeld ist der Jugendhilfeausschuss für die Entscheidung grundsätzlich zuständig. Aufgrund der Auswirkungen auf den Zuschuss des Produktbereiches 51 – Jugendamt und möglicherweise auf den Hebesatz der Kreisumlage-Mehrbelastung Jugendamt ist für die Entscheidung der Kreistag zuständig.