Betreff
Zuschlag nach § 20 Abs. 3 KiBiz für die Waldgruppe im Kath. Kindergarten St. Nikolaus Holwick
Vorlage
SV-9-0816
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kath. Kirchengemeinde Ss. Fabian und Sebastian Rosendahl wird für ihre KiBiz-finanzierte Waldgruppe des Kath. Kindergartens St. Nikolaus, Holtwick für das Kindergartenjahr 2016/17 eine zusätzliche Pauschale nach § 20 Abs. 3 Satz 1 KiBiz in Höhe von 15.000 EUR – abzüglich gesetzlichem Trägeranteil – gewährt.

Begründung:

 

I.   Problem

Nach § 20 Abs. 3 Satz 2 KiBiz kann bei Waldkindergartengruppen unter Berücksichtigung des in § 20 Abs. 1 KiBiz zu Grunde gelegten Eigenanteils des Trägers ein weiterer Pauschalbetrag von bis zu 15.000 EUR je Waldkindergartengruppe gewährt werden, wenn der Träger ohne diesen zusätzlichen Betrag die Einrichtung nicht ausreichend finanzieren kann. Über die Gewährung entscheidet das Jugendamt im Benehmen mit dem Träger.

 

Bei Waldgruppen handelt es sich um Gruppen, die die Kinder ganzjährig nicht in Räumen, sondern im Wald betreuen. In der Regel gibt es nur einen kleineren Raum, z.B. einen Bauwagen oder eine Schutzhütte.

 

Wie beim Zuschlag für eingruppige Einrichtungen ist auch hier 15.000 EUR der Höchstbetrag. Ein Zuschlag ist dabei nur bis zu der Höhe zu leisten, der den Träger der Einrichtung in die Lage versetzt, die Kindertageseinrichtung auch unter Vorgaben des KiBiz fortzuführen. Ein Zuschuss ist dabei grundsätzlich nur zulässig, wenn die Waldgruppe weder durch die den Kindern aus der Waldgruppe zugehörigen KiBiz-Pauschalen gedeckt werden kann noch durch die der Einrichtung insgesamt zur Verfügung stehenden Pauschalen gedeckt werden kann.

 

Für das Kindergartenjahr 2016/17 hat die Kath. Kirchengemeinde Ss. Fabian und Sebastian, Rosendahl für ihre KiBiz-finanzierte Waldgruppe in der Kindertageseinrichtung St. Nikolaus Holtwick die Gewährung des Zuschlags nach § 20 Abs. 3 Satz 1 KiBiz beantragt.

 

Der Kath. Kindergarten St. Nikolaus Holtwick betreut seit dem 01.08.2010 eine Waldgruppe, die sich vormittags ausschließlich im Wald aufhält.

 

Aus den Unterlagen des Trägers geht hervor, dass die Waldgruppe ein Defizit von über 19.000 EUR aufweist.

 

1. Waldgruppe

 

Förderung nach KiBiz

 

Kind-Pauschalen für 20 Kinder in der Waldgruppe

96.603,80

Anteil zusätzliche Kindpauschalen nach Anlage 3 zu § 21 KiBiz

2.225,80

Anteil Verfügungspauschale

2.000,00

Gesamtsumme

100.829,60

 

 

Kostenaufstellung des Trägers

 

Personalkosten

114.147,40

Personalnebenkosten

799,03

Fortbildung

285,37

Sachkosten

5.000,00

Gesamtkosten

120.231,80

 

 

Differenzbetrag der Waldgruppe:

19.402,20

 

 

Das Defizit der Waldgruppe des Kath. Kindergartens Holtwick ergibt sich insbesondere aus der Beschäftigung einer dritten Kraft während der Betreuungszeiten im Wald. Auf Grund der Besonderheiten des Betreuungsraumes sind für die Betreuung einer Waldgruppe mit 20 Kindern im Alter von 3 bis 6 Jahren zwei Fachkräfte und ein/e Berufspraktikantin oder eine Ergänzungskraft erforderlich. Damit ergibt sich hinsichtlich der Personalkosten keine Einsparmöglichkeit. Die Sachkosten liegen im laufenden Jahr mit 5.000 EUR deutlich unter den Kosten aus dem Vorjahr.

 

Hinsichtlich der Gesamtsituation ergibt sich anhand der eingereichten Unterlagen ein Defizit in Höhe von rund 17.000 EUR wie nachfolgend aufgeführt.

 

2. Gesamtsituation St. Nikolaus Holtwick für alle 4 Gruppen

Förderung nach KiBiz

 

Kind-Pauschalen

538.319,84

zusätzliche Kindpauschalen nach Anlage 3 zu § 21 KiBiz

12.403,26

Verfügungspauschale

8.000,00

Gesamtsumme

558.723,10

 

 

Kostenaufstellung des Trägers

 

Personalkosten (einschl. zusätzlichem U3-Personal)

519.181,37

Personalnebenkosten

3.634,27

Fortbildung

1.297,95

Sachkosten für 4 Gruppen

52.000,00

Gesamtkosten für alle 4 Gruppen

576.113,59

 

 

Differenzbetrag der Gesamteinrichtung

17.390,49

 

 

Auch insgesamt betrachtet ergeben sich keine Einsparmöglichkeiten der Einrichtung in Bezug auf die Personalplanung Die Leitungsfreistellung wird aufgrund des deutlich höheren Koordinierungsaufwandes für die Kindertageseinrichtung mit einer Waldgruppe an einem vom Stammgebäude entfernten Standort und als  Kindertageseinrichtung in einem Familienzentrumsverbund für erforderlich angesehen.

 

Die Sachkosten belaufen sich für alle vier Gruppen auf insgesamt angemessene 52.000 EUR, welche ebenfalls unter dem Kostenansatzes des Vorjahres liegt.

Das in der Waldgruppe für 2016/17 entstehende Defizit kann in diesem Fall somit nicht durch die KiBiz-Pauschalen der im Stammgebäude geführten Gruppen aufgefangen werden, da auch die gesamte Einrichtung in 2016/17 defizitär ist.

 

Eine KiBiz-Rücklage ist seit Ende des Kindergartenjahres 2012/13 nicht mehr gegeben.

 

 

II.  Lösung

Nach § 20 Abs. 3 Satz 2 KiBiz kann ein weiterer Pauschalbetrag von bis zu 15.000 EUR gewährt werden, wenn der Träger ohne diesen zusätzlichen Betrag die Einrichtung nicht ausreichend finanzieren kann.

 

Die Nichtauskömmlichkeit der KiBiz-Finanzierung für die Waldgruppe der Kath. Kindertageseinrichtung St. Nikolaus Holtwick ergibt sich aus der Freistellung der Kita-Leiterin bzw. der Beschäftigung einer 3 Kraft in der Waldgruppe am Vormittag.  Es wird somit vorgeschlagen, dem Träger für die Kath. Kindertageseinrichtung St. Nikolaus Holtwick einen Zuschlag für die Waldgruppe in Höhe von 15.000 EUR zu gewähren.

 

III. Alternativen

Ablehnung des Antrages oder nur teilweise Gewährung der Fördersumme nach § 20 Abs. 3 Satz 2 KiBiz.

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Entsprechende finanzielle Mittel sind im Produkthaushalt 2017 berücksichtigt. Die Co-Finanzierung des Landes wurde vorsorglich zum 15.03.2016 beantragt und vom Landesjugendamt bewilligt.

 

V. Zuständigkeit für die Entscheidung

Für die Entscheidung ist analog § 5 Abs. 2 der Jugendamtssatzung der Jugendhilfeausschuss zuständig.