Betreff
Antrag des Partnerschaftsvereins Rosendahl - Entrammes / Forcé / Parné sur Roc e.V.. vom 14.01.2017 auf Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII im Zuständigkeitsbereich des Jugendamtes des Kreises Coesfeld
Vorlage
SV-9-0824
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Partnerschaftsverein Rosendahl - Entrammes / Forcé / Parné sur Roc e.V. wird nach § 75 SGB VIII in Verbindung mit § 25 AG-KJHG als freier Träger der Jugendhilfe im Zuständigkeitsbereich des Jugendamtes des Kreises Coesfeld anerkannt.

Die Anerkennung wird zunächst für drei Jahre befristet.

Die öffentliche Anerkennung wird grundsätzlich hinfällig, wenn die Voraussetzungen für die Anerkennung nicht mehr vorliegen.

Begründung:

 

I. Problem

Mit Schreiben vom 14.01.2017 beantragte der Partnerschaftsverein Rosendahl - Entrammes / Forcé / Parné sur Roc e.V. die Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe gemäß § 75 Sozialgesetzbuch (SGB) – Achtes Buch (VIII) – Kinder- und Jugendhilfe im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes Coesfeld.

 

Dem Verein ist die Förderung der Völkerverständigung, insbesondere die deutsch-französische Freundschaft, u.a. durch Organisation und Durchführung von Partnerschaftsbegegnungen wichtig. Durch entsprechende Angebote und Veranstaltungen soll die europäische Beziehung intensiviert werden.

Regelmäßige und generationsübergreifende Aktionen in den letzten Jahren dokumentieren bereits dieses Bestreben.

 

Grundlage der Partnerschaft bilden die Urkunden vom 4. Oktober 1970 und 30. September 1995 zwischen den Kommunen Entrammes (F) und Rosendahl (D).

 

Der Verein wurde am 01. Juli 2009 gegründet. Die Eintragung erfolgte am 04. August 2009 durch das Amtsgericht Coesfeld. Ein Bescheid nach § 60a Abs. 1 AO des Finanzamtes Coesfeld liegt vor.

 

II. Lösung

Nach § 75 SGB VIII können juristische Personen und Personenvereinigungen als Träger der freien Jugendhilfe anerkannt werden, wenn sie

1. auf dem Gebiet der Jugendhilfe in Sinne des §1 SGB VIII tätig sind,

2. gemeinnützige Ziele verfolgen,

3. aufgrund der fachlichen und personellen Voraussetzungen erwarten lassen, dass sie einen nicht unwesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe zu leisten imstande sind und

4. die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit bieten.

Ein Anspruch auf Anerkennung hat derjenige Träger, der bereits mindestens drei Jahre auf dem Gebiet der Jugendhilfe tätig gewesen ist und die zuvor genannten Voraussetzungen erfüllt.

 

Der Partnerschaftsverein Rosendahl - Entrammes / Forcé / Parné sur Roc e.V. erfüllt diese Voraussetzung im Wesentlichen.

Im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit möchte der Verein sich noch stärker engagieren. Deshalb beabsichtigt er, durch eine Satzungsergänzung, die Position von jungen Menschen in dem Verein auch satzungsgemäß gravierender zu verankern.


Es wird vorgeschlagen, den Partnerschaftsverein Rosendahl - Entrammes / Forcé / Parné sur Roc e.V. als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII öffentlich zunächst für drei Jahre anzuerkennen.

 

Die öffentliche Anerkennung soll widerrufen werden, wenn die Voraussetzungen für die Anerkennung nicht mehr vorliegen.

 

III. Alternativen

Keine

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Keine

 

V. Zuständigkeit für die Entscheidung

Gemäß § 71 SGB VIII in Verbindung mit § 5 der Satzung für das Jugendamt des Kreises Coesfeld und des Beschlusses des Kreistages vom 19.12.2007 ist der Jugendhilfeausschuss für die Entscheidung zuständig.