Beschlussvorschlag:
Der
Partnerschaftsverein Rosendahl - Entrammes / Forcé / Parné sur Roc e.V. wird
nach § 75 SGB VIII in Verbindung mit § 25 AG-KJHG als freier Träger der
Jugendhilfe im Zuständigkeitsbereich des Jugendamtes des Kreises Coesfeld
anerkannt.
Die
Anerkennung wird zunächst für drei Jahre befristet.
Die
öffentliche Anerkennung wird grundsätzlich hinfällig, wenn die Voraussetzungen
für die Anerkennung nicht mehr vorliegen.
Begründung:
I. Problem
Mit
Schreiben vom 14.01.2017 beantragte der Partnerschaftsverein Rosendahl - Entrammes / Forcé / Parné sur Roc
e.V. die
Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe gemäß § 75 Sozialgesetzbuch (SGB)
– Achtes Buch (VIII) – Kinder- und Jugendhilfe im Zuständigkeitsbereich des
Kreisjugendamtes Coesfeld.
Dem
Verein ist die Förderung der Völkerverständigung, insbesondere die
deutsch-französische Freundschaft, u.a. durch Organisation und Durchführung von
Partnerschaftsbegegnungen wichtig. Durch entsprechende Angebote und
Veranstaltungen soll die europäische Beziehung intensiviert werden.
Regelmäßige
und generationsübergreifende Aktionen in den letzten Jahren dokumentieren bereits
dieses Bestreben.
Grundlage
der Partnerschaft bilden die Urkunden vom 4. Oktober 1970 und 30. September
1995 zwischen den Kommunen Entrammes (F) und Rosendahl (D).
Der
Verein wurde am 01. Juli 2009 gegründet. Die Eintragung erfolgte am 04. August
2009 durch das Amtsgericht Coesfeld. Ein Bescheid nach § 60a Abs. 1 AO des
Finanzamtes Coesfeld liegt vor.
II. Lösung
Nach
§ 75 SGB VIII können juristische Personen und Personenvereinigungen als Träger
der freien Jugendhilfe anerkannt werden, wenn sie
1.
auf dem Gebiet der Jugendhilfe in Sinne des §1 SGB VIII tätig sind,
2.
gemeinnützige Ziele verfolgen,
3.
aufgrund der fachlichen und personellen Voraussetzungen erwarten lassen, dass
sie einen nicht unwesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der
Jugendhilfe zu leisten imstande sind und
4.
die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit bieten.
Ein
Anspruch auf Anerkennung hat derjenige Träger, der bereits mindestens drei
Jahre auf dem Gebiet der Jugendhilfe tätig gewesen ist und die zuvor genannten
Voraussetzungen erfüllt.
Der
Partnerschaftsverein
Rosendahl - Entrammes / Forcé / Parné sur Roc e.V. erfüllt diese Voraussetzung im
Wesentlichen.
Im
Bereich der Kinder- und Jugendarbeit möchte der Verein sich noch stärker
engagieren. Deshalb beabsichtigt er, durch eine Satzungsergänzung, die Position
von jungen Menschen in dem Verein auch satzungsgemäß gravierender zu verankern.
Es
wird vorgeschlagen, den Partnerschaftsverein
Rosendahl - Entrammes / Forcé / Parné sur Roc e.V. als Träger der freien Jugendhilfe gemäß §
75 SGB VIII öffentlich zunächst für drei Jahre anzuerkennen.
Die
öffentliche Anerkennung soll widerrufen werden, wenn die Voraussetzungen für
die Anerkennung nicht mehr vorliegen.
III. Alternativen
Keine
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige
Ressourcen)
Keine
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Gemäß
§ 71 SGB VIII in Verbindung mit § 5 der Satzung für das Jugendamt des Kreises
Coesfeld und des Beschlusses des Kreistages vom 19.12.2007 ist der
Jugendhilfeausschuss für die Entscheidung zuständig.