Beschlussvorschlag:
- Ohne -
Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Begründung:
1. Betriebswirtschaftliches
Ergebnis
Das Betriebsergebnis der kostenrechnende Einrichtung
Abfallwirtschaft weist eine Unterdeckung von 37.080 € aus. Die Kalkulation, das
Betriebsergebnis und die Abweichungen sind der Anlage zu entnehmen.
Grundlage des Betriebsergebnisses sind die
Rechnungsergebnisse der Sachkonten, die dem Teilergebnisplan 70.04. –
Durchführung der Abfallentsorgung (krE) – zugeordnet sind und die darüber
hinaus kostenrechnerisch zu berücksichtigenden Aufwandspositionen. Unter
Berücksichtigung aller zu berücksichtigenden Aufwendungen und Erträge weist das
Betriebsergebnis eine Unterdeckung von 37.080 € aus. Gemessen am kalkulierten
Gesamtaufwand bedeutet dies eine Abweichung von 0,425 %. Einzelheiten können
der anliegenden Übersicht entnommen werden.
Die wesentlichen Abweichungen von der Kalkulation (> 50.000 €) sind
nachstehend kurz erläutert:
a) Die Entgeltzahlungen an die WBC im Jahr 2016 in Höhe von 8.251.837 € liegen
90.240 € über dem kalkulierten Ansatz. Die Abweichung resultiert insbesondere
aus einem erhöhten Reparaturaufwand am Deponiestandort (ca. 36.000 €), höheren
Personalkosten (ca. 12.000 €) sowie höheren Prüfungs- und Beratungskosten im
Zusammenhang mit der Steuerprüfung und den Vorbereitungen der
öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die gemeinsame Ausschreibung der
Sammlung und des Transports von Abfällen (ca. 50.000 €).
b)
Der Kreis Coesfeld hat 53.808 € mehr Benutzungsgebühren erhalten als in der
Kalkulation geplant. Dies ist hauptsächlich mit Mehrmengen bei den
Abfallfraktionen Bio/Grünabfall, E-Schrott und Altmetall zu begründen.
c)
Die Abweichung bei den Personalausgaben in Höhe von 44.748 € ist größtenteils
auf die im Rahmen der Personalgestellung zu zahlende Umsatzsteuer
zurückzuführen (34.784 €). Die Umsatzsteuerzahlungen wurden bei der Kalkulation
nicht berücksichtigt. Die Mehraufwendungen bei der Personalgestellung führen
jedoch zu Mehrerträgen in gleicher Höhe bei der Kostenerstattung.
Die Unterdeckung von 37.080 € soll gem. § 6 Abs. 2
Kommunalabgabengesetz NRW (KAG NRW) in der zurzeit gültigen Fassung innerhalb
von 4 Jahren ausgeglichen werden.
Unter Berücksichtigung der kalkulierten Entnahme für
das Betriebsjahr 2016 beträgt die Summe der noch auszugleichenden Überdeckungen
aus Vorjahren 1.428.366 €, die noch auszugleichenden Unterdeckungen
betragen 133.883 €. Hiervon wurden bereits 96.803 € als Verlustvortrag für das
Betriebsjahr 2017 geplant um die Unterdeckung auszugleichen.
2. Abfallmengen
Insgesamt sind 111.473 Tonnen Abfall über die kommunalen Sammelsysteme der
Städte und Gemeinden im Kreis Coesfeld im Jahr 2016 erfasst worden. Damit sind
rund 1.900 Tonnen Abfälle mehr angefallen als im Jahr davor. Dieser Zuwachs ist
fast ausschließlich bei den verwerteten Mengen zu verzeichnen. Es fielen allein
rund 1.000 Tonnen mehr Bio- und Grünabfällen als im Jahr zuvor an. Dies
ist wohl auf die besseren klimatischen Wachstumsbedingungen gegenüber dem
Vorjahr zurückzuführen.
Hinsichtlich einer detaillierten Abbildung der Abfallmengen
wird auf die Abfallstatistik 2016 verwiesen, die in der Ausschusssitzung am
01.06.2017 verteilt wird.
3. Rekultivierungsrückstellung
und Rekultivierungsrücklage
Um seinen Rekultivierungsverpflichtungen für die
Deponien des Kreises Coesfeld nachzukommen, hat der Kreis Coesfeld eine
Rekultivierungsrückstellung gebildet, der zur Sicherstellung der liquiden
Finanzierungsmittel für die erforderlichen investiven Maßnahmen eine
Rekultivierungsrücklage gegenübersteht. Die Rekultivierungsrücklage weist
momentan einen Bestand von 25.639.966,46 € aus, dem ein Rückstellungsbetrag von
27.280.503,32 € gegenübersteht. Es ergibt sich somit ein Delta zwischen der
Rekultivierungsrückstellung und der Rekultivierungsrücklage von -1.640.536,86
€. Die Erträge aus Kursgewinnen sowie die Zinserträge bleiben in der
Gebührennachkalkulation solange unberücksichtigt, bis das Delta zwischen
Rekultivierungsrückstellung und Rekultivierungsrücklage geschlossen ist.
Hinsichtlich der Bewirtschaftung der
Rekultivierungsrücklage wird auf die SV-08-0849 vom 11.02.2013 und SV-9-0544
vom 20.05.2016 verwiesen.
Anlagen:
Betriebsergebnis für die kostenrechnende Einrichtung Abfallwirtschaft, Haushaltsjahr 2016