Betreff
Bericht über das Betriebsjahr 2016 der kostenrechnenden Einrichtung Abfallwirtschaft
Vorlage
SV-9-0825
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

 

- Ohne -

 

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

Begründung:

 

1.    Betriebswirtschaftliches Ergebnis

 

Das Betriebsergebnis der kostenrechnende Einrichtung Abfallwirtschaft weist eine Unterdeckung von 37.080 € aus. Die Kalkulation, das Betriebsergebnis und die Abweichungen sind der Anlage zu entnehmen.

 

Grundlage des Betriebsergebnisses sind die Rechnungsergebnisse der Sachkonten, die dem Teilergebnisplan 70.04. – Durchführung der Abfallentsorgung (krE) – zugeordnet sind und die darüber hinaus kostenrechnerisch zu berücksichtigenden Aufwandspositionen. Unter Berücksichtigung aller zu berücksichtigenden Aufwendungen und Erträge weist das Betriebsergebnis eine Unterdeckung von 37.080 € aus. Gemessen am kalkulierten Gesamtaufwand bedeutet dies eine Abweichung von 0,425 %. Einzelheiten können der anliegenden Übersicht entnommen werden.


Die wesentlichen Abweichungen von der Kalkulation (> 50.000 €) sind nachstehend kurz erläutert:

a) Die Entgeltzahlungen an die WBC im Jahr 2016 in Höhe von 8.251.837 € liegen 90.240 € über dem kalkulierten Ansatz. Die Abweichung resultiert insbesondere aus einem erhöhten Reparaturaufwand am Deponiestandort (ca. 36.000 €), höheren Personalkosten (ca. 12.000 €) sowie höheren Prüfungs- und Beratungskosten im Zusammenhang mit der Steuerprüfung und den Vorbereitungen der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die gemeinsame Ausschreibung der Sammlung und des Transports von Abfällen (ca. 50.000 €).

 

b) Der Kreis Coesfeld hat 53.808 € mehr Benutzungsgebühren erhalten als in der Kalkulation geplant. Dies ist hauptsächlich mit Mehrmengen bei den Abfallfraktionen Bio/Grünabfall, E-Schrott und Altmetall zu begründen.

 

c) Die Abweichung bei den Personalausgaben in Höhe von 44.748 € ist größtenteils auf die im Rahmen der Personalgestellung zu zahlende Umsatzsteuer zurückzuführen (34.784 €). Die Umsatzsteuerzahlungen wurden bei der Kalkulation nicht berücksichtigt. Die Mehraufwendungen bei der Personalgestellung führen jedoch zu Mehrerträgen in gleicher Höhe bei der Kostenerstattung.

 

 

Die Unterdeckung von 37.080 € soll gem. § 6 Abs. 2 Kommunalabgabengesetz NRW (KAG NRW) in der zurzeit gültigen Fassung innerhalb von 4 Jahren ausgeglichen werden.

 

Unter Berücksichtigung der kalkulierten Entnahme für das Betriebsjahr 2016 beträgt die Summe der noch auszugleichenden Überdeckungen aus Vorjahren 1.428.366 €, die noch auszugleichenden Unterdeckungen betragen 133.883 €. Hiervon wurden bereits 96.803 € als Verlustvortrag für das Betriebsjahr 2017 geplant um die Unterdeckung auszugleichen.


2.    Abfallmengen


Insgesamt sind 111.473 Tonnen Abfall über die kommunalen Sammelsysteme der Städte und Gemeinden im Kreis Coesfeld im Jahr 2016 erfasst worden. Damit sind rund 1.900 Tonnen Abfälle mehr angefallen als im Jahr davor. Dieser Zuwachs ist fast ausschließlich bei den verwerteten Mengen zu verzeichnen. Es fielen allein rund 1.000 Tonnen mehr Bio- und Grünabfällen als im Jahr zuvor an. Dies ist wohl auf die besseren klimatischen Wachstumsbedingungen gegenüber dem Vorjahr zurückzuführen.

 

Hinsichtlich einer detaillierten Abbildung der Abfallmengen wird auf die Abfallstatistik 2016 verwiesen, die in der Ausschusssitzung am 01.06.2017 verteilt wird.

 

 

3.    Rekultivierungsrückstellung und Rekultivierungsrücklage

 

Um seinen Rekultivierungsverpflichtungen für die Deponien des Kreises Coesfeld nachzukommen, hat der Kreis Coesfeld eine Rekultivierungsrückstellung gebildet, der zur Sicherstellung der liquiden Finanzierungsmittel für die erforderlichen investiven Maßnahmen eine Rekultivierungsrücklage gegenübersteht. Die Rekultivierungsrücklage weist momentan einen Bestand von 25.639.966,46 € aus, dem ein Rückstellungsbetrag von 27.280.503,32 € gegenübersteht. Es ergibt sich somit ein Delta zwischen der Rekultivierungsrückstellung und der Rekultivierungsrücklage von -1.640.536,86 €. Die Erträge aus Kursgewinnen sowie die Zinserträge bleiben in der Gebührennachkalkulation solange unberücksichtigt, bis das Delta zwischen Rekultivierungsrückstellung und Rekultivierungsrücklage geschlossen ist.

 

Hinsichtlich der Bewirtschaftung der Rekultivierungsrücklage wird auf die SV-08-0849 vom 11.02.2013 und SV-9-0544 vom 20.05.2016 verwiesen.

 

 

 

 

Anlagen:

 

Betriebsergebnis für die kostenrechnende Einrichtung Abfallwirtschaft, Haushaltsjahr 2016