Betreff
Tätigkeitsbericht der Beratungs- und Prüfbehörde nach dem Wohn- und Teilhabegesetz NRW (WTG-Behörde) für die Jahre 2014 bis 2016
Vorlage
SV-9-0828
Aktenzeichen
50.2/50.97
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

- ohne -

 

Der Tätigkeitsbericht der Beratungs- und Prüfbehörde nach dem Wohn- und Teilhabegesetz NRW (WTG-Behörde) für die Jahre 2014 bis 2016 wird zur Kenntnis genommen.

 

 

 

Begründung:

 

I. Problem / II. Lösung

 

Gem. § 14 Abs. 11 des Wohn- und Teilhabegesetzes NRW (WTG) müssen die zuständigen Behörden (Kreise und kreisfreie Städte) alle zwei Jahre einen Tätigkeitsbericht über ihre Arbeit erstellen. Dieser Bericht ist zu veröffentlichen und den kommunalen Vertretungsgremien sowie den Aufsichtsbehörden zur Verfügung zu stellen.

 

Zu Form und Inhalt der Tätigkeitsberichte hat das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes NRW (MGEPA) mit seinem Erlass vom 11.03.2015 an die WTG-Behörden u.a. ausgeführt, dass die beteiligten Aufsichtsbehörden eine Harmonisierung der Tätigkeitsberichte anstreben, um einen landesweiten Überblick über die Tätigkeiten der kommunalen Behörden zu erhalten. 

Der dazu angekündigte Strukturvorschlag wurde am 23. Februar 2017 von der Bezirksregierung Münster zur Verfügung gestellt.

 

Der Tätigkeitsbericht wurde daher unter Zugrundelegung des vom Land NRW vorgegebenen „Gerüstes“ erstellt.

 

Weiterhin wurde vorgegeben, die Berichtszeiträume landesweit zu vereinheitlichen. Orientiert an das Datum des Inkrafttretens des novellierten WTG im Oktober 2014 wurden seitens des Ministeriums als Berichtszeiträume die Jahre 2015 / 2016, 2017 / 2018 etc. als sinnvoll angesehen.

 

Der letzte Tätigkeitsbericht der WTG-Behörde des Kreises Coesfeld bezog sich auf die Jahre 2012 und 2013. Um die erforderliche Vereinheitlichung der Berichtszeiträume zu gewährleisten, wurde der aktuelle Bericht jetzt für den Zeitraum 2014 bis 2016 erstellt.

 

Gegenstand des Tätigkeitsberichtes sind insbesondere Erläuterungen zu den Wohn- und Betreuungsangeboten, die vom Wohn- und Teilhabegesetz erfasst werden, sowie Ausführungen zu den Beratungs- und Prüftätigkeiten der WTG-Behörde im Berichtszeitraum.

 

Es ist vorgesehen, den Bericht im Internetportal des Kreises Coesfeld zu veröffentlichen und in der nächsten Sitzung der Konferenz Alter und Pflege vorzustellen.

 

Der Bericht wird / wurde in elektronischer Form an die Bezirksregierung Münster zur Weiterleitung an das zuständige Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes NRW übersandt.

 

 

 

III. Alternativen

keine

 

 

IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung

keine

 

 

V. Zuständigkeit für die Entscheidung

Aufgrund der Zuständigkeitsregelung ist der Ausschuss für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit für die Beratung zuständig.