Beschlussvorschlag:

 

1.) Der Landrat wird beauftragt, die notwendigen Sanierungsmaßnahmen zur Qualifizierung der Geschwister-Scholl-Schule in Nottuln zu veranlassen.

 

2.) Der Sperrvermerk im HH-Plan 2017 bei Investitionsnummer 100317GSN zur Qualifizierung des Schulstandortes (Gebäude der Geschwister-Scholl-Schule in Nottuln) als Ersatz für die Astrid-Lindgren-Schule in Lüdinghausen) wird aufgehoben.

 

 

Begründung:

I.   Problem

 

Seit der Übernahme durch die Astrid-Lindgren-Schule im Jahr 1987 ist der Standort baulich, annähernd unverändert geblieben. Dem entgegen hat die Akzeptanz und Notwendigkeit der Schulform - eine Förderschule für Schülerinnen und Schüler, die einen sonderpädagogischen Förderbedarf im Bereich der emotionalen und sozialen Entwicklung aufweisen und im Rahmen der Regelschule nicht hinreichend gefördert werden können - an Bedeutung gewonnen, was durch die steigende Schüler- und somit auch Lehrerzahl (vgl. nachfolgende Tabelle) verdeutlicht werden kann:

 

Daten und Fakten der letzten 10 Jahre

 

Situation an der ALS

im Schuljahr 2006/2007

 

Aktuelle Situation an der ALS

im Schuljahr 2016/2017

Einzugsbereich

Kreis Coesfeld

Kreis Coesfeld / Kreis Warendorf

Standorte

3 LH, Martinistift, KiWo Dülmen

3 LH, Martinistift, Ahlen

Schülerzahlen

67 LH (25 Grundschule und 42 Hauptschule

44 Martinistift

6 KiWo Dülmen

105 LH (38 GS und 67 HS)

48 Martinistift

42 Ahlen

Lehrkräfte

22 Lehrkräfte, davon 7 im Martinistift, 2 Lehramtsanwärter

32 Lehrkräfte, davon 7 im Martinistift, 3 Lehramtsanwärter

(Ahlen 8 Lehrkräfte, 1 Lehramtsanwärter)

Pädagogische Mitarbeiter

1 Erzieherin

1 Stelle Schulsozialarbeit

1 Stelle Schulsozialarbeit, Jungendamt Kreis Coe

1,5 Stellen Berufseinstiegsbegleitung

9 Schulbegleiter

(Ahlen: Sozialteam)

Sonstige Mitarbeiter

 

Sekretärin

Hausmeister

 

Sekretärin

Hausmeister

Schulverwaltungsassistenz (0,5 Stelle)

1 Sozialpädagoge im Anerkennungsjahr wird im Schuljahr 2017/18 eingestellt.

Klassenbildung

4 Grundschule/ 6 Hauptschule

5 Grundschule/ 8 Hauptschule

Klassengröße

zwischen 4 und 9 Schülern

zwischen 7 und 11 Schülern

 

Dem aus pädagogischen Gründen erforderlichen Anspruch, die Beschulung in kleinen Gruppen vorzunehmen, kann,

a.         wegen der vorhandenen, räumlichen Enge

b.         konstruktiv, kaum veränderbaren Raumzuschnitte (vgl. Vornutzung als Büroräume)

nicht mehr annähernd entsprochen werden.

 

Die zur Verfügung stehenden Räume stoßen zudem aus technischer Sicht an ihre Grenzen, da wegen der größeren Zahl der zu beschulenden Kinder notwendige Lärm- und Schallschutzmaßnahmen erforderlich wären, die wiederrum zu einer Verstärkung im Deckenaufbau und somit zu einer Reduzierung der Raumhöhen führen würden, mit allen negativen Konsequenzen für eine ausreichende natürliche Belüftung und Entlüftung

(Stichwort CO²-Ampel).

 

Das vorhandene Raumangebot wird somit insgesamt der steigenden Anzahl der zu beschulenden Kinder sowie dem gestiegenen Lehrer- und Mitarbeiterkollegium nicht mehr gerecht.

 

Neben den vorgenannten, als ungünstig zu bezeichnenden Raumzuschnitten, sind die haustechnischen Anlagen und hier insbesondere die Sanitäranlagen als veraltet und abgängig zu bezeichnen und bedürfen kurz bis mittelfristig einer Grunderneuerung einschließlich der Grundleitungssysteme.

 

In die Zukunft betrachtet, bestehen mit dem vorhandenen Raumangebot keinerlei Optionsmöglichkeiten für eine, als realistisch anzusehende, offene und/oder gebundene Ganztagsbetreuung.

 

Bereits für den Haushalt 2010 hat die Astrid-Lindgren-Schule den Bedarf für den Ausbau und die Erweiterung des Werkraumes sowie für den Neubau von 2 – 3 großen Klassenräumen angemeldet.

Für den Werkraum sind im Haushalt 2012 Mittel in Höhe von 250.000 € veranschlagt worden, die aber wegen der unsicheren Weiterentwicklung der Förderschulen (Stichwort: Inklusion) mit einem Sperrvermerk versehen wurden. In den Folgejahren hat die Abteilung 10 – Zentrale Dienste -  dann als Reaktion auf die jährlichen Meldungen der Schule, auch weitere  Maßnahmen am Schulgebäude geprüft, u. a. Aufstellung von Containern in LH, Ausbau des Dachgeschosses, erdgeschossige Erweiterung usw.

 

Auf die Nachsendungen zur Sitzungsvorlage SV-9-0772 wird verwiesen.

 

II.  Lösung

 

Am Standort Lüdinghausen kann ein qualitätsvoller Unterricht aufgrund der räumlichen und baulichen Situation auf Dauer nicht mehr gewährleistet werden.

 

Vor diesem Hintergrund sind alternative Lösungen in Lüdinghausen selbst, aber auch im gesamten Kreisgebiet untersucht worden. Insbesondere wurden dabei vor allem vorhandene Schulgebäude näher betrachtet, die hierfür in Betracht kommen könnten.

 

Durch die Standortqualifizierung der Geschwister-Scholl-Schule in Nottuln, als Schulstandort für die Astrid-Lindgren-Schule in Lüdinghausen, können die vorgenannten pädagogischen wie auch bautechnischen Unzulänglichkeiten und Mängel dauerhaft und zukunftsfähig ausgeräumt werden.

 

Die Klassen- und Kursräume gruppieren sich in zwei Geschoßen um eine zentrale hohe Halle und werden durch umlaufende offene Flure erschlossen. Anders als im traditionellen Schulbau, an dem die Klassenräume aneinander gereiht sind, staffeln sich die Klassenräume der Geschwister-Scholl-Schule, so dass einzelne Raumgruppen entstehen.

 

Die Analyse des vorhandenen Raumkonzeptes der Geschwister-Scholl-Schule macht deutlich, dass das Schulgebäude – nach entsprechender Herrichtung und Instandsetzung - hier von seinen räumlichen Möglichkeiten sehr gute Voraussetzungen für eine zeitgemäße und aktuelle pädagogische Förderung der Schülerinnen und Schüler ermöglichen würde.

 

Aus diesem Grunde ist das denkmalgeschützte Schulgebäude, in Abstimmung mit der Gemeinde Nottuln, durch das Architekturbüro Pfeiffer – Ellermann und Preckel GmbH untersucht worden. Die Erkenntnisse der baulichen Untersuchung sind in eine gutachterliche Stellungnahme eingeflossen. Darin sind eine Reihe baulicher Mängel und Sanierungsnotwendigkeiten enthalten, die nach sorgfältiger Auswertung folgende Kostenkalkulation ergeben, die deutlich macht, dass hier doch umfangreiche bauliche Maßnahmen notwendig sind, um das inzwischen 46 Jahre alte ehemalige Schulgebäude auch künftig wieder schulisch nutzen zu können:   

 

Bauwerk – Baukonstruktion:

Aushub am Gebäudesockel

       16.775,00 €

Wandanschluss Abdichtung UG

       19.825,00 €

Drainplatte

         6.100,00 €

Betonerhaltung:

Dehnungsfugen

       13.200,00 €

Sanierung Risse

         7.150,00 €

Sanierung Außentüren u. Fenster    

     446.575,00 €

Fassadenanstrich

       31.375,00 €

Außenwandbekleidung innen:

Innendämmung, Anstrich usw.

     106.675,00 €

        

Innentüren u. –fenster:

Beschichtung, Dichtungen usw.

       61.750,00 €

Beschichtung, Anstrich Innenwände

       33.400,00 €

Elementierte Innenwände:

Ausbesserungen, Lackierungen, F 30 Glaswand vor Aula

       64.840,00 €

Linoleum in Klassenräumen       

     137.800,00 €

         

Deckenbekleidungen:

Rückbau und Wiedermontage

Holzbekleidung, Beschichtung Deckenflächen, Rasterdecken

     164.100,00 €

Geländeerhöhung Foyer

       18.480,00 €

Wandanschlüsse Dachbeläge

       10.675,00 €

Feuerlöscher

         2.400,00 €

Fassadengerüste

       21.300,00 €

Abbruchmaßnahmen u. Entsorgung:

Fenster, Teppichböden

       70.560,00 €

Entfernung Beschichtung Oberlichter

         4.520,00 €

           

Bauschlussreinigung

       10.175,00 €

Unvorhergesehenes

     225.000,00 €

1.472.675,00 €

Bauwerk – Technische Anlagen

Abwasser

       13.000,00 €

Wasseranlagen

       60.000,00 €

Sonstiges f. Gas/Wasser/Abwasser

       15.000,00 €

Wärmeverteilnetze

     100.000,00 €

Raumheizflächen

       80.000,00 €

Sonstiges f. Wärmeversorgungsanlagen

       30.000,00 €

Lüftungsanlagen

       60.000,00 €

Hoch- u. Mittelspannungsanlagen

       40.000,00 €

Niederspannungsinstallationsanlagen

       58.000,00 €

Beleuchtungsanlagen einschl. Sicherheitsbeleuchtung

     110.000,00 €

Elektroakustische Alarmierung

       65.000,00 €

Brandmeldeanlagen

       60.000,00 €

EDV

       18.000,00 €

2 Aufzugsanlagen

       90.000,00 €

799.000,00 €

Außenanlagen

Kiesstreifen u. Kantenstein am Gebäudesockel    

       10.675,00 €

Baunebenkosten

     300.000,00 €

Gesamtkosten netto

  2.582.350,00 €

zzgl. MwSt.

     490.646,50 €

Gesamtkosten brutto    

  3.072.996,50 €

 

Im gemeinsamen Gespräch mit der Verwaltungsleitung der Gemeinde Nottuln wurden die gutachterliche Stellungnahme und die darin vorgeschlagenen Sanierungsmaßnahmen erörtert. Dabei wurde einvernehmlich deutlich, dass hier durch das Architekturbüro keine luxuriöse Ertüchtigung des  Schulgebäudes vorgeschlagen wird, sondern die Maßnahmen notwendig sind, um belastete Baustoffe zu entfernen und ein Schulgebäude herzurichten, das heutigen Schulbaustandards entspricht.

 

Der vorgenannte Kostenrahmen von 3.072.996,50 € liegt mit 200.000,00 € unter dem vom Architekturbüro Pfeiffer – Ellermann – Preckel vorgestellten Kostenvolumen. Hier wird durch die Verwaltung ein Einsparpotential in den einzelnen Kostengruppen einschließlich der Baunebenkosten von 200.000,00 € erkannt. Weitere Einsparmöglichkeiten sind nicht ersichtlich (s. hierzu die Niederschrift über die 14. Sitzung des Ausschusses für Straßen- und Hochbau, Vermessung und öffentlichen Personennahverkehr am 06.03.2017 – TOP 2 öffentlicher Teil).

 

Die geplanten Renovierungsarbeiten des Schulgebäudes wurden vor dem Hintergrund des Denkmalschutzes mit der Denkmalpflege beim LWL und der Unteren Denkmalbehörde in einem Ortstermin ausführlich erörtert. Die Geschwister-Scholl-Schule wurde durch den Ministererlass vom 27.06.2003 als besonderes und herausragendes Schulgebäude unter Denkmalschutz gestellt. Wesentlich hierfür waren die konstruktiven Wandaufbauten aus Leichtbeton (Leca-Beton) als monolithische Bauteile, sowie auch das Mero – Deckentrag- und –rastersystem über dem Foyer- und Aulabereich. Vor dem Hintergrund der Unterschutzstellung wurde die Frage einer möglichen Wand- und Oberflächenbehandlung zur Aufhellung der Flur- und Treppenhauszonen mit Vertretern der Denkmalpflege beim LWL erörtert. Im Ergebnis der konstruktiven Gespräche ist hier festzustellen, dass die aus brandschutztechnischen Gründen erforderlichen Veränderungen an den dunklen Holzdeckenkonstruktionen in Verbindung mit einem Beleuchtungskonzept für die Treppenhaus- und Flurbereiche sowie einzelne, schallabsorbierende Wandsegel, die auch gleichzeitig als pädagogische Präsentationsflächen genutzt werden können, dem Aufhellungsanspruch unter Beachtung denkmalpflegerischer Aspekte gerecht werden.

Über das Ergebnis der Abstimmung mit der LWL-Denkmalpflege wird in den Ausschusssitzungen berichtet.

Ebenso wird über das Gespräch mit den Bürgermeistern aus Ascheberg, Lüdinghausen, Nordkirchen, Olfen, und Senden berichtet, das am 22.05.2017 stattfindet. Das Antwortschreiben des Landrats vom 17.05.2017 ist der Vorlage als Anlage beigefügt.

III. Alternativen

 

Die vorgenannte Sanierung des Schulgebäudes, die aus pädagogischer und bautechnischer Sicht nach heutigen Erfordernissen notwendig ist, um einen zukunftsfähigen Schulstandort zu errichten, wird nicht durchgeführt.

 

Eine Anmietung des Schulgebäudes durch den Kreis Coesfeld wurde durch den Rat der Gemeinde Nottuln abgelehnt, erweis sich aber auch aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten heraus als nicht sinnvoll.

 

IV. Kosten / Folgekosten / Finanzierung

 

Für die notwendigen Sanierungskosten der Geschwister-Scholl-Schule wird ein Betrag von 3.072.996,50 € eingeplant. Zu den Gesamtkosten wird auch auf die SV-9-0762/1 zum Erwerb der Geschwister-Scholl-Schule verwiesen.

 

Der Gesamtbetrag für die Sanierung und den Erwerb der Geschwister-Scholl-Schule wird aus dem Förderprogramm „Gute Schule 2020“ und einer Ermächtigungsübertragung aus dem Jahresabschluss 2015 finanziert.

 

Durch die Inanspruchnahme der Kredite aus dem Förderprogramm „Gute Schule 2020“ wird sich der Schuldenstand des Kreises Coesfeld im Schuldenportfolio entsprechend erhöhen. Ein zusätzlicher Aufwand für Zinsleistungen entsteht nicht, da die Darlehen bis zur Endlaufzeit für den Kreis Coesfeld zinsfrei sind. Die Tilgung übernimmt das Land NRW.

 

V. Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Der Kreistag ist zuständig gemäß § 26 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 1 Buchstabe h) Kreisordnung NRW.