Beschlussvorschlag:
- ohne -
Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Begründung:
I. - V.
Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit am 16.03.2017 sind die Umsetzungsergebnisse einzelner Handlungsempfehlungen aus der Mini-Job-Studie vorgestellt worden. In diesem Zusammenhang wurde seitens der Verwaltung u.a. erklärt, dass eine engere Zusammenarbeit zwischen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung und den Jobcentern im Kreis Coesfeld angestrebt werde, um evtl. Pflichtverletzungen der Arbeitgeber im Bereich Mini-Job, aber auch dem Problem der Schwarzarbeit schneller und besser begegnen zu können.
Inzwischen
sind die Möglichkeiten einer vertieften Kooperation mit der Zollverwaltung abgestimmt
worden. Basis dieser Kooperation ist ein Leitfaden, der in Abstimmung mit den
Ländern, den kommunalen Spitzenverbänden sowie dem Bundesministerium für Arbeit
und Soziales erstellt worden ist. Er beschreibt die Grundsätze einer
Zusammenarbeit im Rechtskreis SGB II.
Im
Rahmen dieser Zusammenarbeit wird die Zollverwaltung u.a. die Ordnungswidrigkeiten
wegen Leistungsmissbrauchs im Zusammenhang mit Schwarzarbeit verfolgen, ahnden
und die in diesem Zusammenhang verhängten Bußgelder vereinnahmen.
Eine
Aussprache sowohl in der Sitzung der Leiterinnen und Leiter der Jobcenter im
Kreis Coesfeld als auch in der Lenkungsgruppe zur Umsetzung des SGB II zeigte,
dass diese vertiefte Zusammenarbeit mit
der Zollverwaltung von allen Beteiligten ausdrücklich befürwortet wird.
Über
den aktuellen Stand der Gespräche mit der Zollverwaltung wird in der
Ausschusssitzung berichtet.