Betreff
Sachstandsbericht Flüchtlinge im Rechtskreiswechsel
Vorlage
SV-9-0840
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

- ohne -

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

 

Begründung:

 

I.      - V. 

 

In der Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit (AASSG) am 03.12.2015 ist vereinbart worden, dass die Verwaltung unabhängig von der zusätzlichen Einrichtung eines Integrationsausschusses durch den Kreistag regelmäßig über die Betreuung der Flüchtlinge im Kreis Coesfeld dem AASSG berichten wird.

 

Der Schwerpunkt der Berichterstattung in dieser Sitzung wird bei den drei nachfolgenden Themenfeldern liegen:

 

1)        Arbeitsgelegenheiten für Flüchtlinge im Rahmen der sogenannten Flüchtlingsintegrationsmaßnahme des Bundes „FIM“

 

2)        Entwicklung der Zahl der Rechtskreiswechsler vom Asylbewerberleistungs-gesetz (AsylbLG) in das Sozialgesetzbuch Zweites Buch - Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II)

 

3)        Entwicklung der Zahl der Sprachkursangebote des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF)

 

zu 1)   Arbeitsgelegenheiten für Flüchtlinge im Rahmen der sogenannten Flüchtlingsintegrationsmaßnahme des Bundes „FIM“

 

Neben den klassischen kommunalen Arbeitsgelegenheiten für Asylbewerber gemäß § 5 AsylbLG gibt es seit 2016 zusätzlich Arbeitsgelegenheiten auf der Grundlage des Arbeitsmarktprogramms des Bundes „Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen – FIM“.

 

„FIM“ umfasst Arbeitsgelegenheiten für Flüchtlinge, die bei Kommunen, bei staatlichen oder gemeinnützigen Trägern geschaffen und durch Bundesmittel finanziert werden. Die Abwicklung dieses Arbeitsmarktprogramms „FIM“ erfolgt durch die Städte und Gemeinden sowie die Agentur für Arbeit.

 

Bewilligt werden können zwei Arten von Arbeitsgelegenheiten:

·          Arbeitsgelegenheiten, die durch staatliche (einschließlich kommunale) Träger einer Aufnahmeeinrichtung nach § 44 AsylG oder vergleichbare Einrichtungen (insbesondere ausgelagerte Unterkünfte von Aufnahmeeinrichtungen sowie Gemeinschaftsunterkünfte nach AsylG) oder durch von diesen beauftragte Träger der aufgeführten Einrichtungen zur Aufrechterhaltung und Betreibung der Einrichtung zur Verfügung gestellt werden („interne“ FIM)

·          Arbeitsgelegenheiten, die von staatlichen, kommunalen oder gemeinnützigen Trägern zur Verfügung gestellt werden, sofern die zu leistende Arbeit sonst nicht, nicht in diesem Umfang oder nicht zu diesem Zeitpunkt verrichtet werden würde („externe“ FIM)

 

Den Städten und Gemeinden im Kreis Coesfeld wurde hierbei vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) ein Stellenvolumen für die Schaffung von 204 externen FIM-Stellen und 54 internen FIM-Stellen außerhalb von Landeseinrichtungen zur Verfügung gestellt.

 

Aktuell wurden durch die kreisangehörigen Städte und Gemeinden bereits 122 Anträge (100 externe und 22 interne „FIM“) bei der Agentur für Arbeit gestellt und positiv beschieden. 30 FIM-Stellen sind hiervon aktuell besetzt.

 

Aufteilung auf die kreisangehörigen Städte und Gemeinden (Stand: 19.05.2017):

 

 

 

 

 

 

 

 

zu 2)   Entwicklung der Zahl der Rechtskreiswechsler vom Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) in das Sozialgesetzbuch Zweites Buch - Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II); Stand: 09.05.2017

 

 Zahl der Personen

1. Quartal 2016

2. Quartal 2016

3. Quartal 2016

4. Quartal 2016

1. Quartal 2017

Apr 17

Ascheberg

7

4

8

62

29

11

Billerbeck

6

1

6

61

18

10

Coesfeld

25

28

10

192

89

21

Dülmen

12

13

8

161

91

34

Havixbeck

16

0

3

51

37

3

Lüdinghausen

16

16

7

55

67

4

Nordkirchen

1

1

11

4

7

4

Nottuln

1

1

2

19

7

18

Olfen

2

2

13

2

9

3

Rosendahl

7

5

14

81

22

3

Senden

18

5

11

87

36

8

Summe

111

76

93

775

412

119

 

 

zu 3)   Entwicklung der Zahl der Sprachkursangebote des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF)

 

Aktuell werden im Auftrag des BAMF bereits 36 Sprachkurse im Kreis Coesfeld durchgeführt (Stand: 19.05.2017). In 2016 haben davon 21 Kurse begonnen. 16 neue Kurse sind in 2017 gestartet, davon erstmals ein Kurs für „Zweitschriftler“, die nur in ihrer Heimatschrift alphabetisiert sind (bspw. Arabisch) und nicht über Lese- und Schreibkenntnisse der Lateinischen Schrift verfügen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

BAMF - Kursart

Asche-berg

Biller-beck

Coes-feld

Dülmen

Lüding-hausen

Rosen-dahl

Summe

 

 

Alphabetisierung

1

1

3

3

0

1

9

 

 

Zweitschriftler-kurs

0

0

0

1

0

0

1

 

 

Integrationskurs

2

1

10

8

4

1

26

 

 

Summe

3

2

13

12

4

2

36

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Teilnehmerzahlen (ca.)

805

 

 

 

 

 

 

 

Alphabetisierung

 

135

 

 

 

 

 

 

Zweitschriftler

 

20

 

 

 

 

 

 

Integrationskurs

 

650

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gemäß der Integrationskursstatistik des BAMF für das Jahr 2016 wurden im Kreis Coesfeld im Zeitraum vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016 insgesamt 1.086 Berechtigungen oder Verpflichtungen für einen Integrationskurs ausgestellt (ohne Spätaussiedler und Kurswiederholer).

 

Einen Kurs haben davon in 2016 bereits 547 Personen begonnen. Bei der Bewertung dieses Wertes ist zu berücksichtigen, dass ein Teil der Berechtigungen und Verpflichtungen erst in 2017 zur Einlösung gelangten. Dieses trifft insbesondere für das 4. Quartal 2016 zu. Insgesamt 175 Personen haben den Integrationskurs 2016 absolviert.

 

Auch hier ist zu berücksichtigen, dass viele Kurse in 2016 erst zum Jahresende begonnen haben und erst 2017 enden. Insgesamt starteten in 2016 neu 21 Kurse, 9 Kurse endeten in 2016.

 

Flankiert wird dieses Integrationskursangebot kreisweit durch weitere ehren- und hauptamtliche Angebote für die verschiedenen Zielgruppen, bspw. im Rahmen der Verordnung über die berufsbezogene Deutschsprachförderung (DeuFöV) mit aktuell zwei Kursen zum Erwerb des Sprachstands B2. Voraussetzung hierfür ist der erfolgreiche Abschluss eines Integrationskurses.

 

Zusätzlich werden seitens des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales des Landes NRW auch Basissprachkurse zur Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen gemäß dem Richtlinienprogramm des Europäischen Sozialfonds zur basalen Sprachförderung im Kreis Coesfeld angeboten. Zielgruppe sind hierbei die Flüchtlinge, die aufgrund geringer Bleibechancen keinen rechtlichen Zugang zu den Integrationsangeboten des BAMF erhalten werden.