Beschlussvorschlag:
Dem Caritasverband für den Kreis Coesfeld e.V., Osterwicker Str. 12, 48653 Coesfeld, wird auf Grund seines Antrages vom 08.05.2017 ein Zuschuss in Höhe von 7.000 € gewährt.
Der Zuschuss ist vom Caritasverband zweckgebunden für das in seinem Antrag beschriebene Projekt: „Förderung des freiwilligen Engagements zur Unterstützung im Bereich der Pflege von Menschen mit Beeinträchtigungen“ zu verwenden.
Begründung:
I. Problem
Mit Schreiben vom 08.05.2017 beantragt der Caritasverband
des Kreises Coesfeld e.V. eine Förderung seines Projektes „Förderung des
freiwilligen Engagements zur Unterstützung im Bereich der Pflege von Menschen
mit Beeinträchtigungen“. Im Rahmen des Projektes möchte der Caritasverband für
den Kreis Coesfeld Schulungen in mehreren Orten im Kreis Coesfeld durchführen.
Durch die Schulungen soll für das Thema Ehrenamt in der Pflege eine
Sensibilisierung erreicht werden. Insbesondere im Bereich der Tagespflege soll
das Ehrenamt weiter etabliert werden. Das Antragsschreiben ist als Anlage 1 zur
Sitzungsvorlage SV-9-0844 beigefügt.
Am 18.05.2017 fand ein Gespräch mit dem Träger statt, in dem der Träger
seinen Antrag inhaltlich weiter erläutert hat.
Das Projekt soll in
dem Zeitraum 01.07.2017 – 30.06.2018 stattfinden. Es ist ein offenes Angebot
für alle Einwohner. Die geplanten Schulungen – 4 bis 5 Module á 2 Stunden –
sollen in verschiedenen Orten im Kreis Coesfeld durchgeführt werden. Mögliche
Orte wären z.B. Ascheberg, Olfen, Nordkirchen und Havixbeck.
Der Träger geht bei
seiner Planung des Projektes von (mindestens) 100 von ihm zu leistenden
Zeitstunden aus, die u.a. die Konzeptentwicklung, die organisatorische
Verwaltungsarbeit (Anmeldungen, Räume mieten etc.) und ca. 40 – 50 Stunden für die Schulung der Interessierten/Ehrenamtlichen
beinhalten. Es ist beabsichtigt, den zeitlichen Umfang während des Projektes zu
dokumentieren.
Als Material- und
Sachkosten werden vom Träger z.B. Ausgaben für Unterrichtsmaterialien (auch
Aushändigungen an die Ehrenamtllichen), Anschaffung von Literatur, Teilnahme-Zertifikate,
aber auch Aufwendungen für die Anmietung eines „Demenzparcours“ erwartet.
Der Antragsteller
hofft, nach der Projektphase und dem damit verbundenen Mehraufwand das Vorhaben
dauerhaft im Kreis Coesfeld zu
etablieren.
Nach den Richtlinien
des Kreises Coesfeld zur Förderung des Grundsatzes „ambulant vor stationär“ im
Rahmen von Projekten sollen vorgeschlagene Maßnahmen mindestens einem der
genannten Förderschwerpunkte entsprechen.
Nachfolgend sind die Förderschwerpunkte und weiteren Fördervoraussetzungen nach den Richtlinien aufgeführt. Die Bewertung des Vorhabens des Caritasverbandes des Kreises Coesfeld e.V. durch die Verwaltung zu den einzelnen Förderschwerpunkten ist jeweils in kursiver Schrift angegeben.
Förderschwerpunkte
- Prävention zur Vermeidung oder Verringerung von Pflegebedürftigkeit
Das Projekt wirkt nicht präventiv zur Vermeidung oder Verringerung von
Pflegebedürftigkeit.
- Entwicklung
neuer Hilfeformen als Ergänzung des ambulanten und teilstationären
Angebotes
- allgemeine
- speziell für Demenzkranke
Das Projekt entwickelt in einem ersten Schritt keine neuen Hilfeformen
des ambulanten Angebotes.
- Weiterentwicklung neuer alters- und pflegegerechter Wohnformen
Das Projekt kann über eine verbesserte Einbindung des Ehrenamtes
alters- und pflegegerechte Wohnformen weiterentwickeln.
- Entlastung pflegender Angehöriger
Durch eine gezielte Förderung des freiwilligen Engagements können
pflegende Angehörigen entlastet werden.
- Förderung des freiwilligen Engagements zur Unterstützung der Pflege
Das Projekt dient der Förderung des freiwilligen Engagements.
- sonstige Maßnahmen, die ebenfalls zur Dämpfung der Kostensteigerungen im Bereich der stationären Pflege beitragen.
Durch die Stärkung der ambulanten Pflege kann das Projekt zur Dämpfung
der Kostensteigerungen im Bereich der stationären Pflege beitragen.
Fördervoraussetzungen
- Das Angebot trägt zur Verwirklichung einer der vorgenannten Förderschwerpunkte im Kreis Coesfeld bei.
-
Ja, siehe
oben –
- Das Angebot wirkt langfristig und nachhaltig.
Eine Etablierung bzw. weitere Stärkung des ehrenamtlichen Engagements
in der Pflege wirkt langfristig und nachhaltig.
- Die Kosten sind angemessen im Verhältnis zum Nutzen.
Die Kosten sind im Verhältnis zum angestrebten Nutzen angemessen.
- Es wird eine angemessene Eigenbeteiligung erbracht. Im Regelfall soll der Träger sich mit einem Eigenanteil von 30 % in Form von Eigenmitteln, Sachmitteln oder Mitteln Dritter an der Finanzierung beteiligen. Ausnahmen sind im Einzelfall möglich.
Der Träger erbringt eine Eigenbeteiligung in Form von ihm zu tragender
Personalkosten und Kosten für Referenten. Diese Kosten betragen voraussichtlich
30 % der prognostizierten Gesamtkosten.
Die Projektskizze ist plausibel und die in den Richtlinien aufgeführten Fördervoraussetzungen werden erfüllt. Bei einer Bewilligung der Förderung soll der Antragssteller gebeten werden, einen Erfahrungsbericht zu erstellen und der Verwaltung vorzulegen.
Die Entscheidung über die Förderung trifft der Ausschuss für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit in eigenem Ermessen.
II. Lösung
Dem Antrag des Caritasverbandes auf Förderung wird entsprochen.
III. Alternativen
Dem Antrag wird ganz oder teilweise nicht entsprochen.
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Im Haushaltsplan des Kreises Coesfeld sind im Jahr 2017 45.000 € als Fördertopf für Projekte zur Förderung des Grundsatzes „ambulant vor stationär“ in der Produktgruppe 50.20 ambulante Leistungen veranschlagt worden. Bisher wurden im Jahr 2017 aus diesem Fördertopf noch keine Leistungen bewilligt. Die beantragte Förderung in Höhe von 7.000 € kann aus diesem Ansatz bestritten werden.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Nach den vom Kreistag beschlossene Richtlinien zur Förderung des Grundsatzes „ambulant vor stationär“ im Rahmen von Projekten trifft der Ausschuss für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit die Entscheidung in eigenem Ermessen.