Betreff
Antrag des Caritasverbandes für den Kreis Coesfeld e.V. für das Projekt "Förderung des freiwilligen Engagements zur Unterstützung im Bereich der Pflege von Menschen mit Beeinträchtigungen"
Vorlage
SV-9-0844
Aktenzeichen
50.2/50 38
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Dem Caritasverband für den Kreis Coesfeld e.V., Osterwicker Str. 12, 48653 Coesfeld, wird auf Grund seines Antrages vom 08.05.2017 ein Zuschuss in Höhe von 7.000 € gewährt.

 

Der Zuschuss ist vom Caritasverband zweckgebunden für das in seinem Antrag beschriebene Projekt: „Förderung des freiwilligen Engagements zur Unterstützung im Bereich der Pflege von Menschen mit Beeinträchtigungen“ zu verwenden.

Begründung:

 

I.   Problem

Mit Schreiben vom 08.05.2017 beantragt der Caritasverband des Kreises Coesfeld e.V. eine Förderung seines Projektes „Förderung des freiwilligen Engagements zur Unterstützung im Bereich der Pflege von Menschen mit Beeinträchtigungen“. Im Rahmen des Projektes möchte der Caritasverband für den Kreis Coesfeld Schulungen in mehreren Orten im Kreis Coesfeld durchführen. Durch die Schulungen soll für das Thema Ehrenamt in der Pflege eine Sensibilisierung erreicht werden. Insbesondere im Bereich der Tagespflege soll das Ehrenamt weiter etabliert werden. Das Antragsschreiben ist als Anlage 1 zur Sitzungsvorlage SV-9-0844 beigefügt.

 

Am 18.05.2017 fand ein Gespräch mit dem Träger statt, in dem der Träger seinen Antrag inhaltlich weiter erläutert hat.

 

Das Projekt soll in dem Zeitraum 01.07.2017 – 30.06.2018 stattfinden. Es ist ein offenes Angebot für alle Einwohner. Die geplanten Schulungen – 4 bis 5 Module á 2 Stunden – sollen in verschiedenen Orten im Kreis Coesfeld durchgeführt werden. Mögliche Orte wären z.B. Ascheberg, Olfen, Nordkirchen und Havixbeck.

Der Träger geht bei seiner Planung des Projektes von (mindestens) 100 von ihm zu leistenden Zeitstunden aus, die u.a. die Konzeptentwicklung, die organisatorische Verwaltungsarbeit (Anmeldungen, Räume mieten etc.) und ca.  40 – 50 Stunden für die Schulung der Interessierten/Ehrenamtlichen beinhalten. Es ist beabsichtigt, den zeitlichen Umfang während des Projektes zu dokumentieren.

Als Material- und Sachkosten werden vom Träger z.B. Ausgaben für Unterrichtsmaterialien (auch Aushändigungen an die Ehrenamtllichen), Anschaffung von Literatur, Teilnahme-Zertifikate, aber auch Aufwendungen für die Anmietung eines „Demenzparcours“ erwartet.

 

Der Antragsteller hofft, nach der Projektphase und dem damit verbundenen Mehraufwand das Vorhaben dauerhaft im Kreis Coesfeld zu  etablieren.

 

Nach den Richtlinien des Kreises Coesfeld zur Förderung des Grundsatzes „ambulant vor stationär“ im Rahmen von Projekten sollen vorgeschlagene Maßnahmen mindestens einem der genannten Förderschwerpunkte entsprechen.

Nachfolgend sind die Förderschwerpunkte und  weiteren Fördervoraussetzungen nach den Richtlinien aufgeführt. Die Bewertung des Vorhabens des Caritasverbandes des Kreises Coesfeld e.V. durch die Verwaltung zu den einzelnen Förderschwerpunkten ist jeweils in kursiver Schrift angegeben.

Förderschwerpunkte

  1. Prävention zur Vermeidung oder Verringerung von Pflegebedürftigkeit

Das Projekt wirkt nicht präventiv zur Vermeidung oder Verringerung von Pflegebedürftigkeit.

 

  1. Entwicklung neuer Hilfeformen als Ergänzung des ambulanten und teilstationären Angebotes
    - allgemeine
    - speziell für Demenzkranke

Das Projekt entwickelt in einem ersten Schritt keine neuen Hilfeformen des ambulanten Angebotes.

 

  1. Weiterentwicklung neuer alters- und pflegegerechter Wohnformen

Das Projekt kann über eine verbesserte Einbindung des Ehrenamtes alters- und pflegegerechte Wohnformen weiterentwickeln.

 

  1. Entlastung pflegender Angehöriger

Durch eine gezielte Förderung des freiwilligen Engagements können pflegende Angehörigen entlastet werden.

 

  1. Förderung des freiwilligen Engagements zur Unterstützung der Pflege

Das Projekt dient der Förderung des freiwilligen Engagements.

 

  1. sonstige Maßnahmen, die ebenfalls zur Dämpfung der Kostensteigerungen im Bereich der stationären Pflege beitragen.

Durch die Stärkung der ambulanten Pflege kann das Projekt zur Dämpfung der Kostensteigerungen im Bereich der stationären Pflege beitragen.

Fördervoraussetzungen

 

  1. Das Angebot trägt zur Verwirklichung einer der vorgenannten Förderschwerpunkte im Kreis Coesfeld bei.

-       Ja, siehe oben –

 

  1. Das Angebot wirkt langfristig und nachhaltig.

Eine Etablierung bzw. weitere Stärkung des ehrenamtlichen Engagements in der Pflege wirkt langfristig und nachhaltig.

 

  1. Die Kosten sind angemessen im Verhältnis zum Nutzen.

Die Kosten sind im Verhältnis zum angestrebten Nutzen angemessen.

 

  1. Es wird eine angemessene Eigenbeteiligung erbracht. Im Regelfall soll der Träger sich mit einem Eigenanteil von 30 % in Form von Eigenmitteln, Sachmitteln oder Mitteln Dritter an der Finanzierung beteiligen. Ausnahmen sind im Einzelfall möglich.

Der Träger erbringt eine Eigenbeteiligung in Form von ihm zu tragender Personalkosten und Kosten für Referenten. Diese Kosten betragen voraussichtlich 30 % der prognostizierten Gesamtkosten.

 

Die Projektskizze ist plausibel und die in den Richtlinien aufgeführten Fördervoraussetzungen werden erfüllt. Bei einer Bewilligung der Förderung soll der Antragssteller gebeten werden, einen Erfahrungsbericht zu erstellen und der Verwaltung vorzulegen.

 

Die Entscheidung über die Förderung trifft der Ausschuss für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit in eigenem Ermessen.

 

II.  Lösung

 

Dem Antrag des Caritasverbandes auf Förderung wird entsprochen.

 

III. Alternativen

Dem Antrag wird ganz oder teilweise nicht entsprochen.

 

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Im Haushaltsplan des Kreises Coesfeld sind im Jahr 2017 45.000 € als Fördertopf für Projekte zur Förderung des Grundsatzes „ambulant vor stationär“ in der Produktgruppe 50.20 ambulante Leistungen veranschlagt worden. Bisher wurden im Jahr 2017 aus diesem Fördertopf noch keine Leistungen bewilligt. Die beantragte Förderung in Höhe von 7.000 € kann aus diesem Ansatz bestritten werden.

 

V. Zuständigkeit für die Entscheidung

Nach den vom Kreistag beschlossene Richtlinien zur Förderung des Grundsatzes „ambulant vor stationär“ im Rahmen von Projekten trifft der Ausschuss für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit die Entscheidung in eigenem Ermessen.