Betreff
Interkommunale Zusammenarbeit im Bereich der Abfallwirtschaft - Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der Stadt Lüdinghausen
Vorlage
SV-9-0856
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Stadt Lüdinghausen und dem Kreis Coesfeld über die gemeinsame Ausschreibung der Sammlung und der Beförderung von Abfällen wird zugestimmt.

 

Mit der Umsetzung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung wird die Wirtschaftsbetriebe Kreis Coesfeld GmbH beauftragt.

 

 

Begründung:

 

I.   Problem / II. Lösung

Der Kreistag hat in seiner Sitzung vom 28.09.2016 – nach Vorberatung im Ausschuss für Umwelt, öffentliche Sicherheit und Ordnung am 19.09.2016 (SV-9-0606) - der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Delegation von Aufgaben im Bereich der Sammlung und des Transportes für die Fraktionen Restabfall, sperriger Abfall, Altholz, Bioabfall, Grünabfall und Altpapier zugestimmt. Auf die entsprechende Sitzungsvorlage SV-9-0606 wird verwiesen.

 

Die beschlossene Fassung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung sieht unter anderem vor, dass die Auftragsvergabe und Vertragsabwicklung inklusive eines gemeinsamen Vertragscontrollings durch die vom Kreis Coesfeld beauftragte Wirtschaftsbetriebe Kreis Coesfeld GmbH (WBC) erfolgt.

 

Die Unterzeichnung dieser Vereinbarung durch den Kreis und die Städte und Gemeinden des Kreises Coesfeld erfolgt aktuell im Umlauf.

 

Die Stadt Lüdinghausen hat sich anders als die anderen Städte und Gemeinden im Kreis jedoch dazu entschlossen, die öffentlich-rechtliche Vereinbarung ausschließliche auf die Durchführung der Ausschreibung zu begrenzen und die Auftragsvergabe und Vertragsabwicklung selbst durchzuführen.

 

Da dies auf der Basis der am 28.09.2016 beschlossenen Fassung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung nicht möglich ist, wurde eine „Variante B“ der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung erstellt. „Variante B“ reduziert die öffentlich-rechtliche Vereinbarung auf die ausschließliche Durchführung der Ausschreibung.

 

Aufgrund der inhaltlichen Änderung in der „Variante B“ der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung (Anlage), die ausschließlich für die Stadt Lüdinghausen erfolgt, ist eine erneute Beschlussfassung durch den Kreistag erforderlich. Eine erneute Vorberatung im Ausschuss für Umwelt, öffentliche Sicherheit und Ordnung erfolgte nicht, da es sich lediglich um eine inhaltlich reduzierte Variante handelt.

III. Alternativen

Die Ausschreibung der Leistung Sammeln und Transport für die Stadt Lüdinghausen erfolgt nicht gemeinsam mit allen Städten und Gemeinden des Kreises Coesfeld, sondern durch die Stadt Lüdinghausen selbst.

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Die Kosten für die Umsetzung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung werden über die kostenrechnende Einrichtung Abfallwirtschaft finanziert.

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Für die Beschlussfassung ist nach der KrO der Kreistag zuständig.

Anlagen:

 

Entwurf der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der Stadt Lüdinghausen