Beschlussvorschlag:
1. Die im vorliegenden Entwurf des
Produkt-Haushalts 2005 ausgewiesenen Zuschussbedarfe für die jeweiligen Budgets
einschließlich der darin enthaltenen Produktbereiche werden unter
Berücksichtigung der Ergebnisse lt. Änderungsliste 2/2005 – Stand 15.02.2005
nach Beratung im Ausschuss für Finanzen und Wirtschaftsförderung anerkannt. Die
sich in der Sitzung des Kreisausschusses ergebenden Änderungen werden in einer
Änderungsliste zusammengefasst und dem Kreistag zur Beschlussfassung vorgelegt.
2. Die im
vorliegenden Entwurf des Produkt-Haushaltes 2005 im Budget 06 "Zentrale
Finanzwirtschaft" ausgewiesenen allgemeinen Finanzierungsmittel werden
unter Berücksichtigung der während der Beratung beschlossenen Änderungen
anerkannt.
3. Die im
Entwurf vorliegende Haushaltssatzung des Kreises Coesfeld für das
Haushaltsjahr 2005 mit dem Haushaltsplan, dem Produkt-Haushalt und den
dazugehörigen Anlagen wird beschlossen.
4. Das im
Entwurf vorliegende Investitionsprogramm für die Jahre 2004 bis
einschließlich 2008 wird beschlossen.
5. Der Finanzplan
für die Jahre 2004 bis einschließlich 2008 wird zur Kenntnis genommen.
Unterschrift
I. Problem
Nach § 53 Abs. 1 der Kreisordnung NW (KrO NW) in Verbindung mit § 79 Abs. 4 der Gemeindeordnung NW (GO NW) ist der Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen vom Kreistag in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen. Gem. § 83 Abs. 5 GO NW ist der Finanzplan dem Kreistag zur Kenntnis vorzulegen; das Investitionsprogramm ist zu beschließen. Zugleich sind für die im Rahmen der Ausführung des Haushalts erforderlichen Regelungen zur Budgetierung entsprechende Beschlüsse zu fassen.
II. Lösung
Der Entwurf der
Haushaltssatzung 2005 mit dem Haushaltsplan und dem Produkt-Haushalt ist am
15.12.2004 in den Kreistag eingebracht worden. Im Produkt-Haushalt wurden der
Haushaltsplan herkömmlicher Art und das Produktbuch des Kreises zusammengeführt
und die gesamten finanziellen Aufwendungen des Kreises getrennt nach den
einzelnen Produktbereichen/Produktgruppen dargestellt.
Der Kreistag hat den Entwurf ohne Aussprache an die zuständigen Fachausschüsse zur Beratung verwiesen. Sowohl die Fachausschüsse als auch der Ausschuss für Finanzen und Wirtschaftsförderung haben in der Zeit vom 20.01.2005 bis zum 15.02.2005 über die ihnen zugeordneten Budgets/Produktbereiche beraten.
Das Ergebnis der Beratungen des Ausschusses für Finanzen und Wirtschaftsförderung ist in der Änderungsliste 2/2005 zusammengefasst und dieser Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt.
III. Alternativen
Keine.
IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung
Für die Erstellung des Kreishaushaltes entstehen Personal- und Sachausgaben sowie Aufwand für die Sitzungen.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Die Zuständigkeit des Ausschusses Kreisausschusses/Kreistages ergibt sich aus § 26 Abs. 1 Buchstabe g) KrO NRWder Zuständigkeitsregelung für die Ausschüsse des Kreistages.
Anlagen: Änderungsliste 2/2005.