Betreff
Umsetzung des SGB II im Kreis Coesfeld; Aufteilung des SGB II-Eingliederungsbudgets 2018
Vorlage
SV-9-0932
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Bundesmittel für die berufliche Eingliederung sollen im Jahre 2018 wie folgt auf die Teilbudgets aufgeteilt werden:                      

 

I.        Eingliederungsleistungen aus dem Vermittlungsbudget:                            301.000 €

II.       Maßnahmen zur Aktivierung und berufl. Eingliederung:                         2.305.000 €

III.      Leistungen zur beruflichen Eingliederung:                                                  570.000 €

IV.     Bildungsgutscheine:                                                                                    250.000 €

V.      JobPerspektive § 16e SGB II:                                                                    230.000 €

VI.     Sonderprogramm ESF-LZA:                                                                        97.500 €

VII.    Freie Förderung § 16f:                                                                                150.000 €

VIII.   Förderung § 16h                                                                                          250.000 €

IX.     Spezielle Angebote für Flüchtlinge:                                                            330.000 €

X.      Erstattungen aus Vorjahren:                                                                         50.000 €

Summe:                                                                                                            4.533.500 €

 

Die abschließende Beschlussfassung im Kreistag erfolgt nach den Beratungen im Ausschuss für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit sowie im Kreisausschuss. Die zustimmende Beratung im Örtlichen Beirat SGB II erfolgte bereits am 22.09.2017.

 

 

Begründung:

 

I.   Problem / II. Lösung

 

Die Finanzierung der Kosten für die berufliche Eingliederung von SGB II - Leistungsberechtigten obliegt gemäß den Bestimmungen des Sozialgesetzbuches - Zweites Buch (SGB II) ausschließlich dem Bund. Der Bund stellt daher den Trägern der Grundsicherung für Arbeitsuchende jährlich ein an der Zahl der zu betreuenden erwerbsfähigen Leistungsberechtigten orientiertes Eingliederungsbudget zur Verfügung.

 

Für das Jahr 2018 liegen dem Kreis Coesfeld noch keine Daten vor. Es wird erwartet, dass der Bund für die berufliche Integration nach heutigem Stand Mittel in vergleichbarer Höhe wie im aktuellen Jahr bereitstellen wird. Die endgültige Festlegung erfolgt in der Eingliederungsmittel-Verordnung 2018, die für das erste Quartal 2018 erwartet wird.

 

Von dem prognostizierten Eingliederungsbudget entfallen voraussichtlich auf

·                das klassische Eingliederungsbudget inkl. der freien Förderung gemäß

§ 16f SGB II                                                                                         3.818.000 €

·                das Sonderprogramm § 16e SGB II „Job-Perspektive“                   230.000 €

·                das Sonderprogramm gegen Langzeitarbeitslosigkeit                     97.500 €

·                die flüchtlingsinduzierten Zusatzmittel                                             788.000 €

·                die Rückerstattung Dritter aus Vorjahren                                           50.000 €

Summe            4.983.500 €

abzüglich der geplanten Umschichtung zur Verstärkung

des Verwaltungskostenbudgets                                                               - 450.000 €

Ansatzplanung Eingliederungsbudget 2018:                                        4.533.500 €

 

 

Zur Verstärkung des Sach- und Verwaltungskostenbudgets wurde analog 2017 zunächst ein vorläufiger Betrag von 450.000 € eingeplant, der zur anteiligen Reduzierung des Eingliederungsbudgets führte. Eine Umschichtung ist grundsätzlich nur dann erforderlich, wenn das vom Bund zur Verfügung gestellte Verwaltungskostenbudget nicht ausreicht, um sowohl die Betreuungsschlüssel zur Umsetzung des SGB II in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden für die Bereiche Fallmanagement und Leistungssachbearbeitung, als auch die erwarteten tariflichen Einkommenssteigerungen und Besoldungsanpassungen zu gewährleisten. 

 

Unter Berücksichtigung der o.a. vorläufigen Daten werden für die berufliche Eingliederung in 2018 insgesamt Mittel in Höhe von 4.533.500 € eingeplant. Die Aufteilung auf die Teilbudgets ist der beigefügten Übersicht (Anlage 1) zu entnehmen. Zur besseren Vergleichbarkeit mit dem Vorjahr sind in dieser Übersicht auch die Budgetwerte 2017 ausgewiesen.

 

Hinweise zu den Teilbudgets:

 

zu I.) Eingliederungsleistungen aus dem Vermittlungsbudget

Das Vermittlungsbudget umfasst Leistungen zur Unterstützung der Anbahnung oder Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung. Unter Berücksichtigung der bisherigen Ausgabenentwicklung des Jahres 2017 erfolgt eine Ansatzerhöhung von rund 8,5 % gegenüber dem Vorjahr. Die Ansatzanpassungen erfolgen, um insbesondere zusätzliche Bedarfe von Flüchtlingen in 2018 berücksichtigen zu können. Zusätzliche Bedarfe werden in den Bereichen des Führerscheinerwerbs, der Kostenübernahme von Übersetzungen oder für die Beschaffung erforderlicher Bescheinigungen für eine Arbeitsaufnahme gesehen.

 

zu II.) Maßnahmen zur Aktivierung und zur beruflichen Eingliederung

Voraussetzung für eine nachhaltige Vermittlung auf dem ersten Arbeitsmarkt ist eine umfangreiche Förderung der SGB II – Leistungsbezieherinnen und Leistungsbezieher in den Bereichen Aktivierung, Unterstützung und Vermittlung.

 

Diese Angebote werden weiterhin flächendeckend und für verschiedene Zielgruppen im SGB II vorgehalten.

Geringfügig werden die Mittel für Maßnahmen der Aktivierung und Feststellung der persönlichen Ressourcen angehoben, um einem erhöhten Zugang von Personen mit Fluchthintergrund Rechnung tragen zu können. Daneben sind wie im Vorjahr auch aktivierende Beschäftigungsangebote für Langzeitleistungsberechtigte als Beschäftigungsangebote im sozialen Bereich (soziale Beschäftigung Nord / Süd) vorgesehen, die derzeit nicht auf den ersten Arbeitsmarkt vermittelt werden können. Bei der Betreuung und Vermittlung von Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen sollen die Aktivitäten erhöht werden, um den Vermittlungshemmnissen dieser Personengruppe verstärkt gerecht zu werden. Dadurch kommt es zu leichten Verschiebungen der Ausgaben innerhalb dieses Teilbudgets.

 

zu III.) Leistungen zur beruflichen Eingliederung

Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt bleibt die Kernzielsetzung des Jobcenters der Kreisverwaltung Coesfeld. Die Vermittlungshemmnisse der ALG II – Bezieher/Innen müssen oftmals zunächst abgebaut werden, um einen Zugang zum ersten Arbeitsmarkt erreichen zu können.

In Anbetracht der derzeitigen Ausgabenentwicklung im Bereich der Einstiegsqualifizierung von Jugendlichen wird im Hinblick auf den Zugang an jugendlichen Flüchtlingen mit einem unveränderten Budget geplant. Im Bereich der Eingliederungszuschüsse sind weiterhin nur geringfügige Veränderungen aufgrund einer rückläufigen Ausgabenentwicklung bei den Eingliederungszuschüssen für ältere bzw. schwerbehinderte Menschen vorgesehen.

 

zu IV.) Bildungsgutscheine

Um dem Integrationshemmnis der fehlenden arbeitsplatzbezogenen Qualifikation entgegenzuwirken, ist weiterhin ein entsprechendes Budget für die Förderung der beruflichen  Weiterbildung (Bildungsgutschein) vorzuhalten. Dieser Bereich berücksichtigt auch etwaige Qualifizierungsbedarfe speziell für Flüchtlinge (Anpassungsqualifikationen; Eignungsfeststellungen etc.).

 

zu V.) JobPerspektive § 16e SGB II

Gemäß § 16e SGB II können die Jobcenter im Rahmen des Sonderprogramms „Job-Perspektive“ Langzeitarbeitslose, die in ihren Erwerbsmöglichkeiten durch mindestens zwei weitere in ihrer Person liegende Vermittlungshemmnisse besonders schwer beeinträchtigt sind, durch einen besonderen Eingliederungszuschuss fördern.

Für die aktuell bestehenden Förderfälle nach § 16e SGB II erhält der Kreis Coesfeld jährlich zweckbestimmte Bundesmittel in der tatsächlich nachgewiesenen Höhe. Die Ansatzanpassung erfolgte daher entsprechend der aktuell noch geförderten Einzelfälle.

 

zu VI.) ESF-Sonderprogramm des Bundes zur Integration von Langzeitarbeitslosen in den ersten Arbeitsmarkt (ESF-LZA)

Der Kreis Coesfeld beteiligt sich seit Herbst 2015 an dem Bundesprogramm ESF-LZA. Hierzu stehen dem Kreis Coesfeld für die Jahre 2015 – 2019 zusätzliche Bundesmittel für die Integration in den ersten Arbeitsmarkt zur Verfügung (u. a. Lohnkostenzuschüsse). Für 2018 wird eine Reduzierung der einzusetzenden Mittel eingeplant, da seit dem 01.08.2017 nur bereits geförderte Personen eine Finanzierung über das Sonderprogramm erhalten können. Derzeit werden noch 17 Personen über das Sonderprogramm gefördert. Eine Neuaufnahme von Personen in das Sonderprogramm ist seit dem 01.08.2017 nicht mehr möglich. 

 

zu VII.) Freie Förderung

Der Kreis Coesfeld hat die Möglichkeit, unter Beachtung der Bestimmungen des § 16f SGB II sowie der übrigen Regelungen im SGB II und SGB III, insbesondere des Aufstockungs- und Umgehungsverbotes, alternative Angebote und Projekte zur Arbeitsmarktaktivierung und Integration zu fördern. In diesem Bereich erfolgt die Förderung der Mobilität von berufstätigen Personen mit ergänzendem SGB II – Leistungsbezug, da diesem Personenkreis kein Zugang zu den Regelinstrumenten des Eingliederungsbudgets möglich ist.

 

Weiterhin wird hierüber auch die Erbringung der zusätzlichen Finanzierungsanteile für die Teilnahme an sogenannten Ko-Finanzierungs-Maßnahmen, wie z. B. mit den ESF-Programmen des Landes NRW, abgewickelt. Exemplarisch ist hier das Sonderprogramm „Chance Zukunft“ aufgeführt, welches in Zusammenarbeit mit den Berufsbildungswerken die Integration von sehr arbeitsmarktfernen Jugendlichen und jungen Erwachsenen im SGB II unterstützen soll. Da dieses Sonderprogramm zunächst bis zum 31.12.2018 verlängert wurde, werden auch Mittel in unveränderter Höhe eingeplant.

 

zu VIII.) Förderung § 16h

Der Kreis Coesfeld will zusätzlich ab 2018 schwer zu erreichende junge Menschen mit beruflicher Orientierungslosigkeit in den Fokus nehmen. Durch die Fortführung des Bundesprogramms „Respekt“ können nun alternative Konzepte entwickelt und ausgeschrieben werden.

 

zu XI.) Spezielle Angebote für Flüchtlinge

Neben der Berücksichtigung der Flüchtlinge in den für alle Personen zugänglichen Eingliederungsleistungen (Ziffer I. bis VIII.) werden spezielle Angebote ausschließlich für Personen mit Fluchthintergrund bereitgestellt. Bislang ist das Jobcenter des Kreises Coesfeld in Zusammenarbeit mit der örtlichen Agentur für Arbeit an rechtskreisübergreifenden Angeboten für Flüchtlinge an verschiedenen Standorten im Kreis Coesfeld beteiligt. Zukünftig sollen vermehrt eigenständige Maßnahmen des Jobcenters umgesetzt werden, die sich ausschließlich an Flüchtlinge im SGB II wenden. Die ersten Maßnahmen werden mit dem 3. Maßnahmeaufruf des Jahres 2017 (vgl. TOP 5) ausgeschrieben.

 

zu X.) Erstattungen aus Vorjahren / Abführungen an den Bund

Durch die vorzeitige Beendigung von Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung bzw. durch vorzeitige Abbrüche von geförderten Arbeitsaufnahmen kann es zu Überzahlungen an Maßnahmenträger und Arbeitgeber kommen, die im Zuge der Schlussabrechnungen erst im Folgejahr zurückgefordert werden können. Diese Rückerstattungen sind an den Bund abzuführen und führen somit nicht zu einer Budgetverbesserung.

 

III. Alternativen

 

 -keine –

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

 

Die Finanzierung der o.a. Maßnahmen erfolgt ausschließlich aus hierfür zur Verfügung gestellten Mitteln des Bundes.

 

V. Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Nach dem Beschluss des Kreistages vom 23.06.2014 (Regelung und Befugnisse der Ausschüsse) ist hier die Zuständigkeit des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit gegeben

 

Anlage