Betreff
Darlehen für die Wirtschaftsbetriebe Kreis Coesfeld GmbH
Vorlage
SV-9-0935
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

 

Der Kreis gewährt den Wirtschaftsbetrieben Kreis Coesfeld GmbH ein Darlehen in Höhe von 750.000 €.

Begründung:

 

I.   Problem

 

Basierend auf der Beschlussfassung zur Sitzungsvorlage SV -9-0573 haben die Stadt Olfen und der Kreis Coesfeld eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung gemäß § 23 Absatz 1 des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (GKG) in Verbindung mit § 5 Absatz 6 Satz 4 Landesabfallgesetz (LAbfG) über die Delegation von Aufgaben im Bereich der Sammlung und des Transportes von sperrigen Abfällen, die im Rahmen des kommunalen Anschluss- und Benutzungszwanges anfallen, am 28.11.2016 abgeschlossen.

 

Zweck der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung vom 28.11.2016 ist die ordnungsgemäße und kostengünstige Durchführung der Dienstleistungen Sammlung, Transport und Entsorgung im Zusammenhang mit der Übertragung der der Stadt Olfen obliegenden kommunalen Aufgabe der Sammlung und des Transportes von sperrigen Abfällen gemäß den o.g. Vorschriften auf den Kreis.

 

In der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung ist die Beauftragung der kreiseigenen WBC ausdrücklich vorgesehen. Zwischen der Stadt Olfen, der WBC und dem Kreis Coesfeld wurde unter dem 29.06./12.07.2017 ein Durchführungsvertrag zur öffentlich-rechtlichen Vereinbarung geschlossen. Danach ist die WBC verpflichtet, auf eigene Kosten und im eigenen Namen einen Wertstoffhof auf dem Grundstück auf dem Grundstück der Gemarkung Olfen-Stadt, Flur 13, Flurstück 876 zu errichten. Die Stadt Olfen ist als Erbbauberechtigte des v.g. Grundstückes mit der Errichtung des Wertstoffhofes durch die WBC einverstanden.

 

Nach derzeitigem Planungsstand ist von einem Baukostenvolumen in Höhe von 750.000 € auszugehen.

II.  Lösung

Zur Finanzierung der Baukosten des Vorhabens schließen der Kreis Coesfeld und die WBC einen Darlehensvertrag im Wege der Ausleihung (vgl. § 41 Gemeindehaushaltsverordnung NRW) über einen Kreditvertrag in Höhe von 750.000 €. Mit Blick auf die Dauer der Erbbauberechtigung durch die Stadt Olfen wird die Laufzeit des Darlehens bis längstens zum 31.12.2036 festgeschrieben. Während der gesamten Laufzeit beträgt der Zinssatz 2,5 % per anno. Das Darlehen wird mit gleichbleibenden Tilgungsraten im Jahr nach der Vollauszahlung des Darlehens getilgt. Sondertilgungen ohne Vorfälligkeitsentschädigungen sind möglich und werden seitens der WBC angestrebt.

 

Durch die Darlehensgewährung des Kreises Coesfeld an die WBC würde ein kontinuierlicher Zinsertrag von 2,5 % bis zum 31.12.2036 gesichert. Mit dieser langfristigen Bindung wird für diesen Teilbetrag die erforderliche Mindestverzinsung der Rekultivierungsrücklage sichergestellt. Die Mindestverzinsung von 2,5 % ist erforderlich, um die errechneten Gesamtbelastungen aus dem Deponieabschluss innerhalb der nächsten 30 Jahre zu finanzieren.

 

Die Finanzierung des Darlehens erfolgt aus Mitteln der Rekultivierungsrücklage.

 

Im Entwurf der Finanzplanung für das Haushaltsjahr 2018 ist eine Auszahlungsermächtigung  in Höhe von insgesamt  0,75 Mio. € aufgenommen worden.

III. Alternativen

Die WBC erhält am Kreditmarkt ein Darlehen. Dann sind jedoch Bürgschaftserklärungen gegenüber den Banken erforderlich, um möglichst günstige Zinssätze erzielen zu können. Zudem werden die Zinserträge dann nicht beim Kreis erzielt. Auf einen Beitrag zur Schließung des Unterschiedsbetrages zwischen der Rekultivierungsrückstellung (Bilanzwert zum Stande 31.12.2016:   27.601.496,94 €) und der Rekultivierungsrücklage (Kurswert laut Finanzbericht zum 31.08.2017:      26.545.166,45 €) würde somit verzichtet.

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Zu Gewährung des Darlehens ist eine Auszahlungsermächtigung im Finanzplan 2018 eingestellt.

V. Zuständigkeit für die Entscheidung

Gemäß § 26 KrO ist der Kreistag für die Entscheidung zuständig.