Betreff
Änderungen in der Gesellschafter- und Finanzierungsstruktur der Wirtschaftsförderung Kreis Coesfeld GmbH
Vorlage
SV-9-0938
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

1.  Der Kreis Coesfeld übernimmt zum 01.01.2018 die Geschäftsanteile der VR-Bank Westmünsterland eG in Höhe von 8.850 €. Ebenso übernimmt der Kreis Coesfeld ab dem Jahr 2018 83,5% des Jahresfehlbetrages der wfc GmbH.

 

2.  Den Änderungen im Gesellschaftsvertrag wird zugestimmt.

 

3.  Die Vertreter des Kreises Coesfeld in der Gesellschafterversammlung der wfc werden angewiesen, den Änderungen im Gesellschaftsvertrag zuzustimmen.

 

4.  Dr. Wolfgang Baecker wird nach Inkrafttreten des neuen Gesellschaftsvertrages der wfc ab dem 01.01.2018 auf den zusätzlichen Sitz im Aufsichtsrat der wfc entsandt.

 

Begründung:

 

I. Sachverhalt

Die Gesellschafterstruktur der wfc stellt sich aktuell bei einem Stammkapital von 104.000 € wie folgt dar:

 

Kreis Coesfeld                                                         68.450 €                                    65,8 %

Sparkasse Westmünsterland                                  17.150 €                                    16,5 %

VR-Bank Westmünsterland eG                                8.850 €                                      8,5 %

Städte und Gemeinden zusammen                          9.550 €                                      9,2 %

                                                                               104.000 €                                  100,0 %

 

Die nicht durch Erträge gedeckten Geschäftskosten werden von den Gesellschaftern Kreis Coesfeld, Sparkasse Westmünsterland und VR-Bank Westmünsterland eG lt. Gesellschaftsvertrag wie folgt übernommen:

 

Kreis Coesfeld                                                          66,67 %

Sparkasse Westmünsterland                                   22,22 %

VR-Bank Westmünsterland eG                               11,11 %

                                                                               100,00 %

 

Mit Beginn des Geschäftsjahres 2018 stehen Änderungen in der Gesellschafter- und Finanzierungs­struktur an, die Änderungen im Gesellschaftsvertrag erforderlich machen. Auslöser sind:

 

1.    Die VR-Bank Westmünsterland eG scheidet zum 31.12.2017 als Gesellschafterin der wfc aus. Dennoch steht die VR-Bank auch künftig als Partnerin inhaltlich der wfc zur Verfügung und ist grundsätzlich bereit, die Arbeit der wfc finanziell weiter in gleicher Größenordnung wie bisher (50.000 € p.a.) zu unterstützen. Die Mittelzufuhr soll dann nicht länger als Verlustausgleich aus der Gesellschafterstellung heraus erfolgen, sondern über einen bilateralen Sponsoringvertrag. Die VR-Bank soll im Gegenzug werbliche Leistungen der wfc erhalten.

2.    Die Verlustabdeckungsquoten sollen wieder den Geschäftsanteilen angepasst werden, um den Charakter dieser Zahlungen als Verlustausgleich rein aus der Gesellschafterstellung heraus noch stärker zum Ausdruck zu bringen.

 


II.    Übernahme der Geschäftsanteile der VR-Bank Westmünsterland eG an der wfc durch den Kreis Coesfeld

 

Sachverhalt

Die VR-Bank Westmünsterland eG hält derzeit am Stammkapital der wfc in Höhe von insgesamt 104.000 € eine Beteiligung in Höhe von 8.850 € (= 8,5 %). Mit Schreiben vom 07.06.2016 hat die VR-Bank Westmünsterland eG diese Beteiligung mit Wirkung zum 31.12.2017 gekündigt. Vorgeschlagen wird, dass der Kreis Coesfeld die Geschäftsanteile übernimmt und seine Beteiligung an der wfc von derzeit 68.450 € (= 65,8 %) auf 77.300 € (= 74,3 %) erhöht.

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Für den Erwerb der zusätzlichen Geschäftsanteile der wfc GmbH entstehen im Haushaltsjahr 2018 investive Ausgaben in Höhe von 8.850 €.

 

Bisher übernimmt der Kreis Coesfeld 66,67 % des Jahresfehlbetrages der wfc GmbH. Bei Umstrukturierung der Gesellschafterstruktur hält der Kreis Coesfeld zukünftig statt 65,8 % der Anteile 74,3 %.

 

Demnach übernimmt der Kreis Coesfeld zukünftig 74,3 % des Verlustausgleichs plus 9,2 % des Verlustausgleichs, der auf die Anteile der kreisangehörigen Kommunen an der wfc GmbH entfallen und vom Kreis finanziert wird (=83,5 %).

 

Der Kreis Coesfeld übernimmt somit im Jahr 2018 einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 327.320 € (ggü. rd. 290.000 € im Jahr 2017). Zu berücksichtigen ist hierbei, dass die bisher zusätzlich gezahlten Projektmittel für den Aufgabenbereich „Familie und Beruf“ in Höhe von 8.800 € ab dem Jahr 2018 wegfallen.

 

Die Mehrkosten betragen somit im Wirtschaftsjahr 2018 gegenüber dem Jahr 2017 rd. 28.500 €.

 

Alternativen

Erwerb der Geschäftsanteile durch die wfc
Gesellschaftsrechtlich bestünde die Möglichkeit, dass die wfc selber die Geschäftsanteile der VR-Bank übernimmt und hält. Allerdings wird mit der Änderung des Gesellschaftsvertrages ebenfalls angestrebt, die Verlustabdeckungsquoten der Gesellschafter wieder den Gesellschaftsanteilen anzupassen, um den Charakter als umsatzsteuerfreie Zahlungen aus der Gesellschafterstellung heraus deutlicher zum Ausdruck zu bringen. Eine Übernahme der Geschäftsanteile der wfc liefe diesem Ziel zuwider. Zudem verfügt die wfc im laufenden Wirtschaftsplan nicht über die finanziellen Mittel zum Erwerb der Anteile.


III. Änderung des Gesellschaftsvertrages der wfc

 

Sachverhalt

Die Änderungen der Gesellschafter- und Finanzierungsstruktur machen Anpassungen im Gesellschaftsvertrag der wfc erforderlich. Folgende Punkte werden neu geregelt:

 

1.      Ausscheiden der VR-Bank als Gesellschafterin der wfc und Übernahme der Geschäftsanteile durch den Kreis Coesfeld.

2.      Schaffung eines vierten Sitzes im Aufsichtsrat für den Kreis Coesfeld, der den höheren Geschäftsanteilen Rechnung trägt.

3.      Anpassung der Anteile der Gesellschafter Kreis Coesfeld und Sparkasse Westmünsterland am Verlustausgleich an die Geschäftsanteile, um den Charakter als (Umsatzsteuer freie) Zahlungen aus der Gesellschafterstellung heraus klarer zum Ausdruck zu bringen. Der Kreis Coesfeld übernimmt dabei die Anteile der Städte und Gemeinden am Verlustausgleich.

 

Betroffen davon sind die §§ 4, 5, 8, und 15 des Gesellschaftsvertrages.

 

Weitere Anpassungen sind erforderlich, um im Gesellschaftsvertrag aktuelle gesetzliche Bestimmungen umzusetzen. Diese umfassen Vorgaben des:

 

·      § 113 Gemeindeordnung NRW (Entsendungs- und Weisungsrecht)

·      Transparenzgesetzes NRW

·      Landesgleichstellungsgesetzes

·      §§ 116/118 Gemeindeordnung NRW (Gesamtabschluss)

 

Diese Punkte sind in den §§ 10, 15 und 23 ergänzend geregelt.

 

Der aktuelle und der vorgeschlagene neue Gesellschaftsvertrag sind im Anhang synoptisch gegenübergestellt. Änderungen sind rot gekennzeichnet.

 

Gem. § 14 des Gesellschaftsvertrages der wfc liegen Änderungen des Gesellschaftsvertrages in der Zuständigkeit der Gesellschafterversammlung. Die Gemeindeordnung NRW fordert vorab eine Beratung und Beschlussfassung im Kreistag Coesfeld sowie eine Weisung der Vertreter des Kreises Coesfeld in der Gesellschafterversammlung der wfc.

 

Finanzielle Auswirkungen

Mit den vorgeschlagenen Änderungen im Gesellschaftsvertrag erhöht sich der Anteil des Kreises Coesfeld am Verlustausgleich bei der wfc (s. II).

 

Alternativen

Zur Anpassung an gesetzliche Rahmenbedingungen gibt es keine Alternative.
IV. Entsendung eines Vertreters des Kreises Coesfeld auf den vierten Sitz im Aufsichtsrat

 

Sachverhalt

Mit Änderung des Gesellschaftsvertrages erhält der Kreis Coesfeld ab 2018 einen vierten Sitz im Aufsichtsrat der wfc.

 

Die VR-Bank Westmünsterland eG hat angeboten, auch nach Ende der gesellschaftsrechtlichen Beteiligung die wfc weiter inhaltlich und finanziell zu unterstützen. Der Aufsichtsrat der wfc hat das Engagement der VR-Bank Westmünsterland eG für die wfc in der Vergangenheit gewürdigt und gemeinsam mit der Geschäftsführung der wfc nach Lösungen gesucht. Im Ergebnis konnte Einigung zu einem zweistufigen Modell erzielt werden:

 

1.      Um die inhaltliche Mitwirkung der VR-Bank in der strategischen Steuerung der wfc zu sichern, entsendet der Kreis Coesfeld einen von der VR-Bank benannten Vertreter mit Sitz und Stimme in den Aufsichtsrat der wfc.

2.      Die wfc schließt mit der VR-Bank Westmünsterland eG einen Sponsoringvertrag über 50.000 € p.a. mit einer Laufzeit vom 01.01.2018 bis 31.12.2020. Dieser Sponsoringvertrag entspricht in etwa dem aktuellen Anteil der VR-Bank Westmünsterland eG am Verlustausgleich der wfc. Der Sponsoringvertrag tritt allerdings nur dann in Kraft, wenn die Entsendung des von der VR-Bank benannten Vertreters durch den Kreis Coesfeld erfolgt. Zudem steht der VR-Bank Westmünsterland eG ein Sonderkündigungsrecht zu, sofern der Kreis Coesfeld von seinem Recht auf Weisung und Abberufung gem. § 113 GO NRW Gebrauch macht. 

 

Die VR-Bank Westmünsterland eG hat den Vorstandvorsitzenden Dr. Wolfgang Baecker zur Entsendung in den Aufsichtsrat der wfc benannt.

 

Finanzielle Auswirkungen

keine

 

Alternativen

Entsendung eines anderen Vertreters des Kreises auf den zusätzlichen Sitz im Aufsichtsrat der wfc. Damit träte der Sponsoringvertrag zwischen der wfc und der VR-Bank Westmünsterland eG nicht in Kraft, die Erträge aus Sponsoring fielen um 50.000 € p.a. geringer und der auszugleichende Verlust entsprechend um 50.000 € p.a. höher aus.

 

 

Zuständigkeit für die Entscheidungen

Die Zuständigkeit des Kreistages ergibt sich aus § 26 Abs. 1 Buchst. l sowie § 26 Ab. 5 der Kreis-ordnung für das Land Nordrhein-Westfalen.