Betreff
Antrag auf Fahrkostenerstattung für den Berufsschulbesuch; hier: Antrag der Bündnis90/Die Grünen-Kreistagsfraktion
Vorlage
SV-9-0943
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag der Bündnis90/ Die Grünen-Kreistagsfraktion: 

 

  1. Der Kreis Coesfeld erstattet ab dem Schuljahr 2018/19 allen Auszubildenden des ersten Ausbildungsjahres die Fahrkosten im ÖPNV für den Besuch der Fachklassen des dualen Systems an den Berufskollegs des Kreises Coesfeld.

 

  1. Der Kreis Coesfeld regt an, dass auch die Ausbildungsbetriebe im Kreis Coesfeld im ersten Ausbildungsjahr die Fahrkosten im ÖPNV für die Fahrten zum Ausbildungsbetrieb übernehmen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Vorgelegt gemäß § 2 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Kreistages des Kreises Coesfeld und seiner Ausschüsse

 

Begründung:

 

I.   Problem

II.  Lösung

III. Alternativen

 

 

I. – III.

 

Mit Schreiben vom 22.09.2017 (siehe Anlage) bittet die Bündnis 90/ Die Grünen – Kreistagsfraktion um Aufnahme des Antrages in die Tagesordnung des Ausschusses für Schule, Kultur und Bildung.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung zum Antrag:

 

Nach § 97 Abs. 1 Schulgesetz NRW (SchulG) erhalten Schülerinnen und Schüler an Berufskollegs, die gem. § 22 SchulG einen Vollzeitbildungsgang besuchen, Schülerfahrkosten.

Im § 22 SchulG sind diese Bildungsgänge entsprechend aufgeführt. Für Schülerinnen und Schüler, die einen Bildungsgang im Dualen System besuchen, ist eine Erstattung der Schülerfahrkosten nach dem SchulG nicht vorgesehen.

Sollte der Kreis Coesfeld die Schülerfahrkosten wie beantragt übernehmen, würde es sich um eine freiwillige Leistung handeln.

 

Für die Schülerinnen und Schüler (SuS) der Unterstufen würden in etwa folgende Kosten anfallen: Gem. der Oktoberstatistik 2016 befanden sich an allen drei Berufskollegs 925 SuS in den Unterstufen der dualen Bildungsgänge. Diese SuS besuchen in der Regel das Berufskolleg zweimal die Woche.

 

Es ist somit nicht möglich, für diese SuS Schülermonatskarten für den Schulbesuch auszuhändigen. Hier ist die günstigste Alternative die 4er-Karte.

Legt man hier die Preisstufe M3 als Durchschnittswert an, kostet eine 4er-Karte (im Schuljahr 2017/18) 19,40 €; bei 40 Schulwochen belaufen sich die Kosten somit auf 776,00 €/ SuS.

Die Preisstufe M3 wurde als Berechnungsgrundlage herangezogen, da sie die häufigste der von den SuS der Vollzeitbildungsgänge in Anspruch genommenen Kategorien ist.

Sie entspricht u.a. den Wegstrecken Dülmen-Coesfeld, Nottuln-Coesfeld, Ascheberg-Lüdinghausen sowie  Lünen-Lüdinghausen. Ergänzend sei darauf hingewiesen, dass die Preisstufe M3 seit dem 01.08.2017 durch die Änderung auf den Westfalentarif eingeführt worden ist, sie entspricht der Preisstufe 4 aus den Vorjahren.

Insgesamt würden in einem Schuljahr zusätzlich Kosten von mindestens 717.800,00 € anfallen.

Bei der Preisstufe M4 würden sich die Kosten auf 991.600 € für ein Schuljahr erhöhen.

 

Sofern der Kreis Coesfeld Werbung für die Erstattung von Fahrkosten durch die Ausbildungsbetriebe machen sollte, würde dies zunächst in vorbereitenden Gesprächen mit den Kammern abgestimmt.

 

 

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

 

Die voraussichtlichen Kosten sind im Haushalt 2018 noch nicht berücksichtigt.

 

 

V. Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Der Ausschuss für Schule, Kultur und Sport ist aufgrund der vom Kreistag in der Sitzung am 02.07.2014 beschlossenen Zuständigkeitsregelung (SV-9-0013) für die Beratung zu der in dem Beschlussvorschlag aufgeführten Sachlage zuständig.