Beschlussvorschlag
der Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
Die Kreisverwaltung wird beauftragt, ein
handlungs- und maßnahmenorientiertes Radverkehrskonzept für den Kreis Coesfeld
aufzustellen. Einschlägige Konzepte angrenzender Kommunen, vor allem der Stadt
Münster und der vier Münsterlandkreise, sind zu berücksichtigen.
(Der Auftrag über die Aufstellung des
Radverkehrskonzeptes an ein Fachbüro wird nur unter der Voraussetzung einer
entsprechenden Förderung erteilt.)
Dieser Antrag wird vorgelegt gem. § 2 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Kreistags des Kreises Coesfeld.
Begründung:
Zur Begründung wird auf den beigefügten Antrag der Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 22.10.2017 verwiesen.
Anmerkung der Verwaltung:
Die für das
Klimaschutzkonzept des Kreises Coesfeld erhobene Treibhausgasbilanz zeigt auf,
dass die verkehrsinduzierten Emissionen mit 47 % fast die Hälfte der
Treibhausgasemissionen auf dem Kreisgebiet ausmachen. Insofern deckt sich das
Ziel, mehr Menschen zur Nutzung des Fahrrades für ihre alltäglichen Fahrten zu
motivieren, mit den Klimaschutzzielen des Kreises Coesfeld sowie der
Zielsetzung zur Erreichung des European Energy Award in Gold bis 2019.
Dass in diesem
Handlungsfeld noch sehr viel ungenutztes Potenzial steckt, zeigen auch die
Ergebnisse der in 2016 durchgeführten Mobilitätsuntersuchung zum Modal Split:
So werden nach wie vor über 60 % der Wegedistanzen zwischen fünf und zehn
Kilometer mit dem motorisierten Individualverkehr zurückgelegt. Das im Rahmen
der Mobilitätsuntersuchung erhobene Wegeaufkommen bietet bereits eine Grundlage
dafür, festzustellen, auf welchen interkommunalen Wegebeziehungen die größten
Verlagerungspotenziale auf den Radverkehr bestehen. Das Radwegenetz im Kreis
Coesfeld fokussiert nämlich bislang in erster Linie auf die Verbesserung der
Verkehrssicherheit auf Schulwegen sowie auf touristische Aspekte, bei denen
eine landschaftlich reizvolle Routenführung im Vordergrund steht und nicht die
direkte, komfortable und schnelle Wegeverbindung zwischen A und B.
Dieser
Planungsaspekt wird zurzeit bereits durch die Stadtregion Münster aufgegriffen.
Mit dem Projekt "Stadtregionale Velorouten“ werden aus den Münsteraner
Umlandkommunen attraktive Alltagsradewege in Richtung Münster geplant und
realisiert. In dieses Projekt sind neben den Kreis Coesfelder Kommunen
Havixbeck, Nottuln, Senden und Ascheberg auch der Kreis Coesfeld als
Baulastträger eingebunden. Das Velorouten-Konzept (Anlage) sieht dabei neben
den 13 Hauptrouten auch Zubringer-, Tangential- und Bypassverbindungen vor.
Insofern stellt
das Velorouten-Projekt einen guten Anknüpfungspunkt für ein kreisweites
Radverkehrskonzept dar, das auch bereits auf einem gemeinsamen
Planungs-Workshops mit den kreisangehörigen Kommunen durch einzelne
Bürgermeisterinnen bzw. Bürgermeister angeregt wurde. Der Kreis Warendorf
erstellt zurzeit ein Radverkehrskonzept mit einer sehr ähnlichen Zielrichtung:
www.kreis-warendorf.de/unsere-themen/umwelt/radverkehr/radverkehrskonzept
Zusätzlich zur
Entwicklung des kreisweiten Radwegenetzes sollten bei der Konzepterstellung
auch die Radwegebegleitinfrastruktur (z. B. Fahrradabstellanlagen) und die
Serviceangebote (z. B. Fahrradmitnahme im ÖPNV) im Rahmen der Konzepterstellung
betrachtet werden. Begleitet werden sollte die Konzepterstellung durch eine
entsprechende Öffentlichkeitsarbeit. Der Fokus sollte auf interkommunalen
Alltagsradwegeverbindungen liegen und den innerörtlichen Radverkehr nicht im
Detail betrachten.
Fördermittel für
ein solches Radverkehrskonzept könnten über die „Richtlinie zur Förderung von
Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen im
Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative vom 22.06.2016“ beantragt werden.
Hierüber stehen für die Erstellung von Klimaschutzteilkonzepten Zuwendungen
i.H.v. 50 % bereit, u.a. auch für Mobilitätskonzepte für den Radverkehr. Die
Einreichungsfristen der aktuellen Richtlinie (gültig bis zum 31. Dezember 2019)
sind jeweils vom 01. Juli bis 30. September und vom 01. Januar bis 31. März.
Zuwendungsfähig
sind Ausgaben in angemessenem Umfang während der Konzepterstellung demnach für:
-
Sach- und Personalausgaben von fachkundigen externen
Dritten,
-
die begleitende Öffentlichkeitsarbeit (z. B. Flyer,
Workshopmaterialien) sowie
-
die Beteiligung der relevanten Akteure (z. B.
professionelle, durch externe Dritte durchgeführte Verfahren der
Bürgerbeteiligung und -mitwirkung, Durchführung von Klimaschutzaktionstagen
etc.)
Die
voraussichtlichen Kosten für die Erstellung eines kreisweiten
Radverkehrskonzeptes belaufen sich – abhängig vom Detaillierungsgrad des
Radverkehrskonzeptes – auf ca. 50 bis 60.000 € brutto, abzüglich der möglichen
50 %-Förderung.