Betreff
Erstellen eines Radwegekonzeptes; hier: Antrag der Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorlage
SV-9-0950
Aktenzeichen
01-10.24.01
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag der Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

 

Die Kreisverwaltung wird beauftragt, ein handlungs- und maßnahmenorientiertes Radverkehrskonzept für den Kreis Coesfeld aufzustellen. Einschlägige Konzepte angrenzender Kommunen, vor allem der Stadt Münster und der vier Münsterlandkreise, sind zu berücksichtigen.

(Der Auftrag über die Aufstellung des Radverkehrskonzeptes an ein Fachbüro wird nur unter der Voraussetzung einer entsprechenden Förderung erteilt.)

 

 

 

 

 

Dieser Antrag wird vorgelegt gem. § 2 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Kreistags des Kreises Coesfeld.

Begründung:

 

Zur Begründung wird auf den beigefügten Antrag der Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 22.10.2017 verwiesen.

 

Anmerkung der Verwaltung:

 

Die für das Klimaschutzkonzept des Kreises Coesfeld erhobene Treibhausgasbilanz zeigt auf, dass die verkehrsinduzierten Emissionen mit 47 % fast die Hälfte der Treibhausgasemissionen auf dem Kreisgebiet ausmachen. Insofern deckt sich das Ziel, mehr Menschen zur Nutzung des Fahrrades für ihre alltäglichen Fahrten zu motivieren, mit den Klimaschutzzielen des Kreises Coesfeld sowie der Zielsetzung zur Erreichung des European Energy Award in Gold bis 2019.

Dass in diesem Handlungsfeld noch sehr viel ungenutztes Potenzial steckt, zeigen auch die Ergebnisse der in 2016 durchgeführten Mobilitätsuntersuchung zum Modal Split: So werden nach wie vor über 60 % der Wegedistanzen zwischen fünf und zehn Kilometer mit dem motorisierten Individualverkehr zurückgelegt. Das im Rahmen der Mobilitätsuntersuchung erhobene Wegeaufkommen bietet bereits eine Grundlage dafür, festzustellen, auf welchen interkommunalen Wegebeziehungen die größten Verlagerungspotenziale auf den Radverkehr bestehen. Das Radwegenetz im Kreis Coesfeld fokussiert nämlich bislang in erster Linie auf die Verbesserung der Verkehrssicherheit auf Schulwegen sowie auf touristische Aspekte, bei denen eine landschaftlich reizvolle Routenführung im Vordergrund steht und nicht die direkte, komfortable und schnelle Wegeverbindung zwischen A und B.

Dieser Planungsaspekt wird zurzeit bereits durch die Stadtregion Münster aufgegriffen. Mit dem Projekt "Stadtregionale Velorouten“ werden aus den Münsteraner Umlandkommunen attraktive Alltagsradewege in Richtung Münster geplant und realisiert. In dieses Projekt sind neben den Kreis Coesfelder Kommunen Havixbeck, Nottuln, Senden und Ascheberg auch der Kreis Coesfeld als Baulastträger eingebunden. Das Velorouten-Konzept (Anlage) sieht dabei neben den 13 Hauptrouten auch Zubringer-, Tangential- und Bypassverbindungen vor.

Insofern stellt das Velorouten-Projekt einen guten Anknüpfungspunkt für ein kreisweites Radverkehrskonzept dar, das auch bereits auf einem gemeinsamen Planungs-Workshops mit den kreisangehörigen Kommunen durch einzelne Bürgermeisterinnen bzw. Bürgermeister angeregt wurde. Der Kreis Warendorf erstellt zurzeit ein Radverkehrskonzept mit einer sehr ähnlichen Zielrichtung:

www.kreis-warendorf.de/unsere-themen/umwelt/radverkehr/radverkehrskonzept

Zusätzlich zur Entwicklung des kreisweiten Radwegenetzes sollten bei der Konzepterstellung auch die Radwegebegleitinfrastruktur (z. B. Fahrradabstellanlagen) und die Serviceangebote (z. B. Fahrradmitnahme im ÖPNV) im Rahmen der Konzepterstellung betrachtet werden. Begleitet werden sollte die Konzepterstellung durch eine entsprechende Öffentlichkeitsarbeit. Der Fokus sollte auf interkommunalen Alltagsradwegeverbindungen liegen und den innerörtlichen Radverkehr nicht im Detail betrachten.

Fördermittel für ein solches Radverkehrskonzept könnten über die „Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative vom 22.06.2016“ beantragt werden. Hierüber stehen für die Erstellung von Klimaschutzteilkonzepten Zuwendungen i.H.v. 50 % bereit, u.a. auch für Mobilitätskonzepte für den Radverkehr. Die Einreichungsfristen der aktuellen Richtlinie (gültig bis zum 31. Dezember 2019) sind jeweils vom 01. Juli bis 30. September und vom 01. Januar bis 31. März.

Zuwendungsfähig sind Ausgaben in angemessenem Umfang während der Konzepterstellung demnach für:

-        Sach- und Personalausgaben von fachkundigen externen Dritten,

-        die begleitende Öffentlichkeitsarbeit (z. B. Flyer, Workshopmaterialien) sowie

-        die Beteiligung der relevanten Akteure (z. B. professionelle, durch externe Dritte durchgeführte Verfahren der Bürgerbeteiligung und -mitwirkung, Durchführung von Klimaschutzaktionstagen etc.)

Die voraussichtlichen Kosten für die Erstellung eines kreisweiten Radverkehrskonzeptes belaufen sich – abhängig vom Detaillierungsgrad des Radverkehrskonzeptes – auf ca. 50 bis 60.000 € brutto, abzüglich der möglichen 50 %-Förderung.