Betreff
Kennzahlen-Vergleich der KGSt zu den erzieherischen Hilfen - Ergebnisse des Berichtsjahres 2016
Vorlage
SV-9-0960
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

- ohne -

 

 

Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.

Begründung:

 

I.   Problem

 

Seit Dezember 2006 beteiligt sich das Kreisjugendamt am Kennzahlen-Vergleichsring der KGSt zu den erzieherischen Hilfen in Kreisen des Landes NRW.

Im Jugendhilfeausschuss wurden regelmäßig zentrale Ergebnisse des Vergleichsrings vorgestellt; zuletzt am 06.12.2016 (SV-9-0684). Mit dieser Vorlage kommt die Verwaltung der Aufgabe der Berichterstattung über das letzte Auswertungsjahr nach.

 

II.  Ergebnisse

 

In der Anlage ist die inzwischen bekannte Aufstellung wichtiger Kennzahlen (jetzt in der Entwicklung 2011 bis 2016) beigefügt.

 

Besonders folgende Punkte des interkommunalen Vergleichs sind hervorzuheben:

 

·         Falldichte:

Im Auswertungsjahr 2016 liegt die Inanspruchnahme der Hilfen zur Erziehung

– HzE – (Kennzahl K 4.0) im Kreisjugendamtsbezirk bei 3,46 % und damit über dem Vorjahresniveau von 3,25 %. Der Wert ist damit nahezu identisch mit dem Median des Vergleichsrings (3,43 %).

 

·         Verhältnis von ambulanten zu stationären Hilfen

Ein Kernziel der Steuerung ist, den Anteil der ambulanten Hilfen - bei möglichst gleichbleibenden Falldichten - zu erhöhen. Das Verhältnis zwischen ambulanter und stationärer HzE gibt die Kennzahl K 12.1 („Quotient: auf eine stationäre HzE kommen ... ambulante HzE“) wieder. Im Kreisjugendamtsbezirk ist die Zahl der ambulanten Hilfen je stationärer Hilfe (1,44) gegenüber dem Vorjahr (1,65) erneut gesunken.

Diese Entwicklung ist auch im Vergleichsring feststellbar (1,20 zu jetzt 0,99). Bereits für das Auswertungsjahr 2015 wurde eine leichte Verschiebung von den ambulanten HzE zu den stationären HzE festgestellt (1,71 zu 1,65). Diese Entwicklung hat sich im Auswertungsjahr 2016 fortgesetzt.

 

·         Fallbelastung im ASD / PKD
und in der Wirtschaftlichen Jugendhilfe

Die Personalkennzahl (Kennzahl K13.4b) des ASD / PKD liegt mit 73,60 Fällen pro Personalstelle geringfügig unter der aus dem Auswertungsjahr 2015 (77,64). Die Reduzierung der Fallbelastung fällt aber beim Kreisjugendamt wesentlich geringer aus als im Vergleichsring (76,95 zu jetzt 68,22). Dieses ist auch für den Bereich der Wirtschaftlichen Jugendhilfe feststellbar (Kennzahl K13.4c), wo sich die Fallbelastung von jetzt 235,40 zu 249,38 in 2015 reduziert hat. Aber auch hier fällt die Reduzierung wesentlich geringer als im Vergleichsring aus (262,01 zu jetzt 202,70). Sowohl im ASD / PKD als in der Wirtschaftlichen Jugendhilfe überschreitet somit die Fallbelastung den Wert des Vergleichsrings.

 

·         Kostenentwicklung

Die Kosten (Kennzahl K4.4 = Zahlungen an Dritte und Personalkosten) sind im Kreisjugendamtsbezirk mit 463,78 € (je Einwohner im Alter von 0 bis 21 Jahren) gegenüber dem Vorjahr (430,62 €) gestiegen. Diese Kostensteigerung ist auch für den Vergleichsring festzustellen  (435,93 € zu jetzt 465,36 €). Der Wert des Vergleichsrings wird wie in den Vorjahren vom Kreisjugendamt auch im Auswertungsjahr 2016 unterschritten.

 

·         Zusammenfassung der Ergebnisse für das Kreisjugendamt

Die Inanspruchnahme-Quote des Kreisjugendamtes entspricht dem Wert des Vergleichsrings. Eine Steigerung des Anteils der stationären Hilfen ist auch für das Jahr 2016 festzustellen. Ein Grund für diese Entwicklung ist sicher auch der erhöhte Bedarf an vollstationären Maßnahmen für die Betreuung unbegleitet minderjähriger Flüchtlinge. Das für das Kreisjugendamt ermittelte Verhältnis ist aber nach wie vor besser als das Ergebnis für den Vergleichsring. Bei der Kostenbelastung wurde wie in den Vorjahren sowohl für das Kreisjugendamt als auch für den Vergleichsring ein Anstieg ermittelt. Dabei ist die Kostenbelastung nahezu identisch. Im Zusammenhang mit diesem Kostenanstieg muss der allgemeine Preisanstieg wegen steigender Personalkosten bei den Jugendhilfeanbietern berücksichtigt werden. Ein Grund mit ist aber auch der Aufwand für die Betreuung unbegleitet minderjähriger Flüchtlinge, der durch den Landschaftsverband Westfalen-Lippe zeitverzögert erstattet wird.

 

Insgesamt betrachtet wurden aufgrund der ermittelten Werte die gesetzten Ziele im Auswertungsjahr 2016 erfüllt.

 

III. Inhalte und Bedeutung des Kennzahlenvergleichs

 

Bezüglich des Zahlensystems im Vergleichsring wird auf die Berichterstattung der Vorjahre verwiesen.

Ausgehend vom interkommunalen Vergleich sind die Daten des Vergleichsrings wesentliche Grundlage für die interne Steuerung. So bildet die Systematik des Kennzahlenvergleiches die maßgebliche Grundlage für die Ziele, Grund- und Kennzahlen der Produktgruppe 51.20. „Hilfe zur Erziehung“ mit den Produkten 51.20.01 „Erzieherische Hilfen für Kinder und Jugendliche“, 51.20.02 „Hilfen für junge Volljährige“ und 51.20.03 „Eingliederungshilfen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche“.

 

IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung

 

Für die Teilnahme am Kennzahlenvergleich beläuft sich der Kostenbeitrag nach Projektvereinbarung vom 20.09.2016 für die Auswertungsjahre 2016 und 2017 auf insgesamt 2.200 € (netto). Die anteiligen Mittel sind im Entwurf des Haushalts 2018 bei der Produktgruppe 51.20 „Hilfe zur Erziehung“ enthalten. Für die Auswertungsjahre 2014 und 2015 betrugen die Kosten 2.000 € (netto).

 

V. Zuständigkeit

 

Gemäß § 71 SGB VIII in Verbindung mit § 5 der Satzung für das Jugendamt des Kreises Coesfeld ist der Jugendhilfeausschuss für die Entscheidung zuständig.

 

Anlagen:

 

Aufstellung wichtiger Kennzahlen