Betreff
Bestellung und Abberufung eines Schriftführers/einer Schriftführerin für die Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Wirtschaftsförderung
Vorlage
SV-6-0743
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Bestellung des Kreisamtmannes Bernd Tübing und der Kreisoberinspektorin Sandra Schulze Tast zum/zur Schriftführer/in des Ausschusses für Finanzen und Wirtschaftsförderung wird widerrufen.

 

Kreisoberamtsrätin Ulrike Brockkötter und Kreisinspektorin Michaela Bussen werden zu Schriftführerinnen des Ausschusses für Finanzen und Wirtschaftsförderung bestellt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In Vertretung

Begründung:

I.   Problem

Nach § 28 Absatz 1 in Verbindung mit § 25 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Kreistages bestellen die Ausschüsse für die Erstellung der Niederschriften einen Schriftführer / eine Schriftführerin. Soll ein Bediensteter / eine Bedienstete der Kreisverwaltung bestellt werden, so erfolgt die Bestellung im Einvernehmen mit dem Landrat.

 

Kreisamtmann Bernd Tübing ist mit Wirkung vom 01.06.2003 versetzt worden. Kreisoberinspektorin Sandra Schulze Tast wurde beurlaubt ohne Dienstbezüge (Elternzeit). Beide Mitarbeiter stehen somit als Schriftführer/in des Ausschusses für Finanzen und Wirtschaftsförderung nicht mehr zur Verfügung.

 

II.  Lösung

Entsprechend der bisherigen Praxis und für Vertretungsfälle sollen drei Personen zu Schriftführern bestellt werden.

 

Daher wird vorgeschlagen, Kreisoberamtsrätin Ulrike Brockkötter und Kreisinspektorin Michaela Bussen zu Schriftführerinnen des Ausschusses für Finanzen und Wirtschaftsförderung zu bestellen.

 

III. Alternativen

Keine

 

IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung

Keine

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Nach § 41 Absatz 4 Kreisordnung Nordrhein-Westfalen (KrO NW) in Verbindung mit § 37 Absatz 1 KrO NW ist der Ausschuss für Finanzen und Wirtschaftsförderung zuständig.