Betreff
Baubeschluss zur Abwicklung der Deckenerneuerung K 36 AN 4 in Billerbeck
Vorlage
SV-9-0964
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Maßnahmen für die Erneuerung der Fahr-bahndecke auf der K 36 AN 4 in Billerbeck zu veranlassen.

 

Die Zustimmung (Baubeschluss) erfolgt mit der Maßgabe, dass eine Auftragsvergabe erst erfolgen darf, wenn die Haushaltsmittel in 2018 für die Deckenerneuerungen bereitgestellt werden und der Haushalt 2018 seine Rechtskraft erlangt hat.

Begründung:

I.   Problem / II. Lösung

Die Kreisstraße 36 verbindet Darfeld mit Billerbeck. Der Abschnitt liegt zwischen der L 555 und der L 577. Der 3,4 km lange Streckenabschnitt mit einer Fahrbahnbreite von 5,80 m hat eine Verkehrsbelastung von ca. 1.100 KFZ/24h.

 

Wie den Mitgliedern des Fachausschusses bereits bei der Straßenbereisung im August 2016 gezeigt, ist die Kreisstraße in einem schlechten Zustand. Die Strecke weist erhebliche Straßenschäden wie Spurrinnen, Unebenheiten und Ausbrüche auf. Dem entsprechend wurde die Strecke bei der letzten Zustandsbewertung in „5“ (mangelhaft) eingestuft. Baugrunduntersuchungen haben ergeben, dass der vorh. Aufbau nicht den Anforderungen einer Kreisstraße entspricht.

 

Da sich die Deckschicht teilweise von der unteren Asphaltschicht (Bitukies) ablöst, soll zunächst die gesamte Asphaltbefestigung aufgenommen werden. Da Teilbereiche teerhaltig belastet sind, sind Kosten für die Entsorgung einzurechnen. Die vorhandenen ungebundenen Schichten sind insgesamt ausreichend tragfähig. Lediglich die Schottertragschicht ist nachzuprofilieren. Abschließend erfolgt der bituminöse Einbau von Trag- und Deckschicht. Vorgesehen ist ein 2-lagiger bituminöser Aufbau mit 14 cm Tragschicht und 4 cm Asphaltbeton.

III. Alternativen

Keine.

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Es ist geplant die Maßnahme in den Sommerferien 2018 mit Einrichtung einer Vollsperrung durchzuführen. Als Bauzeit werden ca. 6 Wochen einkalkuliert. Sobald der Baubeschluss vorliegt und die Mittel zur Verfügung stehen, sollen die Ausschreibungsunterlagen erstellt und die Bauarbeiten öffentlich ausgeschrieben werden.

 

Für die Fahrbahnerneuerung wurden 800.000 € veranschlagt. Die Maßnahme ist Bestandteil des Rahmenbauprogramms 2018 – 2020 und ausschließlich aus Eigenmittel zu finanzieren. Fördermöglichkeiten bestehen nicht. Die Planung für den Haushalt 2018 sieht für die Umsetzung nicht geförderter Deckenerneuerungen Mittel in Höhe von 2,98 Mio. € vor.

 


 

Die Auswirkung der Investition auf die jährliche Abschreibung stellt sich wie folgt dar:

 

Buchwert zum 31.12.2017

Ab-schreibung jährlich
bisher *1)

außer-planmäßige Abschrei-bung *2)

Herstellungskosten
einschl. aktiv. Eigenleist. *3)

Buchwert
zur Verkehrsfreigabe
(31.08.2018)

Ab-schreibung jährlich
neu *4)

547.825 €

42.140 €

0 €

ca. 880.000 €

ca. 1,4 Mio. €

ca. 31.100 €

*1)   Die Kreisstraße wurde bei der Zustandsbewertung 2015 in „5“ eingestuft. Dem Zustand entsprechend ist in der Anlagenbuchhaltung zum 31.12.2017 für die Fahrbahn noch eine Restnutzungsdauer von 13 Jahre verzeichnet.

*2)   Eine außerplanmäßige Abschreibung ist vorzunehmen, wenn bei einer Straße mit einer Zustandsbewertung 4 und besser durch das Abfräsen der Asphaltschichten eine Wertminderung erfolgt.

*3)   Die Herstellungskosten setzen sich zusammen aus den Baukosten + Herstellungsnebenkosten sowie den aktivierten Eigenleistungen (pauschal 10% der Baukosten). Die aktivierten Eigenleistungen sind nicht zahlungswirksam.

*4)   Nach Fertigstellung wird der zur Verkehrsfreigabe aktuelle Buchwert zuzgl. der Herstellungskosten über 45 Jahre abgeschrieben.

 

V. Zuständigkeit für die Entscheidung

Nach der geänderten Fassung des § 13 Abs. 1 der Hauptsatzung hat bei Maßnahmen oberhalb von 150.000 € der Kreisausschuss nach Vorstellung der Projekte im Fachausschuss und einer entsprechenden Beschlussempfehlung einen Beschluss zur Durchführung der vorgesehenen Maßnahmen zu treffen (Baubeschluss). Die Abwicklung obliegt dem Landrat nach Maßgabe der ergänzenden Vorgaben des § 13 (1) Buchstabe a) der Hauptsatzung.

 

 

Anlagen:

 

Übersichtskarte