Beschlussvorschlag:
Zur Umsetzung des Markenbildungsprozesses Münsterland erhöht der Kreis Coesfeld ab dem Geschäftsjahr 2018 seinen jährlichen Zuschuss an den Münsterland e.V. dauerhaft um 0,20 Euro je Einwohner. Der zwischen dem Kreis Coesfeld und dem Münsterland e.V. getroffene Betrauungsakt sowie die zwischen den Landräten des Münsterlandes sowie dem Oberbürgermeister der Stadt Münster und dem Münsterland e.V. getroffene Zuschussvereinbarung werden entsprechend angepasst.
Begründung:
I. Hintergrund
Das Münsterland ist in vielfacher Hinsicht eine gewachsene Region. Es
gehört seit Jahren zu den führenden Wirtschaftsregionen in Deutschland mit
kreisübergreifend sehr niedrigen Arbeitslosenquoten. Gemeinsame kulturelle
Wurzeln, Lebensweisen und Aktivitäten verbinden die Menschen im Münsterland.
Dabei haben die vier Münsterlandkreise und die Stadt Münster nicht nur eine
gemeinsame regionale Identität, sie stehen auch vor ähnlichen
Zukunftsherausforderungen.
Der Münsterland e. V. verfolgt als Regionalmanagementorganisation seit
vielen Jahren das Ziel, das Münsterland als attraktive Tourismus- und
Kulturregion zu positionieren sowie auch das Profil als führende Technologie-,
Wirtschafts- und Wissenschaftsregion zu schärfen. Im Zuge dessen wurden in den
vergangenen Jahren bereits zahlreiche Aktivitäten entfaltet und Fortschritte
erzielt. Eine in der Region Münsterland und mit den maßgeblichen Akteuren der
Region abgestimmte langfristige Gesamtstrategie zum Aufbau und zur
Positionierung der „Marke Münsterland“ lag dem aber bisher nicht zu Grunde.
Ohne eine eindeutige Markenstrategie gestaltet sich allerdings beispielsweise
die Umsetzung öffentlichkeitswirksamer Imagekampagnen sehr schwierig. Weder die
zu bewerbenden Produkte noch Zielgruppen derartiger Kampagnen sind in der
Vergangenheit eindeutig definiert und in der Region abgestimmt worden. Um ein
Regionalmarketing erfolgreich umzusetzen, bedarf es folglich der Entwicklung
und Implementierung einer Markenstrategie für das Münsterland: Eine zu
entwickelnde „Marke Münsterland“ soll ein klares Zielbild davon zeichnen, wie
unsere Region von dem Status einer vornehmlich geografischen Bezeichnung hin zu
einer weithin wahrnehmbaren „emotionalen Bedeutung“ gelangen kann.
II. Lösung
Angesichts dieser Ausgangslage beschloss der Aufsichtsrat des
Münsterland e. V. in seiner Sitzung am 22.09.2016, einen Markenbildungsprozess
Münsterland auf den Weg zu bringen (www.marke-msl.de).
Der Prozess ist ein Gemeinschaftsprojekt des Münsterland e.V., der
Industrie- und Handelskammer (IHK) Nord Westfalen und der Handwerkskammer (HWK)
Münster. Er wird durch ein Lenkungsteam und eine Strategiekommission koordiniert
und begleitet, in der Unternehmen, Kommunen und Institutionen des Münsterlandes
vertreten sind.
Insbesondere folgende Ziele werden im Rahmen des
Markenbildungsprozesses angestrebt:
- Identifikation: Das Münsterland und
seine Verantwortungsträger/innen erarbeiten ein klares Selbstverständnis und
eine eindeutige Positionierung. Im Sinne eines „Bewusstwerdens“ wird die eigene
Identität geschärft.
- Klare Ausrichtung: Einzelaktivitäten
der zahlreichen münsterländischen Akteure sollen sich an einem gemeinsam
identifizierten und getragenen Markenkern sowie einer abgeleiteten
Markenstrategie orientieren.
- Marketing und Wahrnehmung: Die
„Begehrlichkeit“ der Region Münsterland soll durch eine eindeutige
Positionierung als Marke geweckt werden. Eine „Marke Münsterland“ mit einem
unverwechselbaren Kern konnte bisher weder innerhalb Nordrhein-Westfalens noch
in Deutschland und erst recht nicht im europäischen Vergleich etabliert werden.
Das Münsterland muss sich deshalb noch stärker abstimmen und profilieren, um
zukünftig im Wettbewerb der Regionen bestehen zu können.
Dabei geht es nicht nur um das Münsterland als Tourismusdestination:
Der demographische Wandel und die zunehmende Globalisierung der Wirtschaft
führen zu einem zunehmenden Wettstreit um Fachkräfte und Marktanteile. Es geht
daher u.a. darum, qualifizierte Fachkräfte zu halten und zusätzlich junge
Menschen für die Region zu gewinnen. Das kann nur gelingen, wenn die Region ein
klar erkennbares, positives Image hat. Es ist nicht ausreichend, dass nur die
Münsterländer selbst wissen, wie gut es sich hier arbeiten und leben lässt.
Auch Menschen außerhalb der Region müssen das Münsterland und seine
vorteilhaften Lebens- und Arbeitsverhältnisse wahrnehmen.
Der Markenbildungsprozess lässt sich in drei Phasen unterteilen:
1) Markenstrategieentwicklung (Anfang bis
Mitte 2017)
In der ersten, durch den Münsterland e.V.
finanzierten Phase ging es um die Entwicklung einer auf das Münsterland
zugeschnittenen Markenstrategie. Ziel war es, zunächst eine Markenidentität für
das Münsterland zu definieren. Fachlich begleitet und moderiert wurde der
Prozess durch die auf regionale Markenbildung spezialisierte Managementberatung
BrandTrust GmbH aus Nürnberg. Im Kern standen folgende Fragestellungen:
- Was macht die Identität des
Münsterlandes aus?
- Wofür will das Münsterland in Zukunft
stehen?
- Was macht das Münsterland besonders
attraktiv?
Am 30. August 2017 wurden den wichtigsten
Multiplikatoren des Münsterlandes im Rahmen einer groß angelegten Veranstaltung
die Zwischenergebnisse vorgestellt. Demnach bezeichnen sich die Münsterländer
als „naturverbunden, tatkräftig, gemeinschaftlich, aufstrebend und überlegt“.
Im Münsterland zeigen die Menschen Haltung, sind souverän und führen ein selbstbestimmtes
Leben auf gehobenem Standard. Insbesondere die Naturverbundenheit ist den
Münsterländern wichtig, so die Erhebungen der Berater. Konkret hebt sich das
Münsterland von anderen in der Wahrnehmung eher ländlich geprägten Regionen aus
Sicht der Markenberater durch ein hohes „Maß an Kultiviertheit“ ab. Schlösser
und Burgen, Pferde und Reitrouten, gepflegte Parkanlagen und Vorgärten sowie
ein hochwertiges kulturelles Angebot: Diese Kultiviertheit sei eine regionale
Spitzenleistung, ein Alleinstellungsmerkmal und unentdecktes Markenpotenzial.
Für das Münsterland könne folglich von der „kultiviertesten Landlust für ein
selbstbestimmtes Leben“ gesprochen werden. Dabei bilden die identifizierten
Attribute und Merkmale im Ergebnis bewusst noch keinen Slogan bzw. kein Motto,
mit dem das Münsterland vermarktet werden soll. Vielmehr sind sie Grundlage und
Ausgangspunkt einer Markenidentität, die im weiteren Prozess hin zu einem
marketingfähigen Format fortentwickelt werden soll.
2) Implementierungsphase (Herbst 2017 bis
Frühjahr 2018)
Die Zwischenpräsentation Ende August bildete
zugleich den Übergang zur zweiten Stufe, der Implementierungsphase, die bis
Frühjahr 2018 andauern soll. In dieser Phase soll die Markenstrategie
eingeführt werden und ein umfassendes Markenmanagement entstehen.
Der Implementierungsprozess hat das Ziel, die
Entscheidungsträger des Münsterlandes so einzubinden, dass sie eine „Marke
Münsterland“ sukzessive zur Grundlage ihres Handelns machen. Konkrete Projekte
und Initiativen werden innerhalb der Implementierungsphase entwickelt. Das
können Produktideen, Veranstaltungen oder auch Kommunikationskonzepte sein.
Dazu soll es Regionalkonferenzen in allen Münsterlandkreisen und der Stadt
Münster geben, auf denen alle interessierten Akteure gute Ideen beisteuern
können.
Diese zweite Phase soll seitens der IHK Nord
Westfalen und der HWK Münster finanziert werden.
3) Umsetzungsphase (ab Frühjahr 2018)
An die Implementierungsphase soll eine
dauerhafte Umsetzungsphase anschließen. Da sich eine Marke vor allem über
konkrete Produkte ausdrückt, geht es in der Umsetzungsphase schwerpunktmäßig um
die Entwicklung münsterlandspezifischer Produkte und deren Vermarktung. Deren
Kommunizieren beispielsweise durch überregionale Kampagnen, Webeangebote und
Werbeprodukte, Vorträge und Kongresse bewirkt ganz maßgeblich eine dauerhafte
Positionierung der „Marke Münsterland“.
Die Umsetzung der Markenstrategie Münsterland
in Federführung des Münsterland e. V. erfordert eine angemessene
Finanzausstattung. Im Kern geht es darum, dass der Münsterland e.V. in die Lage
versetzt wird, zielgruppenspezifische Kommunikationsmaßnahmen umzusetzen.
Zielgruppen der Kommunikation sind vorrangig Fachkräfte innerhalb und außerhalb
des Münsterlandes, Unternehmen und Investoren sowie Touristen. Außerdem sollen
die Lobbyaktivitäten des Münsterlandes gegenüber dem Landtag und der
Landesregierung, dem Bundestag und der Bundesregierung sowie gegenüber der
Europäischen Union verstärkt werden. Dafür bedarf es einer Aufstockung der
Ressourcen des Münsterland e.V. durch die Kreise und die Stadt Münster.
Die bisherigen Ergebnisse des Markenbildungsprozesses und das weitere
Vorgehen werden von Herrn Ehling, Vorstand des Münsterland e.V., in der Sitzung
des Kreisausschusses am 13.12.2017 vorgestellt.
III. Alternativen
Es erfolgt keine Zuschusserhöhung an den
Münsterland e.V. Die Umsetzungsphase des Markenbildungsprozesses könnte dann
nicht erfolgen bzw. müsste anderweitig finanziert werden.
IV.
Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Die erste Phase des Markenbildungsprozesses wurde durch den Münsterland
e.V. mit angesparten Mitteln aus den Jahren 2015 und 2016 finanziert. Die IHK
Nord Westfalen hat in ihrer Vollversammlung am 24.11.2016 beschlossen, die
zweite Phase (Implementierungsphase) – mit Unterstützung der HWK Münster – zu
finanzieren. Dieser Beschluss beinhaltet die Bedingung, dass auf die zweite
Phase eine dritte Phase zur Umsetzung der Markenstrategie folgt.
Für die Umsetzung der Markenstrategie werden in den kommenden Jahren
gemäß Kalkulation des Münsterland e.V. rund 320.000 Euro p.a. notwendig sein.
Dies bedeutet eine Anhebung der jährlichen Zuschüsse der Kreise und der Stadt Münster
um 0,20 Euro pro Einwohner/in. Für den Kreis Coesfeld entspricht dies anteilig
rund 43.600 Euro p.a. Diese zusätzlichen Mittel dienen ausschließlich der
Umsetzung der Markenstrategie durch verstärkte Kommunikationsmaßnahmen. In den
anderen Münsterlandkreisen und der Stadt Münster werden aktuell gleichlautende
Beschlüsse gefasst bzw. vorbereitet.
Die Zuschusserhöhung erfolgt im Übrigen unabhängig von der bereits
beschlossenen Anhebung der Zuschüsse um 0,10 Euro pro Einwohner/in auf der
Basis des Strategieprozesses des Jahres 2015 (SV-9-0254). Der Gesamtzuschuss
des Kreises Coesfeld an den Münsterland e.V. beläuft sich damit ab 2018 auf ca.
185.000,00 Euro.
Da der zwischen dem Kreis
Coesfeld und dem Münsterland e.V. getroffene Betrauungsakt sowie die zwischen
den Landräten des Münsterlandes sowie dem Oberbürgermeister der Stadt Münster
und dem Münsterland e.V. getroffene Zuschussvereinbarung die Gesamtzuwendung je
Kommune bisher auf 0,80 Euro pro Einwohner (0,25 Euro pro Einwohner
Mitgliedsbeitrag + 0,55 Euro pro Einwohner Zuschuss) begrenzt, sind diese
beiden Vereinbarungen entsprechend anzupassen, indem die Deckelung auf 1,10
Euro pro Einwohner angehoben wird (0,25 Euro pro Einwohner Mitgliedsbeitrag +
0,85 Euro pro Einwohner Zuschuss).
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Die Zuständigkeit des Kreistages ergibt sich aus § 26 Abs. 1 KrO NRW.