Betreff
Kindergartenbedarfsplanung 2018/19
Vorlage
SV-9-0967
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Sachstandbericht zur Kindergartenbedarfsplanung 2018/19 wird zur Kenntnis genommen.

Dem vorgeschlagenen Verfahren wird zugestimmt.

 

Begründung:

 

I. Problem – II. Lösung

Die Kindergartenbedarfsplanung für das Kindergartenjahr 2018/19 muss entsprechend der Regelungen des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern – Kinderbildungsgesetz – KiBiz – bis zum 15.03.2018 abgeschlossen sein. Der Kindergartenbedarfsplan 2018/19 bildet dann die Grundlage der Finanzierung der Kindertageseinrichtungen im Kindergartenjahr 2018/19. Die konkrete Kindergartenbedarfsplanung 2018/19 hat nach Ende der Sommerferien bereits mit der Abfrage der Belegungsstrukturen und der Nachfragedaten für das derzeit laufende Kindergartenjahr 2017/18 begonnen. Deren Auswertung ist zusammengefasst als Anlage beigefügt.

 

Im Oktober und November 2017 fanden in den Städten und Gemeinden im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes Coesfeld erste Trägergespräche mit den Trägern und Leitungen der Kindertageseinrichtungen statt, in denen die Ausgangslage der Kindergartenbedarfsplanung mit der Zahl der voraussichtlich in den Kommunen zu betreuenden Kinder und dem sich daraus ergebenden Platzbedarf vorgestellt wurde. Zugleich wurde mit den Städten und Gemeinden der derzeitige jeweilige Ausbaustand in den Kindergärten und etwaige Ausbaubedarfe in der kurz- und mittelfristigen Zukunft diskutiert. Bei der Abschätzung des Platzbedarfs wird auf die Anmeldequoten aus dem Anmeldeverfahren zum Kindergartenjahr 2017/18 zurückgegriffen zuzüglich einer Steigerung bei den 1- und 2-Jährigen Kindern um 2 Prozentpunkte.

 

Im Laufe des letzten Planverfahrens für das aktuelle Kindergartenjahr 2017/18 stellte sich heraus, dass das bisherige Platzangebot in den vorhandenen Kindertageseinrichtungen in vielen Kommunen selbst bei Ausnutzung von Überbelegungen nicht mehr ausreichte. Zugleich war davon auszugehen, dass es sich dabei nicht nur um eine vorübergehende Nachfragespitze handelte, auf die mit vorübergehenden Lösungen reagiert werden könnte, sondern um eine nachhaltige Entwicklung. Maßgeblich sind in diesem Zusammenhang die Faktoren Geburten, Zuwanderung und Nachfrageverhalten.

 

Geburten

Wie der Presse zu entnehmen war, stieg die Geburtenrate bundesweit an, was sich auch im Bereich des Kreisjugendamtes Coesfeld deutlich bemerkbar machte. Im Kreis Coesfeld stieg die Geburtenrate von 2013 auf 2014 laut IT.NRW um 13,4% (1655 Geburten -> 1877 Geburten). Im Jahr 2015 stagnierte die Geburtenrate auf diesem hohen Level (1868 Geburten, Rückgang um 0,5%). Die Daten aus dem Jahr 2016 wurden von IT.NRW noch nicht veröffentlicht.

 

Zuwanderung

Zugleich weist der Kreisjugendamtsbezirk Coesfeld weiterhin extreme Zuwanderungsgewinne im Bereich der Kinder im Alter von 0-6 Jahren aus. Zwar ist die hohe Zuwanderung im Jahr 2015 sicherlich durch Flüchtlinge mit beeinflusst, diese Kinder haben aber auch entsprechend deutschen Kindern einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz und sind daher gerade auch vor dem Hintergrund der Wohnsitzauflage als zukünftige Nachfrager zu berücksichtigen.

 

Nachfrageverhalten

Gleichzeitig weist der Kreis Coesfeld auch weiterhin Spitzenwerte bei der Nachfrage nach U3-Betreuungsplätzen in NRW aus. Im Vergleich zum Vorjahr lag die U3-Quote der verbindlichen Anmeldungen für 2017/18 aus der Septembermeldung der Kindertageseinrichtungen  mit ca. 43,3% deutlich über dem Wert aus dem Vorjahr (40,7 %). Daraus wird deutlich, dass der Bedarf an Kindertagesbetreuung im Bereich des Kreisjugendamtes Coesfeld weiterhin sehr hoch ist und sicherlich auch noch weiter ansteigen wird. Dabei ist weiterhin davon auszugehen, dass mittelfristig der 2. Geburtstag der regelmäßige Einstieg in die Kindertagesbetreuung werden wird, nachdem dies bisher noch der 3. Geburtstag ist. Insbesondere zeichnet sich ab, dass die Betreuungsquote bei den einjährigen Kindern noch weiter deutlich ansteigen wird, was gravierende Auswirkungen auf das benötigte Platzangebot in den Kindertageseinrichtungen haben wird, da diese nur in dem Gruppentyp II mit nur zehn Betreuungsplätzen, gleichzeitig aber dem höchsten Platzbedarf betreut werden können. Neuere Daten zu den U3-Belegungs-Quoten als die zum Stichtag 01.03.2016 in der Jugendhilfeausschuss-Sitzung vom 06.12.2016 vorgestellten Daten liegen laut Auskunft von IT.NRW noch nicht vor, da zunächst die Einwohnerdaten Stand 31.12.2016 durch IT.NRW verarbeitet werden müssen.

 

Verfahren

Basierend auf den o.g. Daten wurden mit den Trägern und den Leitungen der Kindertageseinrichtungen Belegungsmöglichkeiten für ihre jeweiligen Einrichtungen besprochen.

 

Dabei wurden folgende Grundvorgaben beachtet:

1.       Der Rechtsanspruch auf einen Kinderbetreuungsplatz ab der Vollendung des 1. Lebensjahres ist zu erfüllen.

2.       Die mit Investitionskosten geförderten U3-Plätze müssen aufgrund der Zweckbindung der Fördermittel weiterhin angeboten werden.

3.       Kinder, die bereits die Einrichtung besuchen, sollen auch im Kindergartenjahr 2018/19 einen Platz in der Einrichtung erhalten.

4.       Soweit es möglich ist, sollen Überbelegungen von Gruppen vermieden werden.

 

Nach Durchführung der Anmeldewochen, welche voraussichtlich - wie im letzten Jahr - größtenteils wieder im November stattfinden werden, werden die Ergebnisse auszuwerten und die Planung zu konkretisieren und anzupassen sein. Nach Abschluss dieser Arbeiten wird das Ergebnis erneut mit den Trägern und Einrichtungen in einem weiteren Trägergesprächen im Januar 2018 abgeglichen werden.

 

Das sich daraus ergebende Ergebnis fließt in den Entwurf des Kindergartenbedarfsplans 2018/19 ein, der Anfang 2018 in die politischen Beratungen einzubringen sein wird. Derzeit ist geplant, den Kindergartenbedarfsplan 2018/19 im März 2018 dem Jugendhilfeausschuss zur Entscheidung vorzulegen, damit rechtzeitig der Zuschussantrag für das Kindergartenjahr 2018/19 beim Land NRW gestellt werden kann.

 

Für den Fall, dass es in Teilen des Zuständigkeitsgebietes des Kreisjugendamtes im Rahmen der Kindergartenbedarfsplanung 2018/19 zu umfassender zu diskutierenden Planungsergebnissen kommen sollte, wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, vorsorglich den Unterausschuss Jugendhilfeplanung mit der politischen Begleitung der Kindergartenbedarfsplanung 2018/19 zu beauftragen. Sitzungen des Unterausschusses könnten dann bei Bedarf terminiert werden.

 

III. Alternativen

Keine

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Der voraussichtliche Mittelbedarf ist für den Haushalt 2018 eingeplant worden. Abschließende Aussagen hierzu sind erst nach abgeschlossener Bedarfsplanung 2018/19 möglich.


 

V. Zuständigkeit für die Entscheidung

Nach § 5 Abs. 2 der Satzung für das Jugendamt ist grundsätzlich der Jugendhilfeausschuss u.a. für die Entscheidungen im Rahmen der Kindergartenbedarfsplanung zuständig. Der Kreistag hat diese Aufgabe mit seiner Entscheidung zu SV-8-1011 auch noch einmal formell auf den Jugendhilfeausschuss delegiert.