Betreff
Hochwasserschutz im Stevereinzugsgebiet
Vorlage
SV-7-0148
Aktenzeichen
370.3
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreis Coesfeld begrüßt ausdrücklich das ehrenamtliche Engagement der Bürgerinitiative (BI).

 

Die Verwaltung wird aufgefordert, sich beim Land NW für die Erstellung eines Hochwasseraktionsplanes für das Stevereinzugsgebiet einzusetzen.

 

Die Verwaltung wird aufgefordert, die fachlichen Ansätze der Ausarbeitung der BI zum Hochwasserschutz zu prüfen und in die derzeitigen Planungen zum Konzept für die naturnahe Entwicklung der Stever zu integrieren.

 

Begründung:

 

I.   Problem/ II.  Lösung

 

In den Jahren 1998 und 2004 haben zwei Hochwasserereignisse zu erheblichen Schäden in der Ortslage Buldern geführt. Ursächlich verantwortlich für die Hochwässer sind Starkniederschläge in den Einzugsgebieten des Hagenbaches und Karthäuser Mühlenbaches gewesen.

 

Parallel zu den Planungen der Stadt Dülmen hat sich nach dem Ereignis 2004 eine Bürgerinitiative mit der Thematik Hochwasserschutz auseinandergesetzt und am 3.03.2005 die in der Anlage beigefügte Petition überreicht, die von 600 Bürgern aus den Ortsteilen Buldern und Hiddingsel mitgetragen wird.

 

Ansatz der Bürgerinitiative ist ein Konzept zur nachhaltigen ökologischen Entwicklung der Fließgewässer mit den besonderen Schwerpunkten

 

-          Reaktivierung von Auen durch entsprechende Umgestaltung von landwirtschaftlichen Produktionsflächen,

-          Verlängerung der Fließwege,

-          Schaffung von Retentionsräumen,

-          Drosselung der Fließgeschwindigkeit durch Errichtung von Querbauwerken,

-          Aufstellung eines Hochwasseraktionsplanes.

 

Die baulichen Maßnahmen aus den Vorschlägen der Bürgerinitiative sind zu differenzieren in ökologisch ausgerichtete Maßnahmen, die u.a. Bestandteil der Konzepte zur naturnahen Entwicklung der Fließgewässer sind. Diese Maßnahmen können in die derzeitigen Planungen des Kreises Coesfeld integriert werden.

 

Der Forderung hinsichtlich des Einbaus von Querbauwerken kann in der Regel aus wasserwirtschaftlichen und rechtlichen Gründen nicht zugestimmt werden. Bei einer Umsetzung dieser Forderung ist die aus ökologischen Gründen geforderte Durchgängigkeit der Fließgewässer  nicht mehr zu realisieren. Des Weiteren entspricht diese Forderung auch nicht den anerkannten Regeln der Technik, die gerade für Durchlassbauwerke den Nachweis einer Leistungsfähigkeit von Hq 100 erfordern.

 

 

Ein Hochwasseraktionsplan verfolgt nachfolgende Ziele:

 

-          Minderung der Schadensrisiken,

-          Minderung der Hochwasserstände,

-          Verstärkung des Hochwasserbewusstseins und

-          Verbesserung der Hochwasserinformation.

 

Die Aufstellung eines entsprechenden Planes umfasst die Arbeitsschritte

 

-          Bestandsaufnahme,

-          Festlegung des anzustrebenden Hochwasserschutzzieles,

-          Defizitanalyse zwischen Bestand und anzustrebendem Hochwasserschutzziel,

-          Bewertung des Schadenspotenzials,

-          Maßnahmenvorschläge inkl. Kostenberechnung für den lokalen Hochwasserschutz,

-          Aufstellung eines Maßnahmenprogramms unter Beachtung des Kosten-/ Nutzenverhältnisses.

 

Aus Sicht der Verwaltung sind durch die Stadt Dülmen für den Bereich Buldern/ Hiddingsel schon wesentliche Teile eines entsprechenden Planungsprozesses durchgeführt worden. Die Planung befindet sich kurz vor Beginn der Genehmigungsphase.

 

Insoweit ist aus Sicht der Verwaltung ein Hochwasseraktionsplan für den Bereich von Buldern/ Hiddingsel wegen der Kleinräumigkeit des Einzugsgebietes sowie der schon sehr konkreten Planungen der Stadt Dülmen kritisch zu hinterfragen.

 

Des Weiteren ist anzumerken, dass im Stevereinzugsgebiet aus den derzeitigen Ermittlungen der Hochwasserbereiche nicht von erheblichen Schadenspotenzialen in den bebauten Ortslagen auszugehen ist. Die Stever ist im Allgemeinen für einen ausreichenden Wasserabfluss ausgebaut worden.

 

Unabhängig vom derzeitigen Ausbauzustand ist aus Sicht der Verwaltung

 

-     die weitere Optimierung der Alarmierungswege,

-           die Erfassung der Pegelstände,

-           Kenntnisse über das Ablaufverhalten der Fließwelle sowie

-           die Detailkenntnis über die Schadenspotenziale und ggfs. noch erforderlicher    Handlungsbedarf wünschenswert.

 

Insoweit sollte das Land NW aufgefordert werden,  für das Stevereinzugsgebiet eine entsprechende Planung  durchzuführen.

 

III. Alternativen

Die Erstellung eines Hochwasseraktionsplanes für das Einzugsgebiet der Stever wird abgelehnt, da nach Abschluss der Baumaßnahmen zum Hochwasserschutz in Appelhülsen, Buldern und Hiddingsel die Gewässer im Kreis Coesfeld einen ausreichenden Hochwasserschutz bieten.

 

 

 

IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung

Die Kosten für die Erstellung eines Hochwasseraktionsplanes werden durch das Land NW getragen. Die Kosten für die ökolgischen Maßnahmen zur nachhaltigen Entwicklung der Gewässer können zur Zeit nicht geschätzt werden. Eine entsprechende Kostenaufstellung wird Bestandteil der Planungen im Bereich der Stever sein und Anfang 2006 vorliegen.

 

 

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Für die Entscheidung ist nach § 26 der Kreistag zuständig. 

 

Anlagen:

 

 

Resolution