Betreff
Förderung der Sucht- und Drogenberatungsstellen, der Fachstelle für Suchtvorbeugung und der Fachstelle für psychosoziale Betreuung von substituierten Drogenabhängigen im Kreis Coesfeld
Vorlage
SV-9-0980
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Zur Weiterführung der Wahrnehmung von Aufgaben der Suchtberatung, Suchtprävention und psychosozialen Betreuung von substituierten Drogenabhängigen in den Jahren 2018 – 2020 werden

a)    der AWO Unterbezirk Münsterland-Recklinghausen jährlich eine Zuwendung von Fördermitteln des Landes wie bisher in Höhe von 46.100 € und eine Zuwendung von Fördermitteln des Kreises

-    im Jahre 2018 in Höhe von 174.015,91 €,

-    im Jahre 2019 in Höhe von 182.023,14 € und

-    im Jahre 2020 in Höhe von 171.667,28 € und

b)    dem Caritasverband für den Kreis Coesfeld e.V. jährlich eine Zuwendung von Fördermitteln des Landes wie bisher in Höhe von 76.800 € und eine Zuwendung von Fördermitteln des Kreises

-    im Jahre 2018 in Höhe von 471.537 €,

-    im Jahre 2019 in Höhe von bis zu 479.037 € und

-    im Jahre 2020 in Höhe von bis zu 486.537 €

als Zuschüsse zu den anerkennungsfähigen Kosten bereit gestellt.

 

Der konkrete Zuwendungsbetrag von Fördermitteln des Kreises für den Caritasverband in den Jahren 2019 und 2020 wird – begrenzt durch den Rahmen der bereitgestellten Höchstbeträge – jeweils im vorhergehenden Jahr wie in der Vorlage dargestellt nach aktuell vorliegenden Durchschnittswerten oder Orientierungsdaten zur Personalkostenentwicklung der Kommunen ermittelt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, bis zum 31.12.2020 befristete Zuwendungsverträge mit den Trägern zur Weiterführung der Aufgabenwahrnehmung abzuschließen.

 

Die Zuwendung der Fördermittel des Landes erfolgt nur insoweit die fachbezogene Landespauschale für die Durchführung entsprechender Aufgaben im jeweiligen Jahr in der Höhe nicht gekürzt wie im Jahre 2017 zur Verfügung steht.

 

Begründung:

 

I.   Problem

 

Die laufenden Zuwendungsverträge mit der AWO Münsterland-Recklinghausen und mit dem Caritasverband für den Kreis Coesfeld e.V. zur Wahrnehmung von Aufgaben der Suchtberatung, Suchtprävention und psychosozialen Betreuung von substituierten Drogenabhängigen sind bis zum 31.12.2017 befristet. Sie waren gemäß Kreistagsbeschluss vom 17.12.2014 (s. SV-9-0121) mit einer Laufzeit für die Jahre 2015 – 2017 geschlossen worden.

 

Die Verträge regeln die Förderung und Aufgabenwahrnehmung mit Leistungs-, Finanzierungs- und Prüfungsvereinbarungen zu den folgenden Stellen im Kreisgebiet

-  in Trägerschaft der AWO Unterbezirk Münsterland-Recklinghausen:

        Sucht- und Drogenberatungsstelle

(2,0 Fachstellen (Sozialarbeit) & 0,5 Stelle Verwaltungskraft),

        Fachstelle für psychosoziale Betreuung von substituierten Drogenabhängigen

(1,0 Fachstelle (Sozialarbeit));

-  in Trägerschaft des Caritasverbandes für den Kreis Coesfeld e.V.:

        Suchtberatungsstellen Coesfeld, Dülmen und Lüdinghausen

(5,0 Fachstellen (Sozialarbeit) & 1,0 - 1,5 Stellen Verwaltungskräfte),

        Fachstelle für Suchtvorbeugung

(2,0 Fachstellen (Sozialarbeit, Sozialpädagogik)).

 

Die Beratungs- und Fachstellen übernehmen mit ihren geförderten Angeboten und Leistungen z.T. seit über 35 Jahren wesentliche Funktionen im Fachgebiet der gezielten Suchtkrankenhilfe und Suchtvorbeugung im Kreis. Zu den Aufgaben gehört es u.a., die Zielgruppen für Prävention und Hilfe durch einfache Zugangsmöglichkeiten und passend zu Lebenswelt und Bedarf ausgerichteten Maßnahmen frühzeitig und mit hoher Akzeptanz und Wirkung zu erreichen. Darüber informieren die geförderten Stellen regelmäßig in ihren Jahresberichten, deren letzte Ausgaben zum Jahr 2016 im Internet unter den folgenden Adressen von Seiten der AWO und von Seiten des Caritasverbandes eingesehen und als Dateien heruntergeladen werden können:

http://www.awo-msl-re.de/dokumente/upload/49c37_jahresbericht.pdf

https://www.caritas-coesfeld.de/hilfen/sucht/suchtberatung/suchtberatung

https://www.caritas-coesfeld.de/hilfen/sucht/suchtpraevention/suchtpraevention

Zudem haben die Fach- und Beratungsstellen zuletzt am 07.03.2017 im Jugendhilfeausschuss des Kreistages und am 03.05.2017 in der Gesundheitskonferenz des Kreises Coesfeld über einen Teil ihrer Aufgabenwahrnehmung berichtet.

 

Im Rahmen der Zuwendungsverträge umfasst die vereinbarte Aufgabenwahrnehmung auch die Durchführung von Leistungen auf der Grundlage des SGB XII (z.B. psychosoziale Betreuung von substituierten Drogenabhängigen als Eingliederungshilfe für behinderte Menschen) oder des SGB II (Suchtberatung für Hilfebedürftige als kommunale Leistung zur Unterstützung und Betreuung bei der Eingliederung in Arbeit von Leistungsberechtigten) mit Zuständigkeit des Kreises oder der Städte und Gemeinden.

 

Die Stellen werden im Wesentlichen durch Zuschüsse des Kreises, Landesmittel und Eigenmittel der Träger finanziert (s. Anlagen 1b, 2b, 2c). Als Grundlage für die Bemessung der Zuwendungen und für den Kosten- und Finanzierungsplan in den laufenden Zuwendungsverträgen werden neben den Angaben der Träger die vergleichbaren kommunalen Kosten nach "KGSt" herangezogen (Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement), welche i.d.R. von Jahr zu Jahr die kommunalen "Kosten eines Arbeitsplatzes" pauschal durch repräsentativ erhobene und hochgerechnete Durchschnittswerte in ihren Bestandteilen erfasst und in einem allgemein anerkannten Gutachten veröffentlicht.

 

Zur Weiterführung der Förderung und Aufgabenwahrnehmung sind jeweils Verhandlungen mit den Trägern geführt worden, die dabei gefordert haben, den jeweiligen Kreiszuschuss deutlich zu erhöhen und den bisher vereinbarten Anteil an erforderlichen Eigenmitteln zur Finanzierung zu reduzieren:

 

Von Seiten der AWO Unterbezirk Münsterland-Recklinghausen wurde u.a. mit Hinweis auf die finanzielle Situation des Verbandes zu Beginn der Verhandlungen dafür plädiert, die erforderlichen Eigenmittel schrittweise auf Null abzusenken und im Gegenzug dazu den Kreiszuschuss bis zum Jahr 2020 um rund 32.000 € (+20%) anzuheben. Nach Vorlage einer voraussichtlichen Kostenkalkulation für die Jahre 2018 – 2020 geht die AWO davon aus, dass die veranschlagten Gesamtausgaben für die Weiterführung der Aufgabenwahrnehmung gegenüber dem Kostenplan für das Jahr 2017 im laufenden Vertrag u.a. aufgrund tariflicher Personalkostenerhöhungen im Jahr 2018 um rund 6.000 € und im Jahr 2019 um rund 14.000 € steigen (s. Anlage 1a). Im Jahr 2020 kalkuliert die AWO mit gesunkenen Kosten auf dem Niveau des Jahres 2018, da in den nächsten Jahren aufgrund des altersbedingten Ausscheidens langjährig bewährter Kräfte die frei werdenden Stellen mit jüngerem Personal besetzt werden.

 

Von Seiten des Caritasverbandes für den Kreis Coesfeld e.V. wurde u.a. mit Hinweis auf die erwarteten Kostensteigerungen und den jährlichen Eigenmitteleinsatz in Höhe von zuletzt zwischen 130.000 – 145.000 € zunächst vorgeschlagen, den Kreiszuschuss schrittweise bis zum Jahr 2020 um rund 76.000 € (+16%) zu erhöhen. Nach der vorgelegten Kostenplanung zur Weiterführung der Aufgabenwahrnehmung im bisherigen Stellenumfang geht der Caritasverband davon aus, dass gegenüber den voraussichtlichen Ausgaben im Jahre 2017 die veranschlagten Kosten bis zum Jahr 2020 um rund 38.000 € steigen, wobei neben tariflichen Personalkostensteigerungen (+12.000 €) vor allem gesteigerte Verwaltungsgemeinkosten (sog. "Overheadkosten", +18.500 €) zu Buche schlagen (s. Anlage 2a). Auch beim Caritasverband wird in den nächsten Jahren durch das altersbedingte Ausscheiden langjährig bewährter Kräfte und die Besetzung der frei werdenden Stellen mit jüngerem Personal voraussichtlich eine Kostensenkung bzw. ein geringerer Kostenanstieg erwartet.

 

Seit der Kommunalisierung der Landesförderung im Jahre 2007 werden die Landesmittel zur Förderung der o.a. Aufgabenwahrnehmung den Kreisen und kreisfreien Städten als fachbezogene Pauschale (nach § 29 Haushaltsgesetz) zum eigenverantwortlichen Mitteleinsatz, aber mit Maßgaben zur Durchführung bestimmter Aufgaben zur Verfügung gestellt. Dazu haben das zuständige Ministerium sowie die Spitzenverbände der Kommunen und der freien Wohlfahrtspflege eine neue Landesrahmenvereinbarung geschlossen, in der Ziele, Aufgaben und Anforderungen als fachliche Mindeststandards für die Aufgabenwahrnehmung und zur bedarfsgerechten Weiterentwicklung der Hilfe- und Präventionsmaßnahmen im Rahmen der Kommunalisierung aufgeführt sind. Seit Einführung der Landespauschale ist der Förderbetrag für den Kreis Coesfeld gleich geblieben und werden diese Landesmittel den Trägern der o.a. Stellen in entsprechend unveränderter Höhe zur Weiterführung der Aufgabenwahrnehmung neben dem Zuschuss des Kreises aus einer Hand zugewendet.

 


II.  Lösung

 

Die Weiterführung der Wahrnehmung von Aufgaben der Suchtberatung, Suchtprävention und psychosozialen Betreuung von substituierten Drogenabhängigen im bisherigen Stellenumfang durch die AWO Unterbezirk Münsterland-Recklinghausen und den Caritasverband für den Kreis Coesfeld e.V. wird auch in den Jahren 2018 – 2020 gefördert. Dazu werden den Trägern pro Jahr feste Beträge an Fördermitteln des Kreises und des Landes als zweckgebundene Zuschüsse zu den anerkennungsfähigen Kosten auf vertraglicher Grundlage gemäß Beschlussvorschlag bereitgestellt.

 

Der Beschlussvorschlag beruht auf Ergebnissen der Verhandlungen mit den Trägern und entspricht folgenden Einigungen mit dem Geschäftsführer der AWO sowie mit dem Vorstand des Caritasverbandes:

 

    Zur Förderung der AWO Unterbezirk Münsterland-Recklinghausen:

a)    Als Grundlage für die Förderung wird die vorgelegte Kostenplanung der AWO für die Jahre 2018 – 2020 herangezogen, da die veranschlagte Gesamtsumme der Kosten nach den Kalkulationen der AWO geringer ausfällt als nach den aktuellen pauschalen Werten der "KGSt" für vergleichbare kommunale Kosten der geförderten Stellen.

b)    Die jährliche Höhe der Fördermittel des Kreises in den Jahren 2018 - 2020 ist bei gleichbleibenden Fördermitteln des Landes nach dem Verfahren ermittelt worden, dass durch die Summe von Kreis- und Landesmitteln pro Jahr die veranschlagten Personalkosten vollständig gedeckt werden können und ein zusätzlicher Betrag von 5% dieser Personalkosten für Sach- und Verwaltungsgemeinkosten hinzuaddiert wird (= 105% der veranschlagten Personalkosten abzgl. Landesmittel pro Jahr).

c)    Im Ergebnis ist die AWO zur Weiterführung der Aufgabenwahrnehmung im bisherigen Stellenumfang bereit, wenn die Förderung jeweils gegenüber 2017 in den Jahren 2018 – 2020 um Beträge zwischen 9.879,50 € und 20.235,36 € angehoben wird und demnach neben gleichbleibenden Landesmitteln folgende Fördermittel des Kreises im jeweiligen Jahr zugewendet werden: 174.015,91 € im Jahr 2018, 182.023,14 € im Jahr 2019 und 171.667,28 € im Jahr 2020. Die entsprechende Kosten- und Finanzierungsplanung zum Beschlussvorschlag ist in den Anlagen 1a und 1b aufgeführt.

d)    Gegenüber der Kostenplanung reduzierte Personalkosten, die sich im Rahmen der vorgegebenen und tariflichen Standards bei ganzjähriger und vollumfänglicher Stellenbesetzung ergeben, sowie verringerte Sachkosten pro Vollzeitstelle in Höhe von bis zu 1.000 € brauchen nicht zurückgezahlt werden.

 

    Zur Förderung des Caritasverbandes für den Kreis Coesfeld e.V.:

a)    Als Grundlage für die Förderung im Jahre 2018 ist der Kostenplan im Vergleich zum laufenden Zuwendungsvertrag nach den jüngsten, vorliegenden pauschalen Werten der "KGSt" für vergleichbare kommunale Kosten der geförderten Stellen entsprechend Anlage 2a aktualisiert worden, wodurch sich u.a. eine Steigerung der Personalkosten nach den pauschalen Durchschnittswerten der "KGSt" um 7.500 € bei einem gleichbleibenden Umfang der geförderten Stellen ergibt.

b)    Die ermittelte Personalkostensteigerung nach "KGSt" in Höhe von 7.500 € soll durch eine entsprechende Erhöhung der Fördermittel des Kreises im Jahre 2018 voll gedeckt und die Zuwendung somit auf 471.537 € angehoben werden.

c)    Als Grundlage für die Förderung in den Jahren 2019 und 2020 wird der jährliche Kostenplan jeweils zum Stichtag 01.06. des vorhergehenden Jahres nach den neuesten, vorliegenden Durchschnittswerten der "KGSt" zu den Personalkosten der geförderten Stellen aktualisiert. Die sich daraus ergebende, jährliche Personalkostensteigerung nach "KGSt" wird jeweils begrenzt bis zu einem Höchstbetrag von 7.500 € pro Jahr durch eine entsprechende Erhöhung der Fördermittel des Kreises gedeckt. Folglich soll die Zuwendung in den Jahren 2019 und 2020 jeweils entsprechend der so ermittelten Personalkostensteigerung bis zum Maximalwert von 7.500 € pro Jahr erhöht werden, wodurch als Förderhöchstbeträge 479.037 € im Jahre 2019 und 486.537 € im Jahre 2020 zuzüglich der Zuwendung gleichbleibender Landesmittel resultieren (s. Anlage 2c).

d)    Liegt zum Stichtag kein neues Gutachten der KGSt mit aktualisierten Personalkostenwerten vor, werden sekundär die jüngsten Orientierungsdaten für die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung der Gemeinden und Gemeindeverbände des Landes Nordrhein-Westfalen zur Ermittlung der voraussichtlichen Personalkostensteigerungen in den Jahren 2019 und 2020 herangezogen, die durch eine entsprechende Erhöhung der Fördermittel des Kreises bis zur Höhe der vg. Maximalwerte von 7.500 € pro Jahr gedeckt werden sollen. Danach werden derzeit jeweils 1% an Personalkostensteigerungen in den Jahren 2019 und 2020 von Seiten des Landes als Richtwerte vorgegeben. Nach diesem Verfahren würden sich auf Grundlage des Kostenplans nach KGSt für 2018 die Fördermittel des Kreises im Jahre 2019 um 5.217 € auf 526.917 € und im Jahre 2020 um 5.269,17 € auf 532.186,17 € erhöhen. Diese Förderbeträge sollen dem Caritasverband mindestens zugewendet werden. Die entsprechende Kosten- und Finanzierungsplanung ist in den Anlagen 2a und 2b aufgeführt.

e)    Da nach Angaben des Caritasverbandes die tatsächlichen bzw. veranschlagten Kosten höher liegen als die Kostenplanungen nach KGSt und Orientierungsdaten, wird dem Caritasverband zur Kostenentlastung im Förderzeitraum weiterhin wie seit 2015 die Möglichkeit eingeräumt, ohne Auswirkungen auf die Höhe der Zuwendungen den Verwaltungsdienst (Sekretariat) der Suchtberatungsstellen im reduzierten Umfang von 1,0 – 1,5 Stellen zu besetzen. Der Caritasverband hat diese Möglichkeit seit Anfang 2015 realisiert.

 

Nach den Einigungen werden durch die begrenzte Anhebung der Förderbeträge aus Mitteln des Kreises in den Jahren 2018 – 2020 weit mehr als die voraussichtlichen Personalkostensteigerungen der Träger, sondern auch ein gesteigerter Anteil der Sachkosten gedeckt. Bei der AWO werden darüber hinaus nicht nur die voraussichtlichen Steigerungen der Gesamtausgaben übernommen, sondern durch den Förderanstieg auch der erforderliche Einsatz von Eigenmitteln reduziert.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechend dem Beschlussvorschlag und anknüpfend an die bisherigen Vereinbarungen mit den Trägern befristete Zuwendungsverträge zur Weiterführung der Aufgabenwahrnehmung mit Wirkung für den Zeitraum vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2020 abzuschließen.

 

Zur Förderung mit den o.a. Landesmitteln ist zu berücksichtigen, dass die zukünftige Bereitstellung und Höhe der entsprechenden fachbezogenen Landespauschale zur Bekämpfung der Suchtgefahren von den haushaltsrechtlichen Entscheidungen des Landtages abhängt. Um auszuschließen und Unklarheiten darüber zu vermeiden, dass im Förderzeitraum u.U. ausfallende Landesmittel in dieser Sache per se durch Mittel des Kreises ersetzt werden, erfolgen die zum Beschluss vorgeschlagenen Zuwendungen der Fördermittel des Landes an die AWO und an den Caritasverband zur Weiterführung der Aufgabenwahrnehmung nur unter der Bedingung und insoweit, die fachbezogene Landespauschale für diese Aufgaben in den Jahren 2018 – 2020 jeweils in der Höhe ungekürzt wie zuletzt im Jahr 2017 dem Kreis zur Verfügung steht. Die daraus entstehenden Risiken zur Finanzierung der Aufgabenwahrnehmung für die AWO und den Caritasverband werden durch vertragliche Öffnungsklauseln gemildert.

 

Die Verwaltung plant und hat den o.a. Trägern angekündigt, ein Interessenbekundungsverfahren zur anteilig geförderten Wahrnehmung von Aufgaben der Suchtberatung, Suchtprävention und psychosozialen Betreuung von substituierten Drogenabhängigen im Kreis Coesfeld vorzubereiten, um zu erheben, ob, inwieweit (Inhalt, Umfang, Ausstattung, Qualität) und unter welchen Bedingungen die bisherigen und weitere Träger bereit wären, mit Bezuschussung durch Kreis- und Landesmittel entsprechende Aufgaben in dem Bereich wahrzunehmen. Dabei soll auch erkundet werden, ob und in welchem Maße die weitreichenden finanziellen Forderungen der bisherigen Träger und die verschiedenen Verfahren zur Ermittlung der Förderbeträge angemessen sind. Vor dem Hintergrund, dass langjährig bewährte Kräfte, die die Aufgabenwahrnehmung im Rahmen der geförderten Stellen seit vielen Jahren geprägt haben, in den nächsten Jahren altersbedingt ausscheiden, soll auch anderen geeigneten Trägern im Kreis Coesfeld die Aufgabenwahrnehmung als Option eröffnet werden.

 

III. Alternativen

Es werden keine Alternativen vorgeschlagen.

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

 

Zur Weiterführung der Aufgabenwahrnehmung durch die AWO ist nach Einigung mit dem Geschäftsführer vorgesehen (s. Anlage 1), dass jeweils gegenüber der Zuwendung im Jahre 2017 (161.787,78 €) die Fördermittel des Kreises im Jahre 2018 um +12.228,13 € (+7,56%), im Jahre 2019 um +20.235,36 (+12,51%) und im Jahre 2020 etwas geringer um 9.879,50 € (+6,11%) steigen. Die Steigerungsbeträge liegen absolut und prozentual über den veranschlagten Gesamtkostensteigerungen der AWO in den Jahren 2018 – 2020. Dadurch verringert sich der lt. Finanzierungsplan erforderliche Einsatz von Eigen- und sonstigen Drittmitteln bzw. Einnahmen der AWO von zuletzt 32.097,22 € bzw. 13,37% im Jahre 2017 auf einen Betrag zwischen rund 25.700 € bzw. 10,5% im Jahre 2018 und rund 27.300 € bzw. 11,1% im Jahre 2020. In diesem geplanten Eigenanteil sind Verwaltungsgemeinkosten (sog. "Overhead") in Höhe von 6.000 – 6.500 € pro Jahr sowie sonstige Einnahmen und Drittmittel in Höhe von 3.500 € pro Jahr enthalten, so dass die AWO Sachkosten in jährlicher Höhe von rund 16.000 – 17.000 € durch Eigenmittel für die Aufgabenwahrnehmung zu finanzieren hätte. Durch mögliche Einsparungen an Sachkosten und Personalkosten, die im bestimmten Umfang und unter bestimmten Bedingungen nicht zurückgezahlt werden müssen, und durch die Einnahmemöglichkeit von weiteren Mitteln, hat die AWO die Option, den Eigenmitteleinsatz um mindestens 3.500 € pro Jahr zusätzlich zu senken.

 

Zur Weiterführung der Aufgabenwahrnehmung durch den Caritasverband ist nach der Einigung mit dem Vorstand vorgesehen (s. Anlage 2), dass der Kreiszuschuss gegenüber der Zuwendung im Jahre 2017 (464.037 €) schrittweise bis zum Jahr 2020 um höchstens 22.500 € bzw. 3,9% steigt. Bei gleichbleibenden Landesmitteln könnten durch die Zuwendungen von Kreis- und Landesmitteln in der Summe ein Betrag von etwas über 105% der veranschlagten Personalkosten nach KGSt und Orientierungsdaten gedeckt werden, vergleichbar zum o.a. Verfahren zur Ermittlung der Förderbeträge für die AWO. Zudem kann der Träger durch die Ausnahmeregelung der vg. Option zur reduzierten Stellenbesetzung (bis zu 0,5 Stelle Verwaltungskraft) pro Jahr Gesamtkosten nach KGSt und Orientierungsdaten in Höhe von rund 30.000 € für die Aufgabenwahrnehmung einsparen, ohne dass die Zuwendung verringert wird. Da die voraussichtlichen Kosten in den Jahren 2018 – 2020 nach Angaben des Caritasverbandes über dem Kostenplan nach KGSt und Orientierungsdaten liegen, geht der Träger aber davon aus, dass er nach seinen Berechnungen zwischen 153.000 € - 168.000 € bzw. 21,5% - 23,5% an Eigenmitteln pro Jahr aufbringen muss, wovon allerdings pro Jahr rund 65.000 € Verwaltungsgemeinkosten (sog. "Overhead") sind.

 

Im Haushaltsentwurf ist die zum Jahr 2018 insgesamt für die AWO und den Caritasverband vorgeschlagene Erhöhung der Kreiszuschüsse um zusammen +19.728,13 € bzw. +3,15% bereits berücksichtigt. Die Fördermittel des Kreises, die insgesamt für beide Träger zur Weiterführung der Aufgabenwahrnehmung bereitgestellt werden, würden gemäß Beschlussvorschlag gegenüber den Aufwendungen in Höhe von 625.824,78 € im Jahr 2017 auf 645.552,91 € im Jahr 2018, auf 661.060,14 € (+35.235,36 €, +5,63%) im Jahr 2019 und etwas geringer im Jahr 2020 auf 658.204,28 € (+32.379,50 €) steigen.

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Für die Entscheidung über die Gewährung von Kreiszuschüssen ist der Kreistag zuständig (§ 26 Abs. 1 KrO NW).

 

Anlagen:

 

  1. Tabellen: AWO – Kosten & Finanzierung: 2014 – 2020
  2. Tabellen: Caritasverband – Kosten & Finanzierung: 2014 – 2020