Beschlussvorschlag:

 

  1. Die im Entwurf des Haushaltsplanes 2018 ausgewiesenen Jahresergebnisse in den Teilergebnisplänen und die jeweiligen Finanzmittelüberschüsse/-fehlbeträge in den Teilfinanzplänen der jeweiligen Produktgruppen

 

 

im Budget 3

 

Produktgruppen                                                                                              ab Seite

 

10.03 Zentraler Service                                                                                  362

10.04 EDV                                                                                                      374

10.05 E-Government, Kommunikation                                                          383

 

11.01 Personalwirtschaft                                                                                393

11.02 Organisation                                                                                          403

 

20.01 Haushalt, Finanzcontrolling                                                                   411

20.02 Geschäftsbuchhaltung und Zahlungsabwicklung                                 417

20.03 Vollstreckung und Zentrale Forderungsabwicklung                             423

20.05 Liegenschaftsverwaltung                                                                      428

 

 

im Budget 4

 

Produktgruppen                                                                                              ab Seite

 

00.01 Verwaltungsleitung                                                                                513

 

01.01 Büro des Landrats                                                                                 527

01.02 Kreisentwicklung, Wirtschaftsförderung                                               532

01.03 Öffentlichkeitsarbeit, Kreisarchiv                                                         543

01.04 Recht                                                                                                    551

01.05 Kommunalaufsicht                                                                                556

01.06 Kreistagsbüro                                                                                        561

 

02.01 Gleichstellung                                                                                       577

 

08.01 Personalrat                                                                                            585

 

14.01 Rechnungsprüfung                                                                               593

14.02 Zentrale Vergabestelle und Datenschutz                                              599

 

31.01 Zentrale Aufgaben der Polizei                                                              607

 

 

 

 

 

 

 

 

im Budget 5

 

Produktgruppe                                                                                                ab Seite

 

21.00 Allgemeine Finanzwirtschaft                                                                 617

 

inklusive der bei den zugehörigen Produkten dargestellten Ziele und Kennzahlen werden unter Berücksichtigung der während der Beratung beschlossenen Änderungen anerkannt.

 

  1. Die von den Fachausschüssen empfohlenen Änderungen (siehe Änderungsliste 01/2018) der Zuschussbedarfe aller übrigen im Entwurf des Haushaltes 2018 ausgewiesenen Produktgruppen werden unter Berücksichtigung der während der Beratung beschlossenen Änderungen anerkannt.

 

 

Beschlussvorschlag/Empfehlungen an den Kreisausschuss/Kreistag:

 

  1. Die im vorliegenden Entwurf des Haushaltsplanes 2018 im Budget 5 „Allgemeine Finanzwirtschaft“ (ab Seite 613) ausgewiesenen allgemeinen Finanzierungsmittel werden unter Berücksichtigung der während der Beratung beschlossenen Änderungen anerkannt.

 

  1. Die im Entwurf vorliegende Haushaltssatzung (Haushaltsplan Seite H 1 – H 8) des Kreises Coesfeld für das Haushaltsjahr 2018 mit dem Haushalt und den dazugehörigen Anlagen wird unter Berücksichtigung der sich aus der Beratung ergebenden Änderungen beschlossen.

 

Anmerkung:

Die sich in der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung ergebenden Änderungen werden in einer Änderungsliste (2/2018) zusammengestellt und dem Kreisausschuss/Kreistag zur weiteren Beratung vorgelegt.

 

 

 

 

Begründung:

 

 

 

 

I.   Problem

Gemäß § 53 Absatz 1 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) in Verbindung mit den §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) ist der Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen vom Kreistag in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen. Zugleich sind die Beschlüsse für die im Rahmen der Ausführung des Haushaltes erforderlichen Regelungen zur Budgetierung zu fassen.

 

 

 

II.  Lösung

Der Entwurf der Haushaltssatzung 2018 wurde vom Kämmerer am 30.10.2017 aufgestellt und vom Landrat am gleichen Tag ohne Abweichungen bestätigt. Nach Einbringung in den Kreistag am 09.11.2017 finden die weiteren Beratungen in den Fachausschüssen und im Kreisausschuss in der Zeit vom 21.11. – 13.12.2017 statt. Die Beschlussfassung durch den Kreistag ist für die Sitzung am 20.12.2017 vorgesehen.

 

Der Haushalt 2018 ist auf Produktgruppenebene dargestellt und zu beraten. Für die gebildeten Produktgruppen sind Teilergebnis- und Teilfinanzpläne nach der haushaltsrechtlichen Ordnung im Haushaltsplan ausgewiesen. Die nach den Organisationsstrukturen des Kreises Coesfeld gebildeten Produktbereiche weichen von den haushaltsrechtlich normierten Produktbereichen ab. Gemäß § 4 Absatz 1 der Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO NRW) ist eine Zusammenfassung der Teilergebnis- und Teilfinanzpläne auf NKF-Produktbereichsebene jedoch zwingend vorgeschrieben. Um den gesetzlichen Erfordernissen zu genügen, ist dem Haushaltsplan daher eine Zusammenfassung der Teilergebnisse der Produktgruppen auf NKF-Produktbereichsebene beigefügt (vgl. Seiten 629 ff.). Hierbei kann es durchaus vorkommen, dass die Ergebnisse der Produktgruppen eines Produktbereiches (Abteilung) des Kreises Coesfeld in unterschiedliche NKF-Produktbereiche einfließen.

 

 

 

1.    Haushalt 2018

Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung ist auf Grund der vom Kreistag in der Sitzung am 02.07.2014 beschlossenen Zuständigkeitsregelungen (SV-9-0013) für die Beratung der in dem Beschlussvorschlag aufgeführten Produktgruppen zuständig.

 

In den folgenden Übersichten sind die im Entwurf des Haushaltsplanes ausgewiesenen Jahresergebnisse der Teilergebnispläne dargestellt. Zur näheren Erläuterung wird auf die im Haushaltsentwurf 2018 enthaltenen Ausführungen verwiesen.

 

 

 

 

 

Budget 3-Zentrale Dienste, Vermessung und Kreisstraßen

 

Produktbereich 10 – Zentrale Dienste

 

 

Ergebnis

Ansatz

Ansatz

Abweichung
2018 zu 2017
Verbesserung (+)
Verschlech-terung (-)

2016

2017

2018

Produktbereich 10 – Zentrale Dienste

 

 

 

 

10.01 Organisation und GPO (bis 2017)

(ab Seite 347)

Ertrag

8.364

5.931

0

-5.931

Aufwand

-95.407

-101.933

0

101.933

Ergebnis

-87.043

-96.002

0

96.002

10.03 Zentraler Service

Ertrag

165.751

242.377

239.171

-3.206

Aufwand

-4.200.889

-4.304.884

-4.522.730

-217.845

Ergebnis

-4.035.138

-4.062.508

-4.283.559

-221.051

10.04 EDV

Ertrag

205.642

124.207

160.185

35.978

Aufwand

-1.687.019

-1.419.079

-1.535.300

-116.221

Ergebnis

-1.481.377

-1.294.872

-1.375.116

-80.244

10.05 E-Government, Kommunikation

Ertrag

555

5.065

5.081

15

Aufwand

-202.066

-257.569

-301.248

-43.679

Ergebnis

-201.512

-252.504

-296.168

-43.664

Summe Produktbereich 10

Ertrag

661.593

514.768

541.804

27.036

Aufwand

-8.855.730

-8.058.156

-8.102.182

-44.025

Ergebnis

-8.194.137

-7.543.389

-7.560.378

-16.989

 

Produktgruppe 10.03 Zentraler Service

Der Anstieg des Zuschussbedarfes für 2018 gegenüber dem Vorjahr um rd. 221.000 € auf rd. 4,28 Mio. € resultiert aus einer Vielzahl von Änderungen bei einzelnen Haushaltspositionen. Nennenswerte Ansatzänderungen haben sich bei folgenden Haushaltspositionen ergeben:

a)    Anstieg der Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen um rd. 127.000 €, u. a. für Reinigungskosten (z. B. Glasreinigung Burg Vischering)

b)    Anstieg der sonstigen ordentlichen Aufwendungen (rd. 50.000 €), z. B. für Versicherungsleistungen (u. a. Anpassung bei Inventar-, Museums- und Elektronikversicherung Burg Vischering)

c)    Höhere bilanzielle Abschreibungen (rd. 23.000 €)

d)    Höhere Personalaufwendungen (rd. 18.000 €)

e)    Geringere Zuwendungen (3.000 €).

 

Produktgruppe 10.04 EDV

In diesem Bereich werden die Erträge und Aufwendungen für die IT-Infrastruktur (Soft- und Hardware, Dienstleistungen Dritter, Netzkosten etc.) nachgewiesen, soweit diese Kosten nicht budgetiert sind. Gegenüber dem Ansatz 2017 ist für 2018 ein Anstieg des Zuschussbedarfes (80.000 €) festzustellen. Diese Verschlechterung ist im Wesentlichen auf folgende Ansatzänderungen zurückzuführen:

a)    Geringere Personalaufwendungen in Höhe von rd. 29.000 €

b)    Anstieg der bilanziellen Abschreibungen um rd. 87.000 €. Diesem Mehrbedarf stehen Mehrerträge aus der Auflösung von Sonderposten in Höhe von rd. 36.000 € gegenüber.

c)    Höhere IT-Betriebsaufwendungen (rd. 58.000 €) bei gestiegener Mitarbeiterzahl.

Produktgruppe 10.05 E-Government, Kommunikation

In dieser Produktgruppe werden alle Erträge und Aufwendungen für die Kommunikation dargestellt, soweit sie nicht budgetiert sind. Gegenüber 2017 steigt der Zuschussbedarf um rd. 44.000 €. Wesentliche Ansatzänderungen ergeben sich bei folgenden Haushaltspositionen:

a)    Anstieg der sonstigen ordentlichen Aufwendungen (40.000 €), davon rd. 30.000  € für neue Anwendungen im Bereich E-Government (z. B. i-Kfz Stufe 2, Servicekonto NRW)

b)    Steigende Personalaufwendungen (7.000 €)

c)    Geringere bilanzielle Abschreibungen (3.000 €).

 

Produktbereich 11-Personal und Organisation

 

 

Ergebnis

Ansatz

Ansatz

Abweichung
2018 zu 2017
Verbesserung (+)
Verschlech-terung (-)

2016

2017

2018

Produktbereich 11 – Personal und Organisation

 

 

 

 

11.01 Personalwirtschaft

Ertrag

1.893.318

1.353.917

1.401.584

47.667

Aufwand

-11.307.094

-12.556.285

-12.904.713

-348.429

Ergebnis

-9.413.777

-11.202.367

-11.503.129

-300.762

11.02 Organisation

Ertrag

0

0

35

35

Aufwand

0

0

-228.328

-228.328

Ergebnis

0

0

-228.293

-228.293

Summe Produktbereich 11

Ertrag

1.893.318

1.353.917

1.401.619

47.702

Aufwand

-11.307.094

-12.556.285

-13.133.042

-576.757

Ergebnis

-9.413.777

-11.202.367

-11.731.422

-529.055

 

Produktgruppe 11.01 Personalwirtschaft

In dieser Produktgruppe werden die Erträge und Aufwendungen für folgende Zwecke erfasst:

a)    Personalaufwand für Stellen(anteile) der Beschäftigten, die für den Aufgabenbereich der Personalbetreuung sowie der Personalentwicklung und -steuerung zuständig sind

b)    Personalnebenaufwendungen für die Auszubildenden (vor allem Lehrgangsgebühren)

c)    Zentral veranschlagte Aufwendungen wie Zuführungen zu den Pensionsrückstellungen für die aktiven Beamten, Leistungsentgelte für die Tarifbeschäftigten und für die Beamten, Beihilfen für die aktiven Beamten und für die Versorgungsempfänger und Zahlungen an die Westfälisch-Lippische Versorgungskasse – Versorgungskassenbeiträge.

 

Produktgruppe 11.02 Organisation

In dieser Produktgruppe werden die Aufwendungen nachgewiesen, die zur Verbesserung der organisatorischen Abläufe und insbesondere für Projekte zur Digitalisierung von Arbeitsprozessen eingesetzt werden. Im Haushaltsjahr 2017 war diese Produktgruppe noch dem Produktbereich 10 zugeordnet.

 

Die Ansatzabweichung beim Ertrag liegt in der veränderten organisatorischen Zuordnung der Aufgabe „European Energy Award“ begründet. Die Zuwendung ist nunmehr im Produktbereich 01 (Produktgruppe 01.02) nachgewiesen.

 

Die Verschlechterung beim Aufwand liegt u. a. in der wachsenden Anzahl von Digitalisierungsprojekten begründet, die nunmehr zentral in der Produktgruppe 11.02 nachgewiesen werden. Hierunter fallen z.B. Kosten für das Scannen von Papierakten.

 

Auszahlung für Investitionen im Produktbereich 11

 

In Höhe des Netto-Betrages von 4.507.299 €, der den Pensionsrückstellungen im Jahr 2018 lt. Berechnung der Kommunalen Versorgungskasse Westfalen-Lippe (kvw) zugeführt werden muss, erfolgt ein Erwerb von Finanzanlagen des Versorgungsfonds der kvw.

 

 

Produktbereich 20-Finanzen

 

 

Ergebnis

Ansatz

Ansatz

Abweichung
2018 zu 2017
Verbesserung (+)
Verschlech-terung (-)

2016

2017

2018

Produktbereich 20 - Finanzen

 

 

 

 

20.01 Haushalt, Finanzcontrolling

Ertrag

12.677

12.022

17.301

5.279

Aufwand

-335.786

-414.502

-434.904

-20.403

Ergebnis

-323.108

-402.480

-417.604

-15.124

20.02 Geschäftsbuchhaltung und Zahlungsabwicklung

Ertrag

193

227

222

-5

Aufwand

-428.165

-431.247

-531.862

-100.615

Ergebnis

-427.972

-431.020

-531.640

-100.620

20.03 Vollstreckung und Zentrale Forderungsabwicklung

Ertrag

164.956

115.120

110.114

-5.006

Aufwand

-167.499

-137.890

-173.606

-35.716

Ergebnis

-2.543

-22.770

-63.492

-40.722

20.05 Liegenschaftsverwaltung

Ertrag

408.314

494.029

393.170

-100.859

Aufwand

-655.707

-781.495

-589.230

192.265

Ergebnis

-247.392

-287.466

-196.060

91.406

Summe Produktbereich 20

Ertrag

586.140

621.398

520.807

-100.591

Aufwand

-1.587.156

-1.765.134

-1.729.603

35.531

Ergebnis

-1.001.016

-1.143.736

-1.208.796

-65.060

 

Produktgruppe 20.01 Haushalt, Finanzcontrolling

Der Zuschussbedarf steigt gegenüber dem Vorjahr um rd. 15.000 € auf insgesamt rd. 418.000 €. Nennenswerte Abweichungen sind:

a)    Anstieg der Personalaufwendungen rd. 19.000 € und

b)    Höhere Erträge durch Bürgschaftsprovisionen f. Ausfallbürgschaften der RVM (rd. 5.000 €)

c)    Anstieg sonstige ordentliche Aufwendungen (rd. 1.000 €).

 

Produktgruppe 20.02 Geschäftsbuchhaltung und Zahlungsabwicklung

Der Zuschussbedarf steigt in 2018 gegenüber dem Vorjahr um rd. 54.000 € auf insgesamt rd. 485.000 €. Begründet ist dieser Anstieg im Wesentlichen in höheren Personalaufwendungen.

 

Hinweis: Im Haushaltsentwurf 2018 ist in der Produktgruppe 20.02 aktuell noch ein Zuschussbedarf von rd. 101.000 € ausgewiesen. Eine Reduzierung des Zuschussbedarfs um rd. 47.000 € erfolgt infolge geringer zu veranschlagender Personalaufwendungen über die Änderungsliste im Rahmen der weiteren Haushaltsberatung.

 

 

Produktgruppe 20.03 Vollstreckung und Zentrale Forderungsabwicklung

Der Zuschussbedarf steigt in 2018 um rd. 41.000 € auf dann rd. 63.000 €. Wesentlicher Grund ist die geänderte Zuordnung des Aufwandes für Wertberichtigungen der Nebenforderungen (zentrale Veranschlagung im Budget 5).

 

Produktgruppe 20.05 Liegenschaftsverwaltung

In dieser Produktgruppe werden Erträge und Aufwendungen aus den Bereichen "Liegenschaftsverwaltung" (vor allem Vermietung, Verpachtung und Grundstücksabgaben)  erfasst. Die in 2017 in dieser Produktgruppe geführte „Zentrale Vergabestelle“ wurde zum 01.08.2017 zur Abteilung 14 verlagert. Die Verringerung des Zuschussbedarfes gegenüber dem Vorjahr um rd. 91.000 € auf rd. 196.000 € in 2018 ist maßgeblich auf folgende Entwicklungen zurückzuführen:

a)    Rückgang der sonstigen Erträge (rd. 105.000 €) – Vergaberechtliche Aufgaben werden nach erfolgter Organisationsänderung in der Abteilung 14 wahrgenommen (Produktgruppe 14.02)

b)    Reduzierung der Personalaufwendungen (rd. 64.000 €) durch Verlagerung von Aufgaben (Vergabestelle) in die Abteilung 14 (Produktgruppe 14.02)

c)    Senkung der sonstigen ordentlichen Aufwendungen (rd. 140.000 €), insbesondere wegen geringerer Mietaufwendungen (z. B. geringerer Aufwand für Schulcontainer am Berufskolleg Oswald-von-Nell-Breuning, Wegfall von Mieten für Klassenräume in der ehemaligen St. Jakobi-Grundschule).

 

Budget 4 - Landrat

 

Produktbereich 00 - Verwaltungsleitung

 

 

Ergebnis

Ansatz

Ansatz

Abweichung
2018 zu 2017
Verbesserung (+)
Verschlech-terung (-)

2016

2017

2018

Produktbereich 00 - Verwaltungsleitung

 

 

 

 

00.01 Verwaltungsleitung

Ertrag

926

827

807

-20

Aufwand

-557.139

-581.266

-601.885

-20.619

Ergebnis

-556.213

-580.439

-601.079

-20.639

00.02 Kommunales Integrationszentrum

(Beratungszuständigkeit liegt beim Integrationsausschuss.)

Ertrag

234.349

470.105

574.613

104.509

Aufwand

-260.838

-619.333

-848.053

-228.720

Ergebnis

-26.490

-149.228

-273.439

-124.211

Summe Produktbereich 00

Ertrag

235.275

470.931

575.420

104.489

Aufwand

-817.978

-1.200.599

-1.449.938

-249.339

Ergebnis

-582.703

-729.668

-874.518

-144.850

 

Produktgruppe 00.01 Verwaltungsleitung

Der Anstieg des Zuschussbedarfes ist im Wesentlichen auf einen Mehrbedarf bei den Personalaufwendungen zurückzuführen.

 

 

 

 

 

 

Produktbereich 01 – Büro des Landrats

 

 

 

Ergebnis

Ansatz

Ansatz

Abweichung
2018 zu 2017
Verbesserung (+)
Verschlech-terung (-)

2016

2017

2018

Produktbereich 01 - Büro des Landrats

 

 

 

 

01.01 Büro des Landrats

Ertrag

124

128

129

1

Aufwand

-120.964

-189.718

-139.902

49.816

Ergebnis

-120.840

-189.590

-139.773

49.817

01.02 Kreisentwicklung, Wirtschaftsförderung

Ertrag

118.962

343.246

607.485

264.239

Aufwand

-1.088.650

-1.406.198

-2.125.679

-719.481

Ergebnis

-969.688

-1.062.952

-1.518.194

-455.243

01.03 Öffentlichkeitsarbeit, Kreisarchiv

Ertrag

7.382

5.170

6.163

992

Aufwand

-201.313

-268.188

-225.309

42.879

Ergebnis

-193.931

-263.018

-219.146

43.871

01.04 Recht

Ertrag

73

10

10

0

Aufwand

-47.066

-62.229

-56.515

5.714

Ergebnis

-46.993

-62.220

-56.505

5.714

01.05 Kommunalaufsicht

Ertrag

58

56

48

-7

Aufwand

-69.508

-75.461

-53.068

22.393

Ergebnis

-69.449

-75.405

-53.020

22.385

01.06 Kreistagsbüro

Ertrag

178

230.067

47

-230.020

Aufwand

-689.858

-1.034.119

-896.966

137.153

Ergebnis

-689.680

-804.052

-896.919

-92.867

01.07 Nahverkehrsplanung ÖPNV

Ertrag

4.834.824

6.449.487

4.941.123

-1.508.364

Aufwand

-7.939.633

-8.687.770

-8.386.603

301.167

Ergebnis

-3.104.809

-2.238.282

-3.445.480

-1.207.197

Summe Produktbereich 01

Ertrag

4.961.602

7.028.165

5.555.005

-1.473.159

Aufwand

-10.156.991

-11.723.683

-11.884.043

-160.360

Ergebnis

-5.195.389

-4.695.518

-6.329.038

-1.633.519

 

Produktgruppe 01.01 Büro des Landrats

Der Zuschussbedarf dieser Produktgruppe verringert sich im Haushaltsjahr 2018 auf 139.773 €. Dieser Rückgang ist auf Veränderungen bei der produktscharfen Verteilung der Personalaufwendungen zurückzuführen. Hierbei handelt es sich lediglich um Verschiebungen in den einzelnen Produktgruppen des Produktbereiches 01.

 

Produktgruppe 01.02 Kreisentwicklung, Wirtschaftsförderung

Die Höhe der jährlich zu veranschlagenden Erträge und Aufwendungen ist u. a. von den geplanten Projekten der Kreisentwicklung abhängig. Die zu veranschlagenden Haushaltsmittel unterliegen daher jährlich zum Teil starken Schwankungen.

 

Die ordentlichen Aufwendungen liegen für das Haushaltsjahr 2018 bei 2.125.679 € und steigen gegenüber dem Vorjahr um 719.481 €. Hierfür sind folgende Entwicklungen ausschlaggebend:

a)    Bei den Bilanziellen Abschreibungen ergeben sich gegenüber 2017 Mehraufwendungen in Höhe von rd. 355.000 €. Hierbei handelt es sich um Abschreibungsbeträge für die vom Kreis Coesfeld getätigten Investitionen im Bereich der Burg Vischering im Zuge des Projektes der Regionale 2016 „WasserBurgenWelt“. Teilweise werden diese Belastungen durch Erträge aus der Auflösung von Sonderposten für Zuwendungen kompensiert.

b)    Die Transferaufwendungen steigen in 2018 auf 731.141 €. Gegenüber dem Ansatz 2017 mit 583.620 € ist hier ein Mehrbedarf von 147.521 € zu verzeichnen. Vorbehaltlich der Beschlussfassung durch den Kreistag ist vorgesehen, den Umlagebeitrag für den Betrieb der wfc von bisher 291.000 € auf 361.000 €/Jahr zu erhöhen. Ferner ist vorbehaltlich entsprechender politischer Beschlussfassungen eine Erhöhung des Zuschusses des Kreises Coesfeld an den Münsterland e. V. ab dem Jahr 2018 auf 185.641 € (Ansatz 2017 = 120.120 €) eingeplant.

c)    Die sonstigen ordentlichen Aufwendungen liegen für 2018 bei 747.996 €. Gegenüber dem Ansatz 2017 ist hier ein Mehrbedarf in Höhe von 212.760 € eingetreten. Für 2018 sind beispielsweise Haushaltsmittel für die Regionale 2016-Projekte „WasserWegeStever“ (123.950 €) und „Schlösserregion Münsterland“ (50.000 €) und Projekt „Dorfzentrum 2.0“ (210.000 €) eingeplant.

Weitere Details hierzu (inkl. der Finanzierung der Projekte) können den Erläuterungen zur Produktgruppe 01.02 im Haushaltsentwurf 2018 entnommen werden.

 

Produktgruppe 01.03 Öffentlichkeitsarbeit, Kreisarchiv

Für die Erstellung einer Publikation zum 200-jährigen Bestehen des Kreises Coesfeld sind für das Haushaltsjahr 2017 Aufwendungen in Höhe von 50.000 € veranschlagt (Beschluss Kreistag am 28.09.2016). Im Haushaltsjahr 2018 sind hierfür keine Haushaltsmittel mehr einzuplanen. Darüber hinaus haben sich bei einer Vielzahl von Haushaltspositionen Ansatzänderungen ergeben, die im Saldo zu einer Verringerung des Zuschussbedarfes in Höhe von 43.871 € geführt haben.

 

Produktgruppen 01.04 Recht

Wesentliche Ansatzänderungen sind in dieser Produktgruppe für 2018 nicht zu verzeichnen.

 

Produktgruppe 01.05 Kommunalaufsicht

Im Haushaltsjahr 2018 verringert sich der Zuschussbedarf gegenüber dem Vorjahr um 22.385 € auf 53.020 €. Dieser Rückgang ist insbesondere auf Veränderungen bei der produktscharfen Verteilung der Personalaufwendungen zurückzuführen. Hierbei handelt es sich lediglich um Verschiebungen in den einzelnen Produktgruppen des Produktbereiches 01.

 

Produktgruppe 01.06 Kreistagsbüro

In dieser Produktgruppe werden u. a. die Erträge und Aufwendungen zur Durchführung von Wahlen erfasst. Entsprechende Erträge bzw. Aufwendungen (in 2017 jeweils rd. 230.000 €) wurden im Haushaltsjahr 2018 nicht veranschlagt. Ferner steigen die Personalaufwendungen von 75.027 € in 2017 auf 148.187 € in 2018. Dieser Mehrbedarf ist u. a. auf Veränderungen bei der produktscharfen Verteilung der Personalaufwendungen zurückzuführen. Hierbei handelt es sich lediglich um Verschiebungen in den einzelnen Produktgruppen des Produktbereiches 01.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Produktbereiche 02 sowie 08 – Gleichstellung - / - Personalrat -

 


 

Ergebnis

Ansatz

Ansatz

Abweichung
2018 zu 2017
Verbesserung (+)
Verschlech-terung (-)

2016

2017

2018

Produktbereich 02 - Gleichstellungsbeauftragte

 

 

 

 

02.01 Gleichstellung

Ertrag

2.051

4.151

1.657

-2.494

Aufwand

-105.028

-112.468

-95.891

16.577

Ergebnis

-102.977

-108.317

-94.235

14.083

Produktbereich 08 – Personalrat

 

 

 

 

08.01 Personalrat

Ertrag

62

70

48

-22

Aufwand

-129.868

-134.014

-135.954

-1.940

Ergebnis

-129.806

-133.943

-135.906

-1.962

Produktgruppen 02.01 Gleichstellung und 08.01 Personalrat

Ursächlich für die Veränderung der Zuschussbedarfe im Haushaltsjahr 2018 sind in erster Linie Anpassungen bei den Personalaufwendungen.

 

Produktbereich 14 – Rechnungsprüfung  -

 

 

Ergebnis

Ansatz

Ansatz

Abweichung
2018 zu 2017
Verbesserung (+)
Verschlech-terung (-)

2016

2017

2018

Produktbereich 14 - Rechnungsprüfung

 

 

 

 

14.01 Rechnungsprüfung

Ertrag

150

162

148

-15

Aufwand

-177.031

-192.823

-195.561

-2.738

Ergebnis

-176.881

-192.660

-195.413

-2.753

14.02 Zentrale Vergabestelle und Datenschutz

Ertrag

0

0

36.003

36.003

Aufwand

0

0

-96.800

-96.800

Ergebnis

0

0

-60.797

-60.797

Summe Produktbereich 14

Ertrag

150

162

36.150

35.988

Aufwand

-177.031

-192.823

-292.361

-99.538

Ergebnis

-176.881

-192.660

-256.210

-63.550

 

 

Produktgruppe 14.01 Rechnungsprüfung

 

Der Zuschussbedarf steigt gegenüber dem Vorjahr um rd. 3.000 € auf 195.413 € für das Haushaltsjahr 2018. Für diese Entwicklung sind in erster Linie Mehraufwendungen im Personalbereich verantwortlich.

 

 

 

 

Produktgruppe 14.02 Zentrale Vergabestelle und Datenschutz

In der Produktgruppe 14.02 werden ab dem Haushaltsjahr 2018 die Erträge und Aufwendungen aus den Aufgabenbereichen "Zentrale Vergabestelle" sowie "Datenschutz" nachgewiesen. Die Zentrale Vergabestelle wurde zum 01.08.2017 von der Abteilung 20 Finanzen zur Abteilung 14 Rechnungsprüfung verlagert. Ab dem Haushaltsjahr 2018 sind daher die haushaltsmäßig bis Ende 2017 in der Produktgruppe 20.05 "Liegenschaftsverwaltung und Zentrale Vergabestelle" noch ausgewiesenen Erträge und Aufwendungen der neuen Produktgruppe 14.02 "Zentrale Vergabestelle und Datenschutz" zuzuordnen.

Auf Initiative der kreisangehörigen Städte und Gemeinden wird der Kreis Coesfeld im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit auf Basis einer mandatierenden Aufgabenübertragung die Aufgabenträgerschaft für den Datenschutz gemäß § 32 a Abs. 1 Datenschutzgesetz NRW für acht kreisangehörige Städte und Gemeinden übernehmen und hierfür eine behördliche Datenschutzbeauftragte bzw. einen behördlichen Datenschutzbeauftragten sowie eine Vertretung bestellen (Beschluss Kreistag am 27.09.2017 - Sitzungsvorlage SV-9-0926). In der dazu abzuschließenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarung verpflichtet sich der Kreis Coesfeld, die notwendigen Ressourcen im Umfang einer vollzeitverrechneten Stelle bereitzustellen. Die Finanzierung erfolgt über die Projektpartner nach einem Verteilerschlüssel auf Basis der im jeweiligen Stellenplan ausgewiesenen vollzeitverrechneten Stellen.

 

Produktbereich 31 – Kreispolizeibehörde  -

 

 

Ergebnis

Ansatz

Ansatz

Abweichung
2018 zu 2017
Verbesserung (+)
Verschlech-terung (-)

2016

2017

2018

Produktbereich 31 – Kreispolizeibehörde

 

 

 

 

31.01 Zentrale Aufgaben der Polizei

Ertrag

123.421

65.221

75.194

9.974

Aufwand

-499.320

-510.110

-507.448

2.662

Ergebnis

-375.899

-444.889

-432.253

12.636

 

 

Produktgruppe 31.01 Zentrale Aufgaben der Polizei

Die Haushaltsverbesserung in dieser Produktgruppe ist insbesondere auf einen Anstieg der öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte zurückzuführen. Unter Berücksichtigung steigender Gebührenerträge im Waffenrecht wird es für vertretbar gehalten, den Ansatz ab dem Haushaltsjahr 2018 um 10.000 € auf 75.000 € zu erhöhen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Budget 5 und Produktbereich Allgemeine Finanzwirtschaft  -

 

 

Ergebnis

Ansatz

Ansatz

Abweichung
2018 zu 2017
Verbesserung (+)
Verschlech-terung (-)

2016

2017

2018

Produktbereich 21 - Allgemeine Finanzwirtschaft

 

 

 

 

21.00 Allgemeine Finanzwirtschaft

Ertrag

149.916.755

155.150.263

163.132.800

7.982.537

Aufwand

-48.910.530

-52.318.184

-52.295.036

23.148

Ergebnis

101.006.226

102.832.079

110.837.764

8.005.685

 

Das Budget 5 beinhaltet sämtliche Erträge, die zur Finanzierung der Produkte des Gesamthaushalts zur Verfügung stehen. Hierzu gehören die Zuweisungen aus dem Kommunalen Finanzausgleich wie Schlüsselzuweisung, Schulpauschale und die Zuweisungen für Investitionen des Landes ebenso wie die Kreisumlagen. Ferner werden in diesem Budget die Aufwendungen für die Landschaftsumlage, die Zahlbeträge nach dem Einheitslastenabrechnungsgesetz, die Aufwendungen für Wertveränderungen beim Umlaufvermögen sowie Zinsaufwendungen nachgewiesen.

 

Bei der Berechnung der zu erwartenden Belastung aus der Landschaftsumlage wurde von einem Hebesatz in Höhe von 16,00 % ausgegangen. Unter Berücksichtigung dieses Hebesatzes und der Umlagegrundlagen nach der Modellrechnung zum GFG 2018 (Stand: 24.10.2017) ergibt sich für den Kreis Coesfeld für das Haushaltsjahr 2018 ein Zahlbetrag in Höhe von rd. 49,58 Mio. €. Hieraus resultiert für 2018 ein Minderaufwand in Höhe von rd. 0,1 Mio. €. Inzwischen befindet sich der Entwurf des GFG 2018 im Gesetzgebungsverfahren. Abweichungen gegenüber der Datengrundlage zur Modellrechnung zum GFG 2018 vom 24.10.2017 sind bislang nicht bekannt.

 

Im Ergebnis weist das Budget 5 für 2018 einen Überschuss in Höhe von rd. 110,837 Mio. € aus. Gegenüber dem Haushaltsjahr 2017 ergibt sich hieraus eine Verbesserung in Höhe von rd. 8,0 Mio. €. Hierin enthalten sind allein Mehrerträge bei der Schlüsselzuweisung für 2018 in Höhe von rd. 6,5 Mio. €. Der Überschuss des Budgets 5 dient zur teilweisen Deckung der Zuschussbudgets 1 bis 4. Der Gesamtergebnisplan 2018 weist eine Unterdeckung in Höhe von  -1.665.456 € aus. In dieser Höhe soll in der Haushaltssatzung 2018 eine Verringerung der Ausgleichsrücklage festgesetzt werden. Damit wird nach der Ergebnisplanung für das Haushaltsjahr 2018 ein fiktiver Haushaltsausgleich erreicht.

 

2.    Leitlinien der Budgetierung und Haushaltssatzung 2018

 

Da der Gesamthaushalt 2018 budgetiert ist und um den Erfordernissen der Gemeindehaushaltsverordnung (§ 21 GemHVO) zu entsprechen, sind Beschlüsse zur Bewirtschaftung des Haushaltes erforderlich. Diese Beschlüsse betreffen im Wesentlichen die gegenseitige Deckungsfähigkeit von Aufwendungen und Ausgaben, die Verwendung von Mehrerträgen und die Übertragbarkeit der Haushaltsmittel. Zur Optimierung der Geschäftsabläufe wurde eine redaktionelle Änderung von II. Ziffer 3 b) der Leitlinien der Budgetierung (Anlage zu § 8 der Haushaltssatzung 2018) aufgenommen.

 

Die bislang einschränkende Formulierung, wonach Auszahlungsermächtigungen für Baumaßnahmen und Beschaffungen bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung verfügbar bleiben, längstens jedoch zwei Jahre nach Schluss des Jahres, in dem der Vermögensgegenstand in seinen wesentlichen Teilen in Benutzung werden kann, wurde in Anlehnung an die Empfehlungen der vom Land NRW herausgegebenen Handreichung zum Neuen Kommunalen Finanzmanagement angepasst. Danach soll die zeitliche Übertragbarkeit bei diesen Investitionsmaßnahmen nunmehr so bestimmt werden, dass Auszahlungen während der gesamten, u. U. mehrjährig andauernden, Ausführungszeit geleistet werden können.

 

Darüber hinaus wurde § 6 Ziffer 3) der Haushaltssatzung geändert. Danach soll bei etwaig verspätet gezahlten Teilbeträgen zur festgesetzten Kreisumlage ein fester Zins in Höhe von 2 % p. a. ohne Bezugnahme auf den Basiszinssatz nach § 247 BGB zur Anwendung gelangen. Neben einer Verwaltungsvereinfachung wird durch die Entkoppelung vom Basiszinssatz sichergestellt, dass selbst im Falle eines negativen Basiszinssatzes von mehr als minus 2 % die kreisangehörigen Städte und Gemeinden zahlungspflichtig blieben.

 

3.    Beschlussfassungen der Fachausschüsse (Änderungsliste)

Im Rahmen der Beratung über die Haushaltssatzung 2018 und den Haushaltsplan 2018 hat der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung auch über die Beschlussempfehlungen der Fachausschüsse zu den übrigen Produktgruppen des Haushaltes zu beraten.

 

Zu diesem Zweck wird eine Zusammenstellung gefertigt, die Empfehlungen der Fachausschüsse enthält. Die Zusammenstellung (Änderungsliste 01/2018) kann erst nach der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 05.12.2017 erstellt werden. Die sich in den Sitzungen der Fachausschüsse ergebenden Änderungen werden daher als Tischvorlage vorgelegt.

III. Alternativen

 

keine

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Für die Erstellung des Haushaltsplanes 2018 entstehen Personal- und Sachaufwendungen sowie Aufwand für Sitzungen.

 

V. Zuständigkeit für die Entscheidung

Die Zuständigkeit des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung ergibt sich aus der Zuständigkeitsregelung für die Ausschüsse des Kreistages (vgl. SV-9-0013).