Betreff
MobiTicket-Sozialticket 2018; hier: Antragstellung und Anpassungsbedarfe 2018
Vorlage
SV-9-0972/1
Aktenzeichen
01-81-ÖPNV
Art
Sitzungsvorlage
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag des Ausschusses für Straßen- und Hochbau, Vermessung und öffentlichen Personennahverkehr:

 

Unter der Voraussetzung, dass das Land NRW Fördermittel bereitstellt, wird das Sozialticket auch im Jahr 2018 weitergeführt. Die Verwaltung wird beauftragt, fristgerecht einen Förderantrag zu stellen.

 

Der Landrat wird beauftragt, sich über den Landkreistag bei der Landesregierung für den Bestand des MobiTickets-Sozialtickets einzusetzen.

Begründung:

 

I. – IV. Problem, Lösung, Alternativen, Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

 

Auf Antrag der SPD-Kreistagsfraktion wurde in der Sitzung des Ausschusses für Straßen- und Hochbau, Vermessung und öffentlichen Personennahverkehr am 28.11.2017 einstimmig der auf Seite 1 dieser Sitzungsvorlage genannte Beschlussvorschlag beschlossen.

 

Dieser beinhaltet die Ziffer 1 des ursprünglichen Beschlussvorschlages aus der Sitzungsvorlage SV-9-0972 und den Zusatz „der Landrat wird beauftragt, sich über den Landkreistag bei der Landesregierung für den Bestand des MobiTickets-Sozialtickets einzusetzen“.

 

Die Ziffern 2 und 3 des ursprünglichen Beschlussvorschlags wurden nicht zur Abstimmung gestellt. Hier soll zunächst die weitere Entwicklung abgewartet werden.

 

Im Übrigen wird auf die Sitzungsvorlage SV-9-0972 verwiesen.

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Die Zuständigkeit des Kreistages ergibt sich aus § 26 Abs.1 KrO NW.