Beschlussvorschlag
des Ausschusses für Straßen- und Hochbau, Vermessung und öffentlichen
Personennahverkehr:
Unter der
Voraussetzung, dass das Land NRW Fördermittel bereitstellt, wird das
Sozialticket auch im Jahr 2018 weitergeführt. Die Verwaltung wird beauftragt,
fristgerecht einen Förderantrag zu stellen.
Der Landrat wird
beauftragt, sich über den Landkreistag bei der Landesregierung für den Bestand
des MobiTickets-Sozialtickets einzusetzen.
Begründung:
I. – IV. Problem, Lösung, Alternativen, Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Auf Antrag der
SPD-Kreistagsfraktion wurde in der Sitzung des Ausschusses für Straßen- und
Hochbau, Vermessung und öffentlichen Personennahverkehr am 28.11.2017 einstimmig
der auf Seite 1 dieser Sitzungsvorlage genannte Beschlussvorschlag beschlossen.
Dieser beinhaltet
die Ziffer 1 des ursprünglichen Beschlussvorschlages aus der Sitzungsvorlage
SV-9-0972 und den Zusatz „der Landrat wird beauftragt, sich über den
Landkreistag bei der Landesregierung für den Bestand des
MobiTickets-Sozialtickets einzusetzen“.
Die Ziffern 2 und 3 des ursprünglichen Beschlussvorschlags wurden nicht zur Abstimmung gestellt. Hier soll zunächst die weitere Entwicklung abgewartet werden.
Im Übrigen wird auf die Sitzungsvorlage SV-9-0972 verwiesen.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Die Zuständigkeit des Kreistages ergibt sich aus § 26 Abs.1 KrO NW.