Betreff
Antrag auf finanzielle Förderung des Leistungsangebotes Kompass - Psychologische Beratung für Eltern von viel zu früh geborenen, behinderten und schwer kranken Kindern
Vorlage
SV-9-0933/1
Art
Sitzungsvorlage
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag des Jugendhilfeausschuss:

 

Das Projekt „Kompass – Psychologische Beratung für Eltern von viel zu früh geborenen, behinderten und schwer kranken Kindern“ wird befristet auf die Jahre 2018, 2019 und 2020 pauschal mit jährlich 17.500 € gefördert. Das Jugendamt wird beauftragt, die Auszahlung auf Basis einer Leistungsbeschreibung jeweils einmal pro Jahr zu leisten und als Belege einen Mittelverwendungsnachweis und einen Bericht einzufordern. Eckdaten der Förderung sind unverändert wie 2016:

 

-       Der Eigenanteil des Trägers Bunter Kreis Münsterland e. V. beträgt 22,6 % der Kosten.

-       Der Stundenanteil für die psychologische Beratung wird auf 20 Wochenstunden begrenzt.

-       Der Stundenanteil für die Supervision beträgt 6 Stunden.

Die Laufzeit der Förderung beginnt am 01.04.2018 und läuft befristet bis zum 31.03.2021.

 

Zusätzlich soll von Seiten des Trägers geprüft werden, ob eine Fördermöglichkeit des Projektes, z. B. aus Euregio-Mitteln, besteht. Die Prüfung und das Ergebnis sind den  Verwaltungen der Jugendämter mitzuteilen.

 

 

Begründung:

 

I.   - V

Mit der Sitzungsvorlage SV-9-0933 hat die Verwaltung vorgeschlagen, den Antrag auf weitere Förderung des Projektes Kompass „Psychologische Beratung für Eltern von viel zu früh geborenen, behinderten und schwer kranken Kindern“ des Bunten Kreises Münsterland e. V. vom 11.07.2017 als freiwillige Leistung auf Vorschlag der Bürgermeisterkonferenz und in Abstimmung mit den Jugendämtern der Städte Coesfeld und Dülmen auch vom Kreisjugendamt Coesfeld abzulehnen. Hierüber wurde in der Jugendhilfeausschusssitzung am 05.12.2017 beraten.

Zwar wird vorrangig die Zuständigkeit bei der Krankenhilfe gesehen. Allerdings könne es nicht auf Kosten der Betroffenen gehen, wenn es in diesem Bereich derzeit noch eine gesetzliche Lücke gäbe. In Dülmen habe sich der Jugendhilfeausschuss für eine weitere Förderung entschieden. Daher wolle man sich dieser Entscheidung anschließen.