Betreff
Jahresbericht 2017 des Sozialamtes
Vorlage
SV-9-1004
Aktenzeichen
50.2
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

-       Keiner –

 

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

 

Begründung:

 

Als örtlicher Träger der Sozialhilfe ist der Kreis Coesfeld für viele unterschiedliche Aufgaben zuständig. Seine Beratungsangebote richten sich an ganz unterschiedliche Zielgruppen.

Mit dem vorgelegten Jahresbericht 2017 soll wieder ein Überblick über die Schwerpunkte im vergangenen Jahr, verbunden mit einigen statistischen Daten, gegeben werden.

 

Auf einzelne Schwerpunkte im Jahr 2017 soll im Folgenden hingewiesen werden:

 

Das Thema Neuausrichtung der Pflege, der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff und die Umstellung von Pflegestufen auf Pflegegrade zieht sich beim Thema Pflege wie ein roter Faden durch das gesamte Jahr 2017. Vorträge der Pflegeberatung und viele persönliche Anfragen Betroffener beschäftigten sich inhaltlich mit dieser Änderung.

Im stationären Bereich erfolgte die Umstellung in der Regel im Rahmen der gesetzlichen Übergangsregelungen und brachte für die betroffenen Hilfeempfänger/innen keine wesentlichen Änderungen. Bei der ambulanten Pflege führten die verbesserten Leistungen der Pflegeversicherung in einigen Fällen zum Wegfall der sozialhilferechtlichen Hilfebedürftigkeit,  in einigen anderen Fällen konnte die benötigte Hilfe nicht mehr als Hilfe zur Pflege, sondern nur im Rahmen anderer Hilfearten, wie z.B. der Hilfe zur Weiterführung des Haushaltes, gewährt werden.

 

Im Jahr 2017 wurde erstmalig ein Pflegebedarfsplan vom Kreistag verabschiedet, der die Situation im Kreis Coesfeld erfasst und eine weitere Entwicklung der Pflegeangebote durch verschiedene Maßnahmenvorschläge unterstützt. Die Möglichkeiten zur Umsetzung der Vorschläge wurden im Jahr 2017 durch eine interkommunale Arbeitsgruppe priorisiert und bewertet.

 

Als zuständige Behörde für die Aufgaben nach dem Wohn- und Teilhabegesetz wurden im Jahr 2017 erstmalig auch umfassend Regelprüfungen in Gasteinrichtungen (Tagespflege, ausschließliche Kurzzeitpflege, Hospiz) durchgeführt.

 

Die Aufgaben der Fachstelle im Auftrag des Integrationsamtes des LWL sowie die Aufgaben in Rahmen der Eingliederungshilfe wurden im Jahr 2017 noch im Rahmen des bisherigen Rechts abgewickelt. Hier werden aber durch die Änderung des SGB IX und das Inkrafttreten des Bundesteilhabegesetzes und seines Landesausführungsgesetzes in der nächsten Zeit notwendige Anpassungen vorzunehmen sein. Wie sie sich auf die Aufgaben des Kreises auswirken werden, ist zur Zeit noch nicht abzusehen.

 

Mit der Einladung zur Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit wird den Ausschussmitgliedern eine Ausfertigung des Berichtes übermittelt, der allen Interessierten auch online auf der Homepage des Kreises Coesfeld zur Verfügung gestellt wird.