Betreff
Baubeschluss zur Abwicklung von Oberflächenbehandlungen auf Kreisstraßen
Vorlage
SV-9-1008
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Maßnahmen für die Abwicklung von Oberflächenbehandlungen auf Kreisstraßen zu veranlassen.

 

Die Zustimmung (Baubeschluss) erfolgt mit der Maßgabe, dass eine Auftragsvergabe erst erfolgen darf, wenn der Haushalt 2018 seine Rechtskraft erlangt hat.

Begründung:

I. Problem / II. Lösung / III. Alternativen

Zur Verlängerung der Gebrauchsdauer von Asphaltstraßen sind Oberflächenbehandlungen aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten unverzichtbar. Die Deckschicht verliert mit der Zeit durch die Verkehrsbelastung an Griffigkeit, Substanz und es entstehen Risse in der Verschleißschicht. Durch den Überzug wird die Griffigkeit wieder hergestellt und die Verkehrsfläche vor Zerstörung durch eindringende Feuchtigkeit und anderen Einflüssen aus der Witterung geschützt. Kostenintensive Deckenerneuerungen werden dadurch hinausgezögert.

 

Es sollen folgende Strecken mit einer Oberflächenbehandlung versehen werden:

Strecken                                                          Zustand (2015)

K 08 AN 8 Olfen-Vinum                1,6 km                  3

K 19 AN 3 Nottuln                          2,0 km                  5

K 23 AN 3 LH / Senden                 2,0 km                  3

K 46 AN 3 Coesfeld                       3,4 km                  4

K 52 AN 3+4 Coesfeld / Billerb.    6,0 km                  3

K 56 AN 4 Herbern                        2,0 km                  5

                                                     17,0 km

 

Wie die Erfahrung zeigt, kann es durchaus möglich sein, dass sich Schadensbilder im Winter verändern, sodass evtl. zusätzliche Strecken aufgenommen oder die Reihenfolge entsprechend der Notwendigkeit geändert wird.

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Die Kosten für die Oberflächenbehandlungen liegen bei insgesamt ca. 200.000 €. Die Unterhaltungsarbeiten sollen im April öffentlich ausgeschrieben und bei entsprechender Witterung in den Sommermonaten ausgeführt werden.

 

Die Maßnahme ist ausschließlich aus Unterhaltungsmitteln zu finanzieren. Unter dem Ansatz „Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen“ wurden für die Umsetzung verschiedener Maßnahmen insgesamt 1,3 Mio. € veranschlagt. Für die anstehende Auftragsvergabe stehen somit ausreichend Mittel zur Verfügung.

V. Zuständigkeit für die Entscheidung

Nach § 13 Abs. 1 der Hauptsatzung hat bei Maßnahmen oberhalb von 150.000 € der Kreisausschuss nach Vorstellung der Projekte im Fachausschuss und einer entsprechenden Beschlussempfehlung einen Beschluss zur Durchführung der vorgesehenen Maßnahmen zu treffen (Baubeschluss). Die Abwicklung obliegt dem Landrat nach Maßgabe der ergänzenden Vorgaben des § 13 (1) Buchstabe a) der Hauptsatzung.