Betreff
Baubeschluss zur Abwicklung der Radwegbaumaßnahme an der K 13 AN 4+5 in Lüdinghausen
Vorlage
SV-9-1009
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Maßnahmen für die grundhafte Erneuerung bzw. punktuelle Sanierung des Radweges an der K 13 AN 4+5 (Lüdinghausen) auf einer Länge von 3,6 km zu veranlassen.

 

Begründung:

I.   Problem / II.   Lösung

Die Kreisstraße 13 führt von Lüdinghausen in Richtung Dülmen und Hiddingsel. Die Verkehrsbelastung liegt bei ca. 880 Kfz/Tag. Zwischen Lüdinghausen und dem Dortmund-Ems-Kanal (DEK) ist auf einer Länge von 3,6 km ein straßenbegleitender Radweg vorhanden. Dieser wird sowohl von den Anliegern als auch Freizeitradfahrer gut angenommen.

Der Radweg ist in einem äußerst schlechten Zustand. Aufgrund des nahen Baumbestandes ist der Radweg durch Baumwurzeln an zahlreiche Stellen stark geschädigt. Darüber hinaus haben Baugrunduntersuchungen ergeben, dass der vorhandene Aufbau des Radweges im Abschnitt 4 zwischen der K 14 (Lüdinghausen) und der K 23 nicht den aktuellen Richtlinien entspricht.

Wie in der beigefügten Übersichtskarte dargestellt, ist geplant den Radweg im Abschnitt 4 (Länge ca. 2,4 km) vollflächig zu erneuern. Die Asphaltbefestigung wird zunächst komplett aufgenommen. Unter Berücksichtigung der vorhandenen Schottertragschicht soll diese auf insgesamt 20 cm verstärkt werden. Abschließend erfolgt der Einbau von Asphalttragschicht (8 cm) und Deckschicht (3 cm).

Der Radweg im Abschnitt 5 (Länge ca. 1,2 km) ist vor einigen Jahren bereits durch Mitarbeiter des Bauhofes saniert worden. Allerdings sind durch Baumwurzeln an einigen Stellen die Schäden wieder aufgetreten. Hier soll mit einer punktuellen Sanierung die Schadstellen beseitigt werden.

Um eine erneute Schädigung durch Baumwurzeln zu vermeiden, ist in Abstimmung mit der Abt 70, FD2 Naturschutz und Bodenschutz geplant, einige Bäume zu fällen oder ggf. eine vertikale Wurzelsperre einzubauen. Die Baumfällarbeiten sollen noch im Februar 2018 durchgeführt werden.

III. Alternativen

Keine.

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Die Baukosten für die Erneuerung des Radweges liegen bei ca. 250.000 €. Für die Umsetzung der Maßnahme stehen noch Mittel in Höhe von 250.000 € aus dem Haushalt 2017 zur Verfügung (Investitions-Nr. 66KRAD). Die punktuelle Sanierung soll aus Mitteln der Straßen-unterhaltung erfolgen. Baukosten ca. 5.000 €.

Für die investive Erneuerung wurde eine Förderung in Höhe von 70 % ab 2018 in Aussicht gestellt. Die Bewilligung der Zuwendung erfolgt voraussichtlich im Mai 2018.

Die Ausschreibungsunterlagen werden zurzeit erstellt. Sobald der Baubeschluss vorliegt, soll die öffentliche Ausschreibung und Auftragsvergabe erfolgen. Mit den Arbeiten soll dann im Mai 2018 begonnen werden. Als Bauzeit sind ca. 6 Wochen einkalkuliert.

Sollte der Bewilligungsbescheid noch nicht vorliegen, besteht die Möglichkeit einen Antrag auf vorzeitigen förderunschädlichen Baubeginn zu stellen, um dennoch kurzfristig mit den Bauarbeiten starten zu können.

Die Auswirkung der Investition auf die jährliche Abschreibung stellt sich wie folgt dar:

 

Buchwert zum 31.12.2017

Abschreibung jährlich
bisher
*1)

außer-planmäßige Abschreibung *2)

Herstellungskosten
einschl. aktiv. Eigenleist. *3)

Buchwert
zur Verkehrsfreigabe
(30.06.2018)

Abschreibung jährlich
neu
*4)

128.836 €

7.362 €

-14.734 €

ca. 275.000 €

ca. 385.000 €

ca. 8.550 €

 

*1)   Die Zustandsbewertung für Radwege wird nur alle 6 Jahre durchgeführt. Die letzte erfolgte 2012. Der Radweg an der K 13 Abschnitt 4 wurde in „4“ (ausreichend) eingestuft.

*2)   Eine außerplanmäßige Abschreibung ist vorzunehmen, wenn bei einem Radweg mit einer Zustandsbewertung 4 und besser durch das Abfräsen der Asphaltschichten eine Wertminderung erfolgt.

*3)   Die Herstellungskosten setzen sich zusammen aus den Baukosten + Herstellungsnebenkosten sowie den aktivierten Eigenleistungen (pauschal 10% der Baukosten). Die aktivierten Eigenleistungen sind nicht zahlungswirksam.

*4)   Nach Fertigstellung wird der zur Verkehrsfreigabe aktuelle Buchwert zuzgl. der Herstellungskosten über 45 Jahre abgeschrieben.

 

V. Zuständigkeit für die Entscheidung

Nach der geänderten Fassung des § 13 Abs. 1 der Hauptsatzung hat bei Maßnahmen oberhalb von 150.000 € der Kreisausschuss nach Vorstellung der Projekte im Fachausschuss und einer entsprechenden Beschlussempfehlung einen Beschluss zur Durchführung der vorgesehenen Maßnahmen zu treffen (Baubeschluss). Die Abwicklung obliegt dem Landrat nach Maßgabe der ergänzenden Vorgaben des § 13 (1) Buchstabe a) der Hauptsatzung.

Anlagen:

 

Übersichtskarte