Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Maßnahmen für die grundhafte Erneuerung bzw. punktuelle Sanierung des Radweges an der K 13 AN 4+5 (Lüdinghausen) auf einer Länge von 3,6 km zu veranlassen.
I. Problem / II. Lösung
Die Kreisstraße 13
führt von Lüdinghausen in Richtung Dülmen und Hiddingsel. Die Verkehrsbelastung
liegt bei ca. 880 Kfz/Tag. Zwischen Lüdinghausen und dem Dortmund-Ems-Kanal (DEK)
ist auf einer Länge von 3,6 km ein straßenbegleitender Radweg vorhanden. Dieser
wird sowohl von den Anliegern als auch Freizeitradfahrer gut angenommen.
Der Radweg ist in
einem äußerst schlechten Zustand. Aufgrund des nahen Baumbestandes ist der
Radweg durch Baumwurzeln an zahlreiche Stellen stark geschädigt. Darüber hinaus
haben Baugrunduntersuchungen ergeben, dass der vorhandene Aufbau des Radweges im
Abschnitt 4 zwischen der K 14 (Lüdinghausen) und der K 23 nicht den aktuellen
Richtlinien entspricht.
Wie in der
beigefügten Übersichtskarte dargestellt, ist geplant den Radweg im Abschnitt 4 (Länge
ca. 2,4 km) vollflächig zu erneuern. Die Asphaltbefestigung wird zunächst
komplett aufgenommen. Unter Berücksichtigung der vorhandenen
Schottertragschicht soll diese auf insgesamt 20 cm verstärkt werden. Abschließend
erfolgt der Einbau von Asphalttragschicht (8 cm) und Deckschicht (3 cm).
Der Radweg im
Abschnitt 5 (Länge ca. 1,2 km) ist vor einigen Jahren bereits durch Mitarbeiter
des Bauhofes saniert worden. Allerdings sind durch Baumwurzeln an einigen
Stellen die Schäden wieder aufgetreten. Hier soll mit einer punktuellen
Sanierung die Schadstellen beseitigt werden.
Um eine erneute
Schädigung durch Baumwurzeln zu vermeiden, ist in Abstimmung mit der Abt 70,
FD2 Naturschutz und Bodenschutz geplant, einige Bäume zu fällen oder ggf. eine
vertikale Wurzelsperre einzubauen. Die Baumfällarbeiten sollen noch im Februar
2018 durchgeführt werden.
III. Alternativen
Keine.
IV. Auswirkungen
/ Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Die Baukosten für
die Erneuerung des Radweges liegen bei ca. 250.000 €. Für die Umsetzung der
Maßnahme stehen noch Mittel in Höhe von 250.000 € aus dem Haushalt 2017 zur
Verfügung (Investitions-Nr. 66KRAD). Die punktuelle Sanierung soll aus Mitteln
der Straßen-unterhaltung erfolgen. Baukosten ca. 5.000 €.
Für die investive
Erneuerung wurde eine Förderung in Höhe von 70 % ab 2018 in Aussicht gestellt.
Die Bewilligung der Zuwendung erfolgt voraussichtlich im Mai 2018.
Die
Ausschreibungsunterlagen werden zurzeit erstellt. Sobald der Baubeschluss vorliegt,
soll die öffentliche Ausschreibung und Auftragsvergabe erfolgen. Mit den
Arbeiten soll dann im Mai 2018 begonnen werden. Als Bauzeit sind ca. 6 Wochen
einkalkuliert.
Sollte der
Bewilligungsbescheid noch nicht vorliegen, besteht die Möglichkeit einen Antrag
auf vorzeitigen förderunschädlichen Baubeginn zu stellen, um dennoch
kurzfristig mit den Bauarbeiten starten zu können.
Die Auswirkung der
Investition auf die jährliche Abschreibung stellt sich wie folgt dar:
Buchwert zum 31.12.2017 |
Abschreibung jährlich |
außer-planmäßige Abschreibung *2) |
Herstellungskosten |
Buchwert |
Abschreibung jährlich |
128.836 € |
7.362 € |
-14.734 € |
ca. 275.000 € |
ca. 385.000 € |
ca. 8.550 € |
*1) Die Zustandsbewertung für Radwege wird nur
alle 6 Jahre durchgeführt. Die letzte erfolgte 2012. Der Radweg an der K 13
Abschnitt 4 wurde in „4“ (ausreichend) eingestuft.
*2) Eine
außerplanmäßige Abschreibung ist vorzunehmen, wenn bei einem Radweg mit einer
Zustandsbewertung 4 und besser durch das Abfräsen der Asphaltschichten eine
Wertminderung erfolgt.
*3) Die
Herstellungskosten setzen sich zusammen aus den Baukosten + Herstellungsnebenkosten
sowie den aktivierten Eigenleistungen (pauschal 10% der Baukosten). Die
aktivierten Eigenleistungen sind nicht zahlungswirksam.
*4) Nach
Fertigstellung wird der zur Verkehrsfreigabe aktuelle Buchwert zuzgl. der
Herstellungskosten über 45 Jahre abgeschrieben.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Nach der
geänderten Fassung des § 13 Abs. 1 der Hauptsatzung hat bei Maßnahmen oberhalb
von 150.000 € der Kreisausschuss nach Vorstellung der Projekte im Fachausschuss
und einer entsprechenden Beschlussempfehlung einen Beschluss zur Durchführung
der vorgesehenen Maßnahmen zu treffen (Baubeschluss). Die Abwicklung obliegt
dem Landrat nach Maßgabe der ergänzenden Vorgaben des § 13 (1) Buchstabe a) der
Hauptsatzung.
Anlagen:
Übersichtskarte