Betreff
Baubeschluss zur Abwicklung der Straßenbaumaßnahme K 27 AN 3 in Dülmen
Vorlage
SV-9-1010
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Maßnahmen für die Erneuerung der Fahr-bahndecke auf der K 27 Abschnitt 3 einschl. einem Teilbereich im Abschnitt 4 zwischen Dülmen und Hiddingsel zu veranlassen.

 

Die Zustimmung (Baubeschluss) erfolgt mit der Maßgabe, dass eine Auftragsvergabe erst erfolgen darf, wenn der Haushalt 2018 seine Rechtskraft erlangt hat.

Begründung:

I.   Problem / II. Lösung

Die Kreisstraße 27 AN 3+4 verbindet Dülmen und Hiddingsel. Der Streckenabschnitt hat eine Fahrbahnbreite von ca. 6,40 m und eine Verkehrsbelastung von 2.570 KFZ/24h.

Wie in der beigefügten Übersichtskarte dargestellt, umfasst die Straßenbaumaßnahme den Abschnitt 3 von der B 474 bis zur K 13 Rödder (ca. 2.500 m) und ca. 800 m im Anschlussbereich des Abschnittes 4. Der Streckenabschnitt AN 3 ist schon seit Jahren in einem schlechten Zustand. Die Einstufung erfolgte auf Grund der Schädigung (Schlaglöcher, Netzrisse sowie Absackungen im Randbereich) in „5“ mangelhaft. Etwas besser stellte sich vor 3 Jahre noch der Abschnitt 4 dar (Zustand 2015 = 4). Da sich ein zum Abschnitt 3 angrenzender Teilbereich von ca. 800 m verschlechtert hat, soll dieser Bereich ebenfalls erneuert werden.

Insgesamt ist eine vollflächige Deckenerneuerung unumgänglich. Baugrunduntersuchungen haben ergeben, dass der vorh. bituminöse Aufbau zu gering ist und nicht den Anforderungen der tatsächlichen Belastung entspricht. Nach dem Abfräsen der vorhandenen bituminösen Befestigung ist vorgesehen eine Asphalttragschicht von 12 cm und eine 4 cm dicke Asphaltbetondecke aufzubringen.

Die geplante Deckenerneuerungen ist Bestandteil des Rahmenbauprogramms 2018 - 2020 der investiven Straßenunterhaltung (SV-9-0830). Ursprünglich war geplant zeitgleich auch den straßenbegleitenden Radweg zu erneuern. Da sich zwischenzeitlich Fördermöglichkeiten ergeben haben, soll der Radweg zu einem späteren Zeitpunkt erneuert werden. Eine genaue Aussage zum Umsetzungszeitpunkt kann noch nicht gemacht werden, da das Förderprogramm für Radwege insgesamt stark überzeichnet ist. Es soll versucht werden über rücklaufende Fördermittel möglichst zeitnah zum Zuge zu kommen.

III. Alternativen

Keine.

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Für die Deckenerneuerung sind ca. 750.000 € einzukalkulieren. Die Ausschreibungsunterlagen werden zurzeit erstellt. Sobald der Baubeschluss vorliegt und die Mittel zur Verfügung stehen, soll die öffentliche Ausschreibung und Auftragsvergabe erfolgen. Mit den Arbeiten soll im Mai 2018 begonnen werden. Als Bauzeit sind ca. 8 Wochen eingeplant.

Die Maßnahme ist ausschließlich aus Eigenmitteln zu finanzieren, da keine Fördermöglichkeiten bestehen. Im Haushalt 2018 wurden für die Umsetzung nicht geförderter Deckenerneuerungen 2,98 Mio. € veranschlagt. Für die anstehende Auftragsvergabe stehen somit ausreichend Mittel zur Verfügung.


 

Die Auswirkung der Investition auf die jährliche Abschreibung stellt sich wie folgt dar:

 

Buchwert zum 31.12.2017

Ab-schreibung jährlich
bisher *1)

außer-planmäßige Abschrei-bung *2)

Herstellungskosten
einschl. aktiv. Eigenleist. *3)

Buchwert
zur Verkehrsfreigabe
(30.06.2018)

Ab-schreibung jährlich
neu *4)

943.484 €

63.738 €

76.592 €

ca. 825.000 €

ca. 1,66 Mio. €

ca. 36.900 €

 

*1)   Der Abschnitt 3 (4) wurde bei der Zustandsbewertung 2015 in „5“ („4“) eingestuft. Der Zustandsklasse ist in der Anlagenbuchhaltung eine Nutzungsdauer von 15 (22,5) Jahre zugeordnet.

*2)   Eine außerplanmäßige Abschreibung ist nur dann vorzunehmen, wenn bei einer Straße mit einer Zustandsbewertung 4 und besser durch das Abfräsen der Asphaltschichten eine Wertminderung erfolgt.

*3)   Die Herstellungskosten setzen sich zusammen aus den Baukosten + Herstellungsnebenkosten sowie der aktivierten Eigenleistung (pauschal 10% der Baukosten). Die aktivierten Eigenleistungen sind nicht zahlungswirksam.

*4)   Nach Fertigstellung wird der zur Verkehrsfreigabe aktuelle Buchwert zuzgl. der Herstellungskosten über 45 Jahre abgeschrieben.

 

V. Zuständigkeit für die Entscheidung

Nach der geänderten Fassung des § 13 Abs. 1 der Hauptsatzung hat bei Maßnahmen oberhalb von 150.000 € der Kreisausschuss nach Vorstellung der Projekte im Fachausschuss und einer entsprechenden Beschlussempfehlung einen Beschluss zur Durchführung der vorgesehenen Maßnahmen zu treffen (Baubeschluss). Die Abwicklung obliegt dem Landrat nach Maßgabe der ergänzenden Vorgaben des § 13 (1) Buchstabe a) der Hauptsatzung.

Anlagen:

 

Übersichtskarte