Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Maßnahmen für die Erneuerung der Fahr-bahndecke auf der K 27 Abschnitt 3 einschl. einem Teilbereich im Abschnitt 4 zwischen Dülmen und Hiddingsel zu veranlassen.
Die Zustimmung (Baubeschluss) erfolgt mit der Maßgabe, dass eine Auftragsvergabe erst erfolgen darf, wenn der Haushalt 2018 seine Rechtskraft erlangt hat.
I. Problem / II. Lösung
Die Kreisstraße 27 AN 3+4 verbindet Dülmen und
Hiddingsel. Der
Streckenabschnitt hat eine Fahrbahnbreite von ca. 6,40 m und eine
Verkehrsbelastung von 2.570 KFZ/24h.
Wie in der beigefügten Übersichtskarte dargestellt,
umfasst die Straßenbaumaßnahme den Abschnitt 3 von der B 474 bis zur K 13
Rödder (ca. 2.500 m) und ca. 800 m im Anschlussbereich des Abschnittes 4. Der
Streckenabschnitt AN 3 ist schon seit Jahren in einem schlechten Zustand. Die
Einstufung erfolgte auf Grund der Schädigung (Schlaglöcher, Netzrisse sowie
Absackungen im Randbereich) in „5“ mangelhaft. Etwas besser stellte sich vor 3
Jahre noch der Abschnitt 4 dar (Zustand 2015 = 4). Da sich ein zum Abschnitt 3
angrenzender Teilbereich von ca. 800 m verschlechtert hat, soll dieser Bereich
ebenfalls erneuert werden.
Insgesamt ist eine vollflächige Deckenerneuerung
unumgänglich. Baugrunduntersuchungen
haben ergeben, dass der vorh. bituminöse Aufbau zu gering ist und nicht den
Anforderungen der tatsächlichen Belastung entspricht. Nach dem Abfräsen der
vorhandenen bituminösen Befestigung ist vorgesehen eine Asphalttragschicht von
12 cm und eine 4 cm dicke Asphaltbetondecke aufzubringen.
Die geplante Deckenerneuerungen ist Bestandteil des
Rahmenbauprogramms 2018 - 2020 der investiven Straßenunterhaltung (SV-9-0830).
Ursprünglich war geplant zeitgleich auch den straßenbegleitenden Radweg zu
erneuern. Da sich zwischenzeitlich Fördermöglichkeiten ergeben haben, soll der
Radweg zu einem späteren Zeitpunkt erneuert werden. Eine genaue Aussage zum
Umsetzungszeitpunkt kann noch nicht gemacht werden, da das Förderprogramm für
Radwege insgesamt stark überzeichnet ist. Es soll versucht werden über
rücklaufende Fördermittel möglichst zeitnah zum Zuge zu kommen.
III. Alternativen
Keine.
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige
Ressourcen)
Für die Deckenerneuerung sind ca. 750.000 €
einzukalkulieren. Die Ausschreibungsunterlagen werden zurzeit erstellt. Sobald
der Baubeschluss vorliegt und die Mittel zur Verfügung stehen, soll die
öffentliche Ausschreibung und Auftragsvergabe erfolgen. Mit den Arbeiten soll
im Mai 2018 begonnen werden. Als Bauzeit sind ca. 8 Wochen eingeplant.
Die Maßnahme ist ausschließlich aus Eigenmitteln zu
finanzieren, da keine Fördermöglichkeiten bestehen. Im Haushalt 2018 wurden für
die Umsetzung nicht geförderter Deckenerneuerungen 2,98 Mio. € veranschlagt.
Für die anstehende Auftragsvergabe stehen somit ausreichend Mittel zur Verfügung.
Die Auswirkung der Investition auf die jährliche Abschreibung stellt sich wie folgt dar:
Buchwert zum 31.12.2017 |
Ab-schreibung
jährlich |
außer-planmäßige
Abschrei-bung *2) |
Herstellungskosten |
Buchwert |
Ab-schreibung
jährlich |
943.484 € |
63.738 € |
76.592 € |
ca. 825.000 € |
ca. 1,66 Mio.
€ |
ca. 36.900 € |
*1) Der Abschnitt 3 (4) wurde bei
der Zustandsbewertung 2015 in „5“ („4“) eingestuft. Der Zustandsklasse ist in
der Anlagenbuchhaltung eine Nutzungsdauer von 15 (22,5) Jahre zugeordnet.
*2) Eine außerplanmäßige Abschreibung ist nur
dann vorzunehmen, wenn bei einer Straße mit einer Zustandsbewertung 4 und
besser durch das Abfräsen der Asphaltschichten eine Wertminderung erfolgt.
*3) Die Herstellungskosten setzen sich zusammen
aus den Baukosten + Herstellungsnebenkosten sowie der aktivierten Eigenleistung
(pauschal 10% der Baukosten). Die aktivierten Eigenleistungen sind nicht
zahlungswirksam.
*4) Nach Fertigstellung wird der zur
Verkehrsfreigabe aktuelle Buchwert zuzgl. der Herstellungskosten über 45 Jahre
abgeschrieben.
V. Zuständigkeit für die
Entscheidung
Nach der geänderten Fassung des § 13 Abs. 1 der Hauptsatzung hat bei Maßnahmen oberhalb von 150.000 € der Kreisausschuss nach Vorstellung der Projekte im Fachausschuss und einer entsprechenden Beschlussempfehlung einen Beschluss zur Durchführung der vorgesehenen Maßnahmen zu treffen (Baubeschluss). Die Abwicklung obliegt dem Landrat nach Maßgabe der ergänzenden Vorgaben des § 13 (1) Buchstabe a) der Hauptsatzung.
Anlagen:
Übersichtskarte