Betreff
Sachstandsbericht zur Erneuerung der Lippebrücke zwischen Olfen und Ahsen
Vorlage
SV-9-1011
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

 

Sachstandsbericht zur Erneuerung der Lippebrücke im Zuge der K 9 AN 4 zwischen Olfen und Ahsen

 

Als Nachtrag zum Sachstandsbericht vom 04.09.2017 (SV-9-0896) ist zu berichten, dass am 12.12.2017 ein Gespräch mit dem Verkehrsministerium des Landes und der Bezirksregierung in Münster geführt wurde. Ergebnis: Die Maßnahme wird auch zukünftig nicht im Landesstraßenbedarfsplan aufgenommen. Eine Umsetzung seitens des Landes wird nicht weiter verfolgt.

In dem Gespräch wurde aber deutlich, dass insbesondere hinsichtlich der drohenden Vollsperrung der Lippebrücke eine Neuplanung unter gleichzeitiger Planung einer Ortsumgehung als Kreisstraße dringend zu realisieren ist. Eine entsprechende Möglichkeit einer Teilrefinanzierung über Zuwendungen wurde in Aussicht gestellt.

Wie in der SV-9-0896 beschrieben bildet die Lippe die Kreisgrenze zwischen den Kreisen Coesfeld und Recklinghausen. Die Unterhaltung und Verkehrssicherungspflicht für die Lippebrücke übernimmt entsprechend einer Vereinbarung von 1978 der Kreis Recklinghausen. Alle anfallenden Bau- und Grunderwerbskosten für die Brückenerneuerung werden je zur Hälfte von beiden Kreisen getragen. Die mit dem Brückenneubau verbundenen Straßenbaumaßnahmen haben die Kreise jeweils auf ihrem eigenen Kreisgebiet zu übernehmen.

Als nächster Schritt soll jetzt kurzfristig mit den Vorplanungen begonnen werden. Der Kreis Recklinghausen wird hierzu im Februar 2018 in den politischen Gremien einen Planungsbeschluss erwirken. Der Beschluss umfasst die Planungsleistungen bis zur Genehmigungsplanung (Unterlagen für das Planfeststellungsverfahren).

Der Kreis Coesfeld hat sich an den Kosten für die Brückenplanung hälftig zu beteiligen. Im Haushalt 2018 sind 30.000 € für die Maßnahme eingeplant. Weitere Mittel sind in der mittelfristigen Finanzplanung vorgesehen.