Beschlussvorschlag:
Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Erneuerung der Fahrbahndecke auf der K 51 AN 2 in Havixbeck von der L
550 bis zum 1. Kreisverkehr auf einer Länge von ca. 220 m (1. BA)
Die Kreisstraße 51
AN 2 (Schützenstraße) liegt zwischen der L 550 und der K 1 und verbindet Havixbeck
mit Hohenholte. Der Streckenabschnitt hat eine Fahrbahnbreite von ca. 7,50 m und
eine Verkehrsbelastung von 3.250 KFZ/24h.
Wie in der beigefügten Übersichtskarte dargestellt, umfasst die Straßenbaumaßnahme überwiegend den innerörtlichen Bereich. Die geplante Deckenerneuerungen ist Bestandteil des Rahmenbauprogramms 2018 - 2020 der investiven Straßenunterhaltung (SV-9-0830). Der Streckenabschnitt ist schon seit Jahren in einem schlechten Zustand. Die Kreisstraße weist Spurrinnen und Unebenheiten auf. Eine vollflächige Deckenerneuerung ist unumgänglich. Die Teilstrecke zwischen den 3 Kreisverkehren ist jedoch noch in einem guten Zustand und nicht Gegenstand der Maßnahme.
Da vorab durch die
Gemeinde Havixbeck und der Gelsenwasser AG umfangreiche Arbeiten am
Versorgungsnetz geplant sind, erfolgt die Umsetzung der Fahrbahnerneuerung in 2
Bauabschnitten. So kann auch die Verkehrsführung während der Bauarbeiten besser
aufeinander abgestimmt werden.
Begonnen wird in
2018 mit dem Teilbereich (ca. 220 m) von der L 550 bis zum 1. Kreisverkehr. Baugrunduntersuchungen
haben ergeben, dass der vorh. bituminöse Aufbau zu gering ist und nicht den
Anforderungen der tatsächlichen Belastung entspricht. Es ist geplant die
Deckschicht abzufräsen und anschließend den neuen Fahrbahnbelag 2-lagig mit 6,5
cm Asphaltbinder und 3,5 cm Splittmastixasphalt wiederherzustellen. Für die
Deckenerneuerung sind ca. 100.000 € einzukalkulieren. Die Unterlagen für die
öffentliche Ausschreibung werden zurzeit erstellt. Es ist geplant mit den Bauarbeiten
im Juni 2018 zu beginnen. Als Bauzeit sind ca. 3 Wochen einzurechnen.
Der 2.
Bauabschnitt (vom 3. Kreisverkehr bis Ortsausgang) soll im Anschluss an die
Maßnahmen der Versorgungsträger erfolgen (Ausführungszeitpunkt 2019 / 2020).
Die Maßnahme ist
ausschließlich aus Eigenmitteln zu finanzieren, da keine Fördermöglichkeiten
bestehen. Im Haushalt 2018 wurden für die Umsetzung nicht geförderter Deckenerneuerungen
2,98 Mio. € veranschlagt. Für die anstehende Auftragsvergabe (1. BA) stehen
somit ausreichend Mittel zur Verfügung.
Die Auswirkung der Investition (1. BA) auf die jährliche Abschreibung stellt sich wie folgt dar:
Buchwert zum 31.12.2017 |
Ab-schreibung jährlich |
außer-planmäßige Abschrei-bung *2) |
Herstellungskosten |
Buchwert |
Ab-schreibung jährlich |
33.204 € |
2.554 € |
0 € |
ca. 110.000 € |
ca. 125.000 € |
ca. 2.800 € |
*1) Die K 51 AN 2 wurde bei der Zustandsbewertung 2015 in „5“
eingestuft. Der Zustandsklasse ist in der Anlagenbuchhaltung eine Nutzungsdauer
von 15 Jahre zugeordnet.
*2) Eine
außerplanmäßige Abschreibung ist nur dann vorzunehmen, wenn bei einer Straße
mit einer Zustandsbewertung 4 und besser durch das Abfräsen der
Asphaltschichten eine Wertminderung erfolgt.
*3) Die
Herstellungskosten setzen sich zusammen aus den Baukosten + Herstellungsnebenkosten
sowie den aktivierten Eigenleistungen (pauschal 10% der Baukosten). Die
aktivierten Eigenleistungen sind nicht zahlungswirksam.
*4) Nach
Fertigstellung wird der zur Verkehrsfreigabe aktuelle Buchwert zuzgl. der
Herstellungskosten über 45 Jahre abgeschrieben.
Anlagen:
Übersichtskarte