Betreff
Sachstandsbericht zur Abwicklung der Straßenbaumaßnahme K 51 AN 2 in Havixbeck
Vorlage
SV-9-1012
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

 

Erneuerung der Fahrbahndecke auf der K 51 AN 2 in Havixbeck von der L 550 bis zum 1. Kreisverkehr auf einer Länge von ca. 220 m (1. BA)

Die Kreisstraße 51 AN 2 (Schützenstraße) liegt zwischen der L 550 und der K 1 und verbindet Havixbeck mit Hohenholte. Der Streckenabschnitt hat eine Fahrbahnbreite von ca. 7,50 m und eine Verkehrsbelastung von 3.250 KFZ/24h.

Wie in der beigefügten Übersichtskarte dargestellt, umfasst die Straßenbaumaßnahme überwiegend den innerörtlichen Bereich. Die geplante Deckenerneuerungen ist Bestandteil des Rahmenbauprogramms 2018 - 2020 der investiven Straßenunterhaltung (SV-9-0830). Der Streckenabschnitt ist schon seit Jahren in einem schlechten Zustand. Die Kreisstraße weist Spurrinnen und Unebenheiten auf. Eine vollflächige Deckenerneuerung ist unumgänglich. Die Teilstrecke zwischen den 3 Kreisverkehren ist jedoch noch in einem guten Zustand und nicht Gegenstand der Maßnahme.

Da vorab durch die Gemeinde Havixbeck und der Gelsenwasser AG umfangreiche Arbeiten am Versorgungsnetz geplant sind, erfolgt die Umsetzung der Fahrbahnerneuerung in 2 Bauabschnitten. So kann auch die Verkehrsführung während der Bauarbeiten besser aufeinander abgestimmt werden.

Begonnen wird in 2018 mit dem Teilbereich (ca. 220 m) von der L 550 bis zum 1. Kreisverkehr. Baugrunduntersuchungen haben ergeben, dass der vorh. bituminöse Aufbau zu gering ist und nicht den Anforderungen der tatsächlichen Belastung entspricht. Es ist geplant die Deckschicht abzufräsen und anschließend den neuen Fahrbahnbelag 2-lagig mit 6,5 cm Asphaltbinder und 3,5 cm Splittmastixasphalt wiederherzustellen. Für die Deckenerneuerung sind ca. 100.000 € einzukalkulieren. Die Unterlagen für die öffentliche Ausschreibung werden zurzeit erstellt. Es ist geplant mit den Bauarbeiten im Juni 2018 zu beginnen. Als Bauzeit sind ca. 3 Wochen einzurechnen.

Der 2. Bauabschnitt (vom 3. Kreisverkehr bis Ortsausgang) soll im Anschluss an die Maßnahmen der Versorgungsträger erfolgen (Ausführungszeitpunkt 2019 / 2020).

Die Maßnahme ist ausschließlich aus Eigenmitteln zu finanzieren, da keine Fördermöglichkeiten bestehen. Im Haushalt 2018 wurden für die Umsetzung nicht geförderter Deckenerneuerungen 2,98 Mio. € veranschlagt. Für die anstehende Auftragsvergabe (1. BA) stehen somit ausreichend Mittel zur Verfügung.


 

Die Auswirkung der Investition (1. BA) auf die jährliche Abschreibung stellt sich wie folgt dar:

 

Buchwert zum 31.12.2017

Ab-schreibung jährlich
bisher *1)

außer-planmäßige Abschrei-bung *2)

Herstellungskosten
einschl. aktiv. Eigenleist. *3)

Buchwert
zur Verkehrsfreigabe
(30.06.2018)

Ab-schreibung jährlich
neu *4)

33.204 €

2.554 €

0 €

ca. 110.000 €

ca. 125.000 €

ca. 2.800 €

 

*1)   Die K 51 AN 2 wurde bei der Zustandsbewertung 2015 in „5“ eingestuft. Der Zustandsklasse ist in der Anlagenbuchhaltung eine Nutzungsdauer von 15 Jahre zugeordnet.

*2)   Eine außerplanmäßige Abschreibung ist nur dann vorzunehmen, wenn bei einer Straße mit einer Zustandsbewertung 4 und besser durch das Abfräsen der Asphaltschichten eine Wertminderung erfolgt.

*3)   Die Herstellungskosten setzen sich zusammen aus den Baukosten + Herstellungsnebenkosten sowie den aktivierten Eigenleistungen (pauschal 10% der Baukosten). Die aktivierten Eigenleistungen sind nicht zahlungswirksam.

*4)   Nach Fertigstellung wird der zur Verkehrsfreigabe aktuelle Buchwert zuzgl. der Herstellungskosten über 45 Jahre abgeschrieben.

 

Anlagen:

 

Übersichtskarte